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Auswirkungen der Steuerpolitik auf unterschiedliche Einkommensgruppen mit einem Verteilungs-Check sichtbar machen

dip / drucksache 05.02.2026 · WP 21 · 21/4004 · Antrag · Original ↗

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Auswirkungen der Steuerpolitik auf unterschiedliche Einkommensgruppen mit einem Verteilungs-Check sichtbar machen [Antrag der Abgeordneten Doris Achelwilm, Janine Wissler, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Auswirkungen der Steuerpolitik auf unterschiedliche Einkommensgruppen mit einem Verteilungs-Check sichtbar machen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Einkommensverteilung in Deutschland ist von deutlicher Ungleichheit geprägt. Die Schere zwischen Arm und Reich ist in den letzten Jahren weiter aufgegangen. Während die realen Einkommen des obersten Zehntels seit 1990 bis 2021 um rund 58 Prozent gestiegen sind, hat sich das Einkommen des untersten Zehntels in diesem Zeitraum kaum verändert und liegt real auf demselben Niveau wie vor 25 Jahren (vgl. www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.937278.de/25-8.pdf, S. 108). Die Vermögensverteilung weist eine noch größere Ungleichheit auf. Das Vermögen in Deutschland ist auf einige wenige Vermögende konzentriert (vgl. www.bpb.de/ kurzknapp/zahlen-und-fakten/sozialbericht-2024/553230/vermoegensungleichheit/). Die reichsten 10 Prozent der Menschen in Deutschland besitzen derzeit rund 61 Prozent des gesamten Nettovermögens, die untere Hälfte der Bevölkerung besitzt insgesamt nur 2,3 Prozent (vgl. www.wiwo.de/politik/deutschland/bundesbank-bericht-so- ungleich-ist-vermoegen-in-deutschland-verteilt/29758634.html). Die ungleiche Verteilung von Vermögen ist eng mit der ungleichen Verteilung von Einkommen verknüpft. Steuerpolitik ist ein wirkmächtiges Instrument, das – je nach Ausgestaltung – gesellschaftliche Ungleichheit verringern oder verstärken kann. Gesetzentwürfe der Bundesregierung enthalten gemäß § 44 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien Angaben zu den mit einem Gesetzesvorhaben verbundenen Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen. Auch der erwartete Erfüllungsaufwand für Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung wird entsprechend dargestellt. Angaben zur Verteilungswirkung der entsprechenden Maßnahme nach Einkommensgruppen fehlen hingegen. Aktuell ist nicht ersichtlich, inwiefern beispielsweise Personen mit niedrigen oder hohen Einkommen durch ein Gesetz be- oder entlastet werden. Um diese Verteilungseffekte in Steuergesetzen abzubilden, ist die Angabe der finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen getrennt nach Einkommensdezilen sowie für die reichsten 5 Prozent, 1 Prozent und 0,1 Prozent erforderlich. Die Bewertung von Verteilungswirkungen („Distributional Impact Assessments“) wird auch von der EU-Kommission empfohlen (vgl. https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activi- Deutscher Bundestag Drucksache 21/4004 21. Wahlperiode 05.02.2026 ties/social-protection-social-inclusion/addressing-poverty-and-supporting-social- inclusion/access-essential-services/distributional-impact-assessment_en#:~:text= Distributional%20Impact%20Assessment%20is%20an,the%20changing%20world%20of- %20work). Schweden ist ein positives Beispiel dafür, wie regelmäßig die wirtschaftlichen und verteilungspolitischen Auswirkungen politischer Maßnahmen analysiert werden können. Der Fiskalpolitische Rat Schwedens erstellt unabhängige Evaluationen der Fiskalpolitik, auch hinsichtlich ihrer Verteilungswirkung. Seit 1994 veröffentlicht Schwedens Regierung verteilungspolitische Berichte („Fördelningspolitisk redogörelse“) als Anhänge zu den jährlichen Haushalten (vgl. www.regeringen.se/ informationsmaterial/2025/04/fordelningspolitisk-redogorelse-april-2025/). Auch andere Staaten schaffen mehr Transparenz zu den verteilungspolitischen Auswirkungen von Steuermaßnahmen. So hat zum Beispiel Großbritannien Kriterien für die Bewertung der Verteilungswirkung von Gesetzen festgelegt (vgl. www.gov.uk/government/ publications/the-green-book-appraisal-and-evaluation-in-central-government/the- greenbook-2020#a3-distributional-appraisal). Das Bureau for Economic Policy Analysis der Niederlande berechnet Schätzungen zu der Verteilungswirkung der Wahlprogramme der Parteien, zumindest aufgeteilt auf Privathaushalte und Unternehmen (vgl. www.cpb.nl/en/publication/charted-choices-2027-2030). Auch in Deutschland existieren bereits Datengrundlagen und Mikrosimulationsmodelle, wie die des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des ifo Instituts – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V., des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und des Fraunhofer Instituts, die eine Schätzung der Auswirkungen von Steueränderungen auf die Einkommensverteilung mit vertretbarem Aufwand ermöglichen. Solche Schätzungen sind möglich und werden bereits gemacht. Beispiele der jüngeren Vergangenheit sind Schätzungen zum sog. „Investitionsbooster“ (vgl. www.diw.de/documents/dokumentenarchiv/17/diw_01.c.- 960813.de/bachdiw_stellungnahme_2025_06_23ba.pdf), Schätzungen zu den Verteilungswirkungen der Wahlprogramme ausgewählter Parteien (vgl. www.diw.de/- documents/publikationen/73/diw_01.c.936232.de/diw_aktuell_106.pdf) sowie die Analyse der Verteilungswirkungen ausgewählter steuerpolitischer Reformen der 19. Legislaturperiode (vgl. www.ifo.de/DocDL/ifo_Forschungsberichte_122-Vertei- lungswirkungen-steuerpolitischer-Reformen.pdf). Die Veröffentlichung dieser Informationen stärkt die parlamentarische Kontrolle, ermöglicht eine informierte öffentliche Debatte und verbessert die Qualität und Transparenz der Gesetzgebung in Hinblick auf ihre Verteilwirkung. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. eine Ergänzung von § 44 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorzunehmen, damit steuerliche Gesetzentwürfe zukünftig folgende Angaben beinhalten: Schätzung der Anteile der Steuermindereinnahmen bzw. -mehreinnahmen, die auf Unternehmen und Privathaushalte entfallen; für die Privathaushalte soll der Anteil zusätzlich nach Einkommensdezilen sowie für die 5 Prozent, 1 Prozent und 0,1 Prozent einkommensstärksten Haushalte aufgeschlüsselt werden; 2. die Methodik zur Berechnung der Steuerinzidenz zu veröffentlichen sowie bei Beauftragung eines wissenschaftlichen Instituts die Auftragnehmenden transparent zu machen; 3. spätestens nach vier Jahren eine ex-post verteilungspolitische Evaluation von Steuergesetzen vorzunehmen, wie es bereits für die Auswirkungen von steuerpolitischen Maßnahmen auf die Einnahmen von Bund, Länder und Kommunen erfolgt (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/ Broschueren_Bestellservice/datensammlung-zur-steuerpolitik-2025.pdf?__blob= publicationFile&v=10, S. 14 ff.). Berlin, den 27. Januar 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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