Vorschlag 53103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4878)
Text
Vorschlag 53103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4878)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5280
21. Wahlperiode 07.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4878 –
Vorschlag 53103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung
darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete
Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich
mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem
BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat
ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo
rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6f).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61
Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos
ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin
gbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich auch der Verband „Die
Familienunternehmer e. V.“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 53103 – „A1-
Bescheinigung“ darauf hingewiesen, dass bei jeder Dienstreise in ein europäisches Land
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales vom 7. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
eine aktuelle A1-Bescheinigung mitgeführt werden müsse. Der Verband
verwies weiters auf den massiven organisatorischen Aufwand, der mit der
Erlangung der A1-Bescheinigung und den zusätzlich mitzuführenden Unterlagen,
wie einem aktuellen Gehaltsnachweis und dem Arbeitsvertrag, verbunden ist.
Eine Lösung dieses bürokratischen Aufwandes sieht der Verband in einer
differenzierten Vorgehensweise. Die Bescheinigung solle abgeschafft werden bei
allen Reisen ohne eine „berechnete“ Arbeitsleistung, wie Messe- und
Kongressbesuche, Kundengespräche und Schulungen sowie bei Reisen, die
weniger als 48 Stunden dauern (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos
ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blo
b=publicationFile; Seite 421).
Die damalige Bundesregierung erklärte, dass die Umsetzung des Vorschlags
nicht vorgesehen sei. Die Mitführungspflicht der A1-Bescheinigung würde
des Weiteren als nicht notwendig erachtet. Das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales verwies auf eine nachträgliche Beantragung und Vorlage bei
Vorliegen eines konkreten Anlasses. Teilweise abgeschwächt wurde diese
Aussage durch den Umstand, das EU-Mitgliedstaaten ihre Vorschriften zum
Sozialdumping verschärft haben und eine Vorlage der A1-Bescheinigung vor
Beginn der Tätigkeit einfordern. Die Mitführungspflicht der A1-Bescheinigung
ist nicht auf nationales Recht, sondern auf die europäischen Verordnungen zur
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (VO (EG) Nummer
883/2004 und 987/2009) zurückzuführen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/
Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabf
rage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 271)
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 53103
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
3. Inwieweit wird die Umsetzung des Vorschlages 53103 der
Verbändeabfrage ggf. von der Bundesregierung vorgenommen, um eine tatsächliche und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen,
und wie ist eine Umsetzung ggf. vorgesehen?
4. Welche EU-Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre
Vorschriften zum Sozialdumping verschärft?
5. Welche EU-Staaten fordern nach Kenntnis der Bundesregierung die
Vorlage der A1-Bescheinigung vor Antritt der Tätigkeit im jeweiligen EU-
Mitgliedstaat?
6. Welche EU-Staaten ermöglichen es nach Kenntnis der Bundesregierung
deutschen Unternehmen, die A1-Bescheinigung erst bei Vorliegen eines
konkreten Sachverhaltes nachträglich zu beantragen und vorzulegen?
Die Fragen 1 und 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf die öffentliche Stellungnahme der Ressorts
im Rahmen der Verbändebefragung, aus der sich die Beantwortung der Fragen
ergibt.
2. Plant die Bundesregierung, das Vierte Bürokratiegesetz zu novellieren
bzw. ein Fünftes Bürokratiegesetz vorzulegen, welches sich aller
Vorschläge der Verbändeabfrage annimmt, und plant die Bundesregierung, die
Entlastung der deutschen Wirtschaft sowie der Verwaltung einem laufenden
und begleitenden Monitoring zu unterziehen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung diesbezüglich
setzen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unternimmt fortwährend Maßnahmen zur spürbaren
Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung und zum
Abbau unnötiger Bürokratie unter Wahrung relevanter Standards. Als aktuelle
prägnante Beispiele seien genannt: Die im Rahmen des Entlastungskabinetts
am 5. November 2025 beschlossenen Gesetzes- und Verordnungsentwürfe
sowie die zum überwiegenden Teil bis spätestens Ende des zweiten Quartals 2026
angekündigten Entlastungsmaßnahmen (https://bmds.bund.de/themen/staatsmo
dernisierung/entlastungskabinett); die am 1. Oktober 2025 von der
Bundesregierung beschlossene Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung
(Bund; www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/modernisierungsagenda-23
86518) und die von Bund und Ländern bei der Ministerpräsidentenkonferenz
am 4. Dezember 2025 beschlossene „Föderale Modernisierungsagenda“ (www.
bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/foederale-modernisierungsagenda-239
7632). Ein Fünftes Bürokratieentlastungsgesetz ist nicht Teil der aktuellen
Entlastungsmaßnahmen.
Die Bundesregierung nutzt verschiedene etablierte Indikatoren und
methodische Ansätze, um regulatorische Belastungen aller Normadressaten zu erfassen,
insbesondere die Messung des Erfüllungsaufwands als Teil der
Gesetzesfolgenabschätzung gemäß § 44 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Bürokratiekosten
und ihre Entwicklung für alle Informationspflichten in der öffentlich
zugänglichen Online-Datenbank des Erfüllungsaufwands – OnDEA (www.ondea.de/D
E/Home/home_node.html).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Vorschlag 53103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort)