Für eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention - Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen schützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4760)
Text
Für eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention - Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen schützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4760)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5599
21. Wahlperiode 30.04.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter, Rocco Kever,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4760 –
Für eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention – Kriegsflüchtlinge
prioritär in benachbarten Regionen schützen
A. Problem
Die antragstellende Fraktion weist darauf hin, dass die Genfer
Flüchtlingskonvention (GFK) vom 28. Juli 1951 den Flüchtlingsbegriff sowie zentrale Schutzrechte
umfassend regele, jedoch keine Vorgaben hinsichtlich des geografischen Ortes
der Schutzgewährung enthalte. Dies führe in der Praxis dazu, dass
Flüchtlingsbewegungen häufig über große Entfernungen hinweg in wirtschaftlich stärkere
Staaten erfolgten, insbesondere nach Europa. Sie hebt hervor, dass solche
Langstreckenfluchten mit erheblichen Gefahren für die Betroffenen verbunden seien und
regelmäßig hohe Zahlen an Todesopfern verursachten. Zugleich führten sie zu
erheblichen Belastungen in den aufnehmenden Staaten; zudem würde eine spätere
Rückkehr der Geflüchteten in ihre Herkunftsländer erschwert. Die antragstellende
Fraktion stellt fest, dass die Aufnahme von Flüchtlingen in geografisch und
kulturell benachbarten Regionen die Risiken irregulärer Migration reduziere, die
Kosten der Versorgung senke und die Voraussetzungen für eine spätere
freiwillige Rückkehr verbessere. Internationale Organisationen wie UNHCR und
Weltbank wiesen darauf hin, dass Investitionen in Erstaufnahmeregionen die
Gesamtkosten signifikant senken könnten. Vor diesem Hintergrund erscheint für die
antragstellende Fraktion eine Weiterentwicklung der Genfer Flüchtlingskonvention
angezeigt, um eine stärkere Ausrichtung auf eine vorrangige Schutzgewährung in
Herkunftsnähe zu ermöglichen, sofern dort effektiver Schutz vor Verfolgung und
Lebensgefahr möglich sei.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/4760 abzulehnen.
Berlin, den 25. März 2026
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Mechthild Heil
Vorsitzende
Dr. Jonas Geissler
Berichterstatter
Dr. Rainer Rothfuß
Berichterstatter
Anja Troff-Schaffarzyk
Berichterstatterin
Max Lucks
Berichterstatter
Katrin Fey
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Dr. Jonas Geissler, Dr. Rainer Rothfuß, Anja Troff-
Schaffarzyk, Max Lucks und Katrin Fey
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/4760 in seiner 66. Sitzung am 20. März 2026 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
überwiesen. Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss, an den Innenausschuss, an den
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die antragstellende Fraktion weist darauf hin, dass die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) aus einer Zeit
stamme, in der globale Massenmigration kein zentrales Thema gewesen sei. Heute fehle ihr eine klare
geografische Orientierung. Es sei nicht definiert, wo Schutz erfolgen solle – dies führe zu oft chaotischen
Migrationsbewegungen in Richtung entfernter Industriestaaten. Dieser normative Leerraum trage zu riskanten
Langstreckenfluchten bei und überlaste Systeme in Europa, während Nachbarstaaten ohnehin die Hauptlast trügen (67 Prozent
der Erstaufnahmen in Nachbarländern).
Eine „Erstschutz-Priorität nahe der Herkunft“ würde Praxis, Effizienz und Sicherheit zusammenführen – unter
strikter Wahrung von Artikel 31/33 GFK. Eine geografische Priorisierung würde die Flüchtlingshilfe effizienter
und sicherer machen, Rückführungen nach dem Ende von Konflikten erleichtern und kulturelle Identitäten
schützen. In Afrika (OAU-Konvention 1969) und Lateinamerika (Cartagena-Deklaration 1984) seien bereits ähnliche
regionale Regelungen vereinbart worden. Das zeige, dass regionalisierte Schutzkonzepte völkerrechtlich machbar
seien.
Die Antragsteller argumentieren, dass nicht nur ihre Fraktion, sondern auch zahlreiche deutsche
Regierungsvertreter in den letzten Jahren wiederholt auf die Vorteile von Hilfe vor Ort hingewiesen hätten. Diese Einsichten
müssten nun zu einer Revision nach Artikel 45 I GFK bzw. eines inhaltlich relevanten Zusatzprotokolls führen.
Deutschland sollte diese Initiative mittels eines Antrags nach Artikel 45 I GFK einleiten.
Die Antragsteller fordern die Bundesregierung dazu auf, 1. sich auf Ebene der Vereinten Nationen und beim
UNHCR für eine Reform der Genfer Flüchtlingskonvention einzusetzen, mit dem Ziel, eine geografische
Priorisierung einzuführen, nach der Kriegsflüchtlinge vorrangig in Nachbarregionen ihrer Herkunftsländer
aufzunehmen sind; 2. dabei sicherzustellen, dass kulturelle, religiöse und sprachliche Nähe als Kriterien für die
Erstaufnahme berücksichtigt werden, und hierbei verstärkt die Mittel für Gesundheit/Bildung/Arbeitsmarktzugang in
Erstaufnahmestaaten zu erhöhen; 3. auf EU-Ebene auf den systematischen Aufbau und die finanzielle Ausstattung
von Aufnahmekapazitäten in angrenzenden Staaten von Krisenregionen hinzuwirken; 4. gegenüber
internationalen Partnern und der Öffentlichkeit klarzustellen, dass Hilfe vor Ort und in Nachbarregionen effizienter, sicherer
und kulturkompatibler ist als ungesteuerte Massenmigration über Kontinente hinweg.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 20. Sitzung am 25. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD
beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/4760 abzulehnen.
