Vorschlag 78107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/5080)
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Vorschlag 78107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/5080)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5311
21. Wahlperiode 09.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger,
Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5080 –
Vorschlag 78107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung
darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete
Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich
mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem
BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat
ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo
rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos
ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin
gbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband der Chemischen Industrie
e. V.“ (VCI) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 78107 – Antragsformular
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 9. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
zur Energieeffizienz streichen – eine Anpassung der
Bundesemissionsschutzgesetzgebung gefordert.
Inhalt des Vorschlages ist die Forderung, das Antragsformular für
Energieeffizienz, das Teil des Genehmigungsprozesses ist, ersatzlos zu streichen.
Begründet wird diese Forderung mit dem Verweis auf die wirtschaftliche und
ökonomische Handlungsweise von Unternehmen, die bereits aus Eigeninteresse
daran interessiert sein werden, durch effiziente Energieprozesse kosteneffizient
zu arbeiten. Unterstützt würde diese Handlungsweise u. a. durch das
Energiedienstleistungsgesetz 2015, das Energieaudits und
Energiemanagementsysteme seitens der Unternehmen fordere (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buer
okratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.
pdf?__blob=publicationFile, S. 511).
Nach der Prüfung des Vorschlages durch die damalige Bundesregierung
erklärte sie, dass der Vorschlag „nicht sachgerecht“ sei. Die Umsetzung des
Vorschlages ist nach Aussage der damaligen Bundesregierung nicht vorgesehen
(www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downlo
ads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publi
cationFile, S. 370).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 78107
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Der Vorschlag konnte nicht in das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz
aufgenommen werden, da die angesprochenen Unterlagen zur Prüfung der
Genehmigungsvoraussetzungen (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. § 5 Absatz 1
Nummer 4 BImSchG) erforderlich sind. Es wird außerdem auf die Antwort zu
Frage 3 verwiesen.
2. Was meint in diesem Zusammenhang, dass der Vorschlag laut
Bundesregierung „nicht sachgerecht“ sei, und welche konkreten
Erwägungsgründe stehen hinter dieser Aussage der Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung notwendig und erforderlich, § 5
Absatz 1 Nummer 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im
Sinne einer Überprüfung der Unterlagen von genehmigungsbedürftigen
Anlagen zu evaluieren, sodass die Gewährung eines hohen Schutzniveaus
für die Umwelt in Bezug auf den Bürokratieabbau erhalten bleibt, wenn ja,
welche konkreten Maßnahmen hat bzw. wird die Bundesregierung
diesbezüglich setzen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung prüft kontinuierlich Möglichkeiten
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu optimieren; dies umfasst
auch die Umsetzung des Energieeffizienzgebotes. Hierzu wurde unter anderem
im Jahre 2021 eine Konkretisierung in der Nummer 5.2.11 der Technischen
Anleitung zur Reinhaltung der Luft vorgenommen. Die Auswirkungen dieser
Konkretisierung und weitere Optimierungsmöglichkeiten – auch im Lichte der
rechtlichen Anpassungen, die aus der Umsetzung der novellierten
Industrieemissions-Richtlinie resultieren – sollen zeitnah im Rahmen der Bund/Länder
Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz und im Austausch mit Verbänden
evaluiert werden.
4. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 78107 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Fragen 4 bis 4b werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
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ISSN 0722-8333
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