Sicherheit im Wandel - Eine Arbeitsversicherung für die ökologische und digitale Transformation
Text
Sicherheit im Wandel - Eine Arbeitsversicherung für die ökologische und digitale Transformation
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8127
21. Wahlperiode 22.09.2026
Antrag
der Abgeordneten Sylvia Rietenberg, Dr. Anja Reinalter, Dr. Armin Grau, Corinna
Rüffer, Ricarda Lang, Lisa Paus, Timon Dzienus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Sicherheit im Wandel – Eine Arbeitsversicherung für die ökologische und digitale
Transformation
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Unsere Arbeitswelt befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel durch
Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, die sozial-ökologische Transformation
und den demografischen Wandel. Berufe, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien
verändern sich immer schneller und grundlegender. Die Erwerbsverläufe der
Menschen werden vielfältiger. Sie wechseln häufiger zwischen Branchen,
Beschäftigungsformen, Weiterbildungsphasen, Selbstständigkeit und
Familienzeiten.
Arbeitsmarktpolitik muss diesen Wandel als politische Gestaltungsaufgabe
verstehen. Deshalb muss das Ziel sein, gute Perspektiven, soziale Teilhabe und
selbstbestimmte Übergänge zwischen den Tätigkeiten zu ermöglichen, besonders
in Zeiten, in denen nicht jeder Arbeitsplatz erhalten werden kann. Beschäftigte
müssen darauf vertrauen können, dass Qualifizierung, berufliche Neuorientierung
und neue Beschäftigungschancen möglich sind.
Eine zukunftsfähige Arbeitslosenversicherung kann die Menschen während ihres
gesamten Erwerbslebens, von der Berufsberatung und Ausbildung am Beginn des
Erwerbslebens, über die Arbeitssuche und die Weiterbildung bis hin zur sozialen
Absicherung von Übergängen im Erwerbsleben begleiten.
Um diesen Herausforderungen der Arbeitswelt von morgen gerecht zu werden, soll
die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickelt
werden. Dazu braucht es drei zentrale Reformschwerpunkte:
Erstens können die Arbeitsversicherung und die Bundesagentur für Arbeit ein
zentraler Akteur in der Transformation der Wirtschafts- und Arbeitswelt werden.
Die Arbeitslosenversicherung leistet bereits heute schon weit mehr als die Zahlung
von Arbeitslosengeld. Mit Arbeitsvermittlung, Qualifizierungsförderung,
Berufsberatung, Kurzarbeitergeld und Transferinstrumenten unterstützt sie
Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen bei der Bewältigung des
Strukturwandels. Gleichzeitig kann die Arbeitslosenversicherung einen wichtigen
Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. In vielen Branchen fehlen Arbeits- und
Fachkräfte, während Beschäftigte in anderen Bereichen von Umbrüchen betroffen
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sind. Die Bundesagentur für Arbeit sollte in den jeweiligen Regionen diese
Übergänge durch den Aufbau und die Begleitung von Netzwerken und
Arbeitsmarktdrehscheiben noch stärker aktiv begleiten, Qualifizierungsbedarfe
frühzeitig erkennen und unterstützen, dass Beschäftigte schneller in zukunftsfähige
Tätigkeiten gelangen.
Zweitens muss eine Arbeitsversicherung Weiterbildung und Qualifizierung stärker
in den Mittelpunkt ihrer Förderung stellen, um Fachkräftemangel zu begegnen,
Beschäftigung zu sichern und die Transformation erfolgreich zu gestalten.
Weiterbildungsförderung ist hier das Schlüsselinstrument und kein Luxus. Sie
sollte als Investition in Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und gesellschaftlichen
Zusammenhalt gesehen werden und besonders kleine und mittlere Unternehmen
sowie das Handwerk besser erreichen. Sie benötigen flexible Förderinstrumente,
unbürokratische Verfahren und passgenaue Beratungsangebote, um Beschäftigte
für neue Anforderungen zu qualifizieren. Weiterbildungsangebote sollten zudem
stärker auf Zukunftsbranchen ausgerichtet werden, stärker in Teilzeit oder Modulen
erfolgen können und Menschen in allen Lebensphasen und Altersgruppen erreichen
können.
Drittens muss sich eine Arbeitsversicherung besser auf die verschiedenen
Erwerbsformen und Erwerbsbiografien einstellen. Die heutige
Arbeitslosenversicherung orientiert sich noch immer stark am klassischen
Normalarbeitsverhältnis. Gleichzeitig nehmen aber befristete Beschäftigung,
Projektarbeit, Teilzeit, Solo-Selbstständigkeit und hybride Erwerbsformen zu.
