Vorschlag 07103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4771)
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Vorschlag 07103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4771)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5164
21. Wahlperiode 31.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4771 –
Vorschlag 07103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung
darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete
Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich
mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem
BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat
ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo
rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos
ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin
gbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bitkom e. V.“ beteiligte, wurde unter
dem Vorschlag 07103 – 11. GWB-Novelle“ (GWB = Gesetz gegen Wettbe-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie vom 31. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
werbsbeschränkungen) eine Anpassung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen gefordert.
Bitkom erklärte hierzu: „Wir halten den Referentenentwurf für
nachbesserungs- und klarstellungsbedürftig. Inhaltlich müssen die
Eingriffsmöglichkeiten nach der Sektoruntersuchung angepasst werden und insbesondere auch der
Gleichlauf des europäischen Wettbewerbsrechts sichergestellt bleiben“
(www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downlo
ads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 182).
Die Bundesregierung nahm den Vorschlag auf und erklärte ihrerseits: „Im
Zuge der 11. GWB-Novelle wurden bei den Ressort- sowie parlamentarischen
Verhandlungen die möglichen Anwendungskonstellationen des neuen
Instruments nach einer Sektoruntersuchung nachvollziehbarer dargestellt. Zudem
wurden die Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments klarer und
auch restriktiver gefasst“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekost
en/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoring
bericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 65).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 07103
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Mit Blick auf die Ausführungen der Fragesteller zu Maßnahmen nach der
Sektoruntersuchung wird der Fokus bei Beantwortung der Fragen auf die
Forderungen des Bitkom e. V. zu § 32f des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gelegt:
Im Rahmen der Ressortabstimmung, der Länder- und Verbändeanhörung und
im parlamentarischen Verfahren zur 11. GWB-Novelle wurden mehrere
Anpassungen mit Blick auf das neue Instrument nach einer Sektoruntersuchung (§ 32f
GWB) vorgenommen. Insbesondere wurden – wie durch den Bitkom e. V.
gefordert – weitergehende Konkretisierungen neuer Begriffe aufgenommen, die
aufschiebende Wirkung auf jegliche Abhilfemaßnahmen ausgeweitet und eine
Einbindung der Monopolkommission vorgesehen. Andere Forderungen wurden
nicht umgesetzt, etwa da diese zur Erreichung der angegebenen Ziele nicht
erforderlich waren oder die Effektivität und Anwendbarkeit des Instruments
konterkariert hätten.
2. Hält es die Bundesregierung im Sinne des Vorschlags 07103 für
notwendig, gesetzgeberische Maßnahmen im Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen zu setzen, wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant
diesbezüglich die Bundesregierung, wann ist mit einer Umsetzung zu
rechnen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat den Vorschlag 07103 geprüft und plant diesbezüglich
keine weitergehende Umsetzung (vgl. Antwort zu Frage 1).
3. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Eingriffsmöglichkeiten,
die sich an eine Sektoruntersuchung anschließen, bereits angewendet?
a) Wenn ja, führten die Eingriffsmöglichkeiten zu dem beabsichtigten
Ergebnis?
b) Wenn nein, aus welchem Grund wurde das beabsichtigte Ergebnis
nicht erreicht?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das Bundeskartellamt bisher ein
Verfahren nach § 32f GWB im Kraftstoffgroßhandel eingeleitet (www.bundeskarte
llamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2025/03_06_2025_Verf
ahren_32 f.html), das noch andauert. Das Bundeskartellamt ist eine
unabhängige Behörde. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden Verfahren des
Bundeskartellamtes.
4. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung des
Vorschlags 07103 die europäische Rechtslage berücksichtigt?
5. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der geforderte „Gleichlauf“
zwischen nationaler und europäischer Gesetzgebung gewährleistet?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei allen Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung wird die europäische
Rechtslage berücksichtigt. Die Europäische Union verfügt auf dem Gebiet des
materiellen Wettbewerbsrechts nicht über eine ausschließliche Kompetenz,
d. h. die Mitgliedstaaten haben die Kompetenz, eigenes nationales
Wettbewerbsrecht selbst dann zu erlassen und anzuwenden, wenn es
grenzüberschreitende Sachverhalte oder den Handel im Binnenmarkt betreffen kann. Die
europäischen Verträge sehen ein solches Nebeneinander von europäischem und
nationalem Wettbewerbsrecht ausdrücklich vor (siehe etwa Artikel 103
Absatz 2 lit. e AEUV). Auch Großbritannien verfügte bereits vor dem „Brexit“
über ein § 32f GWB vergleichbares Instrument.
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ISSN 0722-8333
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