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Vorschlag 105101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4862)

dip / drucksache 23.04.2026 · WP 21 · 21/5622 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 105101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4862) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5622 21. Wahlperiode 23.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4862 – Vorschlag 105101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband e. V.“ (GIH) beteiligte, wurde unter dem Vor- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 23. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. schlag 105101 – Bürokratischen Entlastungen bei der BEG – eine Anpassung der Bundeshaushaltsordnung gefordert. Der Verband weist auf eine strengere Auslegung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest‑P) hin als in der Vergangenheit, mit dem Ergebnis, dass es zu sehr vielen Ablehnungen, Widersprüchen und Verzögerungen bei der Abwicklung um viele Monate komme. Die bestehenden Förderungsregularien seien angemessen, wenn es sich um Großbauvorhaben, wie beispielsweise Flughäfen, oder die Sanierung von großen Schulkomplexen handele. Im Bereich des BEG-Massengeschäfts (BEG = Bundesförderung für effiziente Gebäude) hingegen scheine es der falsche Ansatz zu sein (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikatio nen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publication File, S. 614). Die damalige Bundesregierung erklärte, dass eine weitergehende rechtliche Prüfung notwendig sei, bevor über eine Umsetzung des Vorschlages 105101 entschieden werden könne (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratieko sten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitori ngbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 487). 1. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die rechtliche Prüfung des Vorschlages 105101 abgeschlossen? a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung? b) Wenn nein, aus welchem Grund wurde die Prüfung nicht abgeschlossen? Die Prüfung wurde mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass durch untergesetzliche Maßnahmen die Rahmenbedingungen für Verfahrensverbesserungen geschaffen werden können. 2. Welche und wie viele der Einzelvorschläge des Vorschlages 105101 wurden bereits durch die Bundesregierung geprüft, und welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung aus diesen Vorschlagsprüfungen ziehen bzw. welche weiteren Schritte wird die Bundesregierung diesbezüglich setzen? Alle Einzelvorschläge des GIH-Vorschlags 105101 wurden von der Bundesregierung geprüft. Im Fokus der vom GIH angebrachten Punkte stehen hierbei Maßnahmen mit dem Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung von Prüfungsstrecken zu Anträgen/Nachweisen. Bei den übrigen Punkten des Vorschlags (m/l) handelt es sich weniger um konkrete, konstruktive Vorschläge als um Kritik an der Bearbeitung der Förderanträge. Die BEG befindet sich in einem fortlaufenden Optimierungsprozess. Seit der Verbändeanhörung (Januar 2023) wurde die BEG weiter reformiert und Strukturen umgestellt, zuletzt mit der neuen Heizungsförderung im Jahr 2024. Sie war ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Bürokratieabbau. Erstmals steht Antragstellenden ein vollautomatisierter Antragsweg zur Verfügung. Antragstellende erhalten innerhalb weniger Minuten eine Förderzusage. Die Bearbeitungszeiten sowie Erreichbarkeit bei BAFA und KfW haben sich gegenüber dem zweiten Halbjahr 2022 bzw. 2023 signifikant verbessert und eine digitale Zustellung der Bescheide ist auch möglich. Zusammenfassend sind damit zentrale Punkte des Vorschlags 105101 adressiert (Einzelvorschläge a, b, d, e, g, h, j, k). 3. Aufgrund welcher Erwägungsgründe kam die Bundesregierung im Monitoringbericht zur Verbändeabfrage zu der Überzeugung, dass weitere Prüfungen erforderlichen seien, bzw. welche konkreten Vorschläge werden bereits durch die Bundesregierung durch wen adressiert (Monitoringbericht, S. 487)? Parallel zur Befragung für den Monitoringbericht (Q4/2023) liefen innerhalb der Bundesregierung die Verhandlungen zu der in 2024 in Kraft getretenen Reform der BEG. Die konkrete Ausgestaltung und etwaige Anpassungen beim Vollzug waren daher noch in Prüfung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen werden die Punkte l und m des Vorschlages 105101 von der Bundesregierung explizit nicht geteilt, bzw. hat sich die Ansicht der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverbands e. V. geändert, wenn ja, aus welchen Gründen, und inwiefern? Die Punkte l und m werden weiterhin nicht von der Bundesregierung geteilt. Hier handelt es sich weniger um Vorschläge als um Kritik an der Bearbeitung der Förderanträge. Oft kollidiert der berechtigte Wunsch nach Schnelligkeit und Service mit der gesetzlichen Pflicht, Sorgfalt und Rechtssicherheit bei der Vergabe von staatlichen Fördergeldern zu garantieren. Was als unnötige Bürokratie(#Nm, 01/04#) empfunden wird, sind oft strenge gesetzliche Nachweispflichten und Standards, die durchgesetzt werden, um die notwendige sachgerechte Kontrolle und Transparenz zu gewährleisten. 5. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 105101 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein in vier Förderrichtlinien geregeltes Förderprogramm. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist formal nicht der korrekte Ort, um Änderungen an den Förderrichtlinien vorzunehmen. Die Änderungen des Gesetzes haben allerdings indirekte Auswirkungen u. a. auch auf die BEG, da jetzt beispielsweise auf digitale Steuerbescheide zurückgegriffen werden kann, was die Prüfungen erleichtert und beschleunigt. 6. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 105101 der Verbändeabfrage fortführen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen? a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Bundesregierung setzt sich für einen nachhaltigen Abbau nicht notwendiger bürokratischer Strukturen ein, das betrifft auch die BEG. Mit der Heizungsförderung haben wir einen wichtigen Schritt der Entlastung und Beschleunigung für die Bürgerinnen und Bürger bereits umgesetzt. Diesen Weg werden wir weiter fortsetzen. 7. Wie viele BEG-Förderanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2023 gestellt? 8. Wie viele BEG-Förderanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2023 abgelehnt? In den Jahren 2023 bis 2025 wurden in der BEG 1 410 857 Anträge gestellt. Im gleichen Zeitraum wurden 23 620 Anträge abgelehnt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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