Viele Menschen zahlen Beiträge, erfüllen im Leistungsfall jedoch die
Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld nicht oder nur eingeschränkt. Besonders
betroffen sind Beschäftigte mit unsteten Erwerbsverläufen, Kulturschaffende, Solo-
Selbstständige oder Menschen mit mehreren Tätigkeiten. Das ist nicht nur eine
Gerechtigkeitsfrage: Die Arbeitslosenversicherung muss diese Lebensrealitäten
besser abbilden und Absicherungslücken schließen, denn sie werden häufiger
angesichts des Wandels in der Arbeitswelt durch KI und Automatisierung.
Eine moderne Arbeitsversicherung verbindet soziale Sicherheit mit wirtschaftlicher
Dynamik. Sie stärkt Qualifizierung, begleitet berufliche Übergänge und hilft
Beschäftigten wie Unternehmen, die Transformation erfolgreich zu gestalten.
Eine Arbeitsversicherung, die diese Aufgaben erfüllen soll, braucht eine
verlässliche und krisenfeste Finanzierung. Investitionen in gute Arbeitsmarktpolitik
zahlen sich dabei über die Arbeitslosenversicherung hinaus aus: Wer
Arbeitslosigkeit vermeidet, Beschäftigung sichert und Menschen nachhaltig in
Arbeit bringt, stärkt zugleich die Einnahmen aller Sozialversicherungen und
entlastet ihre Ausgabenseite. Die Folgen der Corona Pandemie und der anhaltenden
wirtschaftlichen Schwäche haben die finanziellen Spielräume der Bundesagentur
für Arbeit aber erheblich eingeschränkt. Für eine vorausschauende
Arbeitsmarktpolitik muss deshalb sichergestellt werden, dass die Bundesagentur für
Arbeit auch in Krisenzeiten über die notwendigen finanziellen
Handlungsspielräume verfügt und gut aufgestellt in den nächsten
Wirtschaftsaufschwung startet.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die
Arbeitslosenversicherung stärker auf die Transformation der Wirtschafts- und
Arbeitswelt auszurichten und zu einer Arbeitsversicherung
weiterzuentwickeln, indem
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1. die Transformation der Arbeits- und Wirtschaftswelt besser begleitet und
Arbeitslosigkeit möglichst vermieden wird. Dazu sollen bestehende
regionale Strukturen für Beratung, Vernetzung und Qualifizierung
gestärkt, betriebsübergreifende Lösungen für Beschäftigte insbesondere
kleiner und mittlerer Unternehmen erleichtert sowie Kurzarbeit und
Transferinstrumente stärker mit Qualifizierung verbunden werden.
Zudem soll geprüft werden, wie Beschäftigte bei einer vorübergehenden
Arbeitszeitreduzierung für arbeitsmarktrelevante Weiterbildung sozial
besser abgesichert werden können;
2. Weiterbildung noch stärker, als wichtiges Instrument der Transformation
und Fachkräftesicherung finanziell und strukturell ausgeweitet wird
durch den Ausbau der Beratung und bestehenden
Weiterbildungsinfrastruktur, flexiblere Gestaltung bestehender
Förderinstrumente wie des Qualifizierungsgeldes insbesondere für kleine
und mittlere Unternehmen und das Handwerk. Für die von
Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten sollen arbeitsmarktnahe
Weiterbildungsangebote ausgeweitet, zielgenauer auf die
Transformation ausgerichtet und modular gestaltet werden und zudem
besser mit unterschiedlichen Lebensphasen und Care-Verantwortung
vereinbar sein;
3. die Arbeitslosenversicherung der Zunahme der hybriden
Erwerbsverläufe, verschiedenen Erwerbsformen abseits des
Normalarbeitsverhältnisses und der verschiedenen Voraussetzungen der
Menschen, um am Erwerbsleben teilzunehmen, besser gerecht wird,
indem geprüft wird, wie bestehende Absicherungslücken besser
geschlossen werden können und die freiwillige Arbeitslosenversicherung
für Selbständige grundlegend reformiert wrrd.
