Zu existenzbedrohenden Cyberangriffen auf deutsche Unternehmen (Antwort zu Drs. 21/7844)
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Zu existenzbedrohenden Cyberangriffen auf deutsche Unternehmen (Antwort zu Drs. 21/7844)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8046
21. Wahlperiode 16.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger,
Alexander Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7844 –
Zu existenzbedrohenden Cyberangriffen auf deutsche Unternehmen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bedrohungslage für die deutsche Wirtschaft, speziell den Mittelstand,
durch Cyberangriffe hat offenbar eine neue existenzbedrohende Qualität
erreicht. Wie aktuelle Medienberichte belegen, musste das
Traditionsunternehmen ZEGO Textilveredelungszentrum aus Aschaffenburg Insolvenz
anmelden, nachdem ein Cyberangriff Ende März 2026 die Produktion für fast sechs
Wochen vollständig lahmgelegt hatte (vgl. www.t-online.de/finanzen/aktuelle
s/wirtschaft/id_101335202/insolvenz-textil-firma-aus-deutschland-wegen-eine
s-cyberangriff-insolvent.html). Dieser Fall ist beileibe kein Einzelfall; auch
der Mittelständler Fasana, ein Serviettenhersteller aus Euskirchen, geriet
infolge massiver Hackerattacken in eine schwere finanzielle Schieflage (ebd.).
Laut den Daten des Branchenverbands Bitkom von 2024 sind acht von zehn
Unternehmen in Deutschland von Cyberangriffen betroffen, wobei der
jährliche Gesamtschaden für die deutsche Wirtschaft auf rund 267 Mrd. Euro
geschätzt wird (vgl. www.bitkom.org/sites/main/files/2024-08/240828-bitkom-c
harts-wirtschaftsschutz-cybercrime.pdf). Besonders Ransomware-Attacken
und DDoS-Angriffe (DDoS = Distributed Denial-of-Service) führen immer
häufiger zu langwierigen Betriebsausfällen, die gerade für den
kapitalgebundenen Mittelstand oft nur schwer zu kompensieren sind (ebd.).
Aus Sicht der Fragesteller ist es von großer Bedeutung, ob in Ergänzung der
unternehmensinternen Mechanismen der IT-Sicherheit staatliche
Schutzmechanismen zur Unterstützung angeboten werden, um das Rückgrat der
deutschen Wirtschaft – den Mittelstand – wirksam vor den Folgen der
digitalisierten Kriminalität zu schützen, Umsätze zu halten und Arbeitsplätze dauerhaft
zu sichern. Dabei geht es den Fragestellern zum einen um ein möglichst
detailliertes Lagebild, zum anderen um administrative Unterstützungsleistungen
in einer zunehmend vernetzten und damit verwundbaren digitalen
Wirtschaftswelt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. September
2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Cyberangriffe auf Unternehmen in Deutschland sind der
Bundesregierung beziehungsweise den zuständigen Behörden (etwa dem
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik [BSI] und dem
Bundeskriminalamt [BKA]) seit 2022 zur Kenntnis gelangt (bitte nach
Jahren und Unternehmensgröße aufschlüsseln)?
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für die Jahre 2022 bis 2025 folgende
Fallzahlen für Cybercrime-Delikte aus, bei denen der Handlungsort der Täter
im Inland liegt:
2025: 136.034 Fälle
2024: 131.391 Fälle
2023: 134.407 Fälle
2022: 136.865 Fälle
Seit 2024 werden erstmals absolute Zahlen zu Fällen ausgewiesen, bei denen
der Aufenthaltsort der Täter unbekannt ist oder diese sich nicht in Deutschland
aufhalten, aber ein Schaden/Taterfolg in Deutschland eingetreten ist (sog.
Auslandstaten). Für 2024 wurden hier 201.877 Fälle erfasst, sowie 207.888 Fälle
für 2025. Eine dezidierte Aufschlüsselung dieser Fallzahlen nach Art des
Geschädigten nach Unternehmen und Unternehmensgröße ist nicht möglich.