Der Innenausschuss hat in seiner 30. Sitzung am 25. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen zu
empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/4760 abzulehnen.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 30. Sitzung am 25. März 2026 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/4760 abzulehnen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 17. Sitzung am 25. März
2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die
Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/4760 abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 20. Sitzung am 25. März 2026 die Beratung
über den Antrag auf Drucksache 21/4760 aufgenommen und abgeschlossen. Der Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag auf Drucksache 21/4760 abzulehnen.
Die Fraktion der CDU/CSU betont, sie lehne den Antrag ab. Sie begründet dies damit, dass nach Artikel 31 der
Genfer Flüchtlingskonvention bereits vorgesehen sei, dass Schutz im Umfeld von Krisengebieten erfolge, da in
der Regel schon in Nachbarländern keine akute Gefahr mehr bestehe. Zudem widerspricht sie der Darstellung,
wonach Geflüchtete überwiegend in wohlhabendere Staaten weiterzögen. Tatsächlich befinde sich der Großteil
entweder als Binnenvertriebene im eigenen Land oder in Nachbarstaaten, während nur ein kleiner Anteil Europa
oder Deutschland erreiche. Abschließend argumentiert sie, auch zur Zeit der Entstehung der Konvention habe es
massive Fluchtbewegungen gegeben, etwa infolge von Vertreibungen und des Holocaust. Insgesamt bewertet sie
daher die Argumentation des Antrags als unzutreffend.
Die Fraktion der AfD fordert eine Reform der Genfer Flüchtlingskonvention, da deren Regelungen nicht mehr
den heutigen Gegebenheiten entsprächen. Zwar erkenne man die humanitäre Verpflichtung zur Hilfe an, doch
unterscheide sich die heutige, diffusere Konfliktlage deutlich von der Situation zur Entstehungszeit der
Konvention. Vorrangiges Ziel müsse die Bekämpfung von Fluchtursachen und die Stabilisierung der Herkunftsländer
sein. Die Mehrheit der Geflüchteten solle heimatnah versorgt werden, weshalb die internationale Gemeinschaft
ihren Fokus stärker auf Hilfe vor Ort statt auf Fernmigration legen solle. Eine Reform erfordere daher eine
entsprechende Verständigung der Staaten, ohne diese aus ihrer Verantwortung zu entlassen.
Die Fraktion der SPD kritisiert, dass es der Fraktion der AfD nicht darum gehe, mithilfe der Genfer
Flüchtlingskonvention den Geflüchteten vor Ort zu helfen. Vielmehr habe die AfD in ihren Äußerungen und Programmen
deutlich gemacht, wie sie grundsätzlich zu Geflüchteten stehe. Sie argumentiert, die Forderung nach einer
stärkeren Fokussierung auf Hilfe vor Ort ziele in Wahrheit darauf ab, keinen Flüchtlingen Schutz in Europa zu
gewähren, und greife damit das individuelle Asylrecht an. Zudem macht sie geltend, die Argumentation sei
widersprüchlich, da die antragstellende Fraktion einerseits Hilfe vor Ort fordere, andererseits jedoch Entwicklungshilfe häufig
als ineffektiv ablehne. Insgesamt bewertet sie das Vorgehen als durchsichtig und bekräftigt, den Antrag
abzulehnen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekräftigt, dass Menschen nicht wegen der Genfer
Flüchtlingskonvention flöhen, sondern aufgrund konkreter Fluchtgründe. Aufgabe der Politik sei es daher, diese Ursachen zu
bekämpfen. Die Konvention regele hingegen lediglich den Umgang mit Geflüchteten und stelle dafür eine
wichtige und sinnvolle Grundlage dar. Sie betont, die Konvention enthalte keine Vorgabe, wohin Menschen fliehen
sollten, und widerspricht damit entsprechenden Darstellungen.
Die Fraktion Die Linke betont, sie lehne den Antrag ab. Die Genfer Flüchtlingskonvention begründe einen
Anspruch auf Schutz vor Verfolgung und mache Geflüchtete nicht zu Bittstellern; dieses Prinzip solle erhalten
bleiben. Sie führt weiter aus, man setze sich für legale Fluchtwege ein und lehne die im Antrag angelegte
Argumentation ab. Insbesondere werde deutlich, dass dort Menschen nach kulturellen, religiösen und sprachlichen
Kriterien bewertet würden, was sie als problematisch einordnet und zurückweist.
Berlin, den 25. März 2026
Dr. Jonas Geissler
Berichterstatter
Dr. Rainer Rothfuß
Berichterstatter
Anja Troff-Schaffarzyk
Berichterstatterin
Max Lucks
Berichterstatter
Katrin Fey
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333
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