Berlin, den 22. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Zu Nummer 1:
Die Arbeitslosenversicherung muss stärker auf die Herausforderungen von Digitalisierung, Künstlicher
Intelligenz, Dekarbonisierung und demografischem Wandel ausgerichtet werden. Arbeitsmarktpolitik sollte
deshalb nicht erst nach Eintritt von Arbeitslosigkeit ansetzen, sondern Beschäftigte und Unternehmen frühzeitig
bei beruflichen Übergängen, Qualifizierung und Neuorientierung unterstützen.
Künftig wird es zudem häufiger Strukturumbrüche geben, bei denen wegfallende Arbeitsplätze nicht automatisch
durch gleichwertige Beschäftigung ersetzt werden können. Strukturwandel findet auch zunehmend innerhalb
bestehender Beschäftigungsverhältnisse statt. Deshalb braucht es bessere Instrumente für berufliche Übergänge,
Qualifizierung und Einkommenssicherung während des Wandels. Gleichzeitig muss stärker in altersgerechte
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Arbeit, Weiterbildung im Erwerbsverlauf und die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer*innen investiert
werden.
Disruptive Veränderungen fordern Beschäftigten und Unternehmen viel ab. Deshalb benötigen sie bestmögliche
Unterstützung durch die Arbeitsmarktpolitik.
Die Bundesagentur für Arbeit verfügt bereits heute über wichtige Instrumente, um Beschäftigte und Unternehmen
bei diesen Veränderungen zu begleiten. Ihre Rolle als Akteurin im Strukturwandel sollte weiter gestärkt werden.
Regionale Transformationsagenturen:
Strukturwandel findet vor Ort statt. Beschäftigte, Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen benötigen
frühzeitige Unterstützung, um technologische, ökologische und wirtschaftliche Veränderungen erfolgreich zu
bewältigen. Die Bundesagentur für Arbeit kann ein zentraler Akteur in der Transformation der Wirtschafts- und
Arbeitswelt werden. Durch den Aufbau regionaler Transformationsagenturen kann sie Fachexpertise zu den
Förderinstrumenten, Arbeitsmarktrehscheibe, Qualifizierungsgeld, Weiterbildung uvm. bündeln und die
Vernetzung vor Ort von Weiterbildungsanbietern, Unternehmen, Betroffenen fördern. Die Erfahrungen aus
Rheinland-Pfalz zeigen, dass die Kombination aus regionaler Vernetzung, betrieblicher Beratung und
individueller Begleitung von Beschäftigten einen wichtigen Beitrag zur sozialverträglichen Gestaltung von
Transformationsprozessen leisten kann.
Transfergesellschaften:
Eine Transfergesellschaft ist eine befristete Beschäftigungsgesellschaft, die von Arbeitslosigkeit bedrohte
Mitarbeiter auffängt. Betroffene wechseln für bis zu 12 Monate aus einem Aufhebungsvertrag in dieses
Arbeitsverhältnis. Sie werden dort nicht mehr operativ tätig, sondern intensiv bei der Jobsuche und durch
Qualifizierungen unterstützt. Die Gesellschaft wird vom Arbeitgeber finanziert, die Arbeitnehmer*innen erhalten
in dieser Zeit (Transfer-)Kurzarbeitergeld. Es gibt keine gesetzliche Mindestgröße für eine Transfergesellschaft.
In der Praxis rechnen sich eigenständige Transfergesellschaften ab etwa 30–50 Teilnehmern was
Verwaltungsaufwand und Kosten für die Transfergesellschaft betrifft. Eine Lösung, um diese auch für kleine und
mittlere Unternehmen zu ermöglichen und dadurch Kosten und Administration zu teilen, wäre die Gründung von
betriebsübergreifenden Transfergesellschaften. Der Vorteil wäre, dass auch deren von Stellenabbau bedrohten
Angestellten durch die Transfergesellschaft Zugang zu Kurzarbeitergeld, gezielten Qualifizierungsmaßnahmen
und damit verbundener Vermittlungsarbeit erhalten.
Übergänge gestalten:
Der Strukturwandel findet zunehmend innerhalb bestehender Beschäftigungsverhältnisse statt oder ein
Beschäftigungsverlust wird für die kommenden Jahre absehbar. Arbeitsmarktdrehscheiben und Job-to-Job-
Übergänge sollten stärker genutzt werden, um von Stellenabbau betroffene Beschäftigte möglichst ohne
zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit in neue Beschäftigung zu vermitteln.
