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Vorschlag 53103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4878)

dip / drucksache 07.04.2026 · WP 21 · 21/5280 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 53103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4878) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5280 21. Wahlperiode 07.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4878 – Vorschlag 53103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6f). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich auch der Verband „Die Familienunternehmer e. V.“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 53103 – „A1- Bescheinigung“ darauf hingewiesen, dass bei jeder Dienstreise in ein europäisches Land Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 7. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. eine aktuelle A1-Bescheinigung mitgeführt werden müsse. Der Verband verwies weiters auf den massiven organisatorischen Aufwand, der mit der Erlangung der A1-Bescheinigung und den zusätzlich mitzuführenden Unterlagen, wie einem aktuellen Gehaltsnachweis und dem Arbeitsvertrag, verbunden ist. Eine Lösung dieses bürokratischen Aufwandes sieht der Verband in einer differenzierten Vorgehensweise. Die Bescheinigung solle abgeschafft werden bei allen Reisen ohne eine „berechnete“ Arbeitsleistung, wie Messe- und Kongressbesuche, Kundengespräche und Schulungen sowie bei Reisen, die weniger als 48 Stunden dauern (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blo b=publicationFile; Seite 421). Die damalige Bundesregierung erklärte, dass die Umsetzung des Vorschlags nicht vorgesehen sei. Die Mitführungspflicht der A1-Bescheinigung würde des Weiteren als nicht notwendig erachtet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwies auf eine nachträgliche Beantragung und Vorlage bei Vorliegen eines konkreten Anlasses. Teilweise abgeschwächt wurde diese Aussage durch den Umstand, das EU-Mitgliedstaaten ihre Vorschriften zum Sozialdumping verschärft haben und eine Vorlage der A1-Bescheinigung vor Beginn der Tätigkeit einfordern. Die Mitführungspflicht der A1-Bescheinigung ist nicht auf nationales Recht, sondern auf die europäischen Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (VO (EG) Nummer 883/2004 und 987/2009) zurückzuführen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/ Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabf rage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 271) 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 53103 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? 3. Inwieweit wird die Umsetzung des Vorschlages 53103 der Verbändeabfrage ggf. von der Bundesregierung vorgenommen, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen, und wie ist eine Umsetzung ggf. vorgesehen? 4. Welche EU-Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Vorschriften zum Sozialdumping verschärft? 5. Welche EU-Staaten fordern nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorlage der A1-Bescheinigung vor Antritt der Tätigkeit im jeweiligen EU- Mitgliedstaat? 6. Welche EU-Staaten ermöglichen es nach Kenntnis der Bundesregierung deutschen Unternehmen, die A1-Bescheinigung erst bei Vorliegen eines konkreten Sachverhaltes nachträglich zu beantragen und vorzulegen? Die Fragen 1 und 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verweist auf die öffentliche Stellungnahme der Ressorts im Rahmen der Verbändebefragung, aus der sich die Beantwortung der Fragen ergibt. 2. Plant die Bundesregierung, das Vierte Bürokratiegesetz zu novellieren bzw. ein Fünftes Bürokratiegesetz vorzulegen, welches sich aller Vorschläge der Verbändeabfrage annimmt, und plant die Bundesregierung, die Entlastung der deutschen Wirtschaft sowie der Verwaltung einem laufenden und begleitenden Monitoring zu unterziehen? a) Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung diesbezüglich setzen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung unternimmt fortwährend Maßnahmen zur spürbaren Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung und zum Abbau unnötiger Bürokratie unter Wahrung relevanter Standards. Als aktuelle prägnante Beispiele seien genannt: Die im Rahmen des Entlastungskabinetts am 5. November 2025 beschlossenen Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie die zum überwiegenden Teil bis spätestens Ende des zweiten Quartals 2026 angekündigten Entlastungsmaßnahmen (https://bmds.bund.de/themen/staatsmo dernisierung/entlastungskabinett); die am 1. Oktober 2025 von der Bundesregierung beschlossene Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund; www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/modernisierungsagenda-23 86518) und die von Bund und Ländern bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Dezember 2025 beschlossene „Föderale Modernisierungsagenda“ (www. bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/foederale-modernisierungsagenda-239 7632). Ein Fünftes Bürokratieentlastungsgesetz ist nicht Teil der aktuellen Entlastungsmaßnahmen. Die Bundesregierung nutzt verschiedene etablierte Indikatoren und methodische Ansätze, um regulatorische Belastungen aller Normadressaten zu erfassen, insbesondere die Messung des Erfüllungsaufwands als Teil der Gesetzesfolgenabschätzung gemäß § 44 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Bürokratiekosten und ihre Entwicklung für alle Informationspflichten in der öffentlich zugänglichen Online-Datenbank des Erfüllungsaufwands – OnDEA (www.ondea.de/D E/Home/home_node.html). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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