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Für eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention - Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen schützen

dip / drucksache 17.03.2026 · WP 21 · 21/4760 · Antrag · Original ↗

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Für eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention - Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen schützen Deutscher Bundestag Drucksache 21/4760 21. Wahlperiode 17.03.2026 Antrag der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter, Rocco Kever, Denis Pauli, Matthias Rentzsch, Johann Martel und der Fraktion der AfD Für eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention – Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen schützen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vom 28. Juli 1951 regelt umfassend die Rechte von Flüchtlingen, enthält jedoch keine geografischen Vorgaben zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen. In Artikel 1 A Absatz 2 der GFK heißt es lediglich, dass eine Person als Flüchtling gilt, wenn sie sich außerhalb ihres Herkunftslandes befindet und dort wegen Verfolgung keinen Schutz finden kann. Es wird jedoch nicht geregelt, in welchem Land oder welcher Region dieser Schutz prioritär zu erfolgen hat. Einige wenige Staaten (u. a. die Türkei) halten bis heute eine geografische Einschränkung nach Artikel 1 B Absatz 1 GFK aufrecht; ein Hinweis, dass Geografie im Schutzsystem faktisch eine Rolle spielt, ohne dass sie allgemein-verbindlich geregelt wäre. Dies führt dazu, dass sich Flüchtlingsbewegungen häufig nicht in benachbarte Staaten, sondern gezielt in entfernte, meist wohlhabendere Länder – insbesondere in Europa – verlagern. Konflikte wie der syrische Bürgerkrieg (ab 2011), der Afghanistan-Konflikt und die Krise in Libyen haben gezeigt, dass viele Flüchtlinge nicht in angrenzenden Regionen Schutz suchen, sondern unter Inkaufnahme großer Risiken nach Deutschland oder in andere nordeuropäische Staaten gelangen. Langstreckenfluchten über See- und Wüstenrouten sind hochgefährlich. Die Internationale Organisation für Migration dokumentiert jährlich tausende Tote und Vermisste (u. a. im Mittelmeer). Schutz nahe der Herkunftsregion mindert diese Risiken. Eine solche Konzentration der Migrationsbewegung über Tausende Kilometer hinweg führt außerdem zu erheblicher Belastung der aufnehmenden Gesellschaften in Europa, gefährdet die gesellschaftliche Stabilität und entzieht Nachbarregionen den Impuls, eigenverantwortlich Schutzräume aufzubauen. Gleichzeitig wird das Ziel der späteren Rückkehr erschwert, wenn kulturelle und sprachliche Integration in entfernten Ländern erfolgt. Systemische Investitionen in Erstaufnahmeregionen (Gesundheit, Bildung, Arbeit) können nach Weltbank und UNHCR die Gesamtkosten signifikant senken. Die regionale Aufnahme erleichtert insbesondere nachweislich die spätere freiwillige Rückkehr, wenn die Fluchtgründe wieder entfallen. Das UNHCR verzeichnete 2023 über 1,6 Millionen freiwillige Rückkehrer; auch die Migrationsforschung zeigt die Bedeutung dieser Nähe für Rückkehrentscheidungen. Deshalb bedarf es einer Ergänzung der Genfer Flüchtlingskonvention. Artikel 1 A Absatz 2 könnte wie folgt ergänzt werden: „Dabei soll der Schutz zunächst und nach Möglichkeit für die ganze Dauer der Fluchtnotwendigkeit in geografisch und kulturell benachbarten Regionen gewährleistet werden, sofern dort effektiver Schutz vor Verfolgung und Lebensgefahr möglich ist.“ Auch die EU-Asylreform setzt inzwischen verstärkt auf Partnerschaften und außereuropäische Lösungen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sich auf Ebene der Vereinten Nationen und beim UNHCR für eine Reform der Genfer Flüchtlingskonvention einzusetzen mit dem Ziel, eine geografische Priorisierung einzuführen, nach der Kriegsflüchtlinge vorrangig in Nachbarregionen ihrer Herkunftsländer aufzunehmen sind (z. B. in Form eines Zusatzprotokolls zur GFK, das eine „regionale Erstschutz-Priorität“ als Soll-Regel festschreibt, ohne den Kernschutz (Artikel 31, 33) auszuhöhlen); 2. dabei sicherzustellen, dass kulturelle, religiöse und sprachliche Nähe als Kriterien für die Erstaufnahme berücksichtigt werden und hierbei verstärkt die Mittel für Gesundheit, Bildung, Arbeitsmarktzugang in Erstaufnahmestaaten zu erhöhen (Studien von Weltbank und UNHCR zeigen, dass wirtschaftliche Teilhabe der Flüchtlinge die Gesamtkosten massiv senken kann); 3. auf EU-Ebene auf den systematischen Aufbau und die finanzielle Ausstattung von Aufnahmekapazitäten in angrenzenden Staaten von Krisenregionen hinzuwirken; 4. gegenüber internationalen Partnern und der Öffentlichkeit klarzustellen, dass Hilfe vor Ort und in Nachbarregionen effizienter, sicherer und kulturkompatibler ist als ungesteuerte Massenmigration über Kontinente hinweg. Berlin, den 17. März 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die Genfer Flüchtlingskonvention stammt aus einer Zeit, in der globale Massenmigration kein zentrales Thema war. Heute fehlt ihr eine klare geografische Orientierung. Es ist nicht definiert, wo Schutz erfolgen soll – dies führt zu oft chaotischen Migrationsbewegungen in Richtung entfernter Industriestaaten. Dieser normative Leerraum trägt zu riskanten Langstreckenfluchten bei und überlastet Systeme in Europa, während Nachbarstaaten ohnehin die Hauptlast tragen (67 % der Erstaufnahmen in Nachbarländern). Eine „Erstschutz-Priorität nahe der Herkunft“ würde Praxis, Effizienz und Sicherheit zusammenführen – unter strikter Wahrung der Artikel 31, 33 GFK. Eine geografische Priorisierung würde die Flüchtlingshilfe effizienter und sicherer machen, Rückführungen nach dem Ende von Konflikten erleichtern und kulturelle Identitäten schützen. In Afrika (OAU-Konvention 1969) und Lateinamerika (Cartagena-Deklaration 1984) wurden bereits ähnliche regionale Regelungen vereinbart. Das zeigt, dass regionalisierte Schutzkonzepte völkerrechtlich machbar sind. Nicht nur die AfD-Fraktion, sondern auch zahlreiche deutsche Regierungsvertreter haben in den letzten Jahren wiederholt auf die Vorteile von Hilfe vor Ort hingewiesen: Die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärte 2016: „Nicht alle Flüchtlinge müssen nach Deutschland kommen. Wir müssen die Ursachen bekämpfen und dort helfen, wo die Menschen leben.“ Die vormalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte 2023: „Die Außengrenzen der EU müssen wirksam geschützt werden, um irreguläre Migration zu begrenzen.“ EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte 2021: „Es ist besser, wenn wir Flüchtlingen in ihrer Region helfen – schneller, menschlicher und effizienter.“ Diese Einsichten müssen nun zu einer Revision nach Artikel 45 Absatz 1 GFK bzw. eines inhaltlich relevanten Zusatzprotokolls führen. Deutschland sollte diese Initiative mittels eines Antrags nach Artikel 45 Absatz 1 GFK einleiten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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