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Vorschlag 19101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4769)

dip / drucksache 16.04.2026 · WP 21 · 21/5444 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 19101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4769) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5444 21. Wahlperiode 16.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4769 – Vorschlag 19101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.“ (BDEW) beteiligte, wurde unter dem Vor- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 15. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. schlag 19101 – „One-Stop-Shop für BEG“ (Bundesförderung für effiziente Gebäude) eine Anpassung der Energiegesetzgebung gefordert. Der BDEW bezieht sich mit diesem Vorschlag auf die Aussage des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom Mai 2017, das mit der Veröffentlichung der „Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“ erklärte: „Zusätzlich wollen wir die Förderung unbürokratischer gestalten und klarer strukturieren, indem wir u. a. die Förderbausteine modularer und kombinierbar aufbauen und einen One-Stop-Shop einrichten. Dieser bündelt alle relevanten Informationen und begleitet interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Schritt für Schritt von der Erstinformation über das Energiesparen bis zur Umsetzung einer Fördermaßnahme“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/ Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 238). Die Bundesregierung beabsichtigt, den Vorschlag 19101 umzusetzen (www.de statis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buer okratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publication File, S. 113). 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19101 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein in vier Förderrichtlinien geregeltes Förderprogramm. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist formal nicht der korrekte Ort, um Änderungen an den Förderrichtlinien vorzunehmen. Die Änderungen des Gesetzes haben allerdings indirekte Auswirkungen u. a. auch auf die BEG, da jetzt beispielweise auf digitale Steuerbescheide zurückgegriffen werden kann, was die Prüfungen erleichtert und beschleunigt. 2. Inwiefern wurde der Vorschlag 19101 ggf. schon durch die Bundesregierung umgesetzt, und welche weiteren Reformen der BEG sind gegenwärtig durch die Bundesregierung in Planung bzw. welche konkreten Maßnahmen wurden in Bezug auf Vorschlag 19101 von der Bundesregierung bisher aufgesetzt bzw. umgesetzt? Mit der BEG wurde die energetische Gebäudeförderung des Bundes in 2021 neu aufgesetzt und in einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot gebündelt und inhaltlich optimiert. Eine Vielzahl zuvor bestehender Programme zu Energieeffizienz im Gebäudebereich wurde unter einem Dach zusammengefasst. Dabei wurde die Adressatenfreundlichkeit und Attraktivität der Förderung deutlich gesteigert, diese noch stärker auf ambitioniertere Maßnahmen gelenkt und die Antragsverfahren deutlich vereinfacht. Das Zitat des BMWE (vormals BMWi) aus dem Jahr 2017, auf das sich der BDEW hier bezieht, wurde somit durch die Einführung der BEG erfüllt – es gab eine deutliche Straffung und Optimierung der Förderstrukturen. Seitdem wurde die BEG weiter reformiert, zuletzt durch die neue Heizungsförderung im Jahr 2024. Sie war ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Bürokratieabbau. Erstmals steht Antragstellenden ein vollautomatisierter Antragsweg zur Verfügung. Antragstellende erhalten innerhalb weniger Minuten eine Förderzusage. 3. Ist eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch die Bundesregierung geplant, und wenn ja, welche konkreten Änderungen will die Bundesregierung in Bezug auf das GEG auf den Weg bringen? Die Koalition hat sich auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt. Das Heizungsgesetz wird damit abgeschafft und durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst. Die Arbeiten am Gesetzentwurf und den neuen Regelungen laufen. 4. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 19101 der Verbändeabfrage fortführen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen? a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Fragen 4 bis 4b werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung setzt sich für einen nachhaltigen Abbau nicht notwendiger bürokratischer Strukturen ein, das betrifft auch die BEG. Mit der Heizungsförderung wurde ein wichtiger Schritt der Entlastung und Beschleunigung für die Bürgerinnen und Bürger bereits umgesetzt. Dieser Weg wird durch die Bundesregierung weiter fortgesetzt. 5. Welche Aktivitäten wurden zur Schaffung eines „One-Stop“-Shops nach Kenntnis der Bundesregierung seitdem vorgenommen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 6. Bei welcher Behörde sollte nach Ansicht der Bundesregierung ein „One- Stop“-Shop angesiedelt werden? Es gibt keine Pläne, einen One-Stop-Shop für die BEG bei einer einzelnen Behörde anzusiedeln. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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