Datenauswahl und mögliche Analysegrenzen im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht
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Datenauswahl und mögliche Analysegrenzen im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4827
21. Wahlperiode 19.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sascha Müller, Karoline Otte, Katharina Beck,
Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Stefan Schmidt und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Datenauswahl und mögliche Analysegrenzen im Siebten Armuts- und
Reichtumsbericht
Das Bundeskabinett hat am 3. Dezember 2025 den Siebten Armuts- und
Reichtumsbericht (7. ARB) beschlossen (vgl. www.bmas.de/DE/Service/Presse/Press
emitteilungen/2025/bundeskabinett-beschliesst-den-siebten-armuts-und-reichtu
msbericht.html). Die Bundesregierung ist durch einen Beschluss des Deutschen
Bundestages vom 27. Januar 2000 verpflichtet, regelmäßig einen Armuts- und
Reichtumsbericht vorzulegen, der die wirtschaftliche und soziale Lage sowie
die zugrunde liegenden Ursachen von Armut und Reichtum analysiert. Der
parlamentarische Auftrag umfasst eine faktenbasierte und integrierte Betrachtung
materieller Ressourcen, zentraler Lebenslagen und sozialer Mobilität sowie die
Ableitung umfassender politischer Handlungsbedarfe.
Der vorliegende Bericht erfüllt nach Ansicht der Fragestellenden diesen
Anspruch nur eingeschränkt. Insbesondere im oberen Einkommens- und
Vermögensbereich stehen nur begrenzt belastbare Informationen zur Verfügung.
Zentrale Wechselwirkungen – etwa zwischen Einkommen, Vermögen,
Kapitalerträgen und Erbschaften – werden nicht systematisch analysiert. Dadurch bleiben
wesentliche strukturelle Ursachen sozialer Ungleichheit unzureichend erfasst,
und die im Berichtsauftrag vorgesehene Ableitung tragfähiger politischer
Schlussfolgerungen wird erschwert.
Internationale verteilungsökonomische Forschung weist darauf hin, dass sehr
große Vermögensbestände in amtlichen Statistiken systematisch unterschätzt
werden. Gerade im obersten Bereich der Vermögensverteilung verlieren
einkommensbasierte Indikatoren an Aussagekraft, da ökonomische Erträge dort
zunehmend in Form von Vermögenszuwächsen, nicht realisierten Gewinnen
und Beteiligungserträgen anfallen, die statistisch nur unvollständig erfasst
werden.
In der Folge bleiben zentrale ökonomische Ressourcen sowie damit verbundene
Einfluss- und Handlungsspielräume in der Verteilungsanalyse unzureichend
abgebildet, was die Aussagekraft der für staatliches Handeln herangezogenen
Analysen einschränkt und Fragen politischer Gleichheit und demokratischer
Steuerungsfähigkeit berührt. Eine differenzierte, datengestützte Betrachtung
hoher Einkommen und Vermögen bildet eine wesentliche Grundlage für eine
sachgerechte Bewertung sozialer Ungleichheit und für die Ableitung
tragfähiger politischer Entscheidungen.
Eine unzureichende statistische Erfassung sehr großer Vermögensbestände und
ihrer Erträge hat dabei auch institutionelle Relevanz, da sie die Transparenz
über ökonomische Ressourcen und deren Konzentration einschränkt, auf deren
Grundlage politische Entscheidungen getroffen werden. Die Qualität der
Verteilungsberichterstattung ist damit eine Voraussetzung für eine informierte
öffentliche Debatte, eine funktionsfähige demokratische Steuerung sowie für
transparente Prozesse demokratischer Willensbildung.
Im Bereich Vermögen werden im 7. ARB zwar hohe Konzentrationen
ausgewiesen, jedoch vorwiegend auf aggregierter Ebene. Informationen über sehr
große Vermögensbestände, deren Zusammensetzung und Bedeutung fehlen
weitgehend. Der Bericht weist für den Berichtszeitraum einen Vermögens-Gini
von rund 0,72 aus, ohne die Struktur der Vermögenskonzentration im oberen
Bereich weiter aufzuschlüsseln. Zwar zeigt der Bericht, dass das oberste Dezil
nahezu die Hälfte der übertragenen Vermögen erhält, doch deren langfristige
Bedeutung für Vermögensaufbau und soziale Mobilität wird nur begrenzt
analysiert.
