Vorschlag 19201 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3787)
Text
Vorschlag 19201 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3787)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4026
21. Wahlperiode 05.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3787 –
Vorschlag 19201 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen
und ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände
erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage
beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von
Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/
DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokum
entation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub
likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich
t.pdf?__blob=publication).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 19201
– De-minimis-Klausel bei der Konzessionsvergabe gemäß § 46 Absatz 3
EnWG [Energiewirtschaftsgesetz] – eine Anpassung der Energiegesetzgebung
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 5. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gefordert. Der Abschluss eines Konzessionsvertrages nach § 46 Absatz 2
EnWG führt sowohl bei den Gemeinden als auch bei
Energieversorgungsunternehmen bzw. Netzbetreibern zu erheblichen Kosten, die im Falle der
Gemeinden die Einnahmen aus diesen Verträgen um ein Vielfaches
überschreiten. Der BDEW spricht sich mit seinem Vorschlag deshalb für die Einführung
einer De-minimis-Klausel aus, die zur Vereinfachung des
Konzessionsvergabeverfahrens für alle Beteiligten führen soll (www.destatis.de/DE/Themen/Sta
at/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendea
bfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 249).
Die Bundesregierung erklärte in ihrem Monitoringbericht, dass weitergehende
Prüfungen des Vorschlages 19201 erforderlich seien (www.destatis.de/DE/The
men/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/ver
baendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 124).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19201
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Der Vorschlag 19201 ist auf Grundlage einer systematischen Prüfung im
Statistischen Bundesamt der Kategorie 1 (Potenziell geeignet für zeitnah umsetzbare
gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder in einem weiteren
Bürokratieentlastungsgesetz) zugeordnet worden. Die Umsetzung des Vorschlags war nicht
vorgesehen. Hinsichtlich der damals zugrunde liegenden Erwägungen verweist die
Bundesregierung auf die entsprechenden Ausführungen im Monitoringbericht
zur Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau
(www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloa
ds-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publica
tionFile&v=4; S. 124).
2. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vom
Vorschlag 19201 betroffen?
Die Anzahl der betroffenen Unternehmen hängt davon ab, wie viele
Unternehmen sich potenziell an Konzessionsvergabeverfahren beteiligen würden. Dazu
liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
3. Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages
19201 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche
Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, wenn ja,
wie ist eine Umsetzung vorgesehen, und wenn nein, aus welchen Gründen
nicht?
Eine Umsetzung ist aktuell nicht vorgesehen. Zur Begründung wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
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ISSN 0722-8333
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