Vorschlag 19102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 19102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4794
21. Wahlperiode 18.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 19102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati
onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft e. V.“ (BDEW) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 19102 –
Harmonisierung energetischer Kennwerte – eine Anpassung bzw. Ausweisung
verschiedener energiewirtschaftlicher Regelungen und Bestimmungen
inklusive Förderprogrammen verlangt, die eine energetische Bilanzierung mit
Produkt-Umwelt-Fußabdruck (PEF – Product Environmental Footprint), CO2-
Äquivalenten und vergleichbaren energetischen Kennwerten fordern. Der
BDEW beabsichtigt mit diesem Vorschlag die Einführung einer zentralen
Fundstelle für alle energetischen Kennwerte, die im Rahmen eines
Beantragungsprozesses angegeben werden müssen. Den Vorteil einer zentralen
Fundstelle sieht der BDEW darin, dass für energetische Kennzahlen keine
Rechtsnormen fortgeschrieben werden müssten (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/B
uerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrag
e.pdf?__blob=publicationFile, S. 239).
Die Bundesregierung erkennt das Potenzial des Vorschlags bei einer
entsprechenden Umsetzung, davor spricht sie sich jedoch für eine weitergehende
Prüfung aus (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/
Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blo
b=publicationFile, S. 114).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Prüfung des
Vorschlags 19102 abgeschlossen?
a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?
b) Wenn nein, aus welchem Grund wurde die Prüfung nicht
abgeschlossen?
2. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19102 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
3. Welche konkreten Potenziale zur administrativen oder rechtlichen
Vereinfachung hat die Bundesregierung in Vorschlag 19102 identifiziert und
dargelegt, und wie will die Bundesregierung hier weiter vorgehen?
4. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlags 19102 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?
a) Wenn ja, wie, und wann ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Berlin, den 27. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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