Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen durch die Organisierte Kriminalität in Deutschland
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Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen durch die Organisierte Kriminalität in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7554
21. Wahlperiode 11.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth,
Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen
Janich, Markus Matzerath, Arne Raue, Volker Scheurell, Dr. Daniel Zerbin,
Thomas Fetsch, Kay Gottschalk, Iris Nieland, Hauke Finger, Jörn König, Reinhard
Mixl, Marcel Queckemeyer, Christian Reck, Matthias Rentzsch, Angela Rudzka
und der Fraktion der AfD
Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen durch die Organisierte Kriminalität in
Deutschland
Die Organisierte Kriminalität (OK) zählt nach Einschätzung des
Bundeskriminalamtes und Europols zu den größten Bedrohungen für die innere Sicherheit
sowie die Integrität des Rechtsstaates. Moderne kriminelle Netzwerke
beschränken sich nicht mehr auf klassische Deliktsbereiche wie den Handel mit
Betäubungsmitteln, Waffen oder Menschen. Vielmehr nutzen sie zunehmend
legale Wirtschaftsstrukturen zur Vorbereitung, Durchführung und
Verschleierung erheblicher Straftaten sowie zur Geldwäsche und Investition krimineller
Erträge (www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Jahresberichte
UndLagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisierteKriminalitaetBundeslage
bild2024.html).
Nach den aktuellen Lagebildern deutscher und europäischer
Sicherheitsbehörden bedienen sich organisierte Tätergruppierungen regelmäßig legaler
Unternehmen und wirtschaftlicher Infrastrukturen, um Transportwege, Lieferketten,
Finanzströme und Vermögenswerte für ihre kriminellen Aktivitäten zu nutzen
(Europol, EU Serious and Organised Crime Threat Assessment (www.europo
l.europa.eu/publications-events/main-reports/socta-report, S. 27).
Besonders relevant erscheinen den Fragestellern hierbei Logistikunternehmen,
Speditionen, Paket- und Kurierdienste, Hafenwirtschaft, Bauunternehmen,
Immobilienwirtschaft, bargeldintensive Unternehmen, Sicherheitsunternehmen
sowie weitere Wirtschaftszweige, deren Dienstleistungen für Organisierte
Kriminalität von erheblicher Bedeutung sein können (https://eur-lex.europa.eu/legal-c
ontent/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021DC0170).
Die Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen dient der Organisierten Kriminalität
nicht nur als Mittel zur Verschleierung krimineller Erträge, sondern fungiert
zunehmend als Infrastruktur der Immunität, die den Zugriff der
Sicherheitsbehörden durch die bewusste Vermischung von legalen und illegalen Finanz- und
Warenströmen massiv erschwert (https://ksv-polizeipraxis.de/vermoegensabsch
oepfung-im-kontext-der-clankriminalitaet-moeglichkeiten-und-fallstricke/,
S. 5).
Die vorliegende Kleine Anfrage dient der Ermittlung des Erkenntnisstandes der
Bundesregierung über die Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen durch
Organisierte Kriminalität sowie der Bewertung bestehender Bekämpfungs- und
Präventionsmaßnahmen. Sie richtet sich ausdrücklich nicht gegen einzelne
Unternehmen oder Wirtschaftszweige, sondern ausschließlich gegen den Missbrauch
legaler Wirtschaftsstrukturen durch organisierte Tätergruppierungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Nutzung legaler
Wirtschaftsstrukturen durch Organisierte Kriminalität in Deutschland für
die Jahre 2023 bis 2025 vor?
2. Inwieweit liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Erkenntnisse
darüber vor, dass Strukturen der Organisierten Kriminalität operativ tätige
mittelständische Unternehmen gezielt nutzen, um illegale Gelder durch die
Vermischung mit legalen Umsätzen zu waschen?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis durch die beteiligten
Sicherheitsbehörden (Bundeskriminalamt (BKA), Landeskriminalamt (LKA)) erlangt,
welche Tendenzen (zunehmend oder rückläufig) im Bereich der Nutzung
legaler Wirtschaftsstrukturen durch die Organisierte Kriminalität im
mittelständischen Bereich seit 2020 zu beobachten sind?
4. Welche Wirtschaftsbereiche werden nach Erkenntnissen der
Bundesregierung derzeit am häufigsten von Organisierter Kriminalität genutzt?
5. Welche Erkenntnisse bestehen gegebenenfalls über die Nutzung von
Logistik-, Speditions-, Paket-, Express- und Kurierunternehmen durch
Organisierte Kriminalität?
6. Welche Erkenntnisse bestehen gegebenenfalls über die Nutzung von
Seehäfen, Binnenhäfen, Containerterminals und Güterverkehrszentren für
Aktivitäten Organisierter Kriminalität?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Missbrauch
von Subunternehmerketten im Transport- und Logistikbereich vor?
