Vorschlag 05101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4842)
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Vorschlag 05101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4842)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5107
21. Wahlperiode 27.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4842 –
Vorschlag 05101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Regierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 58; www.koalitionsvertr
ag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu
benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als
57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/
Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschla
ege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61
Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und zum Umgang mit ihnen wurden durch die
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub
likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich
t.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich auch der Verband „Bundesverband
Deutscher Omnibusunternehmen e. V. (bdo)“ beteiligte, wurde unter dem
Vorschlag 05101 – Reform der Berufskraftfahrerqualifikation – 2‑in‑1-Lösung die
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 26. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Anpassung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV)
gefordert“.
Problematisch sieht der Verband die Regelung, nach dem Erwerb des
Busführerscheins der Klassen D1 oder D für Busfahrer zwar die Berechtigung zu
haben, Busse fahren zu dürfen, jedoch ohne Fahrgäste befördern zu dürfen.
Hierfür wäre eine zusätzliche Berufskraftfahrerqualifikation notwendig, die separat
zu absolvieren wäre und zu einer spürbaren Verlängerung und Verteuerung des
Ausbildungsprozesses führen würde. Die Qualifikation wäre mit zusätzlichen
Kosten in Höhe von 8 000 bis 10 000 Euro verbunden. Der bdo schlägt mit
dem Vorschlag 05101 vor, die Berufskraftfahrerqualifikation in die
Fahrausbildung zur Erlangung des Busführerscheins der Klassen D1 oder D zu
integrieren (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/D
ownloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile;
S. 175).
Die Bundesregierung nahm den Vorschlag auf und erklärte, dass
weitergehende juristische Prüfungen notwendig sind. Neben Praxischecks soll auch
geprüft werden, wie eine Zusammenlegung der theoretischen und praktischen
Fahrerlaubnisprüfung und der Grundqualifikation erfolgen kann (www.destati
s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokra
tiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile;
S. 58).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 05101
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages
05101 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche
Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
4. Wie ist der gegenwärtige Stand der Umsetzung der Praxischecks und die
Prüfung der Zusammenlegung der theoretischen und praktischen
Fahrerlaubnisprüfung und der Grundqualifikation?
5. Ist von der Bundesregierung eine Umsetzung des Vorschlages 05101
geplant, wenn ja, wann ist mit einer konkreten Umsetzung zu rechnen, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1, 2, 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Nach geltender Rechtslage ist es möglich, dass Fahrschulen den Unterricht für
die Fahrerlaubnis der Klassen D und DE so gestalten, dass die Bewerber im
Anschluss daran in der Lage sind, die Prüfung zur Grundqualifikation zu
bestehen. Vor diesem Hintergrund war die Aufnahme des Vorschlag 05101 in das
Vierte Bürokratieentlastungsgesetz entbehrlich. Ungeachtet dessen werden
Vorschläge aus der Praxis zur Vereinfachung der Berufskraftfahrerqualifikation,
zum Beispiel durch eine Zusammenlegung der praktischen
Fahrerlaubnisprüfung und der praktischen Prüfung der Berufskraftfahrerqualifikation, mit den
Branchenverbänden erörtert. Dabei sind EU-rechtliche Vorgaben,
organisations- und verfahrensrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
3. Wie viele kleine und mittlere Unternehmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung von der möglichen Umsetzung des Vorschlages 05101
betroffen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
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ISSN 0722-8333
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