Möglicher Einsatz der Datenanalyse-Software Palantir "Gotham" durch deutsche Nachrichtendienste
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Möglicher Einsatz der Datenanalyse-Software Palantir "Gotham" durch deutsche Nachrichtendienste
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5119
21. Wahlperiode 31.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Möller, Steffen Janich, Sascha Lensing,
Dr. Christoph Birghan, Knuth Meyer-Soltau, Torben Braga, Robert Teske und
der Fraktion der AfD
Möglicher Einsatz der Datenanalyse-Software Palantir „Gotham“ durch deutsche
Nachrichtendienste
Die US-amerikanische Firma Palantir Technologies stellt Software zur
Verarbeitung und Auswertung großer Datenmengen bereit. Eines der zentralen
Produkte ist die Software „Gotham“ (PG), die nach Angaben des Unternehmens
im Bereich der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung eingesetzt wird.
Palantir bietet seine Produkte nicht nur als standardisierte Software an, sondern
passt sie an bestehende Strukturen der jeweils nutzenden Behörden an.
In Deutschland wird Software von Palantir im polizeilichen Bereich in
mehreren Bundesländern genutzt, u. a. bezeichnet als „HessenData“ in Hessen,
„Datenanalyse und Recherche“ (DAR) in Nordrhein-Westfalen und „Vernetzte
Recherche und Analyse“ (VeRA) in Bayern. Diese Systeme dienen nach öffentlich
zugänglichen Informationen der Auswertung umfangreicher Datenbestände aus
unterschiedlichen Quellen, etwa aus Telekommunikationsüberwachung,
Funkzellenabfragen, behördlichen Registern, sozialen Netzwerken und anderen
offenen Quellen (https://netzpolitik.org/2025/verfassungsbeschwerde-das-problem-
heisst-nicht-nur-palantir/#netzpolitik-pw). In diesem Zusammenhang sind
verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen worden, insbesondere im Hinblick
auf Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und das Trennungsgebot
zwischen Polizei und Nachrichtendiensten (vgl. Bundesverfassungsgericht,
Urteil vom 16. Februar 2023 – 1 BvR 1547/19).
Der Vorstandsvorsitzende von Palantir Technologies, Alexander Karp, hat im
Jahr 2023 in einem Interview erklärt, die Software „Gotham“ habe „im
Alleingang“ den Aufstieg der „extremen Rechten“ in Europa gestoppt (www.cnb
c.com/video/2023/01/17/palantir-ceo-alex-karp-discusses-economic-and-geopo
litical-outlook-from-davos.html, Zeitmarke: 8:55). Vor diesem Hintergrund
stellt sich den Fragestellern die Frage, ob und in welchem Umfang die Software
„Gotham“ oder andere Produkte von Palantir auch direkt oder indirekt über
Informationsverbundsysteme durch deutsche Nachrichtendienste genutzt werden
und wie die Grenzen der Anwendung insbesondere in Bezug auf unbeteiligte
Dritte definiert sind.
Von besonderem Interesse ist für die Fragesteller, ob solche Systeme im
Bereich der Auswertung politischer Aktivitäten eingesetzt werden oder eingesetzt
werden können, ob dabei Daten über politisch aktive Personen sowie deren
privates und berufliches Umfeld verarbeitet werden und welche rechtlichen,
technischen und organisatorischen Vorkehrungen zum Schutz der Grundrechte
getroffen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Setzen Nachrichtendienste des Bundes und der Länder nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit PG oder ähnliche Softwareprodukte der Firma
Palantir Technologies im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zur
Auswertung von Daten ein oder haben entsprechende Systeme in den
letzten zehn Jahren in Deutschland getestet, evaluiert oder in Pilotprojekten
genutzt, und wenn ja, welche (bitte nach Behörde, Produktbezeichnung
sowie Einsatz- bzw. Projektzeitraum aufschlüsseln)?
2. Welche technischen, organisatorischen oder rechtlichen Schnittstellen zur
direkten oder indirekten Nutzung von Auswertungen durch Software wie
PG o. Ä. bestehen gegebenenfalls zwischen Polizeibehörden bzw.
Nachrichtendiensten anderer Staaten einerseits und den deutschen
Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder andererseits?
3. Befähigen diese in Frage 2 erfragten etwaigen Schnittstellen deutsche
Nachrichtendienste des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung
der Länder zumindest teilweise oder indirekt, selbst oder durch andere
Behörden oder Staaten gesammelte personenbezogene Daten für Zwecke des
eigenen Aufgabenbereichs auszuwerten bzw. Zugriff auf entsprechende
Auswertungen zu erhalten?
