Vorschlag 18101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3791)
Text
Vorschlag 18101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3791)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4047
21. Wahlperiode 06.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3791 –
Vorschlag 18101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen
und ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände
erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage
beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von
Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/
DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokum
entation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub
likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich
t.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Deutschen
Industrie e. V. (BDI)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 18101 – Unnötige
Angabepflichten bei Ausfuhranmeldung abschaffen – eine Anpassung der
Außenwirtschaftsgesetzgebung gefordert. Der BDI argumentierte hier wie folgt:
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 6. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
„Die Verpflichtung zur zusätzlichen Angabe bei nicht-
genehmigungspflichtigen Waren des außenwirtschaftsrechtlichen Ausführers, wenn dieser nicht mit
dem zollrechtlichen Ausführer übereinstimmt, sollte wieder abgeschafft
werden. Der gemäß Außenwirtschaftsrecht oder Dual-Use-Verordnung definierte
außenwirtschaftsrechtliche Ausführer sollte nur bei genehmigungspflichtigen
Ausfuhren ergänzend anzugeben sein, sofern er nicht mit dem zollrechtlichen
Ausführer übereinstimmt“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratieko
sten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__bl
ob=publicationFile, S. 218).
Die Bundesregierung sprach sich gegen die Umsetzung des eingebrachten
Vorschlages aus und verwies auf einen marginalen Bereich (unter 1 Prozent
aller Ausfuhrvorgänge), den diese Regelung betrifft (www.destatis.de/DE/The
men/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/ver
baendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 97).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 18101
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Der Vorschlag 18101 ist auf Grundlage einer systematischen Prüfung im
Statistischen Bundesamt der Kategorie 2 (Prüferfordernis, ob mit entsprechender
gesetzlicher Regelung oder mit einer untergesetzlichen Maßnahme die
Rahmenbedingungen für Verfahrensverbesserungen geschaffen werden können)
zugeordnet worden. Die Umsetzung des Vorschlags wurde nicht vorgesehen.
Hinsichtlich der damals zugrunde liegenden Erwägungen verweist die
Bundesregierung auf die entsprechenden Ausführungen im Monitoringbericht zur
Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau
(www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloa
ds-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publica
tionFile; S. 97 f.).
2. Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages
18101 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche
Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, wenn ja,
wie ist eine Umsetzung vorgesehen, und wenn nein, aus welchen Gründen
nicht?
Der Vorschlag 18101 wurde in der letzten Legislaturperiode eingebracht. Die
Gründe zur bisherigen Nichtumsetzung sind im Monitoringbericht zur
Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau dargelegt.
Unabhängig davon steht die aktuelle Bundesregierung zu
Umsetzungsmöglichkeiten dieses Vorschlags mit den Verbänden im Austausch.
3. Wie haben nach Kenntnis der Bundesregierung die anderen EU-
Mitgliedstaaten diese Regelung umgesetzt?
Auch andere EU-Mitgliedstaaten haben eigenständige Regelungen für die sich
aus der Änderung der zollrechtlichen Ausführerdefinition ergebende
Problematik getroffen. So verlangen beispielsweise einige andere europäische
Zollverwaltungen einen vom zollrechtlichen Begriff abweichenden Ausführer aus
umsatzsteuerrechtlichen Gründen im Datenfeld „Vermerke“.
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ISSN 0722-8333
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