Vorschlag 35104 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3789)
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Vorschlag 35104 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3789)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4043
21. Wahlperiode 05.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3789 –
Vorschlag 35104 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen
und ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände
erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage
beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von
Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/
DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokum
entation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub
likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich
t.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der Deutscher Bauernverband e. V.
beteiligte, wurde der Vorschlag 35104 – Ausschreibungsverfahren für
Gasnetzanschlüsse vereinfachen – aufgenommen, der eine Anpassung der Verordnung
über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 5. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung –
SektVO) fordert. Der Bauernverband sieht unnötige Verzögerungen bei den
Ausschreibungen der Gasnetzbetreiber in Bezug auf die Erweiterung bzw. den
Neubau von Biogasaufbereitungsanlagen. Zur Vermeidung von
Verzögerungen schlägt der Verband verschiedene Lösungsansätze vor (www.destatis.de/D
E/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekost
en/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 328). Mit der
Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes zur Transformation des
Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz – VergRTransfG),
Bundestagsdrucksache 20/14344, in den Deutschen Bundestag beabsichtigte die
Bundesregierung der 20. Wahlperiode, das Vergaberecht anzupassen. Das Gesetz
wurde jedoch nicht mehr beschlossen (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zu
r-transformation-des-vergaberechts-vergaberechtstransformationsgesetz-vergrt
ransfg/318125). Die Bundesregierung nahm den Vorschlag 35104 auf und
erklärte, das weitergehende Prüfungen notwendig wären, bevor eine Umsetzung
des Vorschlages erfolgen könnte (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokr
atiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-mo
nitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 195).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 35104
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Der Vorschlag 35104 ist auf Grundlage einer systematischen Prüfung im
Statistischen Bundesamt der Kategorie 1 (Potenziell geeignet für zeitnah umsetzbare
gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder in einem weiteren
Bürokratieentlastungsgesetz) zugeordnet worden. Für den Vorschlag waren weitere rechtliche
Prüfungen erforderlich. Hinsichtlich der damals zugrunde liegenden
Erwägungen verweist die Bundesregierung auf die entsprechenden Ausführungen im
Monitoringbericht zur Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum
Bürokratieabbau (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publik
ationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile; S. 196). Der Vorschlag umfasst Regelungen auf EU-
Ebene und konnte insoweit nicht durch eine nationale Reform umgesetzt
werden. Im Übrigen wurden die Vorschläge im Zuge des sog.
„Vergabetransformationspakets“ in der letzten Legislaturperiode geprüft, das der Diskontinuität
anheimgefallen ist.
2. Inwieweit wird die Umsetzung der Vorschläge der Verbändeabfrage zum
Vergaberecht von der Bundesregierung fortgeführt, um eine tatsächliche
und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu
erreichen, wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen, wann kann mit einer
dementsprechenden Fortführung bzw. Umsetzung gerechnet werden, und
wenn nein, warum nicht?
3. Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Vergaberecht
angepasst und der Vorschlag 35104 hierbei entsprechend berücksichtigt?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die aktuelle Bundesregierung hat in Umsetzung des Koalitionsvertrags mit
Kabinettbeschluss vom 6. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur
Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Dieses sieht die von den
Fragestellern angefragte Anpassung des Vergaberechts vor. Der Gesetzentwurf
befindet sich im parlamentarischen Verfahren und liegt den
Bundestagsfraktionen vor (Bundestagsdrucksache 21/1934). Hinsichtlich der Berücksichtigung
des Vorschlags 35104 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Unabhängig
davon setzt sich die Bundesregierung für eine Erhöhung vergaberechtlicher
Schwellenwerte ein.
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ISSN 0722-8333
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