Gewaltdelegation und arbeitsteilige Gewaltstrukturen in der Organisierten Kriminalität
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Gewaltdelegation und arbeitsteilige Gewaltstrukturen in der Organisierten Kriminalität
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4450
21. Wahlperiode 12.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha Lensing, Knuth Meyer-
Soltau, Ulrich von Zons, Lukas Rehm, Kerstin Przygodda, Udo Theodor
Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Mirco Hanker, Dr. Daniel
Zerbin, Edgar Naujok, Volker Scheurell, Achim Köhler, Uwe Schulz, Kay-Uwe
Ziegler, Dr. Christina Baum, Rocco Kever, Alexis L. Giersch, Thomas Ladzinski,
Adam Balten, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Gewaltdelegation und arbeitsteilige Gewaltstrukturen in der Organisierten
Kriminalität
Aktuelle Lageeinschätzungen zur Organisierten Kriminalität (OK) beschreiben
eine fortschreitende Professionalisierung, Internationalisierung und
Arbeitsteilung krimineller Strukturen. Organisierte Kriminalität tritt dabei zunehmend
nicht mehr ausschließlich als klar abgrenzbare Tätergruppierung in
Erscheinung, sondern als flexibles Netzwerk arbeitsteiliger Akteure, in dem einzelne
Tatbeiträge ausgelagert und Risiken gezielt verlagert werden. In diesem
Zusammenhang gewinnen dienstleistungsorientierte Geschäftsmodelle an Bedeutung,
bei denen spezialisierte Akteure bestimmte Funktionen übernehmen (www.bk
a.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Organisierte
Kriminalitaet/organisiertekriminalitaet_node.html).
Die Auseinandersetzung mit der Rekrutierung und Instrumentalisierung
Minderjähriger im Kontext arbeitsteiliger OK-Strukturen verdeutlicht, dass
operative Tatbeiträge – einschließlich der unmittelbaren Tatbegehung – gezielt von
den steuernden oder profitierenden Akteuren getrennt werden können. Diese
Logik der Risikoverlagerung wirft darüber hinaus grundsätzliche Fragen zur
Delegation von Gewalt innerhalb organisierter krimineller Netzwerke auf.
Hinweise aus Lagebildern und internationalen Analysen deuten darauf hin, dass
Gewalt nicht zwingend durch feste Kernmitglieder krimineller Gruppierungen
ausgeübt wird, sondern zunehmend durch externe oder austauschbare Akteure
erfolgen kann (ebd.). Gewalt erscheint damit nicht nur als Mittel der
Durchsetzung, sondern als eigenständiger, ausgelagerter Tatbeitrag innerhalb
arbeitsteiliger OK-Strukturen (ebd.). Dies kann die Identifizierung der verantwortlichen
Hintermänner erschweren und stellt klassische Ermittlungs- und
Zurechnungslogiken vor neue Herausforderungen.
Vor diesem Hintergrund zielt die vorliegende Kleine Anfrage darauf ab, die
Erkenntnislage der Bundesregierung zur Delegation von Gewalt im Kontext
Organisierter Kriminalität sowie die daraus gezogenen strategischen
Schlussfolgerungen transparent zu machen. Gegenstand der Kleinen Anfrage sind
ausschließlich aggregierte und strategische Erkenntnisse. Operative Details zu
einzelnen Ermittlungsverfahren werden ausdrücklich nicht begehrt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass
Gewalt im Kontext Organisierter Kriminalität nicht ausschließlich durch
Kernmitglieder krimineller Gruppierungen, sondern durch externe oder
austauschbare Akteure ausgeübt wird?
2. In welchen Deliktsfeldern werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Formen der Gewaltdelegation oder ausgelagerter Gewaltanwendung im
OK-Kontext besonders häufig beobachtet?
3. Inwieweit liegen der Bundesregierung ggf. Erkenntnisse vor, dass Gewalt
gezielt als ausgelagerter Tatbeitrag innerhalb arbeitsteiliger OK-
Strukturen eingesetzt wird, um Strafverfolgungsdruck von den steuernden
oder profitierenden Akteuren fernzuhalten?
4. Welche typischen Rollen oder Funktionen übernehmen Gewaltakteure
nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden innerhalb organisierter
krimineller Netzwerke, und in welchem Verhältnis stehen diese Akteure zu den
planenden oder profitierenden Ebenen der Strukturen?
5. Inwieweit werden Gewaltakteure im Rahmen der polizeilichen Erfassung
und Analyse ggf. als eigenständige funktionale Kategorie (z. B. externe
Ausführende, Auftragsgewalttäter, Dienstleister) erfasst oder ausgewertet?
6. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung arbeitsteiligen
Gewaltstrukturen oder dienstleistungsartigen Formen der Gewaltanwendung (sog.
Violence-as-a-Service) für die Resilienz und Anpassungsfähigkeit
organisierter krimineller Netzwerke bei?
7. Welche besonderen Herausforderungen ergeben sich aus Sicht der
Bundesregierung für die Identifizierung, Zurechnung und strafrechtliche
Verfolgung der verantwortlichen Hintermänner, wenn Gewalt delegiert oder
ausgelagert wird?
8. Welche Ermittlungs- und Analyseansätze werden nach Kenntnis der
Bundesregierung genutzt oder weiterentwickelt, um bei delegierter Gewalt
dennoch die steuernden oder profitierenden Akteure innerhalb
organisierter krimineller Strukturen zu identifizieren?
9. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung digitale
Kommunikations- und Infrastruktursysteme bei der Organisation,
Beauftragung oder Steuerung von Gewaltakten im Kontext Organisierter
Kriminalität?
10. Inwieweit werden ggf. Erkenntnisse zu Gewaltdelegation aus der
Cybercrime-Lagebewertung oder aus anderen Phänomenbereichen
systematisch in die strategische Bewertung der Organisierten Kriminalität
einbezogen?
11. Welche bundeseinheitlichen Kriterien, Kategorien oder Indikatoren nutzt
die Bundesregierung derzeit, um Formen der Gewaltdelegation oder
ausgelagerter Gewaltanwendung im OK-Kontext vergleichbar zu erfassen
und auszuwerten?
12. Wenn bislang keine bundeseinheitliche Erfassung oder spezifische
Indikatorik zu Gewaltdelegation besteht (vgl. Frage 11), beabsichtigt die
Bundesregierung, entsprechende Analyse- oder Bewertungsansätze zu
entwickeln, und wenn ja, mit welchem zeitlichen Horizont?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, dass
Gewaltdelegation gezielt genutzt wird, um Verantwortlichkeiten zu
verschleiern, Beweisführungen zu erschweren oder strafrechtliche Risiken zu
minimieren?
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
beschriebenen Entwicklungen für die strategische Ausrichtung der Bekämpfung
Organisierter Kriminalität, insbesondere im Hinblick auf
Analysefähigkeit, Ermittlungsansätze und Wirkungsbewertung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
15. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige Lagebilder zur
Organisierten Kriminalität stärker darauf auszurichten, arbeitsteilige
Gewaltstrukturen und deren Auswirkungen auf die nachhaltige Schwächung
krimineller Netzwerke abzubilden?
Berlin, den 27. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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