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Vorschlag 07103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4771)

dip / drucksache 31.03.2026 · WP 21 · 21/5164 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 07103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4771) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5164 21. Wahlperiode 31.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4771 – Vorschlag 07103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bitkom e. V.“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 07103 – 11. GWB-Novelle“ (GWB = Gesetz gegen Wettbe- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 31. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. werbsbeschränkungen) eine Anpassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gefordert. Bitkom erklärte hierzu: „Wir halten den Referentenentwurf für nachbesserungs- und klarstellungsbedürftig. Inhaltlich müssen die Eingriffsmöglichkeiten nach der Sektoruntersuchung angepasst werden und insbesondere auch der Gleichlauf des europäischen Wettbewerbsrechts sichergestellt bleiben“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downlo ads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 182). Die Bundesregierung nahm den Vorschlag auf und erklärte ihrerseits: „Im Zuge der 11. GWB-Novelle wurden bei den Ressort- sowie parlamentarischen Verhandlungen die möglichen Anwendungskonstellationen des neuen Instruments nach einer Sektoruntersuchung nachvollziehbarer dargestellt. Zudem wurden die Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments klarer und auch restriktiver gefasst“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekost en/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoring bericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 65). 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 07103 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? Mit Blick auf die Ausführungen der Fragesteller zu Maßnahmen nach der Sektoruntersuchung wird der Fokus bei Beantwortung der Fragen auf die Forderungen des Bitkom e. V. zu § 32f des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gelegt: Im Rahmen der Ressortabstimmung, der Länder- und Verbändeanhörung und im parlamentarischen Verfahren zur 11. GWB-Novelle wurden mehrere Anpassungen mit Blick auf das neue Instrument nach einer Sektoruntersuchung (§ 32f GWB) vorgenommen. Insbesondere wurden – wie durch den Bitkom e. V. gefordert – weitergehende Konkretisierungen neuer Begriffe aufgenommen, die aufschiebende Wirkung auf jegliche Abhilfemaßnahmen ausgeweitet und eine Einbindung der Monopolkommission vorgesehen. Andere Forderungen wurden nicht umgesetzt, etwa da diese zur Erreichung der angegebenen Ziele nicht erforderlich waren oder die Effektivität und Anwendbarkeit des Instruments konterkariert hätten. 2. Hält es die Bundesregierung im Sinne des Vorschlags 07103 für notwendig, gesetzgeberische Maßnahmen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu setzen, wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant diesbezüglich die Bundesregierung, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat den Vorschlag 07103 geprüft und plant diesbezüglich keine weitergehende Umsetzung (vgl. Antwort zu Frage 1). 3. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Eingriffsmöglichkeiten, die sich an eine Sektoruntersuchung anschließen, bereits angewendet? a) Wenn ja, führten die Eingriffsmöglichkeiten zu dem beabsichtigten Ergebnis? b) Wenn nein, aus welchem Grund wurde das beabsichtigte Ergebnis nicht erreicht? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das Bundeskartellamt bisher ein Verfahren nach § 32f GWB im Kraftstoffgroßhandel eingeleitet (www.bundeskarte llamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2025/03_06_2025_Verf ahren_32 f.html), das noch andauert. Das Bundeskartellamt ist eine unabhängige Behörde. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden Verfahren des Bundeskartellamtes. 4. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung des Vorschlags 07103 die europäische Rechtslage berücksichtigt? 5. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der geforderte „Gleichlauf“ zwischen nationaler und europäischer Gesetzgebung gewährleistet? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei allen Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung wird die europäische Rechtslage berücksichtigt. Die Europäische Union verfügt auf dem Gebiet des materiellen Wettbewerbsrechts nicht über eine ausschließliche Kompetenz, d. h. die Mitgliedstaaten haben die Kompetenz, eigenes nationales Wettbewerbsrecht selbst dann zu erlassen und anzuwenden, wenn es grenzüberschreitende Sachverhalte oder den Handel im Binnenmarkt betreffen kann. Die europäischen Verträge sehen ein solches Nebeneinander von europäischem und nationalem Wettbewerbsrecht ausdrücklich vor (siehe etwa Artikel 103 Absatz 2 lit. e AEUV). Auch Großbritannien verfügte bereits vor dem „Brexit“ über ein § 32f GWB vergleichbares Instrument. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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