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Für eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention - Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen schützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4760)

dip / drucksache 30.04.2026 · WP 21 · 21/5599 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Für eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention - Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen schützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4760) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5599 21. Wahlperiode 30.04.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter, Rocco Kever, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4760 – Für eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention – Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen schützen A. Problem Die antragstellende Fraktion weist darauf hin, dass die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vom 28. Juli 1951 den Flüchtlingsbegriff sowie zentrale Schutzrechte umfassend regele, jedoch keine Vorgaben hinsichtlich des geografischen Ortes der Schutzgewährung enthalte. Dies führe in der Praxis dazu, dass Flüchtlingsbewegungen häufig über große Entfernungen hinweg in wirtschaftlich stärkere Staaten erfolgten, insbesondere nach Europa. Sie hebt hervor, dass solche Langstreckenfluchten mit erheblichen Gefahren für die Betroffenen verbunden seien und regelmäßig hohe Zahlen an Todesopfern verursachten. Zugleich führten sie zu erheblichen Belastungen in den aufnehmenden Staaten; zudem würde eine spätere Rückkehr der Geflüchteten in ihre Herkunftsländer erschwert. Die antragstellende Fraktion stellt fest, dass die Aufnahme von Flüchtlingen in geografisch und kulturell benachbarten Regionen die Risiken irregulärer Migration reduziere, die Kosten der Versorgung senke und die Voraussetzungen für eine spätere freiwillige Rückkehr verbessere. Internationale Organisationen wie UNHCR und Weltbank wiesen darauf hin, dass Investitionen in Erstaufnahmeregionen die Gesamtkosten signifikant senken könnten. Vor diesem Hintergrund erscheint für die antragstellende Fraktion eine Weiterentwicklung der Genfer Flüchtlingskonvention angezeigt, um eine stärkere Ausrichtung auf eine vorrangige Schutzgewährung in Herkunftsnähe zu ermöglichen, sofern dort effektiver Schutz vor Verfolgung und Lebensgefahr möglich sei. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/4760 abzulehnen. Berlin, den 25. März 2026 Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Mechthild Heil Vorsitzende Dr. Jonas Geissler Berichterstatter Dr. Rainer Rothfuß Berichterstatter Anja Troff-Schaffarzyk Berichterstatterin Max Lucks Berichterstatter Katrin Fey Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Dr. Jonas Geissler, Dr. Rainer Rothfuß, Anja Troff- Schaffarzyk, Max Lucks und Katrin Fey I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/4760 in seiner 66. Sitzung am 20. März 2026 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen. Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss, an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die antragstellende Fraktion weist darauf hin, dass die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) aus einer Zeit stamme, in der globale Massenmigration kein zentrales Thema gewesen sei. Heute fehle ihr eine klare geografische Orientierung. Es sei nicht definiert, wo Schutz erfolgen solle – dies führe zu oft chaotischen Migrationsbewegungen in Richtung entfernter Industriestaaten. Dieser normative Leerraum trage zu riskanten Langstreckenfluchten bei und überlaste Systeme in Europa, während Nachbarstaaten ohnehin die Hauptlast trügen (67 Prozent der Erstaufnahmen in Nachbarländern). Eine „Erstschutz-Priorität nahe der Herkunft“ würde Praxis, Effizienz und Sicherheit zusammenführen – unter strikter Wahrung von Artikel 31/33 GFK. Eine geografische Priorisierung würde die Flüchtlingshilfe effizienter und sicherer machen, Rückführungen nach dem Ende von Konflikten erleichtern und kulturelle Identitäten schützen. In Afrika (OAU-Konvention 1969) und Lateinamerika (Cartagena-Deklaration 1984) seien bereits ähnliche regionale Regelungen vereinbart worden. Das zeige, dass regionalisierte Schutzkonzepte völkerrechtlich machbar seien. Die Antragsteller argumentieren, dass nicht nur ihre Fraktion, sondern auch zahlreiche deutsche Regierungsvertreter in den letzten Jahren wiederholt auf die Vorteile von Hilfe vor Ort hingewiesen hätten. Diese Einsichten müssten nun zu einer Revision nach Artikel 45 I GFK bzw. eines inhaltlich relevanten Zusatzprotokolls führen. Deutschland sollte diese Initiative mittels eines Antrags nach Artikel 45 I GFK einleiten. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung dazu auf, 1. sich auf Ebene der Vereinten Nationen und beim UNHCR für eine Reform der Genfer Flüchtlingskonvention einzusetzen, mit dem Ziel, eine geografische Priorisierung einzuführen, nach der Kriegsflüchtlinge vorrangig in Nachbarregionen ihrer Herkunftsländer aufzunehmen sind; 2. dabei sicherzustellen, dass kulturelle, religiöse und sprachliche Nähe als Kriterien für die Erstaufnahme berücksichtigt werden, und hierbei verstärkt die Mittel für Gesundheit/Bildung/Arbeitsmarktzugang in Erstaufnahmestaaten zu erhöhen; 3. auf EU-Ebene auf den systematischen Aufbau und die finanzielle Ausstattung von Aufnahmekapazitäten in angrenzenden Staaten von Krisenregionen hinzuwirken; 4. gegenüber internationalen Partnern und der Öffentlichkeit klarzustellen, dass Hilfe vor Ort und in Nachbarregionen effizienter, sicherer und kulturkompatibler ist als ungesteuerte Massenmigration über Kontinente hinweg. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 20. Sitzung am 25. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/4760 abzulehnen. Der Innenausschuss hat in seiner 30. Sitzung am 25. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/4760 abzulehnen. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 30. Sitzung am 25. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/4760 abzulehnen. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 17. Sitzung am 25. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/4760 abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 20. Sitzung am 25. März 2026 die Beratung über den Antrag auf Drucksache 21/4760 aufgenommen und abgeschlossen. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag auf Drucksache 21/4760 abzulehnen. Die Fraktion der CDU/CSU betont, sie lehne den Antrag ab. Sie begründet dies damit, dass nach Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention bereits vorgesehen sei, dass Schutz im Umfeld von Krisengebieten erfolge, da in der Regel schon in Nachbarländern keine akute Gefahr mehr bestehe. Zudem widerspricht sie der Darstellung, wonach Geflüchtete überwiegend in wohlhabendere Staaten weiterzögen. Tatsächlich befinde sich der Großteil entweder als Binnenvertriebene im eigenen Land oder in Nachbarstaaten, während nur ein kleiner Anteil Europa oder Deutschland erreiche. Abschließend argumentiert sie, auch zur Zeit der Entstehung der Konvention habe es massive Fluchtbewegungen gegeben, etwa infolge von Vertreibungen und des Holocaust. Insgesamt bewertet sie daher die Argumentation des Antrags als unzutreffend. Die Fraktion der AfD fordert eine Reform der Genfer Flüchtlingskonvention, da deren Regelungen nicht mehr den heutigen Gegebenheiten entsprächen. Zwar erkenne man die humanitäre Verpflichtung zur Hilfe an, doch unterscheide sich die heutige, diffusere Konfliktlage deutlich von der Situation zur Entstehungszeit der Konvention. Vorrangiges Ziel müsse die Bekämpfung von Fluchtursachen und die Stabilisierung der Herkunftsländer sein. Die Mehrheit der Geflüchteten solle heimatnah versorgt werden, weshalb die internationale Gemeinschaft ihren Fokus stärker auf Hilfe vor Ort statt auf Fernmigration legen solle. Eine Reform erfordere daher eine entsprechende Verständigung der Staaten, ohne diese aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Die Fraktion der SPD kritisiert, dass es der Fraktion der AfD nicht darum gehe, mithilfe der Genfer Flüchtlingskonvention den Geflüchteten vor Ort zu helfen. Vielmehr habe die AfD in ihren Äußerungen und Programmen deutlich gemacht, wie sie grundsätzlich zu Geflüchteten stehe. Sie argumentiert, die Forderung nach einer stärkeren Fokussierung auf Hilfe vor Ort ziele in Wahrheit darauf ab, keinen Flüchtlingen Schutz in Europa zu gewähren, und greife damit das individuelle Asylrecht an. Zudem macht sie geltend, die Argumentation sei widersprüchlich, da die antragstellende Fraktion einerseits Hilfe vor Ort fordere, andererseits jedoch Entwicklungshilfe häufig als ineffektiv ablehne. Insgesamt bewertet sie das Vorgehen als durchsichtig und bekräftigt, den Antrag abzulehnen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekräftigt, dass Menschen nicht wegen der Genfer Flüchtlingskonvention flöhen, sondern aufgrund konkreter Fluchtgründe. Aufgabe der Politik sei es daher, diese Ursachen zu bekämpfen. Die Konvention regele hingegen lediglich den Umgang mit Geflüchteten und stelle dafür eine wichtige und sinnvolle Grundlage dar. Sie betont, die Konvention enthalte keine Vorgabe, wohin Menschen fliehen sollten, und widerspricht damit entsprechenden Darstellungen. Die Fraktion Die Linke betont, sie lehne den Antrag ab. Die Genfer Flüchtlingskonvention begründe einen Anspruch auf Schutz vor Verfolgung und mache Geflüchtete nicht zu Bittstellern; dieses Prinzip solle erhalten bleiben. Sie führt weiter aus, man setze sich für legale Fluchtwege ein und lehne die im Antrag angelegte Argumentation ab. Insbesondere werde deutlich, dass dort Menschen nach kulturellen, religiösen und sprachlichen Kriterien bewertet würden, was sie als problematisch einordnet und zurückweist. Berlin, den 25. März 2026 Dr. Jonas Geissler Berichterstatter Dr. Rainer Rothfuß Berichterstatter Anja Troff-Schaffarzyk Berichterstatterin Max Lucks Berichterstatter Katrin Fey Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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