Visaerteilungen im Jahr 2024
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Visaerteilungen im Jahr 2024
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/43
21. Wahlperiode 16.04.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger und der Fraktion Die Linke
Visaerteilungen im Jahr 2024
Wie aus früheren Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der
damaligen Fraktion DIE LINKE. zur Visapraxis hervorgeht, sind die
Visaablehnungsquoten in Bezug auf einzelne Länder, mitunter aber auch innerhalb eines
Landes, sehr unterschiedlich (vgl. z. B. Bundestagsdrucksachen 18/11588 und
19/2035). Insbesondere in ärmeren Regionen oder Ländern, aus denen viele
Asylsuchende kommen, werden Visaanträge überdurchschnittlich häufig
abgelehnt. Während die Ablehnungsquote im Jahr 2016 weltweit 6,7 Prozent betrug,
lag sie z. B. in Afghanistan bei 28,4 Prozent (Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 18/11588). Vor allem in den subsaharischen afrikanischen
Ländern sind die Ablehnungsquoten sehr hoch (z. B. Guinea: 48,8 Prozent, ebd.).
In diesen Quoten sind Fälle nicht erfasst, in denen Betroffene angesichts hoher
Anforderungen ein Visumverfahren nicht mehr betreiben und aufgeben oder
mangels Erfolgsaussichten erst gar keinen Antrag stellen. In der Praxis reicht es
für die Ablehnung eines Besuchsvisums nach Kenntnis der Fragestellenden in
vielen Ländern oftmals bereits aus, keine minderjährigen Kinder zu haben und
bzw. oder über keine regelmäßigen Einkünfte zu verfügen. Daraus wird häufig
auf eine angeblich „mangelnde familiäre bzw. wirtschaftliche Verwurzelung“
im Herkunftsland bzw. eine „mangelnde Rückkehrbereitschaft“ geschlossen.
Die Bundesregierung hat zuletzt mehrfach die offene Angabe von
Ablehnungsquoten im Visumverfahren verweigert bzw. entsprechende Antworten als
vertraulich eingestuft (vgl. z. B. Antwort zu Frage 70 auf Bundestagsdrucksache
20/3768, Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/5348). Zur
Begründung hieß es, dass die Veröffentlichung länderspezifischer Ablehnungszahlen
„die Beziehungen zu dem betroffenen Staat beeinträchtigen“ könne; außerdem
könnten „aus dem Kontext gerissene Ablehnungszahlen […] als
Ungleichbehandlung eines Staates und seiner Staatsangehörigen im Vergleich zu anderen
Staaten wahrgenommen werden“ (ebd.).
Diese Begründung ist aus Sicht der Fragestellenden nicht tragfähig. Die
Einstufung von Antworten kann nach ihrer Auffassung grundsätzlich nicht damit
begründet werden, dass es womöglich „aus dem Kontext gerissene“
Interpretationen der veröffentlichten Zahlen geben könnte, weil eine solche (spekulative)
Möglichkeit fehlerhafter Interpretationen immer (abstrakt) besteht. Ähnliches
gilt für das Argument, einzelne Staaten könnten die Visapraxis als
„Ungleichbehandlung“ […] „wahrnehmen“, zumal es ganz offensichtlich eine
Ungleichbehandlung von Staaten in der Visumpolitik gibt, schon deshalb, weil
bestimmte Länder visumbefreit sind, andere nicht. Zudem wäre es nach Auffassung der
Fragestellenden an der Bundesregierung, eine von einzelnen Staaten
möglicherweise beklagte Ungleichbehandlung sachlich zu widerlegen, etwa mit sonst
üblichen Hinweisen darauf, dass es sich um Einzelfallentscheidungen nach
geltendem Recht handele. Das Interesse der Abgeordneten und der Öffentlichkeit
an einer offenen Beantwortung parlamentarischer Anfragen zur Kontrolle der
Bundesregierung kann nach Auffassung der Fragestellenden mit den oben
genannten Begründungen deshalb nicht eingeschränkt werden, zumal solche
Beschränkungen des aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2
Satz 2 des Grundgesetzes (GG) folgenden Informationsanspruchs zur
Beantwortung parlamentarischer Fragen in der Öffentlichkeit besonders
begründungsbedürftig sind (vgl. z. B. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Urteil vom
7. November 2017, 2 BvE 2/11).
Die Einstufung der Angaben zu Visaablehnungen als vertraulich ist nach
Auffassung der Fragestellenden auch deshalb unverständlich, weil die
Bundesregierung im Jahr 2020 nach einer Beschwerde des Ersten Parlamentarischen
Geschäftsführers der Linken im Deutschen Bundestag Jan Korte eine vorherige
Einstufung entsprechender Angaben „nach erneuter gründlicher Abwägung“
wieder aufgehoben hatte (vgl. Schreiben des Staatsministers im Auswärtigen
Amt Niels Annen vom 3. Februar 2020 an Jan Korte zu den
Bundestagsdrucksachen 19/14640, 19/14701 und 19/14703). Zudem hat die Bundesregierung
solche Angaben über einen Zeitraum von fast zehn Jahren hinweg auf
regelmäßige Anfragen der damaligen Fraktion DIE LINKE. gemacht (vgl. z. B.
Bundestagsdrucksachen 17/2550 und 19/2035), nachdem sie zuvor noch
„nachteilige Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen zu einzelnen
Staaten“ als Begründung für eine entsprechende Einstufung vorgebracht hatte
(Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 16/5546).
Dass die erneute Einstufung dieser Angaben in die Verantwortung einer von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellten Bundesministerin der selbst ernannten
„Fortschrittskoalition“ fiel, ist nach Auffassung der Fragestellenden
bemerkenswert. Auf Bundestagsdrucksache 20/9236 hielt die Bundesregierung in
ihrer Vorbemerkung trotz der oben ausgeführten Einwände an ihrer Haltung
fest: „Insbesondere vor dem Hintergrund der allgemeinen Migrationsdebatte“
und eines „gestiegenen Migrationsdrucks“ könne es bei der Veröffentlichung
von Ablehnungsquoten „durch unsachgemäße Schlussfolgerungen Dritter“ […]
„zu Spannungen im bilateralen Verhältnis“ kommen. So habe die Annahme
einer häufigeren Ablehnung von Visaanträgen türkischer Staatsangehöriger „zu
Belastungen in den bilateralen Beziehungen“ geführt. Es sei behauptet worden,
die Bundesregierung habe die Visaerteilung „aus politischen Gründen bewusst
verschärft“, das sei in der medialen Berichterstattung „breit“ aufgegriffen
worden, auch die türkische Regierung habe sich „öffentlich kritisch zu diesem
Thema“ geäußert, erläuterte die Bundesregierung, allerdings ohne konkrete Quellen
zu benennen. Die Fragestellenden vertreten demgegenüber die Auffassung,
dass die Bundesregierung entsprechenden Vorwürfen einer politisch
motivierten Verschärfung der Visumpraxis öffentlich und begründet hätte
entgegentreten können; durch die Benennung entsprechender Ablehnungsquoten hätte sie
vielmehr dazu beitragen können, die Berechtigung entsprechender Vorwürfe
objektiv zu prüfen. Die von der Bundesregierung benannten Vorgänge belegen
nach Auffassung der Fragestellenden vielmehr im Gegenteil, dass es zu
„Spannungen im bilateralen Verhältnis“ kommen kann, selbst wenn (oder gerade
weil) entsprechende Ablehnungsquoten im Visumverfahren nicht öffentlich
bekannt sind.
Ebenso wenig ist aus Sicht der Fragestellenden überzeugend, wenn die
Bundesregierung als weiteres Beispiel nennt (a. a. O.), dass das pakistanische
Außenministerium protestiert habe, weil es vermutete, dass die Bundesregierung mehr
Personal zur Bearbeitung von Visumanträgen afghanischer Geflüchteter in
Islamabad als für die Bearbeitung der Anträge pakistanischer Staatsangehöriger
entsendet habe. Zum einen hat dies nichts mit der Frage der Versagungsquoten
zu tun, zum anderen könnte die Bundesregierung entsprechende Vorwürfe
widerlegen, indem sie Angaben zur Zahl des eingesetzten Personals
veröffentlichte.
Schließlich erklärte die Bundesregierung, dass Mitarbeitende in den Visastellen
„regelmäßig der Gefahr ausgesetzt“ seien, „von Dritten für bestimmte
Entscheidungen persönlich verantwortlich gemacht zu werden“, insbesondere bei
kleinen Visastellen mit wenig Personal drohten diesem „unmittelbar Bedrohungen
oder Aggressionen“. Ein „zurückhaltender Umgang“ mit den erfragten Daten
sei deshalb auch zum „Wohl“ der Mitarbeitenden erforderlich. Die
Fragestellenden können nicht nachvollziehen, weshalb die Nennung einer abstrakten
Ablehnungsquote bestimmte Mitarbeitende konkret gefährden sollte, zumal es
auch in der Beschreibung durch die Bundesregierung offenbar eher um
„bestimmte Entscheidungen“ im Einzelfall geht, auf die konkret Betroffene
womöglich aggressiv reagieren. Das Wissen um eine generell hohe
Ablehnungsquote könnte in solchen Fällen insofern sogar eher zur „Beruhigung“ beitragen,
weil Betroffene erkennen könnten, dass sich eine Ablehnung nicht gegen sie
persönlich richtet. Es gehört zum Wesen negativer Behördenentscheidungen,
dass Betroffene enttäuscht oder auch wütend sein können. Die Behörden
müssen ihr Handeln demgegenüber als einzelfallgerechte Entscheidung im Rahmen
der geltenden Gesetze begründen können. Keinesfalls rechtfertigen die von der
Bundesregierung vorgebrachten Argumente nach Auffassung der
Fragestellenden eine Abkehr vom Grundsatz der offenen Beantwortung parlamentarischer
Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch war die Zahl der im Jahr 2024 beantragten, zurückgezogenen,
erteilten bzw. abgelehnten Visa (bitte nach Ländern bzw.
Auslandsvertretungen differenzieren und tabellarisch und in der Differenzierung wie zu
Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/14701 darstellen)?
2. Wie haben sich die Zahlen erteilter Visa bzw. die Ablehnungsquoten im
Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr prozentual entwickelt (bitte nach
Ländern differenzieren und bei Ländern mit mehreren
Auslandsvertretungen deren Werte gesondert ausweisen; bitte nur Länder mit einer relativen
Abweichung von über 20 Prozent in mindestens einem der beiden Werte
auflisten)?
3. Wie begründet die Bundesregierung für den Fall, dass sie keine offenen
Angaben zu Visaerteilungsquoten (bzw. zu den ihnen zugrunde liegenden
Daten) in Bezug auf bestimmte Länder machen will, dies in
Auseinandersetzung mit folgenden Argumenten (siehe auch die Vorbemerkung der
Fragesteller, bitte im Einzelnen begründet antworten),
a) dass die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung auf
Bundestagsdrucksache 20/9236 Spannungen im bilateralen Verhältnis zur Türkei
wegen Vermutungen zu einer politisch verschärften Visumpraxis
schildert, diese Spannungen sich jedoch ergeben haben, obwohl die
Bundesregierung die Visumerteilungs- bzw. Ablehnungsquoten nicht
öffentlich bekannt gemacht hat, und dies nach Auffassung der
Fragestellenden also offenkundig nicht der Grund für die Spannungen ist bzw.
die Veröffentlichung sogar helfen könnte, die Spannungen abzubauen
(falls die Ablehnungsquote gesunken sein sollte; sollte sie gestiegen
sein, wäre dies sachlich und rechtlich zu erklären, um dem Eindruck
zu widersprechen, dass dies einer politischen Entscheidung geschuldet
sei),
b) dass die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung auf
Bundestagsdrucksache 20/9236 Proteste des pakistanischen Außenministeriums
schildert, weil angeblich mehr Personal zur Bearbeitung von
Visumanträgen von afghanischen gegenüber pakistanischen Antragstellenden
eingesetzt würde; dies aber nach Auffassung der Fragestellenden
nichts mit der (Nicht-)Veröffentlichung von Erteilungs- bzw.
Ablehnungsquoten zu tun hat, und könnte die Veröffentlichung von
Beschäftigtenzahlen in den jeweiligen Bereichen nicht helfen, um dem Protest
entgegenzuwirken (wenn gezeigt werden kann, dass zur Bearbeitung
pakistanischer Visumanträge im Zeitverlauf nicht weniger Personal
eingesetzt wird, etwa auch bezogen auf die Zahl der Anträge)?
c) Wieso hat die Bundesregierung über Jahre hinweg Angaben zu
Erteilungs- bzw. Ablehnungsquoten im Visumverfahren (bzw. den
ihnen zugrunde liegenden Daten) auf Anfragen der Linken gemacht
und eine Einstufung nach einer entsprechenden Beschwerde im Jahr
2020 wieder aufgehoben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wenn
dies angeblich zu Spannungen oder anderen Gefährdungen führt, und
welche konkreten Beispiele aus dieser Zeit, in der die
Bundesregierung die Angaben noch offen gemacht hat, kann die Bundesregierung
nennen, um die Behauptung zu belegen, dass diese Veröffentlichung
Grund für etwaige bilaterale Spannungen war (bitte ausführen und
konkret belegen)?
d) Warum hält die Bundesregierung ausgerechnet die offene
Beantwortung von Zahlen zur Visumerteilungspraxis für einstufungsbedürftig,
um etwaigen bilateralen Spannungen entgegenzuwirken, nicht aber
z. B. die Einstufung von Zahlen zu Waffenlieferungen,
Entwicklungshilfeprojekten, Kreditvergaben usw., obwohl auch diese von Dritten
unsachgemäß beurteilt und zum Anlass für Spannungen im bilateralen
Verhältnis werden könnten (bitte nachvollziehbar begründen)?
4. Welche Belege gibt es für die von der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 20/9236 in ihrer Vorbemerkung gemachten Angaben zu
Belastungen in den bilateralen Beziehungen zur Türkei wegen der Vermutung
einer politisch verschärften Visumpraxis?
a) Wie hat die Bundesregierung auf die von ihr benannten kritischen
öffentlichen Äußerungen von Vertreterinnen und Vertretern der
türkischen Regierung reagiert (bitte darlegen), und welche Argumente hat
sie daraufhin entgegnet, um etwaige Vorwürfe einer politischen
Einflussnahme zu widerlegen (bitte ausführen)?
b) Hat die Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung
insbesondere Zahlen zur Entwicklung der Erteilungs- bzw.
Ablehnungsquote gegenüber türkischen Visumantragstellenden gemacht, um etwaige
Vorwürfe einer politischen Einflussnahme zu widerlegen, und wenn
nein, warum nicht (bitte ausführen)?
c) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung deutliche Unterschiede bei
der Erteilungs- bzw. Ablehnungsquote im Schengen-Visumverfahren
bei türkischen Antragstellenden in der Türkei zwischen den
Visastellen der unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten, und wenn ja, wie hoch
sind etwaige Unterschiede, und wie erklärt die Bundesregierung dies
gegebenenfalls, trotz der diesbezüglich einheitlichen
Rechtsgrundlagen (bitte ausführen)?
d) Hat es in den letzten drei Jahren interne Anweisungen, Vorgaben,
Hinweise oder Ähnliches des Auswärtigen Amts an die Botschaften bzw.
Konsulate bzw. Visastellen in der Türkei zur Prüfung der
Erteilungsvoraussetzungen für Schengen-Visa bzw. ganz allgemein zur
Visumerteilung bzw. Visumprüfung in der Türkei gegeben, insbesondere auch
(aber nicht nur) vor dem Hintergrund der gestiegenen Zahl von
Asylsuchenden aus der Türkei in Deutschland (bitte mit Datum und
wesentlichem Inhalt auflisten)?
5. War der Vorwurf des pakistanischen Außenministeriums, von dem die
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/9236 in ihrer
Vorbemerkung berichtet, wonach mutmaßlich mehr Personal nach Islamabad zur
Bearbeitung afghanischer Visumanträge als für die Bearbeitung
pakistanischer Anträge entsendet wurde, zutreffend oder nicht (bitte begründet
darlegen, d. h. entsprechende Zahlen zum Einsatz des Personals in den
jeweiligen Visastellen im Zeitverlauf machen, z. B. für die letzten drei Jahre im
Halbjahresabstand)?
a) Was hat die Bundesregierung diesem Protest argumentativ entgegnet,
und inwieweit ging es dabei gegebenenfalls um möglicherweise
unterschiedliche Erteilungsquoten bzw. um die unterschiedlichen
Fallgruppen und Rechtsgrundlagen (bitte ausführen)?
b) Wie ist der Einsatz von Personal im Verhältnis zur Zahl der
Antragstellenden in Pakistan im Zeitverlauf (z. B. für die letzten drei Jahre
im Halbjahresabstand), abhängig von der Art des Visums bzw. ob es
sich um pakistanische bzw. afghanische Antragstellende handelt (bitte
so genau wie möglich darlegen)?
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass sich
etwaige Gefahren für Mitarbeitende der Visastellen, „für bestimmte
Entscheidungen persönlich verantwortlich gemacht zu werden“ (vgl. die
Ausführungen der Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung auf
Bundestagsdrucksache 20/9236), vermutlich nicht aus der Veröffentlichung abstrakter
Erteilungs- bzw. Ablehnungsquoten im Visumverfahren ergeben, sondern
eher aus einem Gefühl des Sich-ungerecht-behandelt-Fühlens im
Einzelfall (bitte begründen)?
a) Könnte die Veröffentlichung von Ablehnungsquoten nicht sogar dazu
beitragen, Gefährdungen für Mitarbeitende zu reduzieren, wenn
dadurch ersichtlich wird, dass es allgemein eine höhere
Ablehnungsquote gibt, dass also Ablehnungen im Einzelfall nicht auf willkürlichen
Entscheidungen der konkreten Mitarbeitenden zurückzuführen sein
müssen (bitte begründen)?
b) Wieso sollten nach Ansicht der Bundesregierung einzelne
Mitarbeitende verantwortlich gemacht werden für eine durchschnittliche
Ablehnungsquote in einer Visumstelle, die einen Durchschnittswert aller
Mitarbeitenden darstellt (bitte begründen)?
7. Wieso hat die Bundesregierung im Jahr 2020 nach einer Beschwerde des
Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers der Linken im Deutschen
Bundestag Jan Korte eine vorherige Einstufung von Angaben zu
Ablehnungsquoten „nach erneuter gründlicher Abwägung“ wieder aufgehoben (vgl.
Schreiben des Staatsministers im Auswärtigen Amt Niels Annen vom
3. Februar 2020 an Jan Korte zu den Bundestagsdrucksachen 19/14640,
19/14701 und 19/14703; bitte die konkreten Abwägungsüberlegungen und
Ergebnisse der Abwägung nennen), und wieso sollen entsprechende
Abwägungen aktuell nicht mehr gelten, obwohl die Bundesregierung solche
Angaben über einen Zeitraum von fast zehn Jahren hinweg auf
regelmäßige Anfragen der damaligen Fraktion DIE LINKE. gemacht hat (vgl.
z. B. Bundestagsdrucksachen 17/2550 und 19/2035), nachdem sie bereits
zuvor „nachteilige Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen zu
einzelnen Staaten“ als Begründung für eine entsprechende Einstufung
vorgebracht hatte (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 16/5546),
aber auch von dieser Einschätzung wieder abgekommen war (bitte
ausführen)?
8. Wie viele Ausnahmevisa wurden im Jahr 2024 an den Grenzen von der
Bundespolizei bzw. von beauftragten Behörden der Länder erteilt (bitte
zusätzlich nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Gründen
bzw. nach der Rechtsgrundlage differenziert darstellen)?
9. Wie viele der im Jahr 2024 erteilten Schengen-Visa waren Jahres-,
2-Jahres-, 3-Jahresvisa, 5-Jahres- bzw. insgesamt Jahres- bzw.
Mehrjahresvisa (bitte nach Ländern differenziert darstellen)?
10. Wie viele Visa wurden im Jahr 2024 nach Artikel 25 Absatz 1 des
Visakodexes mit räumlich beschränkter Gültigkeit erteilt (bitte auch nach den
20 wichtigsten Ausstellungsländern differenzieren)?
11. Welche wesentlichen Änderungen in Bezug auf die allgemeine Praxis der
Visumprüfung bzw. Visumerteilung durch Erlasse oder Anweisungen des
Auswärtigen Amts hat es seit der Antwort zu Frage 7 auf
Bundestagsdrucksache 20/9236 gegeben (bitte kurz darstellen und mit Datum
auflisten)?
12. In welchen Ländern bzw. Auslandsvertretungen gab es gegenüber der
Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/9236 Veränderungen in
Bezug auf den Einsatz externer Dienstleister, und in welchen Ländern
wurden externe Dienstleister neu eingesetzt (bitte jeweils mit Datum
auflisten)?
13. Welche Veränderungen bei Visaerleichterungsabkommen gab es seit der
Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/9236?
14. Wie lauten die statistischen Angaben über die Visaerteilung im Jahr 2024,
differenziert nach Aufenthaltszwecken und Schengen- bzw. nationalen
Visa (bitte wie zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/14701
differenzieren und darstellen)?
15. Wie hoch waren im Jahr 2023 bzw. im Jahr 2024 im Visabereich die
Personalkosten, wie viele MAK (Mitarbeiterkapazität = statistisch Vollzeit
arbeitende Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter) gab es, wie viele Fälle pro
MAK wurden in den jeweiligen Zeiträumen bearbeitet (bitte auch nach
Kontinenten und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert
darstellen und jeweils die prozentualen Veränderungen gegenüber dem
Vorjahr nennen), und wie werden größere Personalveränderungen
gegebenenfalls begründet (bitte ausführen)?
16. Wie hoch war die Zahl von Remonstrationen und bzw. oder Klagen gegen
ablehnende Visumbescheide im Jahr 2023 bzw. 2024 im Bereich der
Kurzzeit- bzw. Langzeitvisa (bitte so differenziert wie möglich angeben
und gegebenenfalls begründen, weshalb Zahlen zu Remonstrationen nicht
mehr erfasst werden, vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache
20/9236, auch wenn es dazu – wie zuvor – keine rechtliche Verpflichtung
gibt), wie vielen Klagen wurde in diesen Zeiträumen entsprochen, und in
welchem Umfang wurden in diesen Zeiträumen nach einer Klageerhebung
Visa erteilt (bitte auch solche Fälle berücksichtigen, in denen Visa infolge
eines gerichtlichen Vergleichs oder auch nach Klagerücknahme nach
Zusicherung der Behörde zur Visumerteilung erteilt wurden; bitte jeweils auch
die wichtigsten Herkunftsstaaten nennen)?
17. Warum wurden die mit den Rückmeldungen zum Pilotprojekt zur
Aussetzung von Remonstrationsverfahren (bei ausführlicherer
Ablehnungsbegründung) übermittelten Erkenntnisse als nicht hinreichend belastbar
befunden (vgl. Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 20/14005),
und welche Rückmeldungen gab es, unabhängig von der Frage ihrer
Belastbarkeit (bitte ausführen)?
18. In welchen Ländern wird das Urkundswesen derzeit als unzuverlässig
erachtet bzw. bezüglich welcher Länder hat es seit der Antwort zu Frage 16
auf Bundestagsdrucksache 20/9236 Verbesserungen bzw.
Verschlechterungen gegeben (bitte mit kurz begründen)?