Beschäftigte benötigen aber Zeit für Qualifizierung und berufliche Weiterentwicklung. Wer seine Arbeitszeit
vorübergehend reduziert, um sich für neue Tätigkeiten oder absehbare Veränderungen des eigenen Berufs
weiterzubilden, muss bisher erhebliche Einkommenseinbußen hinnehmen. Deshalb sollte auch geprüft werden,
wie transformationsbedingte befristeten Arbeitszeitreduzierung für arbeitsmarktrelevante Weiterbildungen besser
sozial abgesichert werden können. Damit kann Weiterbildung zu einem selbstverständlichen Bestandteil des
Erwerbslebens werden und Menschen befähigt werden, ihre beruflichen Übergänge eigenständig vorzubereiten
und Arbeitslosigkeit besser vermieden werden.
Kurzarbeitergeld:
Damit das Kurzarbeitergeld nicht nur zur Warteschleife auf bessere Zeiten wird und die Unternehmen notwenige
Zukunftsanpassungen angehen, sollte das Kurzarbeitergeld an Qualifizierungsmaßnahmen geknüpft werden. Die
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Einführung eines verlängerten Kurzarbeitergeldanspruch bei Durchführung einer Qualifizierung wäre ein
zusätzlicher Anreiz.
Zu Nummer 2:
Weiterbildung und Qualifizierungsgeld für kleinere und mittlere Unternehmen:
Weiterbildung ist eine zentrale Voraussetzung für die erfolgreiche Bewältigung von Fachkräftemangel und
Strukturwandel. Weiterbildungsberatung und Weiterbildungsangebote sollten dabei insbesondere Kompetenzen
berücksichtigen, die durch Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Klimaneutralität, Ressourceneffizienz und
digitale Souveränität an Bedeutung gewinnen. Bestehende Förder- und Beratungsinstrumente werden jedoch
insbesondere von Kleinstunternehmen und Handwerksbetrieben bislang zu wenig genutzt. Ursachen sind
mangelnde Bekanntheit, komplexe Antragsverfahren, fehlende personelle Kapazitäten sowie unzureichende
Informations- und Beratungsangebote. Ein wichtiger Hebel ist der weitere Ausbau von Weiterbildungsagenturen
sowie die stärkere Kooperation von Bundesagentur für Arbeit, Kammern und Weiterbildungsträgern. Dadurch
können Informationsdefizite abgebaut und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen gezielter angesprochen
werden.
Informationsangebote zur Weiterbildung bekannter machen:
Beratung und Weiterbildungsinfrastruktur müssen gestärkt werden. Das Bundesinstitut für Berufsbildung sollte
als staatliches Kompetenzzentrum für Weiterbildung weiterentwickelt werden. Weiterbildungsagenturen und das
Nationale Onlineportal für berufliche Weiterbildung „mein NOW“ sollten als zentrale Anlaufstellen für
Beschäftigte und Unternehmen ausgebaut und bekannter gemacht werden. Zugleich sollte der Arbeitgeber Service
der Bundesagentur für Arbeit Unternehmen proaktiv über Fördermöglichkeiten informieren und dabei kleine und
mittlere Unternehmen und besonders Handwerksbetriebe gezielt ansprechen.
Qualifizierungsgeld nach §82 SGB III:
Besonders das Instrument des Qualifizierungsgeldes ist nicht ausreichend an die betriebliche Realität kleiner
Betriebe angepasst ist. Die Mindestdauer von Maßnahmenüber 120 Stunden, starre Teilnehmer*innenvorgaben
oder aufwendige Zertifizierungsanforderungen erschweren die Inanspruchnahme. Gerade Handwerksbetriebe
können Beschäftigte häufig nicht über längere Zeiträume freistellen, ohne ihre Auftragslage zu gefährden.
Erfolgreiche Weiterbildungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen zeichnen sich dagegen durch
Praxisnähe, kurze und flexible Formate sowie eine hohe Passgenauigkeit aus. Benötigt werden daher verstärkt
modulare Angebote, Micro-Credentials, Weiterbildung in Teilzeit und sogenannte „Learning Nuggets“, die sich
besser mit dem Arbeitsalltag der Klein- und Handwerksbetriebe vor Ort vereinbaren lassen. Gerade in ländlichen
Räumen müssen zudem Zugangshürden durch flexiblere Rahmenbedingungen der Weiterbildungsangebote und
bessere regionale Vernetzung abgebaut werden.
