Vorschlag 19101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4769)
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Vorschlag 19101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4769)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5444
21. Wahlperiode 16.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4769 –
Vorschlag 19101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung
darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete
Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich
mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem
BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat
ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo
rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos
ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin
gbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft e. V.“ (BDEW) beteiligte, wurde unter dem Vor-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 15. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schlag 19101 – „One-Stop-Shop für BEG“ (Bundesförderung für effiziente
Gebäude) eine Anpassung der Energiegesetzgebung gefordert.
Der BDEW bezieht sich mit diesem Vorschlag auf die Aussage des damaligen
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom Mai 2017, das
mit der Veröffentlichung der „Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus
erneuerbaren Energien“ erklärte: „Zusätzlich wollen wir die Förderung
unbürokratischer gestalten und klarer strukturieren, indem wir u. a. die
Förderbausteine modularer und kombinierbar aufbauen und einen One-Stop-Shop
einrichten. Dieser bündelt alle relevanten Informationen und begleitet
interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Schritt für Schritt von der
Erstinformation über das Energiesparen bis zur Umsetzung einer
Fördermaßnahme“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/
Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile,
S. 238).
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Vorschlag 19101 umzusetzen (www.de
statis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buer
okratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publication
File, S. 113).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19101
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein in vier
Förderrichtlinien geregeltes Förderprogramm. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist
formal nicht der korrekte Ort, um Änderungen an den Förderrichtlinien
vorzunehmen. Die Änderungen des Gesetzes haben allerdings indirekte
Auswirkungen u. a. auch auf die BEG, da jetzt beispielweise auf digitale Steuerbescheide
zurückgegriffen werden kann, was die Prüfungen erleichtert und beschleunigt.
2. Inwiefern wurde der Vorschlag 19101 ggf. schon durch die
Bundesregierung umgesetzt, und welche weiteren Reformen der BEG sind
gegenwärtig durch die Bundesregierung in Planung bzw. welche konkreten
Maßnahmen wurden in Bezug auf Vorschlag 19101 von der Bundesregierung
bisher aufgesetzt bzw. umgesetzt?
Mit der BEG wurde die energetische Gebäudeförderung des Bundes in 2021
neu aufgesetzt und in einem einzigen, umfassenden und modernisierten
Förderangebot gebündelt und inhaltlich optimiert. Eine Vielzahl zuvor bestehender
Programme zu Energieeffizienz im Gebäudebereich wurde unter einem Dach
zusammengefasst. Dabei wurde die Adressatenfreundlichkeit und Attraktivität
der Förderung deutlich gesteigert, diese noch stärker auf ambitioniertere
Maßnahmen gelenkt und die Antragsverfahren deutlich vereinfacht. Das Zitat des
BMWE (vormals BMWi) aus dem Jahr 2017, auf das sich der BDEW hier
bezieht, wurde somit durch die Einführung der BEG erfüllt – es gab eine
deutliche Straffung und Optimierung der Förderstrukturen.
Seitdem wurde die BEG weiter reformiert, zuletzt durch die neue
Heizungsförderung im Jahr 2024. Sie war ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung
und Bürokratieabbau. Erstmals steht Antragstellenden ein vollautomatisierter
Antragsweg zur Verfügung. Antragstellende erhalten innerhalb weniger
Minuten eine Förderzusage.
3. Ist eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch die
Bundesregierung geplant, und wenn ja, welche konkreten Änderungen will die
Bundesregierung in Bezug auf das GEG auf den Weg bringen?
Die Koalition hat sich auf Eckpunkte für ein neues
Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt. Das Heizungsgesetz wird damit abgeschafft und durch das
neue Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst. Die Arbeiten am Gesetzentwurf
und den neuen Regelungen laufen.
4. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 19101 der
Verbändeabfrage fortführen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Fragen 4 bis 4b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich für einen nachhaltigen Abbau nicht
notwendiger bürokratischer Strukturen ein, das betrifft auch die BEG. Mit der
Heizungsförderung wurde ein wichtiger Schritt der Entlastung und Beschleunigung für
die Bürgerinnen und Bürger bereits umgesetzt. Dieser Weg wird durch die
Bundesregierung weiter fortgesetzt.
5. Welche Aktivitäten wurden zur Schaffung eines „One-Stop“-Shops nach
Kenntnis der Bundesregierung seitdem vorgenommen?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
6. Bei welcher Behörde sollte nach Ansicht der Bundesregierung ein „One-
Stop“-Shop angesiedelt werden?
Es gibt keine Pläne, einen One-Stop-Shop für die BEG bei einer einzelnen
Behörde anzusiedeln.
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ISSN 0722-8333
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