Kommunale Selbstverwaltung - Finanzierung und Herausforderungen
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Kommunale Selbstverwaltung - Finanzierung und Herausforderungen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2440
21. Wahlperiode 28.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sahra Mirow, Sascha Wagner, Luigi Pantisano, Doris
Achelwilm, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch,
Agnes Conrad, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Ina
Latendorf, Caren Lay, Pascal Meiser, David Schliesing, Aaron Valent, Anne Zerr
und der Fraktion Die Linke
Kommunale Selbstverwaltung – Finanzierung und Herausforderungen
Schulen und Kindergärten, Sportanlagen und Bibliotheken, Straßen und
Radwege, öffentlicher Personennahverkehr: All dies sind kommunale
Dienstleistungen, die wesentlich darüber entscheiden, ob Landkreise, Städte und
Gemeinden für Menschen lebenswerte Orte sind und ob sie dort ihren Lebensalltag
problemlos bestreiten können. Wichtige Entscheidungen zu diesen
Dienstleistungen werden vor Ort von der Kommunalpolitik getroffen.
Das Grundgesetz garantiert Landkreisen, Städten und Gemeinden „alle
Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener
Verantwortung zu regeln“ (Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG)). Somit
besteht im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland ein Anspruch auf
kommunale Selbstverwaltung. In der Praxis fällt der Gestaltungsspielraum
dieser kommunalen Selbstverwaltung jedoch unterschiedlich aus. Dies liegt nicht
zuletzt an der Finanzausstattung der jeweiligen Kommunen. Dabei ist die
Finanzlage vieler Städte, Gemeinden und Landkreise bedrohlich. Laut KfW
(Kreditanstalt für Wiederaufbau)-Kommunalpanel ist der Investitionsrückstand der
deutschen Kommunen im Jahr 2024 um 15,9 Prozent auf einen Rekordwert von
215,7 Mrd. Euro gestiegen.
Besonders hervorzuheben ist im Zusammenhang der kommunalen
Selbstverwaltung auch die trotz des eingeführten Aufgabenübertragungsverbots im Zuge
der Föderalismusreform von 2005 fortwährende Aufgabenübertragung vom
Bund auf die Kommunen. Dabei hat der Bund den Kommunen in der
Vergangenheit immer wieder teure Aufgaben übertragen, ohne Regelungen für einen
finanziellen Ausgleich zu schaffen. Seit der Föderalismusreform I ist eine
entsprechende Aufgabenübertragung zwar nicht mehr zulässig, dies gilt indes
nicht für Bundesgesetze, die vor Inkrafttreten der Föderalismusreform I im Jahr
2006 erlassen wurden, sowie für die Erweiterung bereits bestehender
gesetzlicher Aufgaben. Dies betrifft u. a. die Kosten der Unterkunft. Während in den
Landesverfassungen in der Regel ein striktes Konnexitätsprinzip zugunsten der
Kommunen verankert ist, fehlt jedoch eine entsprechende Regelung auf
Bundesebene. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz sprach im Juni 2025 bei seiner
Rede auf dem Kommunalkongress des Städte- und Gemeindebundes von einer
„Überfrachtung der Städte und Gemeinden mit immer neuen Aufgaben” (vgl.
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskanzler-kommunalkongres
s-2351564).
Auch hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zu dem
Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, der bezahlt“) bekannt. Dabei betont die
Bundesregierung: „Wenn Bundesgesetze oder andere Maßnahmen des Bundes bei den
Ländern und Kommunen zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen führen,
muss sichergestellt werden, dass die Mittel bei der ausführenden Ebene
ankommen.“ Jedoch haben die kommunalen Spitzenverbände wiederholt öffentlich
beklagt, dass das Konnexitätsprinzip nicht gewahrt wird, und dabei finanziellen
Ausgleich für die sie betreffende Gesetze durch den Bund gefordert (vgl. www.
staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2025/kein-gesetz-mehr-ohne-gegenfinan
zierung).
Schließlich ist außerdem festzuhalten, dass die kommunalen Spitzenverbände
eine mangelnde Einbeziehung ihrerseits in Gesetzgebungsprozesse beklagen
(vgl. www.staedtetag.de/files/dst/docs/Publikationen/Positionspapiere/2024/pos
itionspapier-rolle-der-staedte-fuer-gute-gesetze-2024.pdf). Nach wie vor
müssen Kommunen bei kommunalrelevanten Vorhaben des
Bundesgesetzgebers nicht angehört werden. Es gibt keine verbindliche Beteiligung der
Kommunen bei der Abschätzung der Folgen und Kosten von Gesetzen sowie an
europarechtlichen Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern.
Die Fragesteller sind der Auffassung, dass die Übertragung immer neuer
Aufgaben an die Kommunen und die damit einhergehende immer stärker werdende
finanzielle Belastung für diese, das in der Praxis nicht gewahrte
Konnexitätsprinzip zwischen Bund und Kommunen sowie die mangelnde Einbeziehung
von Kommunen in kommunalrelevante Vorhaben des Bundesgesetzgebers die
kommunale Selbstverwaltung ad absurdum führen. Dabei ist diese besonders
wichtig, damit über die Angelegenheiten „vor Ort“ auch dort entschieden
werden kann, wo sie umgesetzt werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Entscheidungen des Bundes (Gesetze und Verordnungen) führen
seit 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer größeren
Aufgaben- und damit höheren Ausgabenverpflichtung der Kommunen,
und welche sind bis Ende der Legislatur noch geplant (bitte nach
Entscheidungen, Höhe der jeweiligen kommunalen Mehrausgaben,
Bundesländern und Jahren bis einschließlich 2029 aufschlüsseln)?
