Unterstützung der Gesundheitsversorgung in der Ukraine und für ukrainische Geflüchtete in Deutschland
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Unterstützung der Gesundheitsversorgung in der Ukraine und für ukrainische Geflüchtete in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/370
21. Wahlperiode 04.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Janosch Dahmen, Robin
Wagener, Simone Fischer, Linda Heitmann, Johannes Wagner, Claudia Roth, Ulle
Schauws und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Unterstützung der Gesundheitsversorgung in der Ukraine und für ukrainische
Geflüchtete in Deutschland
Seit dem Großangriff Russlands auf die gesamte Ukraine im Jahr 2022 sind
schätzungsweise etwa 400 000 ukrainische Soldaten und Soldatinnen sowie
Zivilisten und Zivilistinnen verwundet worden (vgl. www.fr.de/politik/im-ukrai
ne-krieg-kiew-und-moskau-unter-druck-hohe-verluste-zr-93697762.html,
abgerufen am 29. April 2025). Die Gesundheitsversorgung stellt für die
Ukraine, sowohl im Bereich somatischer Erkrankungen und Wundversorgung als
auch psychischer Erkrankungen, im Kriegszustand eine große Herausforderung
dar. Viele vom Krieg betroffene Menschen entwickelten posttraumatische
Belastungsstörungen.
Um die Ukraine in dieser Notlage zu unterstützen, etablierte der
Gesundheitsausschuss des 20. Deutschen Bundestages einen intensiven Austausch mit dem
Ausschuss für Gesundheit des ukrainischen Parlaments, bei dem auch die
psychiatrischen und psychosozialen Hilfen im Vordergrund standen.
Die Bundesregierung hat in der 20. Wahlperiode auf verschiedenen Wegen
Unterstützung ermöglicht. Die Zusammenarbeit umfasste in der Ukraine den
Aufbau von Trauma- und Rehabilitationszentren, die Versorgung mit
Prothesen, den Einsatz deutscher Ärzte und Ärztinnen sowie die Hospitation
ukrainischer Ärzte und Ärztinnen in Deutschland. Zudem wurden im Rahmen des
Kleeblattsystems Verletzte in Deutschland behandelt. Seit Februar 2022 hat das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Ukraine mit Hilfen im
Gesamtwert von 107 Mio. Euro im Gesundheitsbereich unterstützt (www.bundesgesun
dheitsministerium.de/unterstuetzungsleistungen-fuer-die-ukraine.html,
abgerufen am 29. April 2025). Auch das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die Unterstützung ausgeweitet.
Beispielsweise ermöglichen die vom BMZ geförderten Klinikpartnerschaften einen
direkten Austausch und Unterstützung zwischen Fachkräften aus der Ukraine
und Deutschland.
Die Ukraine ist ein im europäischen Vergleich besonders stark von HIV-
Erkrankungen betroffenes Land. Das Gemeinsame Programm der Vereinten
Nationen für HIV/Aids (UNAIDS) warnte im April 2025 davor, dass aufgrund
der ausgesetzten US-Hilfen bereits im zweiten Quartal 2025 kritische Lücken
für Patientinnen und Patienten in antiretroviraler Therapie (ART) entstehen
könnten (www.unaids.org/en/resources/presscentre/featurestories/2025/april/20
250422_ukraine).
Ukrainische Geflüchtete haben in Deutschland Zugang zur gesetzlichen
Krankenversicherung und damit Anspruch auf die regulären Gesundheitsleistungen
(www.bundesgesundheitsministerium.de/faq-medizinische-hilfe-ukraine.html,
abgerufen am 29. April 2025). Am 4. Mai 2022 wurde eine Kontaktstelle für
geflüchtete Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf aus der Ukraine
geschaffen (www.bundesgesundheitsministerium.de/medizinische-versorgung-de
r-menschen-aus-ukraine.html, abgerufen am 29. April 2025). Das vom BMG
unterstützte Projekt HYKIST ermöglicht eine KI-basierte (KI = Künstliche
Intelligenz) Übersetzung ins Ukrainische für die medizinischen Einrichtungen
(www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/ressortforschung/handlun
gsfelder/forschungsschwerpunkte/digitale-innovation/modul-4-smarte-kommun
ikation/hykist.html, abgerufen am 29. April 2025).