Da jedoch nicht alle Angriffe bei den zuständigen Behörden angezeigt werden,
liegt die Dunkelziffer sehr wahrscheinlich deutlich höher.
2. Werden im Nationalen Cyber-Abwehrzentrum (vgl. www.bsi.bund.de/D
E/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Cyber-Sicherheitslage/Rea
ktion/Nationales-IT-Lagezentrum/Nationales-Cyber-Abwehrzentrum/nat
ionales-cyber-abwehrzentrum_node.html) versuchte und im Sinne des
Angreifers erfolgreiche Cyberattacken auf deutsche Unternehmen seit
2022 dokumentiert und evaluiert, wenn ja, mit welchen Ergebnissen und
welchen Konsequenzen, und wenn nein, warum nicht?
Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum (Cyber‑AZ) ist eine Kooperations-,
Kommunikations- und Koordinationsplattform von deutschen (Sicherheits-)
Behörden und weiteren Einrichtungen unterschiedlicher Ressorts, welche sich
insbesondere mit Cybersachverhalten gesamtstaatlicher Relevanz befasst.
Das Cyber-AZ ist keine eigene Behörde. Zur Bewältigung von Sachverhalten
mit (potenziell) gesamtstaatlicher Tragweite werden zwischen den Teilnehmern
am Cyber‑AZ die individuellen Behördenaktivitäten abgestimmt und
koordiniert. Deren Umsetzung verbleibt weiterhin in der Zuständigkeit der jeweiligen
Behörde bzw. Einrichtungen. Sollte zu der Umsetzung der Behördenaktivitäten
auch gehören, dass Cyberattacken (z. B. auf deutsche Unternehmen)
dokumentiert und evaluiert werden, so würde dies bei den jeweils zuständigen Behörden
stattfinden.
3. Mit welchen Maßnahmen zum Schutz durch Aufklärung und Prävention
tritt das BSI seit 2022 an Unternehmen heran, um deren bestehende
Aktivitäten zur Cybersicherheit zu prüfen, zu bewerten und gegebenenfalls zu
verstärken?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet
vielfältige Informationsmaterialien zur Aufklärung und Prävention für Unternehmen
an. Diese reichen von Broschüren, Vorträgen bei Branchenverbänden,
Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern über Webinare bis hin zu
Expertenkreisen, in denen sehr spezifische Fachthemen thematisiert werden.
Mit der Allianz für Cybersicherheit (ACS) organisiert und betreibt das BSI im
Rahmen einer Public-Privat-Partnership die größte Cybersicherheitsinitiative
Europas.
Im BSI kümmert sich ein eigenes Referat ausschließlich um die Belange
kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Um KMU zu unterstützen, wurde in
Kooperation mit Partnern aus der Wirtschaft, Verbänden und dem Deutschen
Institut für Normung (DIN) die DIN SPEC 27076 „IT-Sicherheitsberatung für
kleine und Kleinstunternehmen“ und der darauf basierende CyberRisikoCheck
entwickelt. Durch diesen können KMU bei IT-Dienstleistern eine
standardisierte Beratung erhalten, die speziell auf ihre Bedürfnisse angepasst ist. In der
DIN SPEC wurden auch die Handlungsempfehlungen für KMU standardisiert.
Dadurch wissen sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer, welche
Leistung zu erwarten bzw. zu erbringen ist (siehe auch: www.cyberrisikocheck.de).
Um von NIS-2 betroffene Unternehmen bestmöglich zu unterstützen, bietet das
BSI zahlreiche Informationspakete zu den einzelnen Pflichten und den
Risikomanagementmaßnahmen an. Diese finden sich vereinfacht unter dem Hashtag
#nis2know. Darüber hinaus werden gerade Angebote für die
Positionsbestimmung des eigenen Unternehmens im Rahmen der Erreichung der NIS‑2-
Anforderungen sowie zur Nachweiserbringung in NIS-2-Verfahren erarbeitet.
