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Vorschlag 18108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4887)

dip / drucksache 02.04.2026 · WP 21 · 21/5190 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 18108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4887) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5190 21. Wahlperiode 02.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4887 – Vorschlag 18108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 18108 – „Regelungen zum vorzeitigen Baubeginn konkretisieren“ eine Anpassung der Bundesim- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 1. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. missionsschutzgesetzgebung gefordert. Der BDI verweist in seiner Argumentation beispielsweise auf die Errichtung des Tesla-Werkes, das durch einen vorzeitigen Baubeginn zeitsparend errichtet und in Betrieb genommen wurde. Letztendlich trägt der Vorhabenträger, also der Errichter des Werkes, das unternehmerische Risiko, da ein vorzeitiger Baubeginn nicht mit einer positiven Genehmigungsentscheidung gleichzusetzen ist (www.destatis.de/DE/Themen/ Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaen deabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 228). Die damalige Bundesregierung sprach sich nicht für die Umsetzung des eingebrachten Vorschlages aus und verwies auf das Gefahrenpotenzial, das mit einem vorzeitigen Baubeginn verbunden sei (www.destatis.de/DE/Themen/Sta at/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendea bfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 105). 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 18108 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht (BGBl. 2024 I Nr. 225 vom 08.07.2024) wurde der Vorschlag – soweit rechtlich möglich – umgesetzt. Liegen die Voraussetzungen des § 8a Absatz 1 Satz 2 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vor, kann auf Antrag des Antragstellers auf das Erfordernis einer positiven Gesamtprognose verzichtet werden. 2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 18108 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, und wenn ja, inwiefern? a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Fragen 2 bis 2b werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wie viele Projekte, wie z. B. das Tesla-Werk in Brandenburg, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch einen vorzeitigen Baubeginn realisiert? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 4. Welche Maßstäbe bezüglich des Gefährdungspotenzials werden nach Kenntnis der Bundesregierung an ein Projekt wie z. B. das Tesla-Werk in Brandenburg gestellt? Hinsichtlich des Gefahrenpotentials einer nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlage wird auf die §§ 1, 3 und 4 BImSchG verwiesen. 5. Plant die Bundesregierung generell eine Evaluierung und bzw. oder Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) oder eine konkrete Novellierung des § 8a BImSchG (Zulassung vorzeitigen Beginns) im Sinne einer Verfahrensbeschleunigung, hier zu Vorschlag 18108? a) Wenn ja, in welcher Hinsicht, wann, und mit welchen konkreten Maßnahmen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5 bis 5b werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Das Instrument des vorzeitigen Beginns ist flexibel gestaltet; zudem wurde zur breiteren Anwendung des § 8a BImSchG eine Vollzugshilfe über die Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) verabschiedet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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