Im Bereich Einkommen verweist der ARB auf langfristig stabile
Ungleichheitskennziffern, ohne deren Ursachen vertiefend zu untersuchen. Externe
Auswertungen zeigen hingegen wachsende Abstände zwischen hohen und niedrigen
Einkommen sowie steigende Armutsquoten (vgl. Hans-Böckler-Stiftung, WSI
(Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut)-Verteilungsbericht 2025).
Preissteigerungen belasten niedrige Erwerbseinkommen überdurchschnittlich –
ein Aspekt, der im Bericht nur begrenzt berücksichtigt wird.
Im Bereich Altersarmut verweist der 7. ARB auf rund 750 000
Leistungsbeziehende der Grundsicherung im Alter, berücksichtigt jedoch die empirisch
belegte hohe Nichtinanspruchnahme dieser Leistungen nicht ausreichend. Nach
wissenschaftlichen Studien nimmt nur ein Teil der Anspruchsberechtigten
Leistungen tatsächlich in Anspruch, sodass das Ausmaß von Altersarmut statistisch nur
unvollständig abgebildet wird (vgl. DIW (Deutsches Institut für
Wirtschaftsforschung)-Wochenbericht 49/2019). Seniorinnen und Senioren
gehören zu den Gruppen mit stark steigenden Armutsrisiken. Eine Fokussierung
auf relative Einkommensarmut und Leistungsbezug reicht nicht aus, um das
Ausmaß von Altersarmut abzubilden.
Positiv hervorzuheben ist, dass Klima- und Dekarbonisierungsfragen
aufgegriffen werden; die sozialen Verteilungswirkungen bestehender Klimapolitik
bleiben jedoch weitgehend unquantifiziert. Dabei bleibt offen, in welchem Umfang
Klimainstrumente unterschiedliche Haushalte finanziell belasten.
Aus den Bereichen Vermögenskonzentration, Einkommensungleichheit,
Wohnkostenentwicklung, Klimaungleichheit und ungleiche Vermögensübertragungen
ergeben sich zentrale strukturelle Faktoren sozialer Ungleichheit, deren
Darstellung und analytische Einordnung im 7. ARB unterschiedlich weit reichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Nach welchen fachlichen Kriterien wurden die im Siebten Armuts- und
Reichtumsbericht verwendeten Indikatoren, Datenquellen und
Analyseansätze ausgewählt, und welche Bedeutung hatten dabei insbesondere
Datenverfügbarkeit, methodische Belastbarkeit, zeitliche Vergleichbarkeit
und die Abbildbarkeit hoher Einkommen und Vermögen?
2. Welche konzeptionellen Ansätze zur Bestimmung von Reichtum wurden
bei der Erstellung des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts geprüft und
verwendet?
a) Aus welchen fachlichen Gründen enthält der Bericht keine
eigenständige Definition von Reichtum?
b) Welche Auswirkungen hat das Fehlen einer eigenständigen Definition
von Reichtum auf die Auswahl der verwendeten Indikatoren sowie auf
die Analyse hoher Vermögen und Einkommen im Siebten Armuts-
und Reichtumsbericht?
3. Welche übergreifenden Datenquellen stehen der Bundesregierung zur
Erfassung großer Vermögensbestände zur Verfügung?
4. Welchen fachlichen Überlegungen folgt die Bundesregierung bei der
Festlegung des Schwellenwerts von 5 000 Euro jährlichem
Vermögenseinkommen für den ARB-Indikator R02 („Top-
Vermögenseinkommensbezieher“), und aus welchen Gründen wird auf eine differenzierte
Betrachtung der Vermögenseinkommen im oberen Prozent- und
Promillebereich verzichtet?
5. In welchem Umfang kann der Siebte Armuts- und Reichtumsbericht
Wechselwirkungen zwischen Einkommen und Vermögen im oberen
Verteilungsbereich abbilden, und in welcher Form werden diese
Wechselwirkungen im Bericht konzeptionell oder methodisch berücksichtigt?
6. Aus welchen fachlichen und methodischen Gründen werden bestimmte
Vermögenskomponenten, insbesondere nicht realisierte
Vermögensgewinne, im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht nicht berücksichtigt?
7. Welche Auswirkungen haben etwaige Datenlücken und methodische oder
rechtliche Begrenzungen auf die Aussagekraft des Armuts- und
Reichtumsberichts, insbesondere im Hinblick auf die Analyse hoher Vermögen,
Einkommenskonzentrationen und struktureller Ungleichheit?
8. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die nach Ansicht der
Fragestellenden bestehenden Datenlücken bei großen
Vermögensbeständen, Kapitalerträgen und nicht realisierten Vermögensgewinnen künftig zu
verringern, und welche fachlichen, rechtlichen oder statistischen Grenzen
stehen dem entgegen?
9. In welchem Umfang werden im Armuts- und Reichtumsbericht materielle
und soziale Deprivation mit Informationen zur Vermögensverteilung
verknüpft, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor,
wie Vermögensarmut das Risiko materieller Einschränkungen beeinflusst?
10. Welche institutionellen, wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen
Akteure wurden in den Erstellungsprozess des Berichtes einbezogen, und
in welcher Form flossen deren Beiträge in den Siebten Armuts- und
Reichtumsbericht ein?
11. Welche fachlichen Grundlagen nutzt die Bundesregierung zur Einordnung
der Entwicklung der verfügbaren Haushaltseinkommen im
Berichtszeitraum?
12. Welche methodischen Ansätze und statistischen Verfahren verwendet die
Bundesregierung, um langfristige Trends der Einkommens- und
Vermögensungleichheit über verschiedene Berichtszeiträume hinweg zu
analysieren und vergleichbar darzustellen?
13. Aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung im Armuts- und
Reichtumsbericht auf die Darstellung und Erläuterung der sogenannten
Palma-Ratio als ergänzenden Ungleichheitsindikator zur Abbildung von
Unterschieden zwischen oberen und unteren Einkommens- bzw.
Vermögensgruppen?
14. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verteilung von
Arbeitseinkommen in verschiedenen Einkommensgruppen – einschließlich
der sehr hohen Einkommen – vor, und auf welchen Datenquellen beruhen
diese Angaben?
15. Welche Aspekte der Einkommensverteilung können nach Kenntnis der
Bundesregierung mit den derzeit verfügbaren Daten nur eingeschränkt
abgebildet werden, und welche Gründe bestehen für diese Begrenzungen?
16. Welche konkreten steuerpolitischen Maßnahmen prüft oder plant die
Bundesregierung, um im Sinne eines „ausgewogenen und sozial gerechten
Steuermixes“ die Steuer- und Abgabenbelastung geringer und mittlerer
Arbeitseinkommen zu begrenzen und damit die im Armuts- und
Reichtumsbericht beschriebenen Ziele einer wachstumsfreundlichen und
verteilungsgerechten Steuerpolitik zu erreichen (vgl. ARB, Kapitel 2.4.2)?
17. Welche Optionen erwägt die Bundesregierung darüber hinaus, um die
Nettoeinkommen unterer und mittlerer Einkommensgruppen gezielt zu
erhöhen, und wie bewertet sie die finanziellen und verteilungspolitischen
Wirkungen dieser möglichen Maßnahmen im Rahmen des im Armuts-
und Reichtumsbericht beschriebenen „ausgewogenen und sozial gerechten
Steuermixes“?
18. Welche methodischen Ansätze nutzt die Bundesregierung für die
Darstellung der Vermögensverteilung im oberen Bereich, und auf welche
Datenquellen stützt sie sich hierbei?
19. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Zusammensetzung
großer Vermögensbestände vor?
20. Welche Daten nutzt die Bundesregierung zur Erfassung von
Unternehmens-, Immobilien- und Finanzvermögen natürlicher Personen,
und welche Grenzen bestehen dabei?
21. Welche Rolle spielen Vermögensgewinne, Kapitalerträge und nicht
realisierte Wertsteigerungen in der Analyse der Vermögensentwicklung des
oberen Verteilungsbereichs, und welche Daten stehen der
Bundesregierung hierfür zur Verfügung?
22. Welche Möglichkeiten bestehen zur systematischen Auswertung der
gemeinsamen Verteilung hoher Arbeits- und Kapitaleinkommen?
23. Welche Auswirkungen hatte die Einführung der Abgeltungsteuer auf die
statistische Sichtbarkeit und Dokumentation von Kapitalerträgen?
24. Welche steuerrechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen
beeinflussen die Datentransparenz über Vermögens- und Kapitaleinkünfte?
25. Sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte für eine strukturelle
Unterbesteuerung sehr großer Vermögen infolge der begrenzten Erfassung
vermögensbasierter Erträge – insbesondere nicht realisierter Vermögensgewinne
und einbehaltener Beteiligungserträge –, wie sie in der internationalen
verteilungsökonomischen Forschung, unter anderem von Gabriel Zucman,
beschrieben wird?