Derzeit ist die Unterstützung der Ukraine im Bereich der
Gesundheitsversorgung von wesentlicher Bedeutung und die Zusammenarbeit muss nach Ansicht
der Anfragestellerinnen und Anfragesteller auch bei sich ändernden
Rahmenbedingungen weiter gefördert werden. Insbesondere posttraumatische
Belastungsstörungen treten häufig infolge von Krieg auf (155-001l_S3_Posttraumati
sche_Belastungsstoerung_2020-02_1.pdf, abgerufen am 29. April 2025). Es
muss eine nachhaltige kollektive Traumatisierung einer ganzen Gesellschaft
befürchtet werden. Das ukrainische Gesundheitssystem kann die Versorgung der
Betroffenen absehbar allein nicht bewältigen (vgl. www.bpb.de/themen/europa/
ukraine-analysen/nr-290/542561/analyse-mentale-gesundheit-in-zeiten-des-krie
ges/, abgerufen am 29. April 2025).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche finanziellen Summen umfassen die bisherigen Hilfen für die
Ukraine im Gesundheitsbereich, und wofür werden sie konkret eingesetzt
(bitte Vorhaben titelscharf nach Ressorts auflisten)?
2. In welchem Umfang sollen diese Hilfen fortgesetzt werden?
3. Wie viele verwundete Ukrainerinnen und Ukrainer wurden in Deutschland
im Rahmen des Kleeblattsystems behandelt (bitte tabellarisch nach
Anzahl, Art der Verwundung oder Erkrankung sowie nach Monat
aufschlüsseln)?
4. Wann wurden das letzte Mal Verwundete mit Flugzeugen im Rahmen des
Kleeblattsystems oder mit Helikoptern in deutsche Krankenhäuser
transportiert, in welchen Versorgungseinrichtungen wurden diese behandelt
(überregionale Traumazentren, regionale Traumazentren, lokale
Traumazentren), plant die Bundesregierung, die Versorgung von ukrainischen
Verwundeten im Rahmen des Kleeblattsystems fortzuführen bzw. zu
intensivieren, und wenn nein, warum nicht?
5. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass auch zukünftig die
Versorgung verwundeter Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland erfolgt,
und plant sie, Verletzte in der postakuten Versorgungsphase noch
systematischer aufzunehmen, um das ukrainische Gesundheitssystem zu
entlasten?
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen der
durch russische Angriffe zerstörten Energieinfrastruktur auf
Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen, und inwiefern zielen
Unterstützungsleistungen darauf ab, die Energieversorgung von Krankenhäusern und
Gesundheitseinrichtungen zu gewährleisten?
7. Welche Hilfen bei psychischen Belastungen und zur Versorgung
psychisch erkrankter Menschen, insbesondere zur Traumaversorgung, sind in
der Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung vorhanden, und wie
tragen deutsche Hilfen dazu bei, das Angebot zu stärken?
8. Welche niedrigschwelligen Hilfen bei psychischen Belastungen und zur
Versorgung psychisch erkrankter Menschen, insbesondere zur
Traumaversorgung, sind nach Kenntnis der Bundesregierung für ukrainische
Geflüchtete in Deutschland vorhanden?
9. Wie wird sichergestellt, dass geschlechtsspezifische Aspekte –
insbesondere im medizinischen Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt –
systematisch berücksichtigt werden?
10. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um dazu beitragen, dass die
Bedarfe von Schwangeren in der Ukraine angemessen und ausreichend
berücksichtigt werden, und wenn ja, welche?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die im
Kriegszusammenhang verübte sexualisierte Gewalt vor, und welche Kenntnisse hat
die Bundesregierung darüber, ob Überlebende sexualisierter Gewalt in der
Ukraine Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen haben?
12. Wie wird in Deutschland sichergestellt, dass geflüchtete Ukrainer und
Ukrainerinnen Zugang zu psychosozialen Hilfen einschließlich
Sprachmittlung erhalten?
13. Wie werden die besonderen gesundheitlichen Bedarfe von geflüchteten
Ukrainern und Ukrainerinnen identifiziert, und wie viele Menschen
werden aufgrund somatischer und psychischer Erkrankungen als besonders
schutzbedürftig eingeschätzt?
14. Welche Mittel werden für die Unterstützung von Mental Health and
Psychosocial Support (MHPSS) bereitgestellt, und welche konkreten
Vorhaben und Projekte wurden mit diesen Mitteln bereits umgesetzt?
15. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen der
Ukraine, um im Falle einer Katastrophe in Bezug auf Mental Health and
Psychosocial Support auch in Deutschland besser vorbereitet zu sein, so
wie es in einer WHO-Resolution von Mai 2024 vorgesehen ist (apps.who.i
nt/gb/ebwha/pdf_files/WHA77/A77_ACONF11-en.pdf, abgerufen am
29. Februar 2025)?
16. Welche und wie viele Klinikpartnerschaften werden im Rahmen des vom
BMZ geförderten Programms in der Ukraine umgesetzt, und welche
Schwerpunkte und Kooperationspartner haben die einzelnen
Partnerschaften?
17. Mit welchen Mitteln und in welcher Höhe wurden die
Klinikpartnerschaften finanziell unterstützt?
18. Welche weiteren Projekte sollen im Rahmen der Klinikpartnerschaften
zwischen Deutschland und der Ukraine umgesetzt werden?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Einbindung
zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Klinikpartnerschaften in der Ukraine,
und plant sie, diese Kooperationen auszubauen – insbesondere mit Blick
auf deren Potenzial zur Stärkung lokaler Gesundheitsstrukturen?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Einbindung privater und
wirtschaftlicher Organisationen in die Klinikpartnerschaften in der
Ukraine, und plant sie, diese Kooperationen auszubauen – insbesondere mit
Blick auf deren Potenzial zur künftigen Finanzierung?
21. Ist die Finanzierung der weiteren Projekte im Rahmen der
Klinikpartnerschaften, insbesondere der Projekte Solomiya, Superhumans, Aurora und
Navchannya, zukünftig gesichert, und wie?
22. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung, um Rückschritte in der HIV-
Prävention und HIV-Behandlung in der Ukraine zu verhindern oder
abzumildern?
23. Welche weiteren entwicklungspolitischen Beiträge leistet die
Bundesregierung im Bereich Gesundheit in der Ukraine (SDG)?
24. Wie viele Prothesen hat Deutschland an die Ukraine geliefert?
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der
Zerstörung ukrainischer Krankenhäuser und ambulanter Gesundheitsversorgung,
und inwieweit betrifft die Zerstörung psychiatrische Krankenhäuser und
ambulante Versorgungseinrichtung zur Behandlung psychisch erkrankter
Menschen?
26. Wie wird der Wiederaufbau von Krankenhäusern und ambulanter
Versorgung unterstützt?
27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über getötete und verletzte
Ärztinnen und Ärzte sowie Beschäftigte des Gesundheitswesens in der
Ukraine?
28. Wie viele Kontaktstellen für geflüchtete Menschen mit Behinderungen
und Pflegebedarf gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland, wie werden diese für Menschen aus der Ukraine zugänglich
gemacht, und wie wird sichergestellt, dass Bedarfe besonders vulnerabler
Gruppen, wie Menschen mit Behinderung und bzw. oder Pflegebedarf,
systematisch berücksichtigt werden?
29. Wie viele Ärztinnen und Ärzte haben nach Kenntnis der Bundesregierung
an den von der Bundesregierung unterstützten Schulungskursen zur
Diagnostik und zu Behandlungsmaßnahmen von kindlichen bzw.
jugendlichen Schlafstörungen teilgenommen?
