Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Antwort zu Drs. 21/2421)
Text
Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Antwort zu Drs. 21/2421)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2845
21. Wahlperiode 17.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Peter
Bohnhof, Ulrich von Zons, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2421 –
Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Cybersicherheitslage in Deutschland wird von der Bundesregierung und
dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig
als „angespannt bis kritisch“ beschrieben (www.tuev-verband.de/pressemitteil
ungen/angespannt-bis-kritisch-die-cybersicherheitslage-in-deutschland#:~:tex
t=Lagebericht%20des%20BSI:%20Cybersicherheit%20in%20Deutschlan
d%20).
Auch der Bundesrechnungshof warnt vor eklatanten Sicherheitslücken in den
Rechenzentren und Netzen des Bundes (www.spiegel.de/politik/deutschland/c
ybersicherheit-rechnungshof-warnt-vor-mangelndem-schutz-der-bundes-it-a-6
baacfe5-2e6b-4e8b-a64b-e10d9cf2585e). Unter anderem bemängelt der
Bundesrechnungshof, dass weniger als 10 Prozent der mehr als 100
Bundesrechenzentren die Mindeststandards erfüllen, dass die Notstromversorgung in
Krisenlagen vielfach unzureichend ist und dass kritische IT-Dienste oft nicht
georedundant verfügbar sind (s. o.). Nach aktuellen Berichten hat die
Bundesregierung im Bereich IT-Sicherheit Stellen abgebaut (www.security-inside
r.de/bund-reduziert-it-sicherheitsstellen-a-508f57e078fd32fa7cd1a915db00c
76e/).
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) arbeitet mit großen
Mengen personenbezogener Daten. Insbesondere beim sog. Bürgergeld ist ein
hohes Maß an IT-Sicherheit erforderlich, um Missbrauch, Manipulation oder
Datenabfluss zu verhindern. Angriffe auf die IT-Infrastruktur des BMAS oder
auf Schnittstellen zwischen Bundesministerium, Jobcentern und
Leistungsempfängern können die Auszahlung existenzsichernder Leistungen gefährden.
Durch gezielte Cyberangriffe können Datenbestände verändert,
Leistungsansprüche verfälscht oder Zahlungen an unberechtigte Empfänger umgeleitet
werden. Die Möglichkeit, interne Abläufe des BMAS oder bei seinen
nachgeordneten Behörden gezielt zu stören oder zu missbrauchen, eröffnet ein
erhebliches Schadenspotenzial für die öffentliche Hand.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
17. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Cyberkriminelle und staatliche Akteure professionalisieren ihre Arbeitsweise.
Sie sind technisch auf dem neuesten Stand und agieren aggressiv. Längst haben
sie Strukturen für ihre kriminellen Dienstleistungen etabliert. Deutschland setzt
der Bedrohung eine tragfähige Cybersicherheitsarchitektur entgegen. Diese
Cybersicherheitsarchitektur muss unbedingt funktionsfähig bleiben.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet die
Sicherheitslage in den fünf Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche,
Gefährdung, Schadwirkung und Resilienz, wobei die Resilienz den vier anderen
Dimensionen positiv entgegenwirkt (vgl. www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Publ
ikationen/Lagebericht/lagebericht_node.html).
Cyberbedrohungen gingen im vergangenen Jahr von diversen Angreifergruppen
aus. Advanced Persistent Threat-Gruppen (APT-Gruppen) betrieben
beispielsweise Cyberspionage und starteten Angriffe auf Behörden der auswärtigen
Angelegenheiten, der Verteidigung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Auch Unternehmen und Institutionen, die in diesen Bereichen tätig sind, waren
betroffen. Darüber hinaus wurde die arbeitsteilige cyberkriminelle
Schattenwirtschaft weiterhin professioneller: Sogenannte Access Broker handelten mit
erbeuteten Zugangsdaten. Andere Cybercrime-Gruppen nutzten Zero-Day-
Schwachstellen (d. h. Schwachstellen, die dem Hersteller noch nicht bekannt
sind) zum Datendiebstahl.
Auch die Angriffsflächen vergrößerten sich mit der weiter fortschreitenden
Digitalisierung.
Über alle Arten von Cyberbedrohungen nehmen die Gefährdungen stetig weiter
zu. Von einem Ransomware-Angriff auf einen kommunalen IT-Dienstleister
Ende Oktober 2023 waren beispielsweise 72 kommunale Kunden mit rund
20.000 kommunalen Arbeitsplätzen betroffen. Die Folge waren teils
monatelange Ausfallzeiten.
