Vorschlag 19101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 19101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4769
21. Wahlperiode 18.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 19101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati
onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft e. V.“ (BDEW) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 19101 –
„One-Stop-Shop für BEG“ (Bundesförderung für effiziente Gebäude) eine
Anpassung der Energiegesetzgebung gefordert.
Der BDEW bezieht sich mit diesem Vorschlag auf die Aussage des damaligen
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom Mai 2017, das
mit der Veröffentlichung der „Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus
erneuerbaren Energien“ erklärte: „Zusätzlich wollen wir die Förderung
unbürokratischer gestalten und klarer strukturieren, indem wir u. a. die
Förderbausteine modularer und kombinierbar aufbauen und einen One-Stop-Shop einrichten.
Dieser bündelt alle relevanten Informationen und begleitet interessierte
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Schritt für Schritt von der
Erstinformation über das Energiesparen bis zur Umsetzung einer Fördermaßnahme“
(www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloa
ds-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 238).
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Vorschlag 19101 umzusetzen (www.des
tatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerok
ratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile,
S. 113).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19101 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Inwiefern wurde der Vorschlag 19101 ggf. schon durch die
Bundesregierung umgesetzt, und welche weiteren Reformen der BEG sind gegenwärtig
durch die Bundesregierung in Planung bzw. welche konkreten Maßnahmen
wurden in Bezug auf Vorschlag 19101 von der Bundesregierung bisher
aufgesetzt bzw. umgesetzt?
3. Ist eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch die
Bundesregierung geplant, und wenn ja, welche konkreten Änderungen will die
Bundesregierung in Bezug auf das GEG auf den Weg bringen?
4. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 19101 der
Verbändeabfrage fortführen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
5. Welche Aktivitäten wurden zur Schaffung eines „One-Stop“-Shops nach
Kenntnis der Bundesregierung seitdem vorgenommen?
6. Bei welcher Behörde sollte nach Ansicht der Bundesregierung ein „One-
Stop“-Shop angesiedelt werden?
Berlin, den 10. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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