Vorschlag 18108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4887)
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Vorschlag 18108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4887)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5190
21. Wahlperiode 02.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4887 –
Vorschlag 18108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung
darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete
Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich
mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem
BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat
ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo
rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos
ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin
gbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Deutschen
Industrie e. V. (BDI)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 18108 – „Regelungen
zum vorzeitigen Baubeginn konkretisieren“ eine Anpassung der Bundesim-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 1. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
missionsschutzgesetzgebung gefordert. Der BDI verweist in seiner
Argumentation beispielsweise auf die Errichtung des Tesla-Werkes, das durch einen
vorzeitigen Baubeginn zeitsparend errichtet und in Betrieb genommen wurde.
Letztendlich trägt der Vorhabenträger, also der Errichter des Werkes, das
unternehmerische Risiko, da ein vorzeitiger Baubeginn nicht mit einer positiven
Genehmigungsentscheidung gleichzusetzen ist (www.destatis.de/DE/Themen/
Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaen
deabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 228).
Die damalige Bundesregierung sprach sich nicht für die Umsetzung des
eingebrachten Vorschlages aus und verwies auf das Gefahrenpotenzial, das mit
einem vorzeitigen Baubeginn verbunden sei (www.destatis.de/DE/Themen/Sta
at/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendea
bfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 105).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 18108
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz,
zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und
zur Umsetzung von EU-Recht (BGBl. 2024 I Nr. 225 vom 08.07.2024) wurde
der Vorschlag – soweit rechtlich möglich – umgesetzt. Liegen die
Voraussetzungen des § 8a Absatz 1 Satz 2 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG) vor, kann auf Antrag des Antragstellers auf das Erfordernis einer
positiven Gesamtprognose verzichtet werden.
2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 18108 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, und wenn ja, inwiefern?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wie viele Projekte, wie z. B. das Tesla-Werk in Brandenburg, wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung durch einen vorzeitigen Baubeginn
realisiert?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
4. Welche Maßstäbe bezüglich des Gefährdungspotenzials werden nach
Kenntnis der Bundesregierung an ein Projekt wie z. B. das Tesla-Werk in
Brandenburg gestellt?
Hinsichtlich des Gefahrenpotentials einer nach dem Bundes-
Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlage wird auf die §§ 1, 3 und 4 BImSchG
verwiesen.
5. Plant die Bundesregierung generell eine Evaluierung und bzw. oder
Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) oder eine
konkrete Novellierung des § 8a BImSchG (Zulassung vorzeitigen
Beginns) im Sinne einer Verfahrensbeschleunigung, hier zu Vorschlag
18108?
a) Wenn ja, in welcher Hinsicht, wann, und mit welchen konkreten
Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5b werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Das Instrument des vorzeitigen Beginns ist flexibel gestaltet; zudem wurde zur
breiteren Anwendung des § 8a BImSchG eine Vollzugshilfe über die Bund/
Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) verabschiedet.
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ISSN 0722-8333
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