Für eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention - Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen schützen
Text
Für eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention - Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen schützen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4760
21. Wahlperiode 17.03.2026
Antrag
der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter, Rocco Kever, Denis
Pauli, Matthias Rentzsch, Johann Martel und der Fraktion der AfD
Für eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention – Kriegsflüchtlinge
prioritär in benachbarten Regionen schützen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vom 28. Juli 1951 regelt umfassend die
Rechte von Flüchtlingen, enthält jedoch keine geografischen Vorgaben zur Aufnahme
von Kriegsflüchtlingen. In Artikel 1 A Absatz 2 der GFK heißt es lediglich, dass eine
Person als Flüchtling gilt, wenn sie sich außerhalb ihres Herkunftslandes befindet und
dort wegen Verfolgung keinen Schutz finden kann. Es wird jedoch nicht geregelt, in
welchem Land oder welcher Region dieser Schutz prioritär zu erfolgen hat. Einige
wenige Staaten (u. a. die Türkei) halten bis heute eine geografische Einschränkung
nach Artikel 1 B Absatz 1 GFK aufrecht; ein Hinweis, dass Geografie im Schutzsystem
faktisch eine Rolle spielt, ohne dass sie allgemein-verbindlich geregelt wäre.
Dies führt dazu, dass sich Flüchtlingsbewegungen häufig nicht in benachbarte Staaten,
sondern gezielt in entfernte, meist wohlhabendere Länder – insbesondere in Europa –
verlagern. Konflikte wie der syrische Bürgerkrieg (ab 2011), der Afghanistan-Konflikt
und die Krise in Libyen haben gezeigt, dass viele Flüchtlinge nicht in angrenzenden
Regionen Schutz suchen, sondern unter Inkaufnahme großer Risiken nach
Deutschland oder in andere nordeuropäische Staaten gelangen. Langstreckenfluchten über See-
und Wüstenrouten sind hochgefährlich. Die Internationale Organisation für Migration
dokumentiert jährlich tausende Tote und Vermisste (u. a. im Mittelmeer). Schutz nahe
der Herkunftsregion mindert diese Risiken.
Eine solche Konzentration der Migrationsbewegung über Tausende Kilometer hinweg
führt außerdem zu erheblicher Belastung der aufnehmenden Gesellschaften in Europa,
gefährdet die gesellschaftliche Stabilität und entzieht Nachbarregionen den Impuls,
eigenverantwortlich Schutzräume aufzubauen. Gleichzeitig wird das Ziel der späteren
Rückkehr erschwert, wenn kulturelle und sprachliche Integration in entfernten
Ländern erfolgt. Systemische Investitionen in Erstaufnahmeregionen (Gesundheit,
Bildung, Arbeit) können nach Weltbank und UNHCR die Gesamtkosten signifikant
senken.
Die regionale Aufnahme erleichtert insbesondere nachweislich die spätere freiwillige
Rückkehr, wenn die Fluchtgründe wieder entfallen. Das UNHCR verzeichnete 2023
über 1,6 Millionen freiwillige Rückkehrer; auch die Migrationsforschung zeigt die
Bedeutung dieser Nähe für Rückkehrentscheidungen.
Deshalb bedarf es einer Ergänzung der Genfer Flüchtlingskonvention. Artikel 1 A
Absatz 2 könnte wie folgt ergänzt werden: „Dabei soll der Schutz zunächst und nach
Möglichkeit für die ganze Dauer der Fluchtnotwendigkeit in geografisch und kulturell
benachbarten Regionen gewährleistet werden, sofern dort effektiver Schutz vor
Verfolgung und Lebensgefahr möglich ist.“ Auch die EU-Asylreform setzt inzwischen
verstärkt auf Partnerschaften und außereuropäische Lösungen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich auf Ebene der Vereinten Nationen und beim UNHCR für eine Reform der
Genfer Flüchtlingskonvention einzusetzen mit dem Ziel, eine geografische
Priorisierung einzuführen, nach der Kriegsflüchtlinge vorrangig in Nachbarregionen
ihrer Herkunftsländer aufzunehmen sind (z. B. in Form eines Zusatzprotokolls
zur GFK, das eine „regionale Erstschutz-Priorität“ als Soll-Regel festschreibt,
ohne den Kernschutz (Artikel 31, 33) auszuhöhlen);
2. dabei sicherzustellen, dass kulturelle, religiöse und sprachliche Nähe als Kriterien
für die Erstaufnahme berücksichtigt werden und hierbei verstärkt die Mittel für
Gesundheit, Bildung, Arbeitsmarktzugang in Erstaufnahmestaaten zu erhöhen
(Studien von Weltbank und UNHCR zeigen, dass wirtschaftliche Teilhabe der
Flüchtlinge die Gesamtkosten massiv senken kann);
3. auf EU-Ebene auf den systematischen Aufbau und die finanzielle Ausstattung
von Aufnahmekapazitäten in angrenzenden Staaten von Krisenregionen
hinzuwirken;
4. gegenüber internationalen Partnern und der Öffentlichkeit klarzustellen, dass
Hilfe vor Ort und in Nachbarregionen effizienter, sicherer und kulturkompatibler
ist als ungesteuerte Massenmigration über Kontinente hinweg.
Berlin, den 17. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die Genfer Flüchtlingskonvention stammt aus einer Zeit, in der globale Massenmigration kein zentrales Thema
war. Heute fehlt ihr eine klare geografische Orientierung. Es ist nicht definiert, wo Schutz erfolgen soll – dies
führt zu oft chaotischen Migrationsbewegungen in Richtung entfernter Industriestaaten. Dieser normative
Leerraum trägt zu riskanten Langstreckenfluchten bei und überlastet Systeme in Europa, während Nachbarstaaten
ohnehin die Hauptlast tragen (67 % der Erstaufnahmen in Nachbarländern). Eine „Erstschutz-Priorität nahe der
Herkunft“ würde Praxis, Effizienz und Sicherheit zusammenführen – unter strikter Wahrung der Artikel 31, 33
GFK.
Eine geografische Priorisierung würde die Flüchtlingshilfe effizienter und sicherer machen, Rückführungen nach
dem Ende von Konflikten erleichtern und kulturelle Identitäten schützen. In Afrika (OAU-Konvention 1969) und
Lateinamerika (Cartagena-Deklaration 1984) wurden bereits ähnliche regionale Regelungen vereinbart. Das
zeigt, dass regionalisierte Schutzkonzepte völkerrechtlich machbar sind.
Nicht nur die AfD-Fraktion, sondern auch zahlreiche deutsche Regierungsvertreter haben in den letzten Jahren
wiederholt auf die Vorteile von Hilfe vor Ort hingewiesen:
Die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärte 2016: „Nicht alle Flüchtlinge müssen nach
Deutschland kommen. Wir müssen die Ursachen bekämpfen und dort helfen, wo die Menschen leben.“ Die
vormalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte 2023: „Die Außengrenzen der EU müssen wirksam
geschützt werden, um irreguläre Migration zu begrenzen.“
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte 2021: „Es ist besser, wenn wir Flüchtlingen in ihrer
Region helfen – schneller, menschlicher und effizienter.“
Diese Einsichten müssen nun zu einer Revision nach Artikel 45 Absatz 1 GFK bzw. eines inhaltlich relevanten
Zusatzprotokolls führen. Deutschland sollte diese Initiative mittels eines Antrags nach Artikel 45 Absatz 1 GFK
einleiten.
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ISSN 0722-8333
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