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Die "Kosten eines ungebremsten Klimawandels" (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3535)

dip / drucksache 03.02.2026 · WP 21 · 21/3976 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Die "Kosten eines ungebremsten Klimawandels" (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3535) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3976 21. Wahlperiode 03.02.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Uwe Schulz, Christian Reck und der Fraktion der AfD Die „Kosten eines ungebremsten Klimawandels“ (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3535) In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Förderung von Verbund- und Einzelprojekten zur sozial-ökologischen Transformation und zum Klimaschutz“ auf Bundestagsdrucksache 21/3535 schreibt die Bundesregierung wörtlich: „Bei den Kosten der zur Erreichung der gesetzlichen Klimaziele notwendigen Transformation gilt es stets, die Kosten eines ungebremsten Klimawandels gegenüberzustellen.“ Was diese Kosten des Klimawandels betrifft, verweist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in seinem Netzauftritt ausführlich auf die Studie „The economic commitment of climate change“ des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) aus dem Jahr 2024 (www.bundeswirtschaftsm inisterium.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2024/07/04-k osten-des-klimawandels.html). Hierbei handelt es sich um die Studie, die mittlerweile wegen ihr vorgehaltener schwerer methodischer Mängel zurückgezogen werden musste (www.sueddeutsche.de/wissen/klimawandel-studie-zurueck gezogen-pik-potsdam-li.3349118). Ein Presseartikel bezeichnet die Studie aufgrund wissenschaftlich nicht haltbarer Übertreibungen als „skandalös“. Er weist zudem auf Interessenkonflikte des PIK und der beteiligten Wissenschaftler hin. Diese Interessenkonflikte werden als mögliche Gründe für die stark übertriebenen Zahlen für die prognostizierten Schäden des Klimawandels (präzise eigentlich klimatische Änderungen) genannt (www.welt.de/wissenschaft/pl us69330e05bdb9c3d5970e55b1/skandaloese-klimastudie-dubiose-verstrickung en-hinter-widerrufener-katastrophenprognose.html). Zudem bleibt nach Ansicht der Fragesteller völlig offen, welchen Anteil an den besagten Kosten und damit auf die Wirkung bei klimatischen Änderungen allein die CO2-Emissionen haben, denn nur diese Kosten wären nach ihrem Verständnis als Vergleich für die Kosten der CO2-Vermeidung z. B. durch die CO2-Bepreisung heranzuziehen. Die Fragesteller sind daran interessiert, zu erfahren, wie die Bundesregierung die „Kosten eines ungebremsten Klimawandels“ ermittelt, die es laut ihrer eigenen Aussage stets den Kosten zur Erreichung der „Klimaziele“ gegenüberzustellen gilt, und mit welcher Methode sie diese Kosten einzelnen Maßnahmen konkret zuordnet und gegenüberstellt, um eine Abwägung zu ermöglichen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie hoch sind nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung die deutschlandweiten und weltweiten Kosten eines „ungebremsten Klimawandels“, die es laut Aussage der Bundesregierung stets den Kosten der zur Erreichung der gesetzlichen „Klimaziele“ notwendigen Transformation gegenüberzustellen gilt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wie setzen sich diese Schäden nach Sektoren, Bereichen und Kategorien zusammen? b) Auf welcher wissenschaftlichen Basis erfolgt die Annahme dieser Schäden? 2. Hat sich die Bundesregierung mit der Frage auseinandergesetzt, wie plausibel die in der zurückgezogenen Studie „The economic commitment of climate change“ prognostizierten Einkommensverluste von 38 Bill. US-Dollar im Jahr 2049 sind (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? 3. Hat sich in der Einschätzung der Bundesregierung zu der Höhe der Kosten eines „ungebremsten Klimawandels“, die es laut Aussage der Bundesregierung stets den Kosten der zur Erreichung der gesetzlichen „Klimaziele“ notwendigen Transformation gegenüberzustellen gilt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), dadurch etwas es geändert, dass die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte und vom BMWE herangezogene Studie des Potsdam- Instituts für Klimafolgenforschung zurückgezogen werden musste (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, was hat sich geändert, und warum wird die Studie weiterhin auf der Seite des BMWE verlinkt, wobei der verlinkte Beitrag zur entsprechenden Quelle (nature.com) nicht mehr existiert (www.bundeswirt schaftsministerium.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolit ik/2024/07/04-kosten-des-klimawandels.html)? b) Wenn nein, warum nicht? 4. Mit welcher Methode stellt die Bundesregierung die Kosten des „ungebremsten Klimawandels“ den Kosten der zur Erreichung der gesetzlichen „Klimaziele“ notwendigen Transformation gegenüber, und mit welcher Methode wägt die Bundesregierung diese beiden Kosten gegeneinander ab? 5. Berücksichtigt die Bundesregierung bei dieser Gegenüberstellung (vgl. Frage 4), dass Deutschland aufgrund seines „überschaubaren Anteils an den weltweiten THG-Emissionen [THG = Treibhausgas] einen relativ geringen direkten Einfluss auf die weitere Entwicklung des Klimawandels“ hat, was die Bundesregierung in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2022 auf Bundestagsdrucksache 20/520 (S. 16) selbst erwähnt, und wenn ja, wie? 6. Ermittelt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass sie es für nötig hält, die „Kosten eines ungebremsten Klimawandels“ stets zu berücksichtigen (Bundestagsdrucksache 21/3535), bei ihren einzelnen Maßnahmen jeweils den Anteil der Kosten des „Klimawandels“, der durch die betreffende Maßnahme (insbesondere die Absenkung von CO2-Emissionen) vermieden werden kann – oder der ohne Durchführung dieser Maßnahme entstehen würde? a) Wenn ja, mit welcher Methode (bitte auch quantitativ unterlegen) erfolgt die Zuordnung der Kosten des „ungebremsten Klimawandels“ (insbesondere für die Absenkung von CO2-Emissionen)? b) Wenn nein, wie wägt die Bundesregierung im konkreten Einzelfall die Kosten und Einnahmen aus einzelnen Maßnahmen (insbesondere die Absenkung von CO2-Emissionen) für die öffentlichen Haushalte, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher einerseits und die Kosten eines „ungebremsten Klimawandels“ andererseits gegeneinander ab? 7. Von welchem weltweiten Ausstoß an sog. Treibhausgasen (CO2-Äquvalent) geht die Bundesregierung im Fall eines ungebremsten „Klimawandels“ aus? a) Wie hoch wäre nach dieser Schätzung des weltweiten Schadens durch einen ungebremsten Klimawandel der Schaden je Tonne CO2- Äquvalent an solchen Emissionen? b) Bis zu welchen Kosten je gesparter Tonne CO2-Äquvalent an solchen Emissionen hält die Bundesregierung „Klimaschutzmaßnahmen“ für kosteneffizient bzw. sinnvoll? c) Wie hoch ist der deutsche Anteil am weltweiten finanziellen Schaden durch einen ungebremsten „Klimawandel“, und in welchem Verhältnis steht dieser zum deutschen Beitrag an den weltweiten Emissionen an „Treibhausgasen“? 8. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die komplette sog. Dekarbonisierung Deutschlands? Berlin, den 27. Januar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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