Dokumentierte sexualisierte Kriegsgewalt im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine
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Dokumentierte sexualisierte Kriegsgewalt im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4841
21. Wahlperiode 19.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lea Reisner, Kathrin Gebel, Cansu Özdemir, Gökay Akbulut,
Desiree Becker, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates
Gürpinar, Jan Köstering, Stella Merendino, Mirze Edis, Charlotte Antonia
Neuhäuser, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat
und der Fraktion Die Linke
Dokumentierte sexualisierte Kriegsgewalt im russischen Angriffskrieg gegen die
Ukraine
Sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt stellt eine schwerwiegende
Verletzung der Menschenrechte dar und ist völkerrechtlich als
Kriegsverbrechen und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt (Römisches
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH); Genfer Konventionen; UN-
Resolutionen 1325 und 1820). Internationale Erfahrungen und die feministische
Friedens- und Konfliktforschung zeigen, dass sexualisierte Gewalt in
bewaffneten Konflikten nicht als zufälliges Begleitphänomen, sondern als Teil
struktureller patriarchaler Gewaltverhältnisse zu verstehen ist, die sich in Kriegszeiten
verschärfen und systematisch eingesetzt werden können (vgl. https://medicamo
ndiale.org/gewalt-gegen-frauen/sexualisierte-kriegsgewalt).
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine liegen zahlreiche
Berichte internationaler Organisationen, Menschenrechtsgruppen und der
Vereinten Nationen über sexualisierte Gewalt durch Angehörige der russischen
Streitkräfte vor (www.spiegel.de/ausland/sexualisierte-gewalt-im-ukraine-krie
g-ich-konnte-mir-nicht-vorstellen-weiterzuleben-a-99b07edd-282a-4ca0-9ab5-
44597557426d). Die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft registrierte bis
Juni 2025 mindestens 344 Fälle sexualisierter Kriegsgewalt (www.zeit.de/gesells
chaft/2025-06/sexualisierte-gewalt-krieg-ukraine-nachrichtenpodcast).
Expertinnen und Experten gehen jedoch von einer erheblichen Dunkelziffer aus und
schätzen, dass auf jeden gemeldeten Fall bis zu zehn nicht angezeigte Taten
kommen (www.zeit.de/gesellschaft/2025-06/sexualisierte-gewalt-krieg-ukrain
e-nachrichtenpodcast).
Als zentrale Gründe für die Untererfassung gelten schwere Traumatisierung,
gesellschaftliche Stigmatisierung, Angst vor Repressionen, fehlende
medizinische und psychosoziale Versorgung sowie eingeschränkte Möglichkeiten zur
Anzeigeerstattung, insbesondere in besetzten Gebieten oder auf der Flucht
(https://medicamondiale.org/gewalt-gegen-frauen/sexualisierte-kriegsgewalt).
Überlebende, die es geschafft haben, sichere Orte zu erreichen, berichten
häufig, dass sie zunächst nicht über das Erlebte sprechen können und langfristige,
traumasensible Unterstützung benötigen.
Untersuchungen der Vereinten Nationen bestätigen, dass sexualisierte Gewalt
in den besetzten Gebieten teilweise als Mittel der Einschüchterung und Folter
eingesetzt wird (www.spiegel.de/ausland/sexualisierte-gewalt-im-ukraine-krie
g-ich-konnte-mir-nicht-vorstellen-weiterzuleben-a-99b07edd-282a-4ca0-9ab5-
44597557426d). Die strafrechtliche Verfolgung ist bislang unzureichend, auch
aufgrund erschwerter Beweisführung in bewaffneten Konflikten und fehlender
Zugriffsmöglichkeiten auf mutmaßliche Täter.
Hilfsorganisationen warnen zudem vor Stigmatisierung, politischer
Instrumentalisierung sexualisierter Kriegsgewalt sowie vor erhöhten Risiken von
Menschenhandel und weiterer Gewalt auf Fluchtrouten (https://taz.de/Pramila-Patte
n-ueber-sexualisierte-Gewalt/!5874747/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Ausmaß
sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt im russischen Angriffskrieg
gegen die Ukraine vor, und wie bewertet sie die erhebliche Dunkelziffer
nicht gemeldeter Fälle?
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Einschätzung internationaler Organisationen, wonach sexualisierte Gewalt durch
russische Streitkräfte teilweise systematisch eingesetzt und als
Folterinstrument genutzt wird?
3. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Dokumentation, Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung sexualisierter
Kriegsverbrechen in der Ukraine zu unterstützen, insbesondere im Rahmen des
Völkerrechts und des Weltrechtsprinzips?
4. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung internationale
Ermittlungsmechanismen, den Internationalen Strafgerichtshof sowie mögliche
ergänzende Sondertribunale zur Ahndung sexualisierter Kriegsgewalt?
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem im
Dezember 2024 verabschiedeten ukrainischen Gesetz zur Anerkennung
sexualisierter Kriegsgewalt und zu Reparationszahlungen für Überlebende,
und welche Unterstützung leistet sie bei der Umsetzung dieses Gesetzes?
6. Welche finanziellen und politischen Unterstützungsleistungen gewährt die
Bundesregierung ukrainischen Frauenrechtsorganisationen sowie
Frauenrechtsaktivistinnen und Frauenrechtsaktivisten, die Überlebende
sexualisierter Gewalt betreuen und zur Aufarbeitung der Verbrechen beitragen?
7. Ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um nach Deutschland
geflüchteten Überlebenden sexualisierter und geschlechtsspezifischer
Gewalt einen schnellen, unbürokratischen Zugang zu traumasensibler
medizinischer, psychosozialer und rechtlicher Unterstützung zu ermöglichen,
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
8. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass
Überlebende sexualisierter Kriegsgewalt Zugang zu reproduktiven
Gesundheitsleistungen haben, einschließlich sicherer Schwangerschaftsabbrüche?
9. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Schulung von medizinischem
Fachpersonal, Beratungsstellen, Justiz- und Sicherheitsbehörden im
traumasensiblen Umgang mit Überlebenden sexualisierter Kriegsgewalt,
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
10. Wie setzt die Bundesregierung die Resolutionen des UN-Sicherheitsrats
zu „Frauen, Frieden und Sicherheit“, insbesondere Resolution 1325 und
1820, im Kontext des Ukrainekrieges konkret um?
11. Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung, dass Frauen
(insbesondere Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt und
Frauenrechtsorganisationen) gleichberechtigt an Friedens- und Wiederaufbauprozessen der
Ukraine beteiligt werden?
12. Wie begegnet die Bundesregierung der politischen und medialen
Instrumentalisierung sexualisierter Kriegsgewalt und stellt zugleich eine
respektvolle, opferschutzorientierte öffentliche Debatte sicher?
13. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Erkenntnissen, dass sexualisierte Gewalt im Krieg Teil eines Kontinuums
geschlechtsspezifischer Gewalt ist, und wie spiegelt sich dies in ihrer
Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit wider?
Berlin, den 2. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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