2. Welche finanziellen Mittel für welche übertragenen Aufgaben haben Bund
und Länder den Kommunen zur Erfüllung dieser Aufgaben im Zeitraum
seit 2020 zur Verfügung gestellt (bitte nach Bundesländern und Jahren
aufschlüsseln)?
3. Für welche von Bund und Ländern auf die Kommunen übertragenen
Aufgaben werden keine finanziellen Mittel vonseiten des Bundes und der
Länder zur Verfügung gestellt?
4. Welche, bis zum Inkrafttreten des Aufgabenübertragungsverbot der
Föderalismusreform von 2005 von Bund und Ländern auf die Kommunen,
übertragenen Aufgaben bleiben ohne finanziellen Ausgleich?
5. Welche Rolle spielt nach Einschätzung der Bundesregierung das
Konnexitätsprinzip in der aktuellen Finanzpraxis zwischen Bund, Ländern und
Kommunen, und ist diese Praxis im Einklang mit der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD festgehaltenen Auffassung der
Bundesregierung, sich am Grundsatz dieses Prinzips zu orientieren (vgl.
Verantwortung für Deutschland, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD), vereinbar?
6. Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um
auf die wiederholte Kritik der kommunalen Spitzenverbände einzugehen,
dass das Konnexitätsprinzip eingehalten werden muss, um die Kommunen
nachhaltig finanziell zu entlasten (vgl.: https://www.staedtetag.de/presse/p
ressemeldungen/2025/kein-gesetz-mehr-ohne-gegenfinanzierung)?
7. Plant die Bundesregierung eine rechtlich verbindliche Verankerung des
Konnexitätsprinzips zwischen Bund und Kommunen, ähnlich den
Regelungen, die in den meisten Landesverfassungen bestehen, wenn ja,
innerhalb welchen Zeitraumes, und wenn nein, warum nicht?
8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, um, nach Zitat
des Bundeskanzlers Friedrich Merz, der „Überfrachtung der Städte und
Gemeinden mit immer neuen Aufgaben“ Einhalt zu gebieten (vgl.: https://
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskanzler-kommunalkon
gress-2351564)?
9. Erachtet die Bundesregierung die Föderalismusreform aus dem Jahr 2006
als ausreichend bezüglich des Schutzes von Kommunen vor der direkten
Übertragung von Aufgaben durch den Bund auf die Kommunen, und
wenn nein, welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um die Kommunen
besser vor einer solchen Aufgabenübertragung zu schützen?
10. Welche Vorhaben beinhaltet der von der Bundesregierung im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angestrebte „Zukunftspakt Bund,
Länder und Kommunen“ hinsichtlich der Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung, und gibt es bereits einen Zeitplan?
11. Welche Maßnahmen außerhalb des Sondervermögens Infrastruktur und
Klimaneutralität plant die Bundesregierung, um die kommunale
Investitionsfähigkeit kurz- und mittelfristig sicherzustellen?
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
wiederholten Forderungen der kommunalen Spitzenverbände nach einem fairen und
umfassenden finanziellen Ausgleich zwischen Bund, Ländern und
Kommunen?
13. Bezüglich welcher erweiterten Aufgaben beanstanden die Kommunen
nach Kenntnis der Bundesregierung am häufigsten, dass sie nicht
genügend finanzielle Mittel zur Ausführung hätten, und welche Maßnahmen
wird die Bundesregierung ergreifen, um die Kommunen bei diesen
erweiterten Aufgaben finanziell zu entlasten?
14. Welche Infrastruktur (z. B. Schulgebäude, Schwimmbad, öffentlichen
Personennahverkehr) leidet nach Kenntnis der Bundesregierung am meisten
und nach welchem Maße unter dem Investitionsrückstand der Kommunen
(bitte nach Bundesländern, nach Art der zehn kostenintensivsten
Infrastrukturbereichen und Investitionsrückstand aufschlüsseln)?
15. Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Kritik des Deutschen
Städtetags, dass es einer ausreichenden Beteiligung der kommunalen
Spitzenverbände im Gesetzgebungsverfahren bedarf, diese jedoch in der Praxis oft
nicht stattfindet (vgl. www.staedtetag.de/files/dst/docs/Publikationen/Posit
ionspapiere/2024/positionspapier-rolle-der-staedte-fuer-gute-gesetze-202
4.pdf)?
16. Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die Belange der
Kommunen bei der Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen
ausreichend zu beachten, und wenn ja, welche?
17. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei der Erstellung von
Gesetzentwürfen die Kosten- und Umsetzungsfolgen für Städte, Gemeinden
und Landkreise?
18. Plant die Bundesregierung, die Kommunen zukünftig mehr in ihre
Finanzentscheidungen einzubinden, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie?
19. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass kommunale Interessen und
Umsetzungsfolgen auch in europarechtlichen Verfahren zwischen Bund
und Ländern ausreichend berücksichtigt werden?
20. Welche Kontrollinstanzen existieren, um die durch Aufgabenübertragung
entstandenen Kosten für die Kommunen nachvollziehen zu können?
Berlin, den 27. Oktober 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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