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Vorschlag 35104 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3789)

dip / drucksache 05.02.2026 · WP 21 · 21/4043 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 35104 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3789) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4043 21. Wahlperiode 05.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3789 – Vorschlag 35104 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokum entation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich t.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der Deutscher Bauernverband e. V. beteiligte, wurde der Vorschlag 35104 – Ausschreibungsverfahren für Gasnetzanschlüsse vereinfachen – aufgenommen, der eine Anpassung der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 5. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO) fordert. Der Bauernverband sieht unnötige Verzögerungen bei den Ausschreibungen der Gasnetzbetreiber in Bezug auf die Erweiterung bzw. den Neubau von Biogasaufbereitungsanlagen. Zur Vermeidung von Verzögerungen schlägt der Verband verschiedene Lösungsansätze vor (www.destatis.de/D E/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekost en/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 328). Mit der Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz – VergRTransfG), Bundestagsdrucksache 20/14344, in den Deutschen Bundestag beabsichtigte die Bundesregierung der 20. Wahlperiode, das Vergaberecht anzupassen. Das Gesetz wurde jedoch nicht mehr beschlossen (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zu r-transformation-des-vergaberechts-vergaberechtstransformationsgesetz-vergrt ransfg/318125). Die Bundesregierung nahm den Vorschlag 35104 auf und erklärte, das weitergehende Prüfungen notwendig wären, bevor eine Umsetzung des Vorschlages erfolgen könnte (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokr atiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-mo nitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 195). 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 35104 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? Der Vorschlag 35104 ist auf Grundlage einer systematischen Prüfung im Statistischen Bundesamt der Kategorie 1 (Potenziell geeignet für zeitnah umsetzbare gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder in einem weiteren Bürokratieentlastungsgesetz) zugeordnet worden. Für den Vorschlag waren weitere rechtliche Prüfungen erforderlich. Hinsichtlich der damals zugrunde liegenden Erwägungen verweist die Bundesregierung auf die entsprechenden Ausführungen im Monitoringbericht zur Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publik ationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf ?__blob=publicationFile; S. 196). Der Vorschlag umfasst Regelungen auf EU- Ebene und konnte insoweit nicht durch eine nationale Reform umgesetzt werden. Im Übrigen wurden die Vorschläge im Zuge des sog. „Vergabetransformationspakets“ in der letzten Legislaturperiode geprüft, das der Diskontinuität anheimgefallen ist. 2. Inwieweit wird die Umsetzung der Vorschläge der Verbändeabfrage zum Vergaberecht von der Bundesregierung fortgeführt, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen, wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen, wann kann mit einer dementsprechenden Fortführung bzw. Umsetzung gerechnet werden, und wenn nein, warum nicht? 3. Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Vergaberecht angepasst und der Vorschlag 35104 hierbei entsprechend berücksichtigt? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die aktuelle Bundesregierung hat in Umsetzung des Koalitionsvertrags mit Kabinettbeschluss vom 6. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Dieses sieht die von den Fragestellern angefragte Anpassung des Vergaberechts vor. Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren und liegt den Bundestagsfraktionen vor (Bundestagsdrucksache 21/1934). Hinsichtlich der Berücksichtigung des Vorschlags 35104 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Unabhängig davon setzt sich die Bundesregierung für eine Erhöhung vergaberechtlicher Schwellenwerte ein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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