4. Mit welchen Maßnahmen zum Schutz durch Aufklärung und Prävention
tritt das BKA seit 2022 an Unternehmen heran, um deren bestehende
Aktivitäten zur Cybersicherheit zu prüfen, zu bewerten und
gegebenenfalls zu verstärken?
Das BSI ist als zentrale Cybersicherheitsbehörde des Bundes für die Sicherheit
der Informationstechnik auch für den Bereich der Wirtschaft zuständig. Die
Aufgabe der Prävention liegt demzufolge dort, wenngleich auch die Zentrale
Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des BKA für Unternehmen der kritischen
Infrastruktur (KRITIS) als Ansprechpartner zum Thema Cybercrime fungiert.
Durch die ZAC werden Beratungsgespräche angeboten und Fachvorträge
gehalten, um Unternehmen zu dem Thema Cybercrime zu informieren, mögliche
Notfallpläne zu besprechen und Kontakte auszutauschen.
Die Initiative Wirtschaftsschutz ist ein vom Bundesministerium des Innern
(BMI) koordinierter Zusammenschluss von Sicherheitsbehörden mit
Spitzenwirtschafts- und Sicherheitsverbänden. Das BKA ist Teil dieser Initiative und
beteiligt sich maßgeblich an den dort stattfindenden Präventionsmaßnahmen,
wie dem regelmäßig stattfindenden Sicherheitsbriefings, dessen Schwerpunkt
zuletzt auch Cybersicherheit war.
5. Liegen der Bundesregierung differenzierende Informationen zur Art der
genannten Cyberangriffe – etwa DDoS-Attacken, Verschlüsselung der
Daten in erpresserischer Absicht, Diebstahl sensibler Informationen,
Identitätsdiebstahl oder Sabotage – vor (bitte ausführen)?
Differenzierende Informationen zur Art der Cyberangriffe liegen nur
eingeschränkt vor. Die Deutsche Telekom AG konnte 2025 in ihren Netzen ca.
37.000 DDoS-Angriffe feststellen. Bezüglich der Verschlüsselung der Daten in
erpresserischer Absicht (sog. Ransomware-Fälle) wurden dem
Bundeskriminalamt 1.041 Fälle für 2025 gemeldet. Darüber hinaus weist die Polizeiliche
Kriminalstatistik 2.292 Fälle für 2025 von Datenveränderung und
Computersabotage aus, sowie 9.403 Fälle zum Tatbestand des Ausspähens von Daten.
6. In wie vielen Fällen führten die dokumentierten Angriffe nach Kenntnis
der Bundesregierung zu einer zeitweisen Einstellung des
Geschäftsbetriebs von mindestens einer Woche (bitte ausführen)?
Diese Informationen werden ausschließlich im Bereich der KRITIS-Meldungen
strukturiert und damit auswertbar erfasst. Die diversen KRITIS-Unternehmen
müssen aufgrund der Bedeutung ihrer Dienstleistung vielfältige
Schutzvorkehrungen treffen. Dies wurde im Jahr 2016 mit dem IT-Sicherheitsgesetz
insbesondere auch für die kommunalen Querverbunds-Unternehmen gesetzlich
geregelt. Im genannten Zeitraum waren die diversen seitens des BSI und der
Unternehmen ergriffenen Maßnahmen bereits wirksam und erfolgreich. Aufgrund
der vielfältigen Maßnahmen kam es in keinem dieser Fälle zu einer
entsprechend langen Einstellung des Geschäftsbetriebs.
7. Wie viele Fälle von Insolvenzen, bei denen seitens der betroffenen
Unternehmen ein Cyberangriff als (Mit-)Ursache für die
Zahlungsunfähigkeit angegeben wurde, sind der Bundesregierung seit 2022 bekannt
geworden (bitte nach Branchen aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
8. Mit welcher Summe beziffert die Bundesregierung den durch
Cyberkriminalität entstandenen direkten wirtschaftlichen Schaden (etwa durch
Lösegeldzahlungen oder Reparaturkosten) sowie den indirekten Schaden
(etwa durch Produktionsausfall oder Reputationsverlust) speziell für den
deutschen Mittelstand seit 2022?
