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Vorschlag 19201 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3787)

dip / drucksache 05.02.2026 · WP 21 · 21/4026 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 19201 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3787) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4026 21. Wahlperiode 05.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3787 – Vorschlag 19201 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokum entation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich t.pdf?__blob=publication). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 19201 – De-minimis-Klausel bei der Konzessionsvergabe gemäß § 46 Absatz 3 EnWG [Energiewirtschaftsgesetz] – eine Anpassung der Energiegesetzgebung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 5. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gefordert. Der Abschluss eines Konzessionsvertrages nach § 46 Absatz 2 EnWG führt sowohl bei den Gemeinden als auch bei Energieversorgungsunternehmen bzw. Netzbetreibern zu erheblichen Kosten, die im Falle der Gemeinden die Einnahmen aus diesen Verträgen um ein Vielfaches überschreiten. Der BDEW spricht sich mit seinem Vorschlag deshalb für die Einführung einer De-minimis-Klausel aus, die zur Vereinfachung des Konzessionsvergabeverfahrens für alle Beteiligten führen soll (www.destatis.de/DE/Themen/Sta at/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendea bfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 249). Die Bundesregierung erklärte in ihrem Monitoringbericht, dass weitergehende Prüfungen des Vorschlages 19201 erforderlich seien (www.destatis.de/DE/The men/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/ver baendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 124). 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19201 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? Der Vorschlag 19201 ist auf Grundlage einer systematischen Prüfung im Statistischen Bundesamt der Kategorie 1 (Potenziell geeignet für zeitnah umsetzbare gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder in einem weiteren Bürokratieentlastungsgesetz) zugeordnet worden. Die Umsetzung des Vorschlags war nicht vorgesehen. Hinsichtlich der damals zugrunde liegenden Erwägungen verweist die Bundesregierung auf die entsprechenden Ausführungen im Monitoringbericht zur Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloa ds-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publica tionFile&v=4; S. 124). 2. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vom Vorschlag 19201 betroffen? Die Anzahl der betroffenen Unternehmen hängt davon ab, wie viele Unternehmen sich potenziell an Konzessionsvergabeverfahren beteiligen würden. Dazu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 3. Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 19201 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Eine Umsetzung ist aktuell nicht vorgesehen. Zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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