Transparenz bei der Vergabe von Kindertherapieplätzen
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Transparenz bei der Vergabe von Kindertherapieplätzen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5238
21. Wahlperiode 08.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Gereon Bollmann, Sebastian
Maack, Kerstin Przygodda, Dr. Anna Rathert, Martin Reichardt, Lukas Rehm,
Angela Rudzka, Christian Zaum und der Fraktion der AfD
Transparenz bei der Vergabe von Kindertherapieplätzen
Autismusdiagnosen sind bundesweit gestiegen (www.pharmazeutische-zeitun
g.de/warum-die-fallzahlen-von-autismus-ansteigen-159175/seite/alle/?cHash=2
8e60ee35a8aaa51883c8d44dd58da4a) und führen zu langen Wartelisten für
Therapieplätze (www.autismus.de/was-ist-autismus/diagnostik.html).
Gleichzeitig sind die Ausgaben für Logopädie- und Sprachtherapien stark gestiegen,
wobei sich bei allen Heilmittelverordnungen die Kosten pro Verordnung
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt haben (vgl. www.wido.de/news-pres
se/pressemitteilungen/2024/heilmittelbericht-2024/?L=0; www.wido.de/filead
min/Dateien/Dokumente/Publikationen_Produkte/Buchreihen/Heilmittelberich
t/wido_hei_heilmittelbericht_2024p.pdf). Die relative Mehrheit der
Verordnungen für Logopädie- und Sprachtherapien geht an Kinder und Jugendliche unter
15 Jahren (ebd.).
In Berlin liegt der Anteil von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund in vielen Bezirken bei über 50 Prozent (vgl. Berliner Bezirksstatistiken
2024). Vor-Ort-Erfahrungen aus Therapiepraxen legen nach Kenntnis der
Fragesteller nahe, dass dieser Anteil in logopädischen und Autismustherapie-
Einrichtungen noch deutlich höher liegt.
Berichte aus Therapie- und Förderpraxis weisen darauf hin, dass Kinder, die
primär gezielte Deutschförderung über steuerfinanzierte Programme benötigen
würden, häufig auf logopädische oder therapeutische Plätze verwiesen werden
(vgl. Projekt Mehrsprachige Kinder – Sprachentwicklungsstörung, MeKi‑SES,
Hochschule Bremen, 2016 bis 2027). Das Projekt zeigte auf, dass nicht
ausreichend zwischen Sprachförderbedarf (aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse)
und tatsächlichem Therapiebedarf (aufgrund einer Sprachentwicklungsstörung)
unterschieden wird. Daraus begründet sich die Notwendigkeit der
differenzialdiagnostischen Abklärung bei mehrsprachigen Kindern, um Fehlversorgung zu
vermeiden und eine angemessene, individualisierte Therapie zu gewährleisten
(vgl. Positionspapier „Sprachentwicklungsstörungen bei Mehrsprachigkeit,
dpl – Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V., Oktober 2016). Hinzu
kommt, dass zwar standardisierte Diagnoseverfahren bei Autismus existieren
(z. B. ADOS [Autism Diagnostic Observation Schedule], ADI-R [
Diagnostisches Interview für Autismus – Revidiert]), aber keine bundeseinheitliche
Mindeststandards für die Diagnosestellung.
Sprachauffälligkeiten bei mehrsprachigen Kindern sind nicht per se als
Sprachentwicklungsstörungen anzusehen. Festgestellte Defizite müssen vielmehr in
allen Sprachen diagnostizierbar sein, um als Sprachentwicklungsstörung gelten
zu können. Eine klare Abgrenzung zwischen einer speziellen Sprachförderung
für Kinder mit Migrationshintergrund und therapeutischen Maßnahmen, die
über Krankenkassen sowie Jugendämter abgerechnet werden, ist jedoch
aufwendig.
Zusammengefasst: Defizitäre Sprachstände bei Mehrsprachigkeit stellen keine
Sprachstörung dar, sodass Unterschiede im Sprachstand von echten
Entwicklungsstörungen differenziert werden müssen. Bundesweit fehlen jedoch
umfassende Daten darüber, wie Mehrsprachigkeit oder Migrationshintergrund die
Diagnosestellung bei Sprachstörungen oder Autismus beeinflussen.
Es ist daher in den Augen der Fragesteller von hoher Bedeutung, die Vergabe
von Therapieplätzen transparent und nach klaren Kriterien zu gestalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
erhebliche Zunahme von Autismusdiagnosen auf Wartelisten und
Therapieplatzvergabe?
2. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um eine einheitliche,
standardisierte Diagnostik bei Autismus sicherzustellen?
3. Welche Richtlinien oder Maßnahmen verhindern nach Kenntnis der
Bundesregierung Fehlverordnungen von Logopädie bei Kindern mit
Mehrsprachigkeit, bei denen keine diagnostizierte Sprachentwicklungsstörung
vorliegt?
4. Sind der Bundesregierung spezialisierte Nichtregierungsorganisationen
(NGOs), Beratungsstellen oder Integrationsdienste bekannt, die gezielt
Familien mit Migrationshintergrund an Autismustherapie- bzw.
Logopädie-Träger vermitteln, und gibt es Kooperationen bzw.
Vereinbarungen, die eine priorisierte Platzvergabe ermöglichen?
5. Verfügt die Bundesregierung über valide Daten zur Entwicklung des
Anteils von Kindern mit Migrationshintergrund in Therapie- und
Heilmittelpraxen?
6. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
Vergabe von Therapieplätzen transparent und nach klaren Kriterien erfolgt?
7. Welche Kontrollmechanismen bestehen, um die korrekte Abrechnung und
Verordnung von Therapieplätzen zu überwachen?
8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um die Abgrenzung
zwischen steuerfinanzierter Sprachförderung und therapeutischen
Maßnahmen, die über Krankenkassen abgerechnet werden, klarzustellen und
Fehlbelegungen zu vermeiden?
9. Liegen der Bundesregierung valide Zahlen zur tatsächlichen Verteilung
von Sprachstörungen, Autismusdiagnosen und Mehrsprachigkeit unter
Kindern vor, und wie sollen diese Daten in Zukunft ggf. erfasst werden?
10. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung ggf., um die Versorgung
von Kindern mit tatsächlichem therapeutischen Bedarf sicherzustellen und
Wartezeiten zu reduzieren?
Berlin, den 26. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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