Offizielle Studien (Bitkom e. V.) und der jährliche Wirtschaftsschutzbericht
(BKA) beziffern die Gesamtschäden aufgrund von Cyberangriffen auf Basis
verschiedener mess- und schätzbaren Faktoren. Eine Unterscheidung in
indirekte/direkte Kosten erfolgt nicht.
2025: 202 Mrd. Euro
2024: 179 Mrd. Euro
2023: 148 Mrd. Euro
2022 203 Mrd. Euro
9. Welche konkreten Schutzlücken identifiziert die Bundesregierung derzeit
bei Start-ups sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im
Vergleich zu besonders beobachteten Betreibern kritischer
Infrastrukturen (KRITIS), und welche Maßnahmen werden durch welche Akteure
ergriffen, um diese Lücken zu schließen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Innovationstreiber, „Hidden
Champions“ und wichtige Teile der Lieferketten von KRITIS-Unternehmen
verfügen häufig über nur unzureichende Ressourcen (Zeit, Geld, Personal) und
haben daher meist keinen direkten Kontakt zu Sicherheitsbehörden und deren
Leistungen. Daher weiten die Sicherheitsbehörden ihre Angebote –
insbesondere zur Ansprache von gefährdeten KMU – in allen Bereichen aus.
Das BMI plant ein Modellprojekt zur Information und Beratung in sozialen
Medien. Damit sollen die herkömmlichen Wege, wie Zusammenarbeit mit
Verbänden, Nutzung bestehender Medien (Websites, Broschüren etc.) mit neuen,
digitalen Zugangswegen mittels sozialer Medien (z. B. Xing, LinkedIn u. a.),
KI-Chatbots oder (Online-)Veranstaltungen erprobt, analysiert und kombiniert
werden. Ziel ist es, auch solche Unternehmen zu erreichen, die noch keine
Berührungspunkte mit Sicherheitsthemen haben und diese für den
Wirtschaftsschutz zu sensibilisieren und in ihren Kompetenzen zu stärken.
Auch das BSI kennt die grundsätzlichen Bedarfe des Deutschen Mittelstandes.
Wie bereits unter Frage 3 ausgeführt, wurden seitens des BSI explizite
Angebote für KMU entwickelt, um das Thema Informationssicherheit ganzheitlich
anzugehen.
Für diese Unternehmen braucht es verständliche Orientierung in einfacher
Sprache und geeignete Sensibilisierung, um mehr in den Bereich der
Informationssicherheit zu investieren. Das BSI verfügt hierzu über ein breites Angebot
(www.bsi.bund.de/kmu).
10. In welchem Umfang nehmen Unternehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung bei einem laufenden Angriff die Hilfe staatlicher Stellen (etwa
besonderer Einheiten des BSI) in Anspruch, und wie bewertet die
Bundesregierung die Kapazitäten dieser Teams im Verhältnis zur Anzahl der
Angriffe?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) befindet sich im Rahmen der
Präventionsarbeit und Detektionsarbeit zu staatlich gesteuerten Cyberangriffen im
vertrauensvollen Austausch mit verschiedenen Unternehmen, sowohl bilateral
als auch im Rahmen von Formaten, an denen mehrere Unternehmen beteiligt
sind. Die auf diese Weise etablierten Kontakte und die vertrauensvolle
Zusammenarbeit führen auch zur Meldung von Cybervorfällen seitens der
Unternehmen an das BfV. Die Unterstützung des BfV reicht dabei von beratender
Tätigkeit bis hin zur Übermittlung von technischen Informationen, die zur
Aufklärung und Mitigation von Angriffsaktivitäten geeignet sind. Diese
Zusammenarbeit hat sich in den letzten Jahren verstetigt. Diesbezüglich wird auch auf die
Ergebnisse der Studie „Wirtschaftsschutz 2026“ des Digitalverbandes Bitkom
e. V. hingewiesen, die diese Entwicklung in der aktuellen Studie besonders
hervorhebt.
