Vorschlag 105101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4862)
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Vorschlag 105101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4862)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5622
21. Wahlperiode 23.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4862 –
Vorschlag 105101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung
darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete
Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich
mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem
BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat
ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo
rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos
ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin
gbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Gebäudeenergieberater Ingenieure
Handwerker Bundesverband e. V.“ (GIH) beteiligte, wurde unter dem Vor-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
23. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schlag 105101 – Bürokratischen Entlastungen bei der BEG – eine Anpassung
der Bundeshaushaltsordnung gefordert.
Der Verband weist auf eine strengere Auslegung der Allgemeinen
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest‑P) hin als in der
Vergangenheit, mit dem Ergebnis, dass es zu sehr vielen Ablehnungen,
Widersprüchen und Verzögerungen bei der Abwicklung um viele Monate komme.
Die bestehenden Förderungsregularien seien angemessen, wenn es sich um
Großbauvorhaben, wie beispielsweise Flughäfen, oder die Sanierung von
großen Schulkomplexen handele. Im Bereich des BEG-Massengeschäfts (BEG =
Bundesförderung für effiziente Gebäude) hingegen scheine es der falsche
Ansatz zu sein (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikatio
nen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publication
File, S. 614).
Die damalige Bundesregierung erklärte, dass eine weitergehende rechtliche
Prüfung notwendig sei, bevor über eine Umsetzung des Vorschlages 105101
entschieden werden könne (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratieko
sten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitori
ngbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 487).
1. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die rechtliche Prüfung des
Vorschlages 105101 abgeschlossen?
a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?
b) Wenn nein, aus welchem Grund wurde die Prüfung nicht
abgeschlossen?
Die Prüfung wurde mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass durch
untergesetzliche Maßnahmen die Rahmenbedingungen für Verfahrensverbesserungen
geschaffen werden können.
2. Welche und wie viele der Einzelvorschläge des Vorschlages 105101
wurden bereits durch die Bundesregierung geprüft, und welche Erkenntnisse
konnte die Bundesregierung aus diesen Vorschlagsprüfungen ziehen bzw.
welche weiteren Schritte wird die Bundesregierung diesbezüglich setzen?
Alle Einzelvorschläge des GIH-Vorschlags 105101 wurden von der
Bundesregierung geprüft. Im Fokus der vom GIH angebrachten Punkte stehen hierbei
Maßnahmen mit dem Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung von
Prüfungsstrecken zu Anträgen/Nachweisen. Bei den übrigen Punkten des
Vorschlags (m/l) handelt es sich weniger um konkrete, konstruktive Vorschläge als
um Kritik an der Bearbeitung der Förderanträge.
Die BEG befindet sich in einem fortlaufenden Optimierungsprozess. Seit der
Verbändeanhörung (Januar 2023) wurde die BEG weiter reformiert und
Strukturen umgestellt, zuletzt mit der neuen Heizungsförderung im Jahr 2024. Sie
war ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Bürokratieabbau.
Erstmals steht Antragstellenden ein vollautomatisierter Antragsweg zur
Verfügung. Antragstellende erhalten innerhalb weniger Minuten eine Förderzusage.
Die Bearbeitungszeiten sowie Erreichbarkeit bei BAFA und KfW haben sich
gegenüber dem zweiten Halbjahr 2022 bzw. 2023 signifikant verbessert und
eine digitale Zustellung der Bescheide ist auch möglich. Zusammenfassend
sind damit zentrale Punkte des Vorschlags 105101 adressiert (Einzelvorschläge
a, b, d, e, g, h, j, k).
3. Aufgrund welcher Erwägungsgründe kam die Bundesregierung im
Monitoringbericht zur Verbändeabfrage zu der Überzeugung, dass weitere
Prüfungen erforderlichen seien, bzw. welche konkreten Vorschläge werden
bereits durch die Bundesregierung durch wen adressiert
(Monitoringbericht, S. 487)?
Parallel zur Befragung für den Monitoringbericht (Q4/2023) liefen innerhalb
der Bundesregierung die Verhandlungen zu der in 2024 in Kraft getretenen
Reform der BEG. Die konkrete Ausgestaltung und etwaige Anpassungen beim
Vollzug waren daher noch in Prüfung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 2 verwiesen.
4. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen werden die Punkte l und m
des Vorschlages 105101 von der Bundesregierung explizit nicht geteilt,
bzw. hat sich die Ansicht der Bundesregierung zu der Stellungnahme des
Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverbands e. V.
geändert, wenn ja, aus welchen Gründen, und inwiefern?
Die Punkte l und m werden weiterhin nicht von der Bundesregierung geteilt.
Hier handelt es sich weniger um Vorschläge als um Kritik an der Bearbeitung
der Förderanträge.
Oft kollidiert der berechtigte Wunsch nach Schnelligkeit und Service mit der
gesetzlichen Pflicht, Sorgfalt und Rechtssicherheit bei der Vergabe von
staatlichen Fördergeldern zu garantieren. Was als unnötige Bürokratie(#Nm, 01/04#)
empfunden wird, sind oft strenge gesetzliche Nachweispflichten und Standards,
die durchgesetzt werden, um die notwendige sachgerechte Kontrolle und
Transparenz zu gewährleisten.
5. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 105101
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein in vier
Förderrichtlinien geregeltes Förderprogramm. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist
formal nicht der korrekte Ort, um Änderungen an den Förderrichtlinien
vorzunehmen. Die Änderungen des Gesetzes haben allerdings indirekte
Auswirkungen u. a. auch auf die BEG, da jetzt beispielsweise auf digitale Steuerbescheide
zurückgegriffen werden kann, was die Prüfungen erleichtert und beschleunigt.
6. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 105101 der
Verbändeabfrage fortführen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Bundesregierung setzt sich für einen nachhaltigen Abbau nicht
notwendiger bürokratischer Strukturen ein, das betrifft auch die BEG. Mit der
Heizungsförderung haben wir einen wichtigen Schritt der Entlastung und
Beschleunigung für die Bürgerinnen und Bürger bereits umgesetzt. Diesen Weg werden
wir weiter fortsetzen.
7. Wie viele BEG-Förderanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem Jahr 2023 gestellt?
8. Wie viele BEG-Förderanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem Jahr 2023 abgelehnt?
In den Jahren 2023 bis 2025 wurden in der BEG 1 410 857 Anträge gestellt. Im
gleichen Zeitraum wurden 23 620 Anträge abgelehnt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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