Vorschlag 31201 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3790)
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Vorschlag 31201 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3790)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4044
21. Wahlperiode 05.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3790 –
Vorschlag 31201 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen
und ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände
erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage
beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von
Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/
DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokum
entation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub
likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich
t.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Der Mittelstandsverbund – ZGV
e. V.“ beteiligte wurde unter dem Vorschlag 31201 – Vollständig digitalisierte,
effizientere öffentliche Verwaltung durch Ziel- und Laufzeitvorgaben – eine
Anpassung der Onlinezugangsgesetzgebung gefordert. Eine nicht ausreichend
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 5. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schnelle Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) aufgrund fehlender
Einflussmöglichkeiten übergeordneter Verwaltungsebenen gegenüber
untergeordneten Ebenen, die nach Auffassung des Mittelstandverbundes ihren
Verpflichtungen nicht nachkommen, erfordern eine Anpassung der aktuell
bestehenden Gesetzgebung. Des Weiteren soll auch die Vergleichbarkeit und
Transparenz zwischen den Verwaltungen auf gleicher Ebene ermöglicht werden, um
neben den vorgenannten auch weitergehende Punkte des OZG umsetzen zu
können (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/
Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile,
S. 302).
Die Bundesregierung erklärte, dass die Umsetzung des eingebrachten
Vorschlages nur schrittweise umgesetzt werden kann. Begründet wurde dies mit
weiteren Maßnahmen wie der Fortsetzung der Neuausrichtung des IT-
Planungsrates und leistungsfähigen Governance-Strukturen (www.destatis.de/D
E/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekost
en/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 176).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 31201
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Der Vorschlag 31201 ist auf Grundlage einer systematischen Prüfung im
Statistischen Bundesamt der Kategorie 1 (Potenziell geeignet für zeitnah umsetzbare
gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder in einem weiteren
Bürokratieentlastungsgesetz) zugeordnet worden. Der Vorschlag war teilweise umgesetzt bzw.
auf den Weg gebracht. Hinsichtlich der damals zugrunde liegenden
Erwägungen verweist die Bundesregierung auf den Monitoringbericht zur Umsetzung
der Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau (www.destati
s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokrati
ekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile;
S. 176 f.).
2. Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages
31201 der Verbändeabfrage fortführen, um eine tatsächliche
Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, wenn ja,
wie ist eine Umsetzung vorgesehen, und wenn nein, aus welchen Gründen
nicht?
Es liegt keine weitergehende Konkretisierung des Vorschlags vor. Die
Bundesregierung hat u. a. im Rahmen der Modernisierungsagenda (Bund) konkrete
Maßnahmen beschlossen, um Unternehmen eine deutlich bessere
Serviceerfahrung zu verschaffen (Unterrichtung durch die Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 21/2150, S. 19 ff.). Demnach werden staatliche Service-Angebote
u. a. nach einem systematischen Verfahren überarbeitet und stärker an den
Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer ausgerichtet. Zudem werden die
Möglichkeiten für Rückmeldungen zu bestehenden Services ausgeweitet und der
Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten verbessert. Diese
Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung.
3. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das OZG evaluiert, wenn ja,
wie wurden die Ergebnisse durch die Bundesregierung bewertet, welche
Maßnahmen wurden durch die Bundesregierung infolge der Evaluierung
ergriffen, und wenn nein, wieso nicht?
Siehe § 11 Nummer 1 zweiter Halbsatz OZG: Die für die
Verwaltungsdigitalisierung zuständigen Ministerien der Länder und des Bundes beauftragen eine
fachunabhängige wissenschaftliche Einrichtung, das OZG alle drei Jahre,
erstmals nach Ablauf von drei Jahren nach dem 24. Juli 2024, zu evaluieren.
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ISSN 0722-8333
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