Das BSI unterstützt betroffene Unternehmen bei der Abwehr von
Cyberangriffen in herausgehobenen Fällen. Eine solche weitergehende Unterstützung wird
aus Sicht der Bundesregierung regelmäßig nachgefragt. Die konkrete operative
Unterstützung richtet sich dabei neben dem Bedarf des Betroffenen ebenso
nach den zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten im entsprechenden
Einsatzteam.
11. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur aktuellen
Kooperation zwischen den Landeskriminalämtern, dem BKA und privaten IT-
Sicherheitsdienstleistern im Falle von Erpressungsversuchen durch
Ransomware vor (bitte ausführen)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor.
12. Existieren aktuell präventive Förderprogramme des Bundes spezifisch
für Start-ups und KMU zur Härtung ihrer IT-Infrastruktur, und wenn ja,
wie hoch waren die Abrufquoten dieser Mittel seit 2022?
Die Bundesregierung prüft regelmäßig, welche Maßnahmen notwendig und
umsetzbar sind, um die Cybersicherheit in Deutschland insgesamt weiter zu
verbessern. Aktuell erfolgt keine Direktförderung einzelner Unternehmen
(siehe hierzu auch: www.mittelstand-digital.de/MD/Navigation/DE/Ueber-uns/foer
derung/wie-wir-foerdern.html).
13. Plant die Bundesregierung steuerliche Anreize oder
Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Investitionen von Unternehmen in die
Cyberresilienz, um die wirtschaftliche Belastung durch notwendige IT-
Aufrüstungen abzufedern (bitte ausführen)?
Derzeit sind keine derartigen zusätzlichen steuerlichen Anreize oder
Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Investitionen von Unternehmen in die Cyber-
Resilienz geplant. Die Bundesregierung hat jedoch mit der im Rahmen des
Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des
Wirtschaftsstandorts Deutschland vom 14. Juli 2025 (BGBl. I 2025, Nr. 161, S. 1–
3) wiedereingeführten degressiven Abschreibung für bewegliche
Wirtschaftsgüter bereits ein wirksames Instrument zur Förderung von Investitionen
geschaffen. Die degressive Abschreibung kommt allen Unternehmen
gleichermaßen zugute, ist unkompliziert in der Umsetzung und liefert damit eine
Anreizwirkung in der Breite. Darüber hinaus bestehen durch den
Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung nach § 7g des Einkommensteuergesetzes
weitere steuerliche Investitionsförderungen für kleine und mittlere Betriebe.
Auch wurde der rasche technische Fortschritt bei der Bemessung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für Computerhardware (einschließlich der dazu
gehörenden Peripheriegeräte) sowie für die für die Dateneingabe und -
verarbeitung erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware bereits berücksichtigt (vgl.
BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022, BStBl I 2022, S. 187).
14. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine zentrale Meldestelle
für Cyberangriffe zu schaffen, die über die reine Statistik hinaus eine
Soforthilfe-Koordination für Unternehmen, die keine kritischen
Infrastrukturen betreiben, leistet (bitte begründen)?
Die Bundesregierung sieht aktuell keinen Bedarf für die Einrichtung einer
zentralen Meldestelle. Die in den vorhergehenden Antworten beschriebenen
Maßnahmen sind derzeit aus Sicht der Bundesregierung ausreichend.
15. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über konkrete Muster vor,
nach denen Cyberkriminelle gegen Unternehmen vorgehen, differenziert
etwa nach Branchen, Unternehmensgröße, langen Lieferketten und
Umsatz (bitte ausführen)?
Cyberkriminelle verwenden eine große Vielzahl von Angriffsmethoden, die
sich gegen verschiedene Branchen und Unternehmen richten. Das Nicht-
Vorhandensein spezifischer Muster für einzelne Zielbranchen bedeutet hierbei,
dass grundsätzlich jede Branche und jede Unternehmensgröße durch jeden
Modus Operandi betroffen sein kann.
Erfolgreiche Angreifer passen ihren Angriff entweder spezifisch auf das
Unternehmen und dessen Infrastruktur an oder aber greifen eine möglichst große
Zahl von Unternehmen mit dem identischen Angriffsmuster an und bauen
darauf, dass unter dieser hohen Menge hinreichend viele verwundbar sind.
Cyberkriminelle gehen oftmals arbeitsteilig und kostenoptimiert vor. Je weniger
Schutzmaßnahmen ein Unternehmen bereits umgesetzt hat, desto
wahrscheinlicher wird es Opfer eines erfolgreichen Angriffs. Oftmals werden Einfallstore
verwendet, die mit einfachen Mitteln hätten geschlossen werden können (z. B.
nicht installierte Updates, schlechtes Passwortmanagement). Angreifer-
Gruppen mit höherwertigen Fertigkeiten (APT-Gruppen) wählen teilweise den Weg
über schlecht geschützte Unternehmen der Lieferkette, um Unternehmen mit
einem hohen Cybersicherheitsniveau anzugreifen.
16. Kann die Bundesregierung Angaben zu möglichen Motiven hinter den
dokumentierten Cyberattacken machen, und in wie vielen Fällen führten
die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden zur Identifizierung
konkret Beschuldigter (bitte ausführen)?
Die Täter hinter den hier verzeichneten Cyberangriffen handeln vor allem aus
finanziellen, politischen oder hacktivistischen / ideologischen Motiven. Die
Polizeiliche Kriminalstatistik (siehe auch Antwort zu Frage 1) weist auch
Informationen zu den ermittelten Tatverdächtigen aus. Im Bereich Cybercrime
wurden 2025 30.153 Tatverdächtige ermittelt, bei denen der Handlungsort der Täter
im Inland liegt. Bei den Fällen, in denen der Handlungsort der Tatverdächtigen
nicht im Inland verortet werden kann, wurden 3.871 Tatverdächtige ermittelt.
17. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über eine mögliche
Dunkelziffer nicht zur Anzeige gebrachter Cyberangriffe auf deutsche
Unternehmen vor (bitte ausführen)?
Im gesamten Deliktsbereich Cybercrime liegt ein hohes Dunkelfeld vor, das in
einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen aus 2020
auf bis zu 91,5 Prozent geschätzt wird. Von einem hohen Dunkelfeld muss
weiterhin auch bei betroffenen Unternehmen ausgegangen werden.
18. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass durch den
Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) Cyberattacken auf deutsche
Unternehmen seit 2022 an Quantität und Qualität zugenommen haben (bitte
ausführen)?
Der Einfluss Künstlicher Intelligenz (KI) nimmt in allen Lebensbereichen zu,
auch bei Cyberangriffen. Ein Anstieg der Fallzahlen von Cyberangriffen
aufgrund des unterstützenden Einsatzes von KI ist wahrscheinlich. Die
Sicherheitsbehörden beobachten, dass Angreifer verstärkt KI adaptieren, um
Cyberangriffe effektiver und damit gefährlicher zu machen. Cyberakteure lassen sich
bei der Entwicklung von Malware und dem Entwerfen von Phishing-Material
von KI unterstützen. Auch experimentieren Angreifer mit dem Einsatz von KI-
Agenten zur Automatisierung von Angriffsschritten. Der Einsatz von KI
erfordert Ressourcen, Rechenpower bzw. Tokens von KI-Betreibern, diese sind zu
einem attraktiven Ziel für Cyberangreifer geworden und werden aktiv von
cyberkriminellen Services gehandelt. Der Nachweis für den Einsatz von KI-
Methoden bei Cyberangriffen ist grundsätzlich schwierig. Eine direkte Kausalität
zwischen dieser steigenden Anzahl von Angriffen und der kriminellen Nutzung
von KI liegt bislang allerdings nicht vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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