Vorschlag 19102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4794)
Text
Vorschlag 19102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4794)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5142
21. Wahlperiode 31.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4794 –
Vorschlag 19102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung
darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete
Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich
mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem
BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat
ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo
rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos
ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin
gbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft e. V.“ (BDEW) beteiligte, wurde unter dem
Vorschlag 19102 – Harmonisierung energetischer Kennwerte – eine Anpassung
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung vom 31. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
bzw. Ausweisung verschiedener energiewirtschaftlicher Regelungen und
Bestimmungen inklusive Förderprogrammen verlangt, die eine energetische
Bilanzierung mit Produkt-Umwelt-Fußabdruck (PEF – Product Environmental
Footprint), CO2-Äquivalenten und vergleichbaren energetischen Kennwerten
fordern. Der BDEW beabsichtigt mit diesem Vorschlag die Einführung einer
zentralen Fundstelle für alle energetischen Kennwerte, die im Rahmen eines
Beantragungsprozesses angegeben werden müssen. Den Vorteil einer
zentralen Fundstelle sieht der BDEW darin, dass für energetische Kennzahlen
keine Rechtsnormen fortgeschrieben werden müssten (www.destatis.de/DE/T
hemen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/
verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 239).
Die Bundesregierung erkennt das Potenzial des Vorschlags bei einer
entsprechenden Umsetzung, davor spricht sie sich jedoch für eine weitergehende
Prüfung aus (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikatione
n/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__b
lob=publicationFile, S. 114).
1. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Prüfung des
Vorschlags 19102 abgeschlossen?
a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?
b) Wenn nein, aus welchem Grund wurde die Prüfung nicht
abgeschlossen?
2. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19102
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Der Vorschlag 19102 ist auf Grundlage einer systematischen Prüfung im
Statistischen Bundesamt der Kategorie 2 (Prüferfordernis, ob mit entsprechender
gesetzlicher Regelung oder mit einer untergesetzlichen Maßnahme die
Rahmenbedingungen für Verfahrensverbesserungen geschaffen werden können)
zugeordnet worden. Für die Umsetzung des Vorschlags waren weitere Prüfungen
erforderlich. Hinsichtlich der damals zugrundeliegenden Erwägungen ist auf die
entsprechenden Ausführungen im Monitoringbericht zur Umsetzung der
Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau zu verweisen (www.des
tatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerok
ratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile;
S. 114).
3. Welche konkreten Potenziale zur administrativen oder rechtlichen
Vereinfachung hat die Bundesregierung in Vorschlag 19102 identifiziert und
dargelegt, und wie will die Bundesregierung hier weiter vorgehen?
4. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlags 19102 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?
a) Wenn ja, wie, und wann ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Fragen 3 bis 4b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Prüfung des Vorschlags 19102 ist abgeschlossen. Die energetischen
Kennwerte werden nach Möglichkeit harmonisiert. So basieren etwa die
Bundesförderung für effiziente Gebäude, die Energieberatungsprogramme zu Gebäuden
und das Gebäudeenergiegesetz auf den gleichen energetischen Kennwerten. Sie
sind im Gebäudeenergiegesetz verankert bzw. werden jeweils aus der DIN V
18599 berechnet.
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ISSN 0722-8333
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