Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München - angekündigter Bau eines neuen Abschiebeterminals
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Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München - angekündigter Bau eines neuen Abschiebeterminals
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3963
21. Wahlperiode 02.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sascha Lensing, Raimond Scheirich, Martin Hess, Dr. Bernd
Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth, Christopher
Drößler, Jochen Haug, Markus Matzerath, Arne Raue, Udo Theodor Hemmelgarn,
Dr. Christina Baum, Uwe Schulz, Jörg Zirwes, Stefan Keuter, Dr. Christoph
Birghan, Mirco Hanker, Bernd Schattner, Manfred Schiller, Kay Gottschalk, Tobias
Teich, Wolfgang Wiehle, Nicole Hess, Otto Strauß, Dr. Daniel Zerbin, Dr. Michael
Blos, Edgar Naujok, Martina Uhr, Jörn König, Kurt Kleinschmidt, Knut Meyer-
Soltau, Erhard Brucker, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Malte Kaufmann, Andreas
Mayer, Thomas Ladzinski, Adam Balten, Kay-Uwe Ziegler, Robin Jünger, Lukas
Rehm, Tobias Ebenberger, Claudia Weiß, Hauke Finger, Tobias Matthias Peterka,
Andreas Paul, Sven Wendorf und der Fraktion der AfD
Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München – angekündigter Bau eines
neuen Abschiebeterminals
Die konsequente Durchsetzung geltenden Rechts ist eine zentrale
Voraussetzung für das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat. Dazu gehört auch,
dass vollziehbar ausreisepflichtige Personen tatsächlich das Bundesgebiet
verlassen. Der Freistaat Bayern hat in den vergangenen Jahren wiederholt betont,
Abschiebungen effizienter zu gestalten und bestehende Vollzugsdefizite
abbauen zu wollen. Vor diesem Hintergrund kommt dem geplanten neuen
Abschiebeterminal am Flughafen München eine erhebliche politische Bedeutung zu. Mit
dem neuen Abschiebeterminal am Flughafen München soll die Kapazität auf
bis zu 100 Abschiebungen bzw. Rücküberstellungen pro Tag erhöht werden.
Derzeit existiert lediglich ein kleines Abschiebegefängnis mit einer Kapazität
von 50 Plätzen (www.augsburger-allgemeine.de/bayern/so-sieht-der-plan-
fuerdas-neue-abschiebeterminal-in-muenchen-aus-112889610).
Noch im November 2025 sprach der bayerische Ministerpräsident Markus
Söder (CSU) nach einer Klausurtagung seiner Partei in München wörtlich von
einer „Abschiebeoffensive“ im kommenden Jahr (2026). Er wies in diesem
Zusammenhang noch einmal auf die Pläne hin, am Flughafen München ein
Abfertigungsterminal nur für Abschiebeflüge einzurichten (www.deutschlandfun
k.de/csu-dringt-auf-mehr-abschiebungen-102.html).
Trotz jahrelanger Planungen ist das Projekt bislang nicht realisiert worden und
befindet sich offenbar erneut in einer Phase des Stillstands. Weder der aktuelle
Projektstand noch Zuständigkeiten, Zeitpläne oder die zu erwartenden Kosten
sind für den Bayerischen Landtag transparent nachvollziehbar. Nach
Informationen der „Ausburger Allgemeine“ hatte die Münchner Flughafengesellschaf
bereits im Sommer 2025 einen Bauantrag eingereicht. Diesem zufolge wird der
Personalbedarf für die Einrichtung auf um die 250 Landespolizeikräfte, 145
Personenbegleiter (Luft) und weitere 90 Polizeikräfte und Mitarbeiter anderer
Behörden und Unternehmen geschätzt (www.augsburger-allgemeine.de/bayern/
so-sieht-der-plan-fuer-das-neue-abschiebeterminal-in-muenchen-aus-11288
9610).
Die bayerische Landesregierung verwies in ihrer Antwort auf eine Anfrage von
Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Zuständigkeit
des Bundes. In der Antwort zu den Fragen 5 bis 8.3 heißt es: „Die Flughafen
München GmbH plant und errichtet nach den Vorgaben der Bundespolizei ein
sog. Rückführungsterminal. Ausschließlicher Nutzer der Einrichtung wird die
Bundespolizei sein. Eine Beteiligung des Freistaates Bayern ist nicht
vorgesehen. Für weiter gehende Informationen wird auf die Bundespolizei
verwiesen“ (vgl. Bayerischer Landtag, Drucksache 19/8136).
Mit dieser Kleinen Anfrage sollen insbesondere die seitens der bayerischen
Landesregierung, mit Verweis auf die Zuständigkeit der Bundespolizei, noch
offenen Fragen geklärt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der konkrete Stand des
Projekts „Abschiebeterminal am Flughafen München“ (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Warum kam es nach Kenntnis der Bundesregierung nach jahrelanger
Planung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) erneut zu einem Stillstand?
3. Wie sehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Planungen für das
Abschiebeterminal konkret aus?
4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen verbindlichen Zeit- und
Meilensteinplan, oder bleibt der Bau weiter ohne eine terminierte
Fertigstellungsperspektive?
5. Welche Akteure tragen derzeit die operative und strategische
Verantwortung (Freistaat, Flughafen München GmbH, Innenministerium, Bund),
und wie ist diese konkret definiert?
6. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang für die
Planungen, Ausschreibungen und vorbereitende Maßnahmen angefallen,
und mit welchen Gesamt- sowie Folgekosten rechnet die Bundesregierung
bei der Realisierung des Projekts?
7. Welche Kriterien haben nach Kenntnis der Bundesregierung zur Auswahl
des Standorts für das neue Abschiebeterminal geführt?
8. Aus welchen Gründen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
mögliche Alternativen verworfen?
9. Welche maximale Kapazität (Abschiebehaftplätze) ist für das Terminal
vorgesehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und auf welcher
Datengrundlage basiert diese Planung?
10. Welche personellen Ressourcen, wie Kräfte der Bundespolizei und
anderer Bundesbehörden, sind in dem neuen Abschiebeterminal nach
derzeitigen Planungsstand vorgesehen, insbesondere im Rahmen der
Abschiebebegleitung?
11. Inwiefern hat die Bundespolizei bereits mit der Personalgewinnung bzw.
der Umschulung von Bundespolizisten im Zusammenhang mit dem
Abschiebe-Terminal begonnen?
12. Wie viele Abschiebeflüge (Sammelcharter) erfolgten seit 2020 über den
Flughafen München (bitte differenziert nach Datum, Nationalität, Zielland
und Anzahl der abgeschobenen bzw. rücküberstellten Personen auflisten)?
13. Welche Kosten sind im Rahmen dieser in Frage 12 erfragten Flüge
angefallen?
14. Durch wie viele Personen, insbesondere Beamte der Bundespolizei,
wurden diese Flüge jeweils begleitet (bitte differenziert nach Flug, Anzahl der
Begleiter und Funktion bzw. Behörde auflisten)?
15. Wie viele Personen lassen sich mit den derzeitigen Kapazitäten
(Einrichtung und Personal, hier insbesondere der Bundespolizei) im Durchschnitt
täglich über den Flughafen München abschieben bzw. rücküberstellen?
16. Auf welchen Wert soll diese maximal mögliche Kapazität mit dem neuen
Abschiebeterminal (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) nach erfolgtem
Endausbau gesteigert werden?
17. Wie groß war die Diskrepanz zwischen der vorhandenen
Abschiebekapazität und den tatsächlich durchgeführten Abschiebungen in den
vergangenen zehn Jahren?
18. Wie viele Abschiebungen über den Flughafen München sind seit 2020
nach der Übergabe der Personen an die Bundespolizei noch gescheitert?
19. Welche Gründe lagen hierfür vor (bitte differenziert nach Grund und
Anzahl auflisten)?
20. Wie soll aus Sicht der Bundesregierung zukünftig eine effektivere
Abschiebeoffensive trotz der zahlreichen Abschiebehindernisse wie Klagen,
Duldungen oder zum Teil vorgetäuschten Krankheiten in Zukunft
gewährleistet werden?
21. An welchen weiteren deutschen Flughäfen sind seitens der
Bundesregierung derzeit, analog zu München, Abschiebeterminals geplant?
22. Über welche Kapazität sollen diese Abschiebeterminals ggf. verfügen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
23. Inwiefern gab es hierzu (vgl. Vorfragen) seitens der Bundesregierung ggf.
bereits Gespräche mit den zuständigen Ministerien der Länder,
insbesondere auch in der Frage der Zuständigkeit und der Finanzierung?
24. Bis wann kann bei diesen möglichen Abschiebeterminals mit einer
Fertigstellung und Inbetriebnahme gerechnet werden?
Berlin, den 16. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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