Schutzmaßnahmen zur Abschirmung des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
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Schutzmaßnahmen zur Abschirmung des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5046
21. Wahlperiode 26.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Martin
Hess, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD
Schutzmaßnahmen zur Abschirmung des Digitalfunks der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Der Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(Digitalfunk BOS) stellt eine zentrale Kommunikationsinfrastruktur für
einsatzkritische Lagen dar. Als bundesweit einheitliches, hochverfügbares Funknetz für
Sprach- und Kurzdatenkommunikation ist er für den Schutz von Leib, Leben
und öffentlichen Gütern in Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz von erheblicher Bedeutung (www.bdbos.bund.de/DE/Aufgaben/Di
gitalfunkBOS/DigitalfunkBOSimUeberblick/digitalfunkbosimueberblick_nod
e.html?). Aus dem Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den
Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ergibt sich,
dass die Bundesanstalt den Digitalfunk BOS aufzubauen, zu betreiben und
weiterzuentwickeln hat (www.gesetze-im-internet.de/bdbosg/BDBOSG.pdf?).
Die Diskussion um „Abschirmung“ des Digitalfunks BOS betrifft dabei nicht
einen singulären Aspekt, sondern einen Maßnahmenverbund aus IT-
Sicherheitsarchitektur, Betriebsorganisation, Lieferketten- und
Beschaffungssteuerung, Zertifizierung sowie Resilienz- und Krisenmanagement. Hierzu
gehören unter anderem kryptografische Verfahren (einschließlich Ende-zu-Ende-
Verschlüsselung), die Absicherung von Übergängen in andere Netze, die
Härtung zentraler Komponenten, die Detektion und Abwehr von Cyberangriffen,
der Schutz vor Sabotage und die Störung sowie Begrenzung von
Abhängigkeiten von Dritten. In behördlichen Betriebsvorgaben der Länder wird etwa
ausdrücklich auf die Nutzung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Digitalfunk
BOS hingewiesen und zugleich beschrieben, dass bestimmte
Kommunikationsdienste nicht durchgängig Ende-zu-Ende verschlüsselt sind (https://bks-portal.rl
p.de/system/files/organisationen/1842-autorisierte-stelle-digitalfunk-bos/dokum
ente/betriebshandbuch_digitalfunkbos_rp_0.pdf?, Kapitel 5.2.4). Solche
technischen Randbedingungen sind in den Augen der Fragesteller für die Frage
relevant, wie die Bundesregierung die Sicherheitsziele Vertraulichkeit, Integrität
und Verfügbarkeit über das Gesamtsystem hinweg praktisch sicherstellt.
Die Notwendigkeit nachvollziehbarer und überprüfbarer Schutzmaßnahmen
wird zudem durch externe Befunde unterstrichen. So hat der
Bundesrechnungshof im Kontext der Objektfunkversorgung im Digitalfunk BOS die
bundesrechtliche Aufgabenstellung der Bundesanstalt nach dem Gesetz über die
Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOSG) herausgestellt und Prüfmaßstäbe an
die Wirtschaftlichkeit, Steuerung und Umsetzung formuliert (www.bundesrech
nungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2020/objektfunkversorgung-
im-digitalfunk-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1, S. 5). Daneben
berichten Fachmedien über neu diskutierte Schwachstellen und
Forschungsbefunde zur TETRA-Verschlüsselung (TETRA = Terrestrial Trunked Radio), die
unabhängig von einer abschließenden sicherheitstechnischen Bewertung im
Einzelfall die Bedeutung transparenter Härtungs-, Audit- und
Migrationsstrategien für sicherheitskritische Funknetze verdeutlichen (www.heise.de/news/Digi
taler-Behoerdenfunk-Neue-Schwachstellen-bei-Tetra-Verschluesselung-versag
t-10515157.html?).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Zuständigkeiten nimmt das Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung im Rahmen der „Steuerung der
Cybersicherheit des Bundes“ in Bezug auf den Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wahr?
2. Welche Aufgaben nimmt das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung über das Referat „Netze“ sowie über das Referat
„Sicherheit und Resilienz digitaler Infrastrukturen“ im Hinblick auf Vorgaben,
Standards oder Koordinierung zur Absicherung des Digitalfunks der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wahr (bitte jeweils
einzeln benennen)?
3. Welche bundeseinheitlichen Sicherheitsanforderungen,
Sicherheitsleitlinien oder Mindeststandards gelten nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell für den Betrieb des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben?
4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023
ergriffen, um die Wirksamkeit der kryptografischen Absicherung im
Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zu
überprüfen oder fortzuentwickeln (bitte nach Maßnahmen und
ausführender Bundesbehörde aufschlüsseln)?
5. Welche regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen (z. B. Audits,
Penetrationstests, Red-Team-Übungen, Krisenübungen) werden nach Kenntnis der
Bundesregierung für zentrale Komponenten und Betriebsprozesse des
Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
durchgeführt (bitte nach Bundesbehörde aufschlüsseln)?
6. Welche Rolle hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
bei der Zertifizierung, Anerkennung oder Kontrolle von
sicherheitsrelevanten Produkten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem
Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(bittedie Rechtsgrundlagen und konkreten Verfahren aufschlüsseln)?
7. Welche zertifizierten oder anerkannten IT-Sicherheitsdienstleister werden
nach Kenntnis der Bundesregierung in Verfahren zur
sicherheitstechnischen Prüfung von Endgeräten oder Komponenten für den Digitalfunk der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben eingebunden?
8. Welche Anforderungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für
Hersteller, Lieferketten und Wartungsdienstleister sicherheitskritischer
Komponenten im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben?
9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 ggf.
ergriffen, um Abhängigkeiten von einzelnen Herstellern oder proprietären
Sicherheitsmechanismen im Digitalfunk der Behörden und Organisationen
mit Sicherheitsaufgaben zu reduzieren (bitte Maßnahmen und Stand der
Umsetzung angeben)?
10. Welche Vorhaben, Programme oder Projekte unterstützt oder koordiniert
die Bundesregierung ggf. zur technologischen Weiterentwicklung des
Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in
Richtung breitbandiger und bzw. oder einsatzkritischer?
11. Welche Sicherheitsanforderungen stellt die Bundesregierung bei
Modernisierungsvorhaben (z. B. Einbindung von LTE- bzw. 5G-fähigen Diensten)
an die Trennung, Übergänge oder Kopplung des Digitalfunks der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zu anderen Netzen (bitte
technische und organisatorische Maßnahmen benennen)?
12. Welche Vorkehrungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Detektion, Meldung und Behandlung sicherheitsrelevanter Vorfälle im
Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (bitte
Meldewege, Zuständigkeiten, Eskalationsstufen und Berichtspflichten
angeben)?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu den Ursachen,
Auswirkungen und Abhilfemaßnahmen bei bundesweiten oder
großflächigen Störungen des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben seit dem 1. Januar 2023 vor (bitte nach Ereignisdatum
und Hauptursache aufschlüsseln)?
14. Welche Abstimmungen führt die Bundesregierung mit den Ländern zur
Sicherstellung einer einheitlichen Sicherheitsarchitektur und Resilienz im
Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
durch, und welche Ergebnisse dieser Abstimmungen liegen nach Kenntnis
der Bundesregierung vor (bitte Gremien, Termine und Beschlüsse bzw.
Arbeitsergebnisse benennen)?
Berlin, den 9. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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