Vorschlag 83106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3788)
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Vorschlag 83106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3788)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4042
21. Wahlperiode 05.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3788 –
Vorschlag 83106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen
und ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände
erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage
beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von
Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/
DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokum
entation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub
likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich
t.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der Verband kommunaler Unternehmen
e. V. (VKU) beteiligte, wurde der Vorschlag 83106 – Vergaberecht, aktuell:
Konsultation zur Transformation des Vergaberechts (»
Vergabetransformationspaket«) – aufgenommen, der die Erarbeitung und den Beschluss des Verga-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 5. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
berechtstransformationsgesetzes (VergRTransfG) vorsieht. Nach Auffassung
des VKU soll auf diese Weise „[…] den Bietern die Teilnahme an
Vergabeverfahren“ erleichtert werden (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos
ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blo
b=publicationFile&v=5, S. 559). Mit der Einbringung des Entwurfs eines
Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts
(Vergaberechtstransformationsgesetz – VergRTransfG), Bundestagsdrucksache 20/14344, in den Deutschen
Bundestag beabsichtigte die Bundesregierung der 20. Wahlperiode, das
Vergaberecht anzupassen. Das Gesetz wurde jedoch nicht mehr beschlossen (https://
dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-transformation-des-vergaberechts-vergab
erechtstransformationsgesetz-vergrtransfg/318125).
Die Bundesregierung nahm den Vorschlag 83106 auf und erklärte, dass
weitergehende Prüfungen notwendig wären, bevor eine Umsetzung des Vorschlages
erfolgen könnte (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publik
ationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.p
df?__blob=publicationFile, S. 409).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 83106
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Der Vorschlag 83106 ist auf Grundlage einer systematischen Prüfung im
Statistischen Bundesamt der Kategorie 1 (Potenziell geeignet für zeitnah umsetzbare
gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder in einem weiteren
Bürokratieentlastungsgesetz) zugeordnet worden. Für den Vorschlag waren weitere Prüfungen
erforderlich. Hinsichtlich der damals zugrunde liegenden Erwägungen verweist
die Bundesregierung auf die entsprechenden Ausführungen im
Monitoringbericht zur Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum
Bürokratieabbau (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Do
wnloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=p
ublicationFile; S. 409). Die Vorschläge wurden insbesondere im Zuge des
Vergabetransformationspakets geprüft, das der Diskontinuität anheimgefallen ist.
2. Inwieweit wird die Umsetzung der Vorschläge der Vergabeabfrage von der
Bundesregierung fortgeführt, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte
Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen, wenn ja, mit welchen
konkreten Maßnahmen, wann kann mit einer dementsprechenden
Fortführung bzw. Umsetzung gerechnet werden, und wenn nein, warum nicht?
3. Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Vergaberecht
angepasst und der Vorschlag 83106 hierbei entsprechend berücksichtigt?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die aktuelle Bundesregierung hat in Umsetzung des Koalitionsvertrags mit
Kabinettbeschluss vom 6. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur
Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Dieses sieht die von den
Fragestellern angefragte Anpassung des Vergaberechts vor. Der Gesetzentwurf
befindet sich im parlamentarischen Verfahren und liegt den
Bundestagsfraktionen vor (Bundestagsdrucksache 21/1934). Der Vorschlag 83106 wurde bei der
Konzipierung des Gesetzes berücksichtigt, so dass etwa keine verpflichtenden
Regelungen zur nachhaltigen Beschaffung vorgesehen sind.
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ISSN 0722-8333
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