Eine weitere Folge erfolgreicher Cyberangriffe sind exorbitante
„Lösegeldzahlungen“ für durch Ransomware-Angriffe verschlüsselte Daten. Für gestohlene
exfiltrierte Daten wurde dabei im Schnitt fast dreimal so viel gezahlt wie für
erbeutete verschlüsselte Daten.
In allen Dimensionen hat sich die IT-Sicherheitslage deutlich verschärft: Zum
einen führt der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zu vermehrten
Angriffen auf Verbündete der Ukraine (u. a. Deutschland) durch russlandfreundliche
Cybergruppierungen oder mutmaßlich staatliche Stellen. Dabei müssen auch
Sekundäreffekte zur Zerstörung von IT-Infrastruktur berücksichtigt werden.
Die stetig wachsende Komplexität der IT-Landschaft mit zunehmender
Vernetzung von Behörden untereinander, mit Unternehmen, Bürgern sowie Cloud-
Diensten erweitert die Wirkungsbreite von Angriffen auf einzelne Institutionen.
Gleichzeitig erwartet die Bevölkerung zu Recht einen auch mit IT
funktionierenden Rechtsstaat und einen Fortschritt der Digitalisierung der öffentlichen
Verwaltung.
Mit der Expertise des BSI, der Strafverfolgungsbehörden und den
Verantwortlichen für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung wird der oben
dargestellten Gefährdungslage effektiv entgegengewirkt.
Durch die Veröffentlichung sensibler Informationen wäre die in langjährigen
Prozessen erarbeitete Resilienz der Informationstechnik des Bundes erheblich
gefährdet.
Der Aufbau von Expertise, IT-Sicherheitsinfrastruktur, Prozessen und
Resilienzfaktoren beansprucht umfangreiche Ressourcen und insbesondere Zeit. Der
Wiederaufbau nach einem erfolgreichen Cyberangriff könnte aber einen
solchen Schaden anrichten, dessen Behebung potentiell ein Vielfaches davon
kosten würde.
Mit Blick auf die in kurzen Abständen auftretenden kritischen
Sicherheitslücken, den Zeitbedarf für das Patchen dieser Lücken und vor dem Hintergrund
einer unbekannten Menge an möglichen Zero-Day-Exploits ist jederzeit mit
Angriffen zu rechnen. Sollte mit absehbar verfügbaren Mitteln derzeit kein
Angriff durchführbar sein, führt dies angesichts der schnellen technologischen
Entwicklung zu keiner Reduzierung der Gefährdungslage, denn einmal
veröffentlichte Informationen zur Sicherheitsarchitektur und deren Änderung
lassen sich über die Zeit aggregieren und analysieren und mit zukünftig
verfügbaren technischen Möglichkeiten für einen erfolgreichen Cyberangriff auf die IT
der Bundesverwaltung ausnutzen. Dies bezieht sich auch auf Anzahl, Ort und
Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse technischer
Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe,
zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in Planung befindlicher technischer
und organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von
Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung und weiterer
Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben zu internationaler Kooperation
und Krisenlagen. Im Bereich der Informationssicherheit kommt der
strategischen Vorausschau daher eine überragende Bedeutung zu.
Bereits wenige Kenntnisse über mögliche Schwachstellen reichen
Cyberkriminellen oder staatlichen Akteuren aus, um die gesamte IT-Infrastruktur von
Behörden unbrauchbar zu machen (vgl. u. a. oben skizzierte Angriffe auf
Kommunalverwaltungen, Angriff auf Berliner Kammergericht, Hackerangriff auf den
Deutschen Bundestag).
Darüber hinaus spielen bedeutende technische Entwicklungen auch bösartigen
Akteuren im digitalen Raum in die Karten. Beispielsweise kann heute in einer
noch vor kurzer Zeit kaum absehbaren Qualität künstliche Intelligenz genutzt
werden, um aus der (auch aggregierten) Darstellung von Sicherheitsprodukten,
Angaben zu Investitionen, konkreten Ergebnissen aus technischen
Sicherheitsüberprüfungen konkrete Angriffsvektoren abzuleiten. Dies gilt auch für die
Offenlegung von Softwareentwicklungen. In der Folge würde sich die Lage in
allen vier Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche, Gefährdung und
Schadwirkung dramatisch verschlechtern.
Die Sicherstellung der Staats- und Regierungsfunktion wäre massiv gefährdet.
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen
Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag
grundsätzlich öffentlich, transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich
verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen
Bundestages zu entsprechen. Soweit erfragte Informationen Umstände betreffen, die
aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die
Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit
mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden
kann, und gegebenenfalls alternative Formen der Informationsvermittlung zu
suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung der
berechtigen Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen
(Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 124, 161,193).
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht durchgängig
vollständig erfolgen kann.
Die Fragen 1, 3, in Teilen 5, 9, 12 und 14 bis 15 können nach sorgfältiger
Prüfung und Abwägung auch in eingestufter Form nicht beantwortet werden.
Die IT-Infrastruktur der Bundesregierung ist jeden Tag einer Vielzahl
unterschiedlicher Angriffe ausgesetzt. Zur Aufrechterhaltung der Staats- und
Regierungsfunktion ist diese Infrastruktur angemessen zu schützen. Eine
Beeinträchtigung oder sogar ein Ausfall aufgrund erfolgreicher Cyberangriffe muss auch
in der Zukunft bestmöglich verhindert werden.
Informationen zu sämtlichen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) eingesetzten IT-Sicherheitsprodukten, Anzahl, Ort und Ausstattung
von Rechenzentren, Ergebnisse technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl
registrierter Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe, zugrundeliegender
Bedrohungsanalysen, ergriffener und in Planung befindlicher technischer und
organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-
Sicherheit und deren Entwicklung und weiterer Resilienzmaßnahmen wie
Krisenstäben und konkreten Angaben zu internationaler Kooperation und
Krisenlagen und Softwareentwicklungen beziehen sich unmittelbar auf die Fähigkeiten
der Abwehr von Cybergefährdungen der Bundesbehörden. Ein Bekanntwerden
der detaillierten Information würde das Staatswohl gefährden, denn damit
würde es etwaigen Angreifern ermöglicht, konkrete Hinweise zu den im BMAS
eingesetzten Schutzmaßnahmen zu erhalten.
Unter Kenntnis der durch das BMAS eingesetzten Produkte könnten Angreifer
Schwachstellen ausmachen und diese gezielt ausnutzen. Vor allem in der
Zusammenschau mit den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksachen 20/8707 und
20/14887 ließen sich durch Aggregation und direkten Vergleich detaillierte
Erkenntnisse ableiten, die die Entwicklung des Einsatzes und der Beschaffung
von IT-Sicherheitsprodukten und der zukünftigen konkreten IT-
Sicherheitsstrategie in der Bundesverwaltung und im BMAS zeigen.
Mit der Beantwortung würde offengelegt, wie sich das BMAS vor
Cyberangriffen schützt. Dies würde potentiellen Angreifern wichtige Hinweise für etwaige
Angriffe liefern. Dies gefährdet die Arbeitsfähigkeit und damit unmittelbar die
Erfüllung des gesetzlichen Auftrags. Aufgrund der Vernetzung des BMAS mit
anderen Behörden hätte ein solche Ausnutzung einer Schwachstelle potentiell
erhebliche Auswirkungen auf die Informationssicherheit der gesamten
Bundesverwaltung und könnte unmittelbar die Gewährleistung der Handlungsfähigkeit
der Bundesverwaltung gefährden.
Es muss deshalb potentiellen Angreifern verborgen bleiben, welche IT-
Sicherheitsprodukte, Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse
technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle
oder Cyberangriffe, zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in
Planung befindlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen
Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung
und weiterer Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben
zu internationaler Kooperation und Krisenlagen im BMAS zum Schutz der
Infrastrukturen der Informations- und Kommunikationstechnologien und darin
verarbeiteten Daten aktuell eingesetzt werden bzw. der Arbeit zugrunde liegen.
Die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen ist sorgfältig abgewogen
worden, eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen
Brisanz im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung des BMAS nicht ausreichend
Rechnung tragen, weil insoweit auch ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann (vgl. BVerfGE 124,
78 [139]). Schon die Angabe, wie das BMAS den Cybergefahren begegnet,
welche Angriffe es erkannt hat, wie viele Personen welche IT-
Sicherheitsaufgaben ausführen, welche Bedrohungsszenarien es betrachtet und welche
internationalen Kooperationen bestehen oder nicht bestehen, könnte zu einer
Analyse der Verwundbarkeiten und Änderung des Angriffsverhaltens führen, die eine
weitere Abwehr der Cybergefahren unmöglich machen würde. In diesem Fall
wäre ein Ersatz durch andere Instrumente nicht möglich.
Würden potentielle Angreifer detaillierte Kenntnis über vorgenannte
Informationen erhalten, wäre ein Angriff auf das BMAS und seinen Geschäftsbereich
deutlich einfacher zu gestalten und mit höherer Erfolgsaussicht verbunden.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber der Pflicht zur
Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion der Bundesrepublik
Deutschland zurückstehen.
1. Über wie viele Rechenzentren verfügt das BMAS aktuell, und wie viele
davon erfüllen nachweislich die geltenden Mindeststandards für IT-
Sicherheit?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
2. Welche dieser Rechenzentren (vgl. Frage 1) verfügen über eine
funktionsfähige Notstromversorgung, die auch längerfristige (über mehrere
Stunden oder Tage) Krisenlagen abdecken kann?
Alle Rechenzentren des BMAS verfügen über eine längerfristige
Notstromversorgung unter Beachtung der Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik und der Nutzerpflichten der Netze des Bundes (NdB-
Nutzerpflichten).
3. An welchen Standorten des BMAS sind kritische IT-Dienste
georedundant verfügbar, und wie wird die Ausfallsicherheit regelmäßig überprüft?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
4. Welche Investitionen hat das BMAS in den Jahren von 2022 bis 2025
konkret für den Ausbau und die Absicherung seiner IT-Infrastruktur
(einschließlich Rechenzentren, Netze, Cloudlösungen) getätigt?
IT-Sicherheit ist IT-Betriebsziel, sodass alle Investitionen in den IT-Betrieb
grundsätzlich in den Ausbau und die Absicherung der IT-Infrastruktur fließen.
5. In welchem Umfang hat das BMAS in den vergangenen fünf Jahren
Sicherheitsüberprüfungen (z. B. durch das BSI oder durch unabhängige
Dienstleister) durchführen lassen, und mit welchen Ergebnissen?
Es findet eine regelmäßige Beratung mit dem BSI auf Basis seiner
Zuständigkeiten für die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik
des Bundes gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes über das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) sowie im Speziellen
für die Durchführung von technischen Prüfungen zum Schutz amtlich geheim
gehaltener Informationen nach § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes gegen
die Kenntnisnahme durch Unbefugte gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9
BSIG statt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen, nach der die Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, weil die
erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen
berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen
Informationsrecht überwiegt.
6. Welche organisatorischen Zuständigkeiten für Cybersicherheit bestehen
innerhalb des BMAS (z. B. eigenes Computer Emergency Response
Team [CERT], IT-Sicherheitsreferate, Zusammenarbeit mit dem BSI)?
Das Informationssicherheitsmanagement im BMAS wird im Referat Zb5 „IT-
Steuerung“ wahrgenommen. Dort ist auch der Ressort-IT-
Sicherheitsbeauftragte organisatorisch angesiedelt. Er berät die IT-Beauftragte in allen
grundsätzlichen Belangen der Informationssicherheit und verfügt über ein direktes
Vortragsrecht gegenüber der Hausleitung. Das operative IT-Sicherheitsmanagement
wird im Referat Zb4 „IT-Betrieb“ wahrgenommen. Hier ist ebenfalls das
Security Operations Center (SOC) angesiedelt. Das BMAS arbeitet eng mit dem
Bundes Security Operations Center (BSOC) und dem Bundes-CERT im
Bundesamt für Sicherheit in der Informationssicherheit zusammen. Weitere
organisatorische Zuständigkeiten können dem Organigramm des BMAS entnommen
werden.
7. Welche konkreten Aufgabenbereiche decken die IT-Sicherheitsstellen im
BMAS ab (z. B. Netzwerksicherheit, Kryptografie, Incident Response,
Schutz kritischer Infrastrukturen, IT-Forensik)?
Es werden alle geforderten Aufgaben des BSI IT-Grundschutzes im BMAS
wahrgenommen. Hierzu zählen u. a. Informationssicherheitsmanagement,
Netzwerksicherheit, Kryptografie, Incident Response, Schutz kritischer
Infrastrukturen.
8. Welche Maßnahmen hat das BMAS seit 2020 ergriffen, um auf die
Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes im Bereich IT-Sicherheit zu
reagieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das BMAS betreibt ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS)
unter Beachtung der BSI-Standards 200-x. Das IT-Sicherheitsniveau wird durch
einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess aufrechterhalten und an neue
Gefährdungslagen angepasst. Die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes werden
in diesem Prozess ebenso berücksichtigt, wie der technologische Wandel, neue
Angriffstechniken und sonstige sicherheitsrelevante Rahmenbedingungen.
9. Wie viele Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe wurden in den letzten
fünf Jahren im Zuständigkeitsbereich des BMAS registriert, und wie
wurde jeweils darauf reagiert (bitte nach Jahr und Anzahl der Vorfälle
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Gefährdungslage durch
Cyberangriffe auf die IT-Systeme des BMAS und der mit dem
Bürgergeld befassten Jobcenter?
