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Vorschlag 18101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3791)

dip / drucksache 06.02.2026 · WP 21 · 21/4047 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 18101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3791) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4047 21. Wahlperiode 06.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3791 – Vorschlag 18101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokum entation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich t.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 18101 – Unnötige Angabepflichten bei Ausfuhranmeldung abschaffen – eine Anpassung der Außenwirtschaftsgesetzgebung gefordert. Der BDI argumentierte hier wie folgt: Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 6. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. „Die Verpflichtung zur zusätzlichen Angabe bei nicht- genehmigungspflichtigen Waren des außenwirtschaftsrechtlichen Ausführers, wenn dieser nicht mit dem zollrechtlichen Ausführer übereinstimmt, sollte wieder abgeschafft werden. Der gemäß Außenwirtschaftsrecht oder Dual-Use-Verordnung definierte außenwirtschaftsrechtliche Ausführer sollte nur bei genehmigungspflichtigen Ausfuhren ergänzend anzugeben sein, sofern er nicht mit dem zollrechtlichen Ausführer übereinstimmt“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratieko sten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__bl ob=publicationFile, S. 218). Die Bundesregierung sprach sich gegen die Umsetzung des eingebrachten Vorschlages aus und verwies auf einen marginalen Bereich (unter 1 Prozent aller Ausfuhrvorgänge), den diese Regelung betrifft (www.destatis.de/DE/The men/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/ver baendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 97). 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 18101 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? Der Vorschlag 18101 ist auf Grundlage einer systematischen Prüfung im Statistischen Bundesamt der Kategorie 2 (Prüferfordernis, ob mit entsprechender gesetzlicher Regelung oder mit einer untergesetzlichen Maßnahme die Rahmenbedingungen für Verfahrensverbesserungen geschaffen werden können) zugeordnet worden. Die Umsetzung des Vorschlags wurde nicht vorgesehen. Hinsichtlich der damals zugrunde liegenden Erwägungen verweist die Bundesregierung auf die entsprechenden Ausführungen im Monitoringbericht zur Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloa ds-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publica tionFile; S. 97 f.). 2. Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 18101 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Der Vorschlag 18101 wurde in der letzten Legislaturperiode eingebracht. Die Gründe zur bisherigen Nichtumsetzung sind im Monitoringbericht zur Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau dargelegt. Unabhängig davon steht die aktuelle Bundesregierung zu Umsetzungsmöglichkeiten dieses Vorschlags mit den Verbänden im Austausch. 3. Wie haben nach Kenntnis der Bundesregierung die anderen EU- Mitgliedstaaten diese Regelung umgesetzt? Auch andere EU-Mitgliedstaaten haben eigenständige Regelungen für die sich aus der Änderung der zollrechtlichen Ausführerdefinition ergebende Problematik getroffen. So verlangen beispielsweise einige andere europäische Zollverwaltungen einen vom zollrechtlichen Begriff abweichenden Ausführer aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen im Datenfeld „Vermerke“. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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