Digitale Infrastruktur und Steuerung organisierter krimineller Netzwerke
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Digitale Infrastruktur und Steuerung organisierter krimineller Netzwerke
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4412
21. Wahlperiode 02.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha Lensing, Knuth Meyer-
Soltau, Ulrich von Zons, Lukas Rehm, Kerstin Przygodda, Udo Theodor
Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Mirco Hanker, Dr. Daniel
Zerbin, Edgar Naujok, Volker Scheurell, Achim Köhler, Uwe Schulz, Kay-Uwe
Ziegler, Dr. Christina Baum, Rocco Kever, Alexis L. Giersch, Thomas Ladzinski,
Adam Balten, Stefan Keuter, Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD
Digitale Infrastruktur und Steuerung organisierter krimineller Netzwerke
Aktuelle Lagebilder zur Organisierten Kriminalität (OK) weisen auf eine
fortschreitende Professionalisierung, Internationalisierung und Arbeitsteilung
krimineller Strukturen hin. Neben klassischen Organisationsformen treten
zunehmend flexible, netzwerkartige Zusammenschlüsse, die auf spezialisierte Rollen
und ausgelagerte Tatbeiträge zurückgreifen. In diesem Zusammenhang
gewinnen digitale Kommunikations- und Infrastruktursysteme eine zentrale
Bedeutung für Planung, Koordination, Rekrutierung, Abschottung und Verschleierung
krimineller Aktivitäten (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLag
ebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_nod
e.html).
Erkenntnisse aus dem Bundeslagebild Cybercrime zeigen, dass digitale
Technologien nicht nur als Tatmittel einzelner Delikte fungieren, sondern als
Grundlage arbeitsteiliger Geschäftsmodelle, in denen technische Dienstleistungen
gruppenübergreifend angeboten und genutzt werden (www.bka.de/DE/Aktuelle
Informationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Cybercrime/2024/CC_202
4.html). Zugleich deuten verschiedene Phänomenbereiche darauf hin, dass
digitale Kanäle eine verbindende Funktion zwischen klassischer Organisierter
Kriminalität, Cybercrime, Gewaltdelegation und der Rekrutierung neuer
Tatbeteiligter übernehmen können.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit
organisierte kriminelle Strukturen in Deutschland heute in wesentlichen Teilen
digital organisiert und gesteuert sind, wie diese digitale Infrastruktur strategisch
bewertet wird und ob entsprechende Erkenntnisse systematisch in die
Gesamtbekämpfung der Organisierten Kriminalität einfließen. Gegenstand der
vorliegenden Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte und strategische
Erkenntnisse. Operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren werden
ausdrücklich nicht begehrt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung digitalen Kommunikations-
und Infrastruktursystemen für Struktur, Organisation und Steuerung der
Organisierten Kriminalität in Deutschland bei?
2. Inwieweit bewertet ggf. die Bundesregierung digitale Technologien nicht
nur als unterstützende Tatmittel, sondern als strukturelle Grundlage
moderner, arbeitsteiliger OK-Netzwerke?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass
digitale Kanäle gezielt zur Planung, Koordination oder Steuerung arbeitsteiliger
Tatbeiträge innerhalb organisierter krimineller Strukturen genutzt werden?
4. Welche Rolle spielen digitale Kommunikationsdienste und Plattformen
nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Rekrutierung neuer
Tatbeteiligter, einschließlich Minderjähriger, im Kontext Organisierter
Kriminalität?
5. Inwieweit liegen der Bundesregierung ggf. Erkenntnisse darüber vor, ob
digitale Infrastrukturen genutzt werden, um Gewaltakte zu beauftragen, zu
koordinieren oder zu kontrollieren, insbesondere im Zusammenhang mit
delegierten oder ausgelagerten Gewaltformen?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur Existenz
spezialisierter technischer Akteure oder Dienstleister vor, die
gruppenübergreifend digitale Infrastruktur, Zugänge oder Dienstleistungen für organisierte
kriminelle Strukturen bereitstellen?
7. In welchem Umfang werden ggf. solche digitalen Dienstleister oder
Infrastrukturakteure (vgl. Frage 6) nach Kenntnis der Bundesregierung als
eigenständige funktionale Rollen innerhalb organisierter krimineller
Netzwerke erfasst oder analysiert?
8. Welche Schnittstellen sieht die Bundesregierung zwischen klassischer
Organisierter Kriminalität und Cybercrime-Strukturen, insbesondere im
Hinblick auf gemeinsame digitale Infrastruktur, Dienstleistungsmodelle oder
arbeitsteilige Kooperationen?
9. Welche besonderen Herausforderungen ergeben sich aus Sicht der
Bundesregierung ggf. für die Strafverfolgung und strategische Analyse, wenn
Steuerung, Kommunikation und Arbeitsteilung organisierter krimineller
Netzwerke überwiegend digital erfolgen?
10. Inwieweit werden ggf. Erkenntnisse aus dem Bundeslagebild Cybercrime
systematisch in die strategische Lagebewertung und Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität integriert?
11. Welche bundeseinheitlichen Kriterien, Kategorien oder Indikatoren nutzt
die Bundesregierung derzeit ggf., um die Bedeutung digitaler Infrastruktur
für Struktur und Funktionsweise der Organisierten Kriminalität
vergleichbar zu erfassen?
12. Wenn bislang keine bundeseinheitliche Erfassung oder spezifische
Indikatorik zur digitalen Organisation von OK-Strukturen besteht (vgl.
Frage 11), beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende Analyse- oder
Bewertungsansätze zu entwickeln, und wenn ja, mit welchem zeitlichen
Horizont?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob
digitale Infrastruktur gezielt zur Abschottung organisierter krimineller
Netzwerke gegenüber staatlichen Ermittlungsmaßnahmen genutzt wird, etwa
durch Verschlüsselung, Anonymisierung oder internationale
Diensteanbieter?
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
zunehmenden Digitalisierung organisierter krimineller Strukturen für die
strategische Weiterentwicklung der OK-Bekämpfung auf Bundesebene?
15. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige
Bundeslagebilder zur Organisierten Kriminalität stärker darauf auszurichten, digitale
Steuerungs- und Infrastrukturstrukturen sowie deren Auswirkungen auf
die nachhaltige Schwächung krimineller Netzwerke abzubilden?
Berlin, den 3. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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