26. Wie bewertet die Bundesregierung unabhängig von der eigenen
Einschätzung zur Frage einer strukturellen Unterbesteuerung den Ansatz einer
individuellen Mindestbesteuerung sehr hoher Vermögen, der darauf abzielt,
eine gleichmäßige effektive steuerliche Mindestbelastung sicherzustellen,
sofern die tatsächlich gezahlten Steuern unter einer festgelegten Schwelle
liegen?
27. Welche Daten stehen der Bundesregierung zu Unternehmensbeteiligungen
natürlicher Personen zur Verfügung?
28. Welche Erkenntnisse bestehen über die Qualität der Informationen zu
wirtschaftlich Berechtigten, insbesondere bei internationalen oder
komplexen Eigentümerstrukturen?
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft der verfügbaren
Daten über Kapitalerträge im internationalen Vergleich?
30. Welche externen wissenschaftlichen Studien und Datensätze zu großen
Vermögensbeständen und Vermögenskonzentrationen wurden für die
Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichts herangezogen?
a) Nach welchen Kriterien wurden diese Studien und Datensätze
ausgewählt?
b) In welchem Umfang fließen ihre Ergebnisse in die Analyse der
Vermögensverteilung ein?
31. Welche Indikatoren nutzt die Bundesregierung zur Bewertung der
Auswirkungen steigender Wohnkosten auf unterschiedliche Haushaltsgruppen?
32. Auf welcher Datenbasis beruhen die Aussagen des Armuts- und
Reichtumsberichts zur Entwicklung der Überschuldungssituation privater
Haushalte?
33. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der
verfügbaren Realeinkommen seit Beginn der Preissteigerungsphasen vor?
34. Welche Datengrundlagen stehen für die Bewertung der
Wohnkostenbelastung älterer Menschen zur Verfügung?
35. Welche Daten nutzt die Bundesregierung zur Einschätzung des Umfangs
der Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen im Alter, und wie
bewertet sie die Aussagekraft dieser Daten vor dem Hintergrund, dass lediglich
der tatsächliche Leistungsbezug statistisch erfasst wird?
36. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Nichtinanspruchnahme
von Mindestsicherungsleistungen für die Interpretation armutsbezogener
Indikatoren im Alter bei, und wie wird dies im Armuts- und
Reichtumsbericht berücksichtigt?
37. In welchem Umfang berücksichtigt die Bundesregierung in ihrer
Berichterstattung strukturelle Faktoren, die spezifisch zur Armutsgefährdung
älterer Menschen beitragen, und welche Datenquellen werden hierfür
herangezogen?
38. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ältere Menschen, die
trotz Armutsbetroffenheit keinen Leistungsanspruch haben oder keinen
Antrag stellen, und wie wird dieser Personenkreis im Armuts- und
Reichtumsbericht berücksichtigt?
39. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den sozialen Folgen
steigender Wohnkostenbelastungen vor, insbesondere im Hinblick auf
Armutsrisiken trotz Erwerbsarbeit und Einschränkungen der sozialen
Teilhabe?
40. Welche Datengrundlagen nutzt die Bundesregierung zur Darstellung der
unterschiedlichen CO₂-Emissionen verschiedener Einkommensgruppen?
41. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den sozialen
Wirkungen bestehender Klimapolitikinstrumente auf verschiedene
Haushaltstypen vor?
42. Welche methodischen Einschränkungen bestehen bei der Erfassung
klimabedingter finanzieller Belastungen unterschiedlicher Haushaltsgruppen?
43. Welche Daten und Kriterien verwendet die Bundesregierung zur
Einschätzung der Wechselwirkungen zwischen Klimapolitik und sozialer
Ungleichheit?
44. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
dargestellten Entwicklungen sowie aus den in den vorangegangenen Fragen
angesprochenen Analysegrenzen im Bereich Verteilung, Einkommen,
Vermögen und Vermögensübertragungen für künftige politische
Schwerpunktsetzungen und Berichtskonzeptionen?
45. Welche zusätzlichen Datenquellen hält die Bundesregierung für geeignet,
um Ursachen und Strukturen sozialer Ungleichheit künftig differenzierter
abzubilden?
46. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Erkenntnisse über
leistungslose Einkommen systematischer in die Berichterstattung
einzubeziehen?
47. Welche Perspektiven bestehen für eine langfristige Weiterentwicklung des
Armuts- und Reichtumsberichts hinsichtlich Analyseumfangs, Datentiefe
und methodischer Transparenz?
Berlin, den 24. Februar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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