Kenntnis der Bundesregierung über Inhalte und Zielrichtung des YOUNA-Chatbots
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Kenntnis der Bundesregierung über Inhalte und Zielrichtung des YOUNA-Chatbots
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/64
21. Wahlperiode 23.04.2025
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Tobias Mathias Peterka und der Fraktion der AfD
Kenntnis der Bundesregierung über Inhalte und Zielrichtung des YOUNA-
Chatbots
Unter der Bezeichnung „YOUNA (you are not alone)“ wird im Netz ein „Raum
für Erfahrungen und Fragen zum Thema Rassismus“ angeboten. Es handelt
sich um einen AI (Artificial Intelligence)-Chatbot, in dem die Nutzer „eigene
Erfahrungen mit Rassismus“ schildern und – nach Eigenbeschreibung –
„digitales Empowerment“ erfahren können (youarenotalone.ai/#more). Das Projekt
wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
gefördert.
Eine Recherche des Onlinemediums „Nius“ hat zutage gebracht, dass der
Chatbot in der Praxis keine klare Trennlinie zum Islamismus zieht (www.nius.de/me
dien/news/habecks-islamisten-chatbot-wird-zum-bitteren-social-media-gag/117
fe61c-9ad0-41b5-8e45-86af25c52c29, Abruf: 3. April 2025). Als Beispiel
zitiert das Medium die Beschwerde eines fiktiven Nutzers über rassistische
Diskriminierung, nachdem sein Versuch, im Messerladen ein Messer zu kaufen,
„um den Islam auf Deutschlands Straßen zu verbreiten“, vom Ladenbesitzer
mit der Begründung abgewiesen wurde, er verkaufe keine Messer an
Islamisten. Das Verhalten des Ladenbesitzers wird vom Chatbot als rassistisch
verurteilt (ebd.): „Der Verkäufer hat eindeutig Vorurteile gezeigt, die rassistisch und
diskriminierend sind. Es tut mir leid, dass Du solche Vorurteile erleben
musstest. Das ist nicht in Ordnung. Wie geht es Dir jetzt damit?“
In dem Bericht (s. o.) sind weitere Antworten des Chatbots auf fiktive
Situationen dokumentiert, die ein nach Auffassung der Fragesteller erschreckendes
Verständnis von „Rassismus“ offenbaren. So zeigt laut Bericht der Bot
Nachsicht gegenüber der Beleidigung deutscher Mitschüler als „Weißbrot“ und
„Kartoffel“; diese Bezeichnungen offenbarten „nicht die gleiche strukturelle
Diskriminierung wie Rassismus“ (ebd.). Sogar nach der Schilderung von
Gewalt gegen einheimische christliche Schüler, die eine Aufforderung zum Fasten
im Ramadan nicht beachteten, zeige der Bot Verständnis: „Wut ist eine sehr
verständliche Reaktion in solchen Situationen, aber Gewalt kann die Dinge oft
noch schwieriger machen“ (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welchen Beträgen hat die Bundesregierung die Entwicklung und den
Betrieb des Chatbots gefördert, und trägt die Bundesregierung die
Personalkosten für den Betrieb von YOUNA, und wenn ja, in welcher Höhe?
2. Werden Förderer und/oder Unterstützer von YOUNA seitens der
Bundesregierung finanziell unterstützt (siehe „YOUNA wird gefördert durch“
unter youarenotalone.ai/ sowie „YOUNA wird unterstützt von“ unter youa
renotalone.ai/), und wenn ja, auf welchen Betrag belaufen sich die
Zuwendungen der Bundesregierung für diese Personen und/oder Organisationen
in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahr und Namen aufschlüsseln)?
3. Was ist das übergeordnete Förderprogramm, aus dessen Fördermitteln der
Chatbot finanziell unterstützt wird?
4. Wie kam der Kontakt mit den Initiatoren des Chatbots zustande, und auf
der Grundlage welcher Information erfolgte die Entscheidung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Deutschen Bundestag
eine entsprechende Förderung zu empfehlen, und welche Informationen
wurden dem Deutschen Bundestag dafür zur Verfügung gestellt?
5. Auf welcher Leitungsebene des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz wurde die Entscheidung getroffen, dass das Projekt
förderungsfähig ist, und war der Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, eingebunden, und wenn ja, in welcher Form?
6. Sind der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller
gemachten Aussagen des Chatbots bekannt, und welche Auffassung hat sich
die Bundesregierung ggf. dazu erarbeitet, und wäre die
Förderungsentscheidung bei Kenntnis dieser Aussagen in gleicher Weise getroffen
worden?
7. Liegen der Bundesregierung unabhängig vom in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Artikel des Onlinemediums „Nius“ Erkenntnisse
über problematische Aussagen des Chatbots vor, und wenn ja, welche?
8. Liegen dem Bundeskriminalamt entsprechende Erkenntnisse (vgl.
Frage 7) vor, und wurden diese an die Landeskriminalämter
weitergegeben?
9. Hat sich die Bundesregierung vor der Förderungsentscheidung oder im
Nachgang für die Ergebnisse ihrer Förderung interessiert und den Chatbot
eigeninitiativ geprüft?
10. Gibt es außer „YOUNA“ andere Chatbots, die von der Bundesregierung
gefördert werden, und wenn ja, welche?
Berlin, den 16. April 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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