Soforthilfe für die Kommunalfinanzen und Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz
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Soforthilfe für die Kommunalfinanzen und Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5234
21. Wahlperiode 08.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karoline Otte, Sylvia Rietenberg, Julia Schneider, Hanna
Steinmüller, Kassem Taher Saleh, Mayra Vriesema, Dr. Armin Grau, Stefan
Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Soforthilfe für die Kommunalfinanzen und Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz
Die finanzielle Situation der Kommunen spitzt sich zu: Das Defizit der
kommunalen Haushalte ist im Jahr 2025 auf 30 Mrd. Euro angestiegen und wird in
den kommenden Jahren voraussichtlich noch anwachsen (www.staedtetag.de/pr
esse/pressemeldungen/2026/bund-muss-milliarden-soforthilfe-fuer-
kommunenschon-im-naechsten-bundeshaushalt-einplanen). Der Anstieg des Defizits
begründet sich dabei insbesondere auch durch Aufwendungen der Kommunen
zur Erfüllung von Aufgaben, die sich aus Bundesgesetzen ergeben.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verspricht den
Kommunen derweil – neben einem Bekenntnis zur Veranlassungskonnexität („wer
bestellt, bezahlt“; Zeile 3623) – ihre „finanzielle Handlungsfähigkeit zu stärken“.
Letzteres sollte insbesondere auch durch einen „Zukunftspakt von Bund,
Ländern und Kommunen“ umgesetzt werden (Zeile 1754). Noch im Dezember
2025 hat der Bundeskanzler Friedrich Merz verkündet, dass sich Bund und
Länder auf eine Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zu den
Kommunalfinanzen im ersten Quartal 2026 verständigt haben, um über Wege aus der
kommunalen Finanzkrise zu beraten (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuell
es/pk-bund-laender-gespraeche-2397714).
Inzwischen ist klar: Die Sonder-MPK hat nicht stattgefunden und die
Bundesregierung konnte somit ihre Zeitpläne nicht einhalten. Doch die aktuellen
Appelle der kommunalen Ebene zeigen, dass der Handlungsdruck weiter steigt
und es dringend umfassende Lösungen braucht. So fordern die 13
Oberbürgermeister der Landeshauptstädte in den Flachländern erneut in einem
gemeinsamen Brief mit dem Deutschen Städtetag eine Sofortlösung, die die
Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellt (www.wiesbaden.de/ro/pressemi
tteilungen/pressereferat/maerz/260304-Brief-der-Oberbuergermeister).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Hilferufe der kommunalen
Ebene?
a) Inwiefern kommt die Bundesregierung ebenfalls zu der grundsätzlichen
Einschätzung, dass sich die finanzielle Lage der Kommunen (trotz
aktuellem Rekorddefizit) noch weiter verschärft?
b) Bewertet die Bundesregierung die kommunale Finanzlage ebenfalls als
krisenhaft, sieht sie entsprechend umgehenden Handlungsbedarf, und
wie begründet sie ihre Sichtweise?
c) Inwiefern kommt die Bundesregierung ebenfalls zu der Einschätzung,
dass ohne eine Soforthilfe des Bundes die Handlungsfähigkeit von
Kommunen bedroht wird, etwa weil sie nicht mehr über eigene
Gestaltungsspielräume (sog. freie Spitze) verfügen können?
d) Wie reagiert die Bundesregierung auf die Forderung der kommunalen
Spitzenverbände, die eine umgehende und gemeinsame
Kraftanstrengung zur Neutralisierung des kommunalen Defizits von Bund und
Ländern fordern, und welche Maßnahmen plant sie diesbezüglich kurz- und
mittelfristig?
e) Inwiefern arbeitet die Bundesregierung an einer stringenteren
Anwendung des Konnexitätsprinzips im Verhältnis zwischen Bund und
Kommunen?
f) Inwiefern plant die Bundesregierung, die Oberbürgermeisterinnen und
Oberbürgermeister der Landeshauptstädte einzuladen, um im direkten
Austausch mit der kommunalen Ebene zu umgehenden und zielgenauen
Lösungen zu kommen, und welcher Zeitplan ist hierfür vorgesehen
(bitte geplante Treffen und beteiligte Gäste einzeln aufschlüsseln)?