Förderlücke für arbeitsmarktnahe Weiterbildungen von Erwerbstätigen im SGB III schließen:
Für Menschen, für die es in den kommenden Jahren absehbar ist, dass sie auf einen Stellenabbau zulaufen oder
sich weiterbilden wollen, um den Wechsel in zukunftsfähigere Branchen zu planen und der Arbeitergeber aber
keine Weiterbildungsmaßnahmen Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) vorsieht, fehlen bisher
Förderinstrumente im SGB III. Ein Ansatz wäre zu prüfen, inwiefern arbeitsmarktnahe Weiterbildungen oder
Umschulungen nicht nur für arbeitslose, sondern auch von erwerbstätigen oder selbständigen Menschen gefördert
werden könnten.
Zu Nummer 3:
Die Halbwertszeit von Fachwissen sinkt durch die technologische Entwicklung. Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer wechseln heute häufiger den Arbeitgeber oder müssen sich durch kontinuierliche Weiterbildung
ständig neuen technologischen Anforderungen anpassen. Zugleich verlagert sich die Arbeit in vielen Branchen
auf flexible Projekt- und Teamstrukturen und Expertinnen und Experten, die nur für spezifische Projekte zeitweise
hinzugezogen werden. Seit Jahren beobachten wir, wie digitale Plattformen es immer mehr erleichtern, dass
Menschen ihre Dienstleistungen als Solo-Selbständige (Freelancer) oder über Crowdworking anbieten. Dies bietet
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zwar Flexibilität, ist jedoch viel zu oft mit geringerer sozialer Absicherung verbunden. Eine vorausschauende
Arbeitslosenversicherung muss diese vielfältiger werdenden Erwerbsbiografien besser berücksichtigen.
Hierzu sollte mittelfristig geprüft werden, inwiefern die Regelungen zum Teilarbeitslosengeld, bei der Menschen
mit mehreren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen, die beim Verlust einer Tätigkeit derzeit lediglich
maximal sechs Monate Teilarbeitslosengeld erhalten und Menschen die nach einer Vollzeitbeschäftigung künftig
nur noch eine Teilzeitstelle suchen, derzeit ein entsprechend gekürztes Arbeitslosengeld erhalten, obwohl in
beiden Fällen regulär Beiträge entrichtet wurden, gerecht und noch zeitgemäß sind. Die Höhe des
Arbeitslosengeldes sollte sich an den zuvor erworbenen Versicherungsansprüchen orientieren und nicht an der
späteren Arbeitszeitpräferenz.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige attraktiver machen:
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wird bislang nur von einem kleinen Teil der
Selbstständigen genutzt. Gründe hierfür sind hohe Beiträge, Leistungen, die sich nicht am tatsächlichen
Einkommen orientieren, sowie Zugangsbeschränkungen. Die bestehende Ausgestaltung wird den vielfältigen
Erwerbsverläufen, die oft auch zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung wechseln, nicht mehr
gerecht.
Besonders deutlich wurden die Absicherungslücken während der Corona-Pandemie. Viele Selbstständige
verzeichneten unverschuldet massive Einkommensausfälle, ohne Anspruch auf Leistungen der
Arbeitslosenversicherung zu haben. Deshalb sollte geprüft werden, ob das Leistungsspektrum künftig um ein
Teilarbeitslosengeld sowie Leistungen bei vorübergehendem, nicht selbst verschuldetem Arbeitsausfall erweitert
werden kann. Die Abgrenzung zwischen vorübergehendem Arbeitsausfall und Arbeitslosigkeit könnte über die
Geschäftsaufgabe erfolgen und die Leistung bei nicht selbstverschuldetem, vorübergehendem Arbeitsausfall
einen Mindest-Einkommensrückgang voraussetzen.
Der Zugang sollte für Selbständige grundsätzlich ohne die bisherigen spezifischen Vorbedingungen geöffnet
werden. Beiträge und Entgeltersatzleistungen sollten sich stärker am tatsächlichen Einkommen orientieren. Bei
der Arbeitslosmeldung sollte zudem die Bereitschaft zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Alternative
zur Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung berücksichtigt werden können.
Um Gründungen aus der Arbeitslosigkeit besser abzusichern, soll außerdem der Gründungszuschuss wieder zu
einer Pflichtleistung im SGB III werden. Nach dem Vorbild der Regelung aus dem Jahr 2006 sollte zudem ein
einmaliges und zeitlich begrenztes Beitrittsfenster geschaffen werden, in dem bereits selbständig Tätige der
freiwilligen Arbeitslosenversicherung beitreten können.
Dies würde die soziale Absicherung von Selbstständigen für die Betroffenen erheblich attraktiver machen, ohne
den Charakter der Arbeitslosenversicherung grundlegend zu verändern.
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