8. Welche Erkenntnisse bestehen über die Nutzung von
Immobilienunternehmen oder Immobiliengesellschaften durch Organisierte Kriminalität, und
wie bewertet die Bundesregierung hierbei die Wirksamkeit des am
1. April 2023 eingeführten Barzahlungsverbots beim Immobilienkauf?
9. Welche Rolle spielen Problemimmobilien nach Erkenntnissen der
Bundesregierung für Aktivitäten Organisierter Kriminalität?
10. Welche Erkenntnisse liegen über Scheinfirmen und
Scheinunternehmerstrukturen insbesondere im Baugewerbe vor?
11. Welche Erkenntnisse bestehen gegebenenfalls über die Nutzung
bargeldintensiver Unternehmen zur Geldwäsche?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Phänomen des
Service-Based Money Laundering vor, bei dem kriminelle Gelder als
Entgelte für immaterielle Wirtschaftsgüter wie IT-Beratung oder Marketing
getarnt werden, und können konkret Prüfmechanismen der
Finanzbehörden zur Verifizierung dieser Leistungsbeziehungen benannt werden (vgl.
www.anwalt.de/rechtstipps/geldwaesche-nach-261-stgb-die-wichtigsten-e
rscheinungsformen-und-was-beschuldigten-im-ermittlungsverfahren-droh
t-278035.html; S. 8 und 9)?
13. Welche Relevanz hat nach Ansicht der Bundesregierung im
Zusammenhang mit kriminellen Organisationen das Trade-Based Money Laundering,
und wie begründet sie, dass dieses als Hochrisikomethode eingestufte
Phänomen statistisch nicht separat in den Lagebildern der Financial
Intelligence Unit (FIU) erfasst wird (https://imtf.com/de/unkategorisiert/whe
n-trade-becomes-a-cover-unpacking-trade-based-money-laundering/)?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Nutzung von
Kryptowährungen, Hawala-Systemen, Briefkastenfirmen und
Strohmannkonstruktionen zur Verschleierung krimineller Vermögenswerte vor?
15. Welche Erkenntnisse bestehen seitens der Bundesregierung über die
Nutzung privater Sicherheitsunternehmen durch Organisierte Kriminalität?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Nutzung der
Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft durch Organisierte Kriminalität
vor?
17. Welche Erkenntnisse bestehen der Bundesregierung über die Nutzung des
Kraftfahrzeughandels, von Leasinggesellschaften oder Export- und
Importfirmen durch Organisierte Kriminalität?
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Missbrauch
öffentlicher Vergabeverfahren oder öffentlicher Aufträge durch Organisierte
Kriminalität vor?
19. Welche Erkenntnisse bestehen seitens der Bundesregierung über die
Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen im Zusammenhang mit internationalem
Rauschgifthandel?
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Beteiligung
internationaler Tätergruppierungen – insbesondere aus den Staaten des
westlichen Balkans – an der Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen in
Deutschland vor?
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Beteiligung
weiterer internationaler Tätergruppierungen, insbesondere aus Italien, den
Niederlanden, Belgien oder der Türkei, vor?
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus der Zusammenarbeit
mit Europol, Interpol und weiteren internationalen Sicherheitsbehörden
zum Themenkomplex der „internationalen Tätergruppierungen“ vor (vgl.
Frage 21)?
23. Welche Erkenntnisse bestehen über Versuche Organisierter Kriminalität,
Unternehmen der kritischen Infrastruktur für ihre Zwecke zu nutzen
(www.aerzteblatt.de/archiv/abrechnungsbetrug-im-gesundheitswesen-
bkahat-hinweise-auf-organisierte-kriminalitaet-3fab2e94-c134-4b7c-9a7a-e1e
ce0979370)?
24. Welche gesetzlichen Instrumente stehen den Sicherheitsbehörden derzeit
zur Bekämpfung der Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen durch
Organisierte Kriminalität zur Verfügung?
25. Wo sieht die Bundesregierung Defizite bei der Erkennung, Verhinderung
oder Verfolgung des Phänomens der Nutzung legaler
Wirtschaftsstrukturen durch die Organisierte Kriminalität (vgl. Frage 24)?
26. Welche praktischen und gesetzgeberischen Präventionsmaßnahmen
bestehen gegenüber besonders gefährdeten Wirtschaftsbereichen?
27. Welche Schlussfolgerungen für zukünftige gesetzgeberische
Präventivmaßnahmen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen Lagebildern des
Bundeskriminalamtes und Europols hinsichtlich der Nutzung legaler
Wirtschaftsstrukturen durch Organisierte Kriminalität (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
28. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Analyse, statistische Erfassung und
ressortübergreifende Bekämpfung des Phänomens der Nutzung legaler
Wirtschaftsstrukturen durch die Organisierte Kriminalität künftig
weiterzuentwickeln, und wenn ja, in welcher Form?
Berlin, den 11. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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