polradar

Vorschlag 05101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4842)

dip / drucksache 27.03.2026 · WP 21 · 21/5107 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Vorschlag 05101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4842) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5107 21. Wahlperiode 27.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4842 – Vorschlag 05101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Regierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 58; www.koalitionsvertr ag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/ Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschla ege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und zum Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich t.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich auch der Verband „Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. (bdo)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 05101 – Reform der Berufskraftfahrerqualifikation – 2‑in‑1-Lösung die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 26. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Anpassung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) gefordert“. Problematisch sieht der Verband die Regelung, nach dem Erwerb des Busführerscheins der Klassen D1 oder D für Busfahrer zwar die Berechtigung zu haben, Busse fahren zu dürfen, jedoch ohne Fahrgäste befördern zu dürfen. Hierfür wäre eine zusätzliche Berufskraftfahrerqualifikation notwendig, die separat zu absolvieren wäre und zu einer spürbaren Verlängerung und Verteuerung des Ausbildungsprozesses führen würde. Die Qualifikation wäre mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 8 000 bis 10 000 Euro verbunden. Der bdo schlägt mit dem Vorschlag 05101 vor, die Berufskraftfahrerqualifikation in die Fahrausbildung zur Erlangung des Busführerscheins der Klassen D1 oder D zu integrieren (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/D ownloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 175). Die Bundesregierung nahm den Vorschlag auf und erklärte, dass weitergehende juristische Prüfungen notwendig sind. Neben Praxischecks soll auch geprüft werden, wie eine Zusammenlegung der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung und der Grundqualifikation erfolgen kann (www.destati s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokra tiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 58). 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 05101 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? 2. Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 05101 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen? a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 4. Wie ist der gegenwärtige Stand der Umsetzung der Praxischecks und die Prüfung der Zusammenlegung der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung und der Grundqualifikation? 5. Ist von der Bundesregierung eine Umsetzung des Vorschlages 05101 geplant, wenn ja, wann ist mit einer konkreten Umsetzung zu rechnen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1, 2, 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Nach geltender Rechtslage ist es möglich, dass Fahrschulen den Unterricht für die Fahrerlaubnis der Klassen D und DE so gestalten, dass die Bewerber im Anschluss daran in der Lage sind, die Prüfung zur Grundqualifikation zu bestehen. Vor diesem Hintergrund war die Aufnahme des Vorschlag 05101 in das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz entbehrlich. Ungeachtet dessen werden Vorschläge aus der Praxis zur Vereinfachung der Berufskraftfahrerqualifikation, zum Beispiel durch eine Zusammenlegung der praktischen Fahrerlaubnisprüfung und der praktischen Prüfung der Berufskraftfahrerqualifikation, mit den Branchenverbänden erörtert. Dabei sind EU-rechtliche Vorgaben, organisations- und verfahrensrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. 3. Wie viele kleine und mittlere Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der möglichen Umsetzung des Vorschlages 05101 betroffen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen