Maßnahmen der Bundesregierung zur Verhinderung eines Datenabflusses über Telekommunikationskomponenten des Herstellers Huawei
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Maßnahmen der Bundesregierung zur Verhinderung eines Datenabflusses über Telekommunikationskomponenten des Herstellers Huawei
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4630
21. Wahlperiode 11.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Martin
Hess, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD
Maßnahmen der Bundesregierung zur Verhinderung eines Datenabflusses über
Telekommunikationskomponenten des Herstellers Huawei
Die Sicherheit und Integrität öffentlicher Telekommunikationsnetze sind eine
zentrale Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Staates, für den Schutz
personenbezogener Daten sowie für die Resilienz kritischer Infrastrukturen.
Insbesondere Mobilfunknetze der fünften Generation (5G) sind aufgrund ihrer
Rolle für Verwaltung, Wirtschaft, Sicherheitsbehörden und zunehmend auch für
industrielle Steuerungsprozesse sicherheitspolitisch besonders bedeutsam. Der
Gesetzgeber hat hierzu im Telekommunikationsgesetz (TKG) spezielle
Vorgaben für Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze mit erhöhtem
Gefährdungspotenzial geschaffen; dazu gehört insbesondere die Pflicht,
kritische Komponenten vor dem erstmaligen Einsatz zertifizieren zu lassen und für
kritische Komponenten zusätzliche Anforderungen einschließlich
Herstellererklärungen zu erfüllen (www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__165.html).
Ergänzend konkretisieren technische Regelwerke des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Nachweiserbringung und
Zertifizierungswege für kritische Komponenten in öffentlichen Kommunikationsnetzen,
etwa die Technische Richtlinie TR-03163 „Sicherheit in TK-Infrastrukturen“
(www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Technische
Richtlinien/TR03163/BSI-TR-03163.pdf?__blob=publicationFile&v=14).
Auch die Bundesnetzagentur veröffentlicht hierfür einschlägige
Konkretisierungen, darunter eine „Liste der kritischen Funktionen“, die für die Einordnung
von Komponenten und Risiken maßgeblich ist (www.bundesnetzagentur.de/D
E/Fachthemen/Telekommunikation/OeffentlicheSicherheit/KatalogSicherheitsa
nforderungen/_DL/ListekritischeFunktionen.pdf?__blob=publicationFile
& v=1), sowie den Katalog von Sicherheitsanforderungen nach dem TKG
(www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Oeffentliche
Sicherheit/KatalogSicherheitsanforderungen/_DL/KatalogSicherheitsanforderu
ngen.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Vor diesem regulatorischen Hintergrund wird seit Jahren öffentlich und
parlamentarisch diskutiert, wie Risiken von Abhängigkeiten und möglichen
Sicherheitslücken bei Ausrüstern in 5G-Netzen begrenzt werden können. Die
Fraktion der AfD hat diese Debatte seit der 19. Wahlperiode mit Initiativen begleitet
und dabei auf die Notwendigkeit eines konsequenten Schutzes kritischer 5G-
Infrastruktur hingewiesen. Beispielhaft wird auf den Antrag „Schutz der
Kritischen 5G-Infrastruktur vor staatsnahen Netzwerkausrüstern“ auf
Bundesdrucksache 19/7723 verwiesen sowie auf die Kleine Anfrage „Möglicher Ausschluss
von Huawei beim Aufbau des deutschen 5G-Netzwerkes“ auf
Bundestagsdrucksache 19/8650.
Zudem wurde in der gegenwärtigen Wahlperiode ein Antrag der Fraktion der
Fraktion der AfD zur Zuständigkeitsausgestaltung des neuen
Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) auf Bundesdrucksache
21/3316 eingebracht, was in den Augen der Fragesteller die Relevanz einer
klaren Verantwortungszuordnung auch für Fragen der Netz- und Datensicherheit
unterstreicht.
Nach Angaben der Bundesregierung hat das Bundesministerium des Innern
(BMI) Betreiber öffentlicher 5G-Mobilfunknetze bereits 2023 aufgefordert, alle
in den jeweiligen Netzen im Einsatz befindlichen kritischen Komponenten der
Hersteller Huawei und ZTE mitzuteilen und nach einer vorgegebenen
Systematik aufzulisten (www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-951412?utm_so
urce=chatgpt.com). Im Jahr 2024 teilte das BMI ferner mit, dass in 5G-
Kernnetzen bis spätestens Ende 2026 keine Komponenten von Huawei und
ZTE mehr eingesetzt werden dürfen und weitere Schritte auch Zugangs- und
Managementbereiche betreffen sollen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressem
itteilungen/DE/2024/07/5g.html).
Aus Sicht der Fragesteller ist dabei entscheidend, welche technischen,
organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen die Bundesregierung konkret ergriffen
hat und ergreift, um einen Datenabfluss oder unautorisierte Zugriffe über
Komponenten bestimmter Hersteller in öffentlichen Kommunikationsnetzen
auszuschließen bzw. bestmöglich zu verhindern, wie die Umsetzung überwacht wird
und welche Rolle hierbei das BMDS spielt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche konkreten Rechtsgrundlagen stützt die Bundesregierung die
im Juli 2024 vom BMI kommunizierten Maßnahmen, wonach in 5G-
Kernnetzen bis spätestens Ende 2026 keine Komponenten von Huawei
und ZTE mehr eingesetzt werden dürfen, und in welcher Rechtsform
wurden diese Maßnahmen gegenüber den Netzbetreibern verbindlich
gemacht?
2. Welche Rolle und Zuständigkeit kommen dem Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) bei der strategischen
Steuerung, Koordinierung und Kontrolle dieser Maßnahmen zu, und welche
weiteren Bundesministerien sind in welcher Form beteiligt?
3. Welche Arbeitsdefinition von „Komponenten“ und „kritischen
Komponenten“ legt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zugrunde,
und wie grenzt sie diese Definitionen gegenüber den Begrifflichkeiten des
TKG, insbesondere § 165 TKG, ab?
4. Welche konkreten Netzbereiche sind von den bis 2026 bzw. den
weitergehenden Maßnahmen bis 2029 erfasst, und welche Netzbereiche sind nach
aktuellem Stand ausdrücklich nicht erfasst (bitte getrennt nach 5G-
Kernnetz, 5G-Zugangsnetz bzw. Radio Access Network, Transport- bzw.
Backhaul, Netzmanagement- bzw. Orchestrierungs- und
Betriebsunterstützungssystemen angeben)?
5. Welche Betreiber öffentlicher 5G-Mobilfunknetze wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung aufgrund der Aufforderung vom 6. März 2023 zur
Meldung kritischer Komponenten zur Übermittlung welcher Daten
verpflichtet, und haben alle Betreiber vollständig und fristgerecht geantwortet
(bitte Betreiber nennen, soweit zulässig, andernfalls nachvollziehbar
anonymisiert darstellen)?
6. Welche „kritischen Funktionen“ im Sinne der Veröffentlichungen der
Bundesnetzagentur waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Zeitpunkt der Datenerhebung bzw. der Entscheidung in deutschen 5G-Netzen
durch Komponenten von Huawei abgedeckt (bitte nach
Funktionskategorie aufschlüsseln)?
7. Welche Zertifizierungs- und Nachweispflichten nach § 165 TKG sowie
nach der BSI-TR-03163 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für
Huawei-Komponenten in öffentlichen 5G-Netzen bereits erfüllt, und
welche noch nicht (bitte jeweils nach Funktionsklasse bzw.
Komponentenkategorie aufschlüsseln)?
8. Welche Prüf- und Kontrollmechanismen (z. B. Vor-Ort-Prüfungen,
Dokumentenprüfungen, Penetrationstests, Code-Review-Ansätze,
Zertifizierungsnachweise, Auditpflichten) setzt die Bundesregierung über das BMI,
das BSI und/oder weitere Bundesbehörden ein, um einen Abfluss von
Daten oder unautorisierte Zugriffe über Netzkomponenten auszuschließen
bzw. bestmöglich zu verhindern (bitte Zuständigkeiten und
Prüffrequenzen benennen)?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu sicherheitsrelevanten
Vorfällen, Schwachstellenmeldungen oder sonstigen Ereignissen mit
Bezug zu Huawei-Komponenten in deutschen öffentlichen Mobilfunknetzen
vor, die eine potenzielle Vertraulichkeitsverletzung (Datenabfluss) oder
Integritätsverletzung nahelegen (bitte Anzahl, Zeitraum, Klassifizierung
und zuständige Meldestellen angeben, soweit möglich)?
10. Welche Vorgaben macht die Bundesregierung den Netzbetreibern
hinsichtlich der Behandlung von Software- bzw. Firmware-Updates für
sicherheitsrelevante Netzfunktionen, und inwieweit werden Updates für als
kritisch eingestufte Komponenten vor Einspielung geprüft oder zertifiziert
(bitte die einschlägigen Regelwerke, Zuständigkeiten und Prozesse
benennen)?
11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. ergriffen, um
sicherzustellen, dass in Bundesnetzen oder bundesnahen Netzinfrastrukturen (z. B.
Netze von Bundesbehörden oder bundeseigenen Unternehmen) kein
Einsatz von Huawei-Komponenten erfolgt, soweit dies sicherheitsrelevant ist,
und welche Bestandsaufnahmen liegen hierzu vor (bitte nach
Kenntnisstand der Bundesregierung aufschlüsseln)?
12. Welche Auswirkungen auf Kosten, Netzverfügbarkeit und Zeitpläne
erwartet die Bundesregierung durch den Austausch der betroffenen
Komponenten, und welche Vorkehrungen hat sie getroffen, um zu verhindern,
dass daraus mittelbar finanzielle Belastungen des Bundes entstehen (bitte
nach Kenntnis der Bundesregierung etwaige Szenarien,
Vorsorgeinstrumente und Haushaltsvorsorge darstellen)?
13. Inwieweit bezieht die Bundesregierung bei ihrer Risikobewertung und
Maßnahmenplanung die EU-Vorgaben bzw. Empfehlungen zur 5G-
Sicherheit (EU-Toolbox) ein?
14. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um auch bei Netzen
oder IT-Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich der Länder und
Kommunen, soweit diese an bundesrelevante Kommunikations- oder
Verwaltungsprozesse angebunden sind, Risiken durch den Einsatz potenziell
kritischer Hersteller zu minimieren, und welche Erkenntnisse liegen ihr
hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung vor?
Berlin, den 9. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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