Die Bundesregierung bewertet die IT-Sicherheitslage als sehr angespannt.
Cyberkriminelle und staatliche Akteure professionalisieren zunehmend ihre
Arbeitsweise. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und ihre dezentralen
Lokationen sind jeden Tag ca. 1,3 Milliarden sicherheitsrelevanten Ereignissen
ausgesetzt. Als KRITIS-Betreiberin gemäß § 8a Absatz 1 BSIG ist die BA dazu
verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur
Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und
Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder
Prozesse zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen
kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind. Die BA hat hierfür ein eigenes
Computer Emergency Response Team (CERT), das aktiv über ein integriertes Security
Operation Center (SOC) die digitale Sicherheit der BA überwacht und
entsprechend Maßnahmen einleitet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung und die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
11. Welche Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema
Cybersicherheit wurden für Mitarbeiter des BMAS seit 2020 durchgeführt?
IT-Sicherheitsschulungen finden regelmäßig statt und sind fester Bestandteil
der regulären IT-Schulungen.
12. Welche konkreten Schritte plant das BMAS, um bis spätestens 2030 die
vollständige Einhaltung der vom Bundesrechnungshof geforderten
Mindeststandards (inklusive Notstromversorgung und georedundanter
Systeme) sicherzustellen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
13. Wie viele Stellen im Bereich IT-Sicherheit existieren derzeit im
Geschäftsbereich des BMAS (bitte nach Behörden und Besoldungsgruppen
aufschlüsseln)?
Alle Stellen im IT-Betrieb haben auch das Ziel IT-Sicherheit.
14. Wie hat sich die Zahl der IT-Sicherheitsstellen im BMAS seit 2020
entwickelt (bitte jährlich angeben und nach Behörden differenzieren)?
15. Wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 Stellen im Bereich IT-
Sicherheit im Geschäftsbereich des BMAS abgebaut, umgewidmet oder
neu geschaffen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
16. Wie viele dieser Stellen sind derzeit unbesetzt, und wie lange bleiben
offene Stellen im Durchschnitt vakant?
Derzeit ist eine Stelle unbesetzt. Ausgeschriebene Stellen bleiben zwischen
sechs bis zwölf Monaten unbesetzt.
17. Welche besonderen Schwierigkeiten sieht die Bundesregierung bei der
Gewinnung von IT-Sicherheitsfachkräften im Geschäftsbereich des
BMAS, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese
Herausforderungen zu bewältigen?
Der allgemeine Fachkräftemangel insbesondere im Bereich der IT-Sicherheit
und der Wettbewerb mit der Privatwirtschaft aufgrund der hohen Nachfrage
sowie einem in Teilen besseren Gehaltsgefüges stellen besondere
Herausforderungen bei der Personalgewinnung dar. Zudem erfordert die schnelle
technologische Entwicklung eine ständige Fortbildung der IT-Fachkräfte. Neben
Stellenausschreibungen setzen das BMAS und sein Geschäftsbereich auch auf Aus-
und Weiterbildung und attraktive Arbeitsbedingungen um im Wettbewerb mit
anderen Arbeitgebern bestehen zu können.
18. Welche Rolle spielt das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in
Bezug auf die IT-Sicherheit für das BMAS, und wie entwickelt sich dort
die Personalausstattung in diesem Bereich?
Das BMAS nimmt auch an der IT-Konsolidierung teil und verlagert IT-Services
in die zentralen Rechenzentren im ITZ-Bund. Daher ist die Gewährleistung der
Informationssicherheit im ITZ Bund auch für das BMAS von hoher Bedeutung.
19. Welche Maßnahmen ergreift das BMAS ggf., um die Resilienz seiner
besonders sensiblen Systeme trotz möglicher Personalknappheit im Bereich
IT-Sicherheit sicherzustellen?
Das BMAS nimmt ebenfalls an der IT-Konsolidierung teil. Maßnahmen
ergeben sich aus dem Kabinettbeschluss zur IT-Konsolidierung und sind
veröffentlicht. Im Übrigen gilt die Gemeinsame Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO).
20. Plant die Bundesregierung, die IT-Sicherheitskapazitäten im BMAS
mittelfristig auszubauen, und wenn ja, mit welchem zeitlichen Horizont?
Das BMAS hat im Rahmen des NIS2-Umsetzungsgesetzes entsprechende
Mehrbedarfe geltend gemacht, welche nach Inkrafttreten des Gesetzes und
Bereitstellung der geforderten Stellen ausgeschrieben werden sollen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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