30. Wie viele Hospitationen ukrainischer Ärztinnen und Ärzte in Deutschland
sind nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgt?
31. Wie viele deutsche Ärzte und Ärztinnen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung gerade im Einsatz in der Ukraine?
32. Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um die Qualifizierung
lokalen Gesundheitspersonals systematisch und längerfristig zu fördern?
33. Wie viele Rettungsbusse und Fahrzeuge zum Transport von Verletzen
wurden bisher in die Ukraine geliefert, und welche weiteren Lieferungen
sind geplant?
34. Welche Lieferungen von Sanitätsmaterial und medizinischem Equipment
(Beatmungsgeräte, Geräte zum Monitoring von Vitalparametern,
Absaugpumpen etc.) sind aktuell geplant?
35. Welche telemedizinischen Kooperationen existieren zwischen der Ukraine
und Deutschland, mit welchen Mitteln werden diese unterstützt, und wird
dies auch zukünftig gewährleistet?
36. Wie und mit welchen Mitteln unterstützt die Bundesregierung die Ukraine
beim Aufbau eigener telemedizinischer Kapazitäten, um die
Unabhängigkeit langfristig zu sichern?
37. Wie und mit welchen Mitteln werden die rehabilitativen
Versorgungsstrukturen für Menschen mit Gliedmaßenamputationen in der Ukraine
unterstützt?
38. In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung die Organisationen
Cadus e. V. und Artesans ResQ finanziell und logistisch?
39. Welche Ergebnisse wurden bisher bei der Einführung der MedeVac-
Verfahren in der Ukraine erreicht?
40. Wie viele der Patientinnen und Patienten, die über das Kleeblattsystem in
Deutschland versorgt wurden oder werden, haben bisher die
Unterstützung durch Patientenlotsen und Patientenlotsinnen wahrgenommen?
41. Wie bewertet die Bundesregierung die Unterstützung der Patientinnen und
Patienten und der Sozialdienste in den Krankenhäusern durch die
Patientenlotsen und Patientenlotsinnen?
42. Welche Probleme bestehen aktuell in der Regelversorgung der „Kleeblatt-
Patientinnen und Kleeblatt-Patienten“ nach der stationären Versorgung im
Krankenhaus (u. a. Anmeldung, Versicherungsstatus,
Hilfsmittelversorgung), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung dagegen,
auch in Zusammenarbeit mit der Krankenhausgesellschaft und den
Ländern?
43. Welche Probleme bestehen aktuell bei der Finanzierung von komplexen
Leistungen in der stationären Versorgung, die über die Vergütung im
DRG-System hinausgehen (beispielsweise Bekämpfung multiresistenter
Keime, mehrfache Operationen, Isolation etc.), und inwiefern ist der
eingerichtete Sonderfonds hierfür ausreichend?
44. Welche Vorteile hätte nach Einschätzung der Bundesregierung die
Konzentration der Versorgung von Verletzten aus der Ukraine auf ein einziges
oder auf wenige Krankenhäuser, um die bestehenden Probleme in der
postakuten Regelversorgung (u. a. bei Anmeldung, Versicherungsstatus,
Hilfsmittelversorgung etc.) besser adressieren zu können?
45. In wie vielen und in welchen medizinischen Einrichtungen wird die KI-
basierte Übersetzung erfolgreich eingesetzt?
46. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Patientendaten beim
Einsatz von KI-Sprachtechnologie in den medizinischen Einrichtungen,
insbesondere in besonders sensiblen Bereichen wie der
psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung, geschützt?
47. Plant die Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken in diesem Jahr
eine Reise in die Ukraine?
48. Inwiefern hat der Sanitätsdienst (neu: Kommando
Gesundheitsversorgung) der Bundeswehr bisher mit Personal und Material die
Gesundheitsversorgung in der Ukraine und der ukrainischen Streitkräfte unterstützt,
und ist geplant, diese Unterstützung fortzusetzen bzw. auszubauen?
Berlin, den 21. Mai 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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