2. Wann wird sich der Bundeskanzler mit den Ländern, wie angekündigt, zur
Lage der Kommunalfinanzen auf einer Sonder‑MPK austauschen, und
warum konnte dieser Austausch bisher nicht wie geplant stattfinden und
nennenswerte Ergebnisse erzielen?
3. Was wurde bisher in der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
seitens der Bundesregierung mit den Bundesländern zur Stabilisierung der
kommunalen Finanzen in welchem Rahmen konkret diskutiert und
vereinbart (bitte Treffen und Ergebnisse einzeln anführen)?
4. Wann wird die Altschuldenhilfe des Bundes, die der Koalitionsvertrag
vorsieht, umgesetzt, und aus welchen Gründen wurde diese nicht, wie bereits
angekündigt,, zum 1. Januar 2026 eingeführt?
5. Wie soll eine kommunale Altschuldenhilfe aus Sicht der Bundesregierung
konkret ausgestaltet werden?
6. Inwiefern plant die Bundesregierung eine der folgenden Maßnahmen zur
kurzfristigen finanziellen Unterstützung der Kommunen (und warum ggf.
nicht), und wie bewertet sie diese jeweils: Erhöhung des kommunalen
Umsatzsteueranteils durch Bund und Länder, Erhöhung des Bundesanteils an
den Kosten der Unterkunft, Absenkung der Gewerbesteuerumlage,
Erhöhung der Beteiligung der Kommunen an der Einkommensteuer und Reform
der Gewerbesteuer?
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung über die bereits benannten
Maßnahmen hinaus, um die kommunale Einnahmebasis zu stärken, und wie
will sie dem kommunalen Investitionsdefizit mittel- und langfristig
begegnen?
8. Inwiefern liegen inzwischen konkrete Inhalte oder Eckpunkte eines
„Zukunftspakts von Bund, Ländern und Kommunen“ vor, und welche Rolle
sollen hierbei nach Ansicht der Bundesregierung insbesondere eine Reform
der Förderlandschaft und eine Aufgabenübertragung von Kommunen auf
höhere Ebenen spielen?
a) Welche Arbeitsgruppen zum Aufstellen eines solchen Zukunftspakts
haben hierzu getagt oder sollen noch tagen (bitte Arbeitsgruppentreffen
mit jeweiligem Zeitplan aufschlüsseln)?
b) Welche weiteren Akteure (beispielsweise kommunale Spitzenverbände
und Zivilgesellschaft) sind und waren bei der Ausarbeitung des
Zukunftspakts involviert (bitte einzeln auflisten und jeweilige Beteiligung
spezifizieren)?
c) Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Entlastungswirkung des
Zukunftspakts für die kommunalen Haushalte, geht die Bundesregierung
davon aus, dass die Maßnahmen einen nennenswerten Teil (mehr als
10 Prozent) des aktuellen kommunalen Defizits von zuletzt über
30 Mrd. Euro schließen können, und wenn ja, wie soll dieses Ziel im
Einzelnen erreicht werden (bitte Beitrag der einzelnen Maßnahme auf
die kommunale Ebene aufschlüsseln)?
d) Wenn noch keine konkreten Ergebnisse vorliegen oder zeitnah zu
erwarten sind, wie gestaltet sich der weitere Zeitplan zur Ausarbeitung
eines solchen Zukunftspakts (bitte auf einzelne Prozessschritte
aufschlüsseln), welche Inhalte sollen allgemein behandelt werden, und
inwiefern kann der Zukunftspakt aus Sicht der Bundesregierung
angesichts der drängenden und tiefgreifenden Krise der Kommunalfinanzen
die kommunalen Haushalte noch rechtzeitig entlasten?
Berlin, den 26. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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