4. Welche rechtlichen und organisatorischen Beschränkungen bestehen für
Nachrichtendienste des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung
der Länder in Bezug auf die Auswertung personenbezogener Daten
insbesondere aus der technischen Kommunikationsüberwachung außerhalb von
strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch Software wie PG o. Ä. in
Bezug auf politisch aktive Personen wie Abgeordnete, sonstige
Mandatsträger, Parteimitglieder oder deren Verwandten-, Freundes- und
Bekanntenkreis?
5. Werden gegebenenfalls durch Software wie PG o. Ä. personenbezogene
Merkmale mit Bezug zu parteipolitischer Betätigung in Deutschland
verarbeitet, etwa Angaben zu Mitgliedschaften in Parteien oder sonstigen
politischen Organisationen, zu den dortigen Funktionen und Aufgaben, zu
Kandidaturen für öffentliche Wahlen oder zur Teilnahme an
Parteiveranstaltungen?
6. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls durch
Software wie PG o. Ä. Profile oder sonstige Auswertungen von politischen
Persönlichkeiten erstellt und in Deutschland genutzt, die u. a. deren
politische Funktionen, Mandate, Ansichten oder Kontaktpersonen darstellen?
7. Werden im Fall der Beobachtung politisch aktiver Personen in
Deutschland durch deutsche Nachrichtendienste im Rahmen von möglichen
Auswertungen mit Systemen wie PG o. Ä. auch Daten über das private und
berufliche Umfeld dieser Personen verarbeitet, insbesondere über
Ehepartner, Kinder, andere Verwandte, enge Freunde sowie berufliche Kontakte?
8. Nach welchen Kriterien wird gegebenenfalls entschieden, ob solche Daten
in die Analyse einbezogen werden, wie lange werden sie gespeichert, und
für welche Zwecke dürfen sie genutzt werden?
9. Welche besonderen Schutzvorkehrungen bestehen gegebenenfalls im
Hinblick auf Personen, die einem besonderen Berufsgeheimnis unterliegen,
insbesondere Abgeordnete, Journalisten, Rechtsanwälte sowie Geistliche?
10. Welche rechtlichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen
bestehen, um eine Nutzung von personenbezogenen Daten aus
Datenbeständen der Polizei oder von Nachrichtendiensten anderer Staaten für
Auswertungen der Nachrichtendienste des Bundes und nach Kenntnis der
Bundesregierung der Länder bzw. vice versa verfassungskonform zu
beschränken?
11. Welche Kontroll- und Korrekturmechanismen bestehen in Bezug auf die
Beauftragung und Nutzung von Auswertungen in oben erfragten
Sachverhalten?
12. Welche Möglichkeiten existieren für potenziell Betroffene im Sinne der
Fragen 4 bis 9 gegebenenfalls, Auskunft über das Ausmaß der
Auswertung ihrer personenbezogenen Daten durch Software wie PG o. Ä. zu
erhalten?
13. In welcher Größenordnung sind nach Kenntnis der Bundesregierung
gegebenenfalls Personen von Auswertungen mit Systemen wie PG o. Ä.
betroffen, die lediglich in einer verwandtschaftlichen oder sonstigen
persönlichen Beziehung zu politisch aktiven Personen stehen?
14. In welchem Umfang wird das System „Datenanalyse und Recherche“ in
Nordrhein-Westfalen nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Bearbeitung von Fällen der Hasskriminalität, von strafbaren Äußerungen im
Internet und zur Beobachtung von Strukturen sogenannter Reichsbürger
eingesetzt, und welche deutschen Nachrichtendienste erhalten Zugang zu den
hierdurch erzeugten Daten oder Analyseergebnissen?
15. Welche Rolle spielen in Deutschland gemeinsam betriebene Zentren und
Arbeitsgruppen von Polizei und Verfassungsschutz, insbesondere
gemeinsame Zentren von Polizei und Verfassungsschutz der Länder oder des
Bundes, bei der Nutzung von Systemen der Firma Palantir Technologies,
und wie wird dort sichergestellt, dass das Trennungsgebot zwischen
Polizei und Nachrichtendiensten eingehalten wird und die gesetzlichen
Vorgaben zur Beobachtung politischer Aktivitäten beachtet werden?
16. Welche verfassungsrechtlichen Bewertungen liegen der Bundesregierung
gegebenenfalls zum Einsatz der Datenanalyseplattformen wie PG o. Ä.
durch deutsche Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste in
Deutschland vor, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, informationelle
Selbstbestimmung, das Trennungsgebot zwischen Polizei und
Nachrichtendiensten und die Bindung der Nachrichtendienste an die freiheitliche
demokratische Grundordnung?
Berlin, den 9. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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