19. Wie hoch waren die Gebühreneinnahmen im Visumverfahren im Jahr
2024 (bitte auch nach den 20 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
20. Welche Angaben zu Wartezeiten im Visumverfahren, etwa auch auf einen
Termin zur Vorsprache (zumindest zu Ländern mit Terminlisten; bitte
auflisten), kann die Bundesregierung machen (bitte gegebenenfalls auch nach
einzelnen Visumzwecken bzw. Personengruppen differenzieren), in Bezug
auf welche Auslandsvertretungen kommt es derzeit zu Überschreitungen
der im Visakodex vorgegebenen Fristen für maximal zulässige
Wartebzw. Bearbeitungszeiten, und wie wird diesen Verstößen entgegengewirkt
(bitte mit entsprechenden Wartezeitangaben auflisten)?
21. Bezüglich welcher Auslandsvertretungen sieht die Bundesregierung
derzeit Probleme wegen langer Warte- und bzw. oder Bearbeitungszeiten,
was sind die Gründe hierfür, welche Maßnahmen zur Behebung der
Probleme wurden jeweils ergriffen oder sind geplant (bitte darstellen), und
welche entsprechenden Maßnahmen oder besonders belasteten Visastellen
gab es im Jahr 2023 bzw. 2024 (bitte ausführen)?
22. Welche Erfolge konnten nach Auffassung der Bundesregierung durch den
Aktionsplan Visabeschleunigung erzielt werden (bitte begründet und mit
Zahlen unterlegt auflisten), welche ausbleibenden Erfolge gab es
gegebenenfalls, und welche konkreten Maßnahmen mit welcher Zielsetzung sind
in diesem Rahmen zukünftig geplant (bitte so konkret wie möglich
ausführen und dabei insbesondere auch auf den Bereich der
Familienzusammenführung eingehen)?
23. Wie viele „verfälschte“ bzw. „erschlichene“ (bitte differenzieren) Visa
wurden im Jahr 2023 bzw. 2024 festgestellt (bitte getrennt auch nach den
zehn wichtigsten Ausstellungsländern differenzieren)?
24. In welchem Umfang haben deutsche Behörden bzw. Stellen im Jahr 2023
bzw. 2024 auf das Visainformationssystem (VIS) zugegriffen (bitte
jeweils nach Behörden bzw. Stellen auflisten), und zu welchen Treffern
bzw. Ergebnissen führte dies?
25. Wie viele Ein- und Ausreisen aus dem bzw. in das Schengen-Gebiet an
deutschen Flug- bzw. Seehäfen gab es im Jahr 2023 bzw. 2024 (bitte nach
Jahren, Ein- und Ausreisen und Flug- bzw. Seegrenzen auflisten)?
26. Welche Angaben kann die Bundesregierung machen zur Arbeit des
Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten im Bereich der Visabearbeitung
für die Jahre 2023 und 2024 (bitte nach Halbjahren differenzierte
Angaben machen, etwa auch zur Zahl des in welchen Bereichen eingesetzten
Personals, zur Zahl der mit welchem Ergebnis bearbeiteten
Visumverfahren in welchen Bereichen usw.; bitte auch Angaben machen zum Bereich
der Familienzusammenführung, insbesondere des allgemeinen
Familiennachzugs, d. h., nicht [nur] zu Fachkräften), und welche Veränderungen
im Bereich des Personalausbaus bzw. der inhaltlichen
Schwerpunktsetzung sind für die Zukunft geplant, insbesondere auch im Bereich des
allgemeinen Familiennachzugs?
27. Welche Angaben kann die Bundesregierung für das Jahr 2023 bzw. 2024
machen
a) zur Anzahl der Visaanträge (für kurz- und langfristige Aufenthalte)
mit gültiger Verpflichtungserklärung,
b) zum prozentualen Anteil der Visaanträge (für kurz- und langfristige
Aufenthalte) mit gültiger Verpflichtungserklärung,
c) zur Anzahl und zum Anteil von abgelehnten Visaanträgen (für kurz-
und langfristige Aufenthalte) mit gültiger Verpflichtungserklärung?
Berlin, den 7. April 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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