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Vorschlag 19103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4886)

dip / drucksache 02.04.2026 · WP 21 · 21/5195 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 19103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4886) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5195 21. Wahlperiode 02.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4886 – Vorschlag 19103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 19103 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 2. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. – Vereinfachung und Verschlankung der Stromkennzeichnung“ eine Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes gefordert. Im Detail fordert der BDEW die Vereinfachung und Verschlankung der Stromkennzeichnung im Sinne einer Reduzierung aller Angaben auf ein angemessenes Maß und den Entfall der Ausweisung des Unternehmensverkaufsmix und des Energiemixträgers, den Entfall der Grünstromkennzeichnung und den Entfall der Mieterstromausweisung. Als Referenz für eine angemessene Stromkennzeichnung verwies der Verband auf die Erfahrungen der österreichischen Regulierungsbehörde E-Control in Wien (www.destatis.de/DE/Themen/ Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaen deabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 240). Die damalige Bundesregierung erklärte, dass eine weitergehende Prüfung des Sachverhaltes notwendig wäre, um den Vorschlag abschließend bewerten zu können (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/ Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blo b=publicationFile; S. 115). 1. Wurde die Prüfung des Vorschlages 19103 abgeschlossen? a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung? b) Wenn nein, aus welchem Grund wurde die Prüfung nicht abgeschlossen? Die Anfrage bezieht sich auf den Vorschlag 19103, den der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) im Rahmen einer Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau eingereicht hat. Die Bundesregierung teilt das Ziel des BDEW-Vorschlags, die praktische Handhabbarkeit der Stromkennzeichnung zu vereinfachen und prüft daher den Vorschlag 19103 des BDEW sehr genau. Die darin enthaltenen Vorschläge sind sehr umfassend. Daher konnte die Prüfung noch nicht vollständig abgeschlossen werden, zumal Maßnahmen zur Bürokratieentlastung bei der Stromkennzeichnung insbesondere durch die dafür zuständigen nachgeordneten Bundesbehörden auf Praxistauglichkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen geprüft werden müssen, hier die Bundesnetzagentur (für die Stromkennzeichnung in Gänze) und das Umweltbundesamt (für die Prüfung des erneuerbaren Anteils in der Stromkennzeichnung). Bei der Bewertung der Vorschläge des BDEW ist zudem zu beachten, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bürokratieentlastung zugleich mit gesetzlichen Zielen der Stromkennzeichnung (Verbraucherschutz und Transparenz) und mit EU-rechtlich verbindlichen Vorgaben (Strombinnenmarktrichtlinie (2019/944/EU Anhang I Nummer 5)) vereinbar sein müssen, aber auch eine stärkere Harmonisierung auf europäischer Ebene voraussetzen. Die Prüfung ist daher komplex. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist und die Bundesregierung geeignete Maßnahmen zur Bürokratieentlastung bei der Stromkennzeichnung identifiziert, werden diese in einem geeignetem Gesetzesverfahren eingebracht. 2. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19103 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 19103 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, und wenn ja, inwiefern? a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Kennt die Bundesregierung das Referenzprojekt der österreichischen Regulierungsbehörde E‑Control, auf welches im Vorschlag 19103 verwiesen wird? Der Bundesregierung ist das Verfahren des österreichischen Registerführers E-Control bekannt und die nachgeordneten Behörden tauschen sich in verschiedenen Gremien auf europäischer Ebene zu bestimmten Fragestellungen mit Mitarbeitern der E-Control aus. In Österreich werden Herkunftsnachweise (HKN) für alle Energieträger ausgestellt, entwertet und in den Stromkennzeichnungen der Stromlieferanten verwendet. Die Stromlieferanten entwerten die HKN im Register und erhalten automatisch die Stromkennzeichnung entsprechend der Menge der für die einzelnen Energieträger entwerteten HKN. Die Registerverantwortung und die Erstellung bzw. die Prüfung der Stromkennzeichnungen liegen folglich in Österreich in einer Hand (sog. Vollkennzeichnung). In Deutschland werden hingegen HKN nur für die Ausweisung von Strom aus erneuerbaren Energien, der nicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wird, ausgestellt und entwertet. Derzeit prüft die Bundesregierung, ob eine Vollkennzeichnung auch in Deutschland eingeführt werden sollte. Bei dieser Prüfung einer sog. Vollkennzeichnung auch in Deutschland, d. h. die Ausstellung von HKN für alle Energieträger, ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Anteil der erneuerbaren Strommengen in Deutschland stetig zunimmt. Der sehr hohe Aufwand und die Kosten für ein solches System sind dabei in ein angemessenes Verhältnis zum gegenüberstehenden Nutzen zu setzen. Das in Deutschland geltende Doppelvermarktungsverbot bewirkt außerdem, dass der Anteil an gefördertem Strom aus erneuerbaren Energien automatisch in der Stromkennzeichnung ausgewiesen werden muss, sodass ohnehin in den Produktmixen grüner geförderter Strom entsprechend gekennzeichnet ist. Die Vollkennzeichnung würde also nur für die anderen Anteile relevant werden. 5. Hat sich die Bundesregierung mit der österreichischen Regulierungsbehörde E‑Control in Verbindung gesetzt, um diesbezügliche Erfahrungswerte zu bekommen oder sich in der Materie auszutauschen, und wenn ja, welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung daraus für ihr weiteres Handeln gewinnen? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6. Welche konkreten Schritte wurden von der Bundesregierung gesetzt, um eine weitergehende Prüfung, welche nach Aussage der Bundesregierung erforderlich wären, um den Vorschlag 19103 abschließend zu bewerten bzw. umzusetzen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 7. Plant die Bundesregierung, generell eine Vereinfachung und Verschlankung der Stromkennzeichnung umzusetzen, und wenn ja, wie, wann, und mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung dies umsetzen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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