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Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken

dip / drucksache 17.03.2026 · WP 21 · 21/4753 · Antrag · Original ↗

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Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken Deutscher Bundestag Drucksache 21/4753 21. Wahlperiode 17.03.2026 Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Sascha Wagner, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Marcel Bauer, Desiree Becker, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Cem Ince, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Zada Salihović, David Schliesing, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Es kommt bei der Gewerbesteuer durch stark unterschiedliche Hebesätze noch immer zu schädlicher Steuergestaltung. Unternehmen, insbesondere größere und Konzerne, können ihren Sitz oder einzelne Tochtergesellschaften bzw. Betriebsstätten gezielt in Kommunen mit besonders niedrigen Hebesätzen verlagern. Diese Standortentscheidungen folgen nicht zwingend realwirtschaftlichen Kriterien wie guter Infrastruktur, Fachkräfteangebot oder regionaler Wertschöpfung, sondern steuerlichen Optimierungsüberlegungen. Dadurch entstehen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Kommunen. Gleichzeitig bleibt die Gewerbesteuer für Städte und Gemeinden die zentrale eigene Einnahmequelle. Wer handlungsfähige Kommunen mit funktionierender Infrastruktur, guter Kinderbetreuung, verlässlicher Daseinsvorsorge sowie Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung will, muss ihre Einnahmebasis stabilisieren und verbreitern. Nur so können die kommunale Finanzautonomie gesichert sowie die strukturelle Unterfinanzierung vieler Kommunen überwunden werden. Eine Reform der Gewerbesteuer kann dazu beitragen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) und des Gemeindefinanzreformgesetzes (GemFinRefG) vorzulegen, der Folgendes regelt: 1. der Mindesthebesatz in § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG wird auf 350 Prozent angehoben; 2. die Hinzurechnungsregeln nach § 8 Nr. 1 GewStG werden geändert, sodass Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren vollständig in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden; 3. alle Selbstständigen – außer in Land- und Forstwirtschaft – werden besteuert, indem in § 2 GewStG der Steuergegenstand geändert wird; 4. der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG wird auf 30.000 Euro angehoben; 5. die Gewerbesteuerumlage nach § 6 GemFinRefG wird abgeschafft. Berlin, den 17. März 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Die Gewerbesteuer ist derzeit die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden. Im Jahr 2024 vereinnahmten sie hierdurch 75,3 Mrd. Euro (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Steuereinnahmen/steuereinnahmen. html). Allerdings geht ein Teil der Gewerbesteuer über die Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder. Außerdem werden Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren nur anteilig in die Bemessungsgrundlage einbezogen und nicht alle Selbstständigen sind von der Steuer erfasst, vor allem nicht die freien Berufe. Der im Antrag geforderte Einbezug aller Selbstständigen – mit Ausnahme derer, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind – belässt dabei den besteuerten natürlichen Personen ihre steuerliche Anrechnungsmöglichkeit. Sie können unverändert ihre Gewerbesteuerschuld auf ihre Einkommensteuerschuld anrechnen lassen. Über unterschiedliche Hebesätze locken Städte und Gemeinden mit besonders niedrigen Gewerbesteuern Unternehmen an (siehe allgemein https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2025/11/das-steueroasen-verzeichnis und aktuell zum Beispiel Siemens Healthineers (www.nd-aktuell.de/artikel/1197774.konzerntochter-healthineers-sie- mens-sorgt-fuer-weniger-gewerbesteuer-in-erlangen.html). Das kann kurzfristig einzelnen Kommunen nutzen, trägt aber insgesamt dazu bei, dass die Kommunen unterfinanziert sind. Die Gewerbesteuer kann auch mithilfe von steuerlich nicht konsolidierten Tochtergesellschaften umgangen werden, weil hier die grundsätzlich vorgesehene Aufteilung der Gewerbesteuer auf die Betriebsstätten innerhalb eines Konzerns nach Lohnsummen nicht greift (siehe www.juhn.com/fachwissen/unternehmensbesteuerung/ gewinnverlagerung-reduktion-der-gewerbesteuer). Die Finanzlage der Städte und Gemeinden ist aus verschiedenen Gründen aktuell dramatisch. Der Deutsche Städtetag geht davon aus, dass das Defizit der Kommunen in diesem Jahr 32 Milliarden Euro betragen wird (www.sta- edtetag.de/presse/pressemeldungen/2025/2026-muss-jahr-der-entlastung-der-kommunen-werden). Deshalb braucht es eine Stärkung der Einnahmen der Kommunen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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