Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Antwort zu Drs. 