Vorschlag 19103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4886)
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Vorschlag 19103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4886)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5195
21. Wahlperiode 02.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4886 –
Vorschlag 19103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung
darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete
Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich
mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem
BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat
ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo
rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos
ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin
gbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 19103
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 2. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
– Vereinfachung und Verschlankung der Stromkennzeichnung“ eine
Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes gefordert.
Im Detail fordert der BDEW die Vereinfachung und Verschlankung der
Stromkennzeichnung im Sinne einer Reduzierung aller Angaben auf ein
angemessenes Maß und den Entfall der Ausweisung des
Unternehmensverkaufsmix und des Energiemixträgers, den Entfall der Grünstromkennzeichnung und
den Entfall der Mieterstromausweisung. Als Referenz für eine angemessene
Stromkennzeichnung verwies der Verband auf die Erfahrungen der
österreichischen Regulierungsbehörde E-Control in Wien (www.destatis.de/DE/Themen/
Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaen
deabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 240).
Die damalige Bundesregierung erklärte, dass eine weitergehende Prüfung des
Sachverhaltes notwendig wäre, um den Vorschlag abschließend bewerten zu
können (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/
Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blo
b=publicationFile; S. 115).
1. Wurde die Prüfung des Vorschlages 19103 abgeschlossen?
a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?
b) Wenn nein, aus welchem Grund wurde die Prüfung nicht
abgeschlossen?
Die Anfrage bezieht sich auf den Vorschlag 19103, den der Bundesverband der
Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) im Rahmen einer Verbändeabfrage
zum Bürokratieabbau eingereicht hat.
Die Bundesregierung teilt das Ziel des BDEW-Vorschlags, die praktische
Handhabbarkeit der Stromkennzeichnung zu vereinfachen und prüft daher den
Vorschlag 19103 des BDEW sehr genau. Die darin enthaltenen Vorschläge sind
sehr umfassend. Daher konnte die Prüfung noch nicht vollständig
abgeschlossen werden, zumal Maßnahmen zur Bürokratieentlastung bei der
Stromkennzeichnung insbesondere durch die dafür zuständigen nachgeordneten
Bundesbehörden auf Praxistauglichkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen geprüft
werden müssen, hier die Bundesnetzagentur (für die Stromkennzeichnung in
Gänze) und das Umweltbundesamt (für die Prüfung des erneuerbaren Anteils in der
Stromkennzeichnung). Bei der Bewertung der Vorschläge des BDEW ist zudem
zu beachten, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bürokratieentlastung
zugleich mit gesetzlichen Zielen der Stromkennzeichnung (Verbraucherschutz
und Transparenz) und mit EU-rechtlich verbindlichen Vorgaben
(Strombinnenmarktrichtlinie (2019/944/EU Anhang I Nummer 5)) vereinbar sein müssen,
aber auch eine stärkere Harmonisierung auf europäischer Ebene voraussetzen.
Die Prüfung ist daher komplex. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist und die
Bundesregierung geeignete Maßnahmen zur Bürokratieentlastung bei der
Stromkennzeichnung identifiziert, werden diese in einem geeignetem
Gesetzesverfahren eingebracht.
2. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19103
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 19103 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, und wenn ja, inwiefern?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
4. Kennt die Bundesregierung das Referenzprojekt der österreichischen
Regulierungsbehörde E‑Control, auf welches im Vorschlag 19103 verwiesen
wird?
Der Bundesregierung ist das Verfahren des österreichischen Registerführers
E-Control bekannt und die nachgeordneten Behörden tauschen sich in
verschiedenen Gremien auf europäischer Ebene zu bestimmten Fragestellungen mit
Mitarbeitern der E-Control aus. In Österreich werden Herkunftsnachweise
(HKN) für alle Energieträger ausgestellt, entwertet und in den
Stromkennzeichnungen der Stromlieferanten verwendet. Die Stromlieferanten entwerten die
HKN im Register und erhalten automatisch die Stromkennzeichnung
entsprechend der Menge der für die einzelnen Energieträger entwerteten HKN. Die
Registerverantwortung und die Erstellung bzw. die Prüfung der
Stromkennzeichnungen liegen folglich in Österreich in einer Hand (sog.
Vollkennzeichnung).
In Deutschland werden hingegen HKN nur für die Ausweisung von Strom aus
erneuerbaren Energien, der nicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) gefördert wird, ausgestellt und entwertet. Derzeit prüft die
Bundesregierung, ob eine Vollkennzeichnung auch in Deutschland eingeführt werden sollte.
Bei dieser Prüfung einer sog. Vollkennzeichnung auch in Deutschland, d. h. die
Ausstellung von HKN für alle Energieträger, ist jedoch zu berücksichtigen,
dass der Anteil der erneuerbaren Strommengen in Deutschland stetig zunimmt.
Der sehr hohe Aufwand und die Kosten für ein solches System sind dabei in
ein angemessenes Verhältnis zum gegenüberstehenden Nutzen zu setzen. Das in
Deutschland geltende Doppelvermarktungsverbot bewirkt außerdem, dass der
Anteil an gefördertem Strom aus erneuerbaren Energien automatisch in der
Stromkennzeichnung ausgewiesen werden muss, sodass ohnehin in den
Produktmixen grüner geförderter Strom entsprechend gekennzeichnet ist. Die
Vollkennzeichnung würde also nur für die anderen Anteile relevant werden.
5. Hat sich die Bundesregierung mit der österreichischen
Regulierungsbehörde E‑Control in Verbindung gesetzt, um diesbezügliche Erfahrungswerte
zu bekommen oder sich in der Materie auszutauschen, und wenn ja,
welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung daraus für ihr weiteres
Handeln gewinnen?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
6. Welche konkreten Schritte wurden von der Bundesregierung gesetzt, um
eine weitergehende Prüfung, welche nach Aussage der Bundesregierung
erforderlich wären, um den Vorschlag 19103 abschließend zu bewerten
bzw. umzusetzen?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
7. Plant die Bundesregierung, generell eine Vereinfachung und
Verschlankung der Stromkennzeichnung umzusetzen, und wenn ja, wie, wann, und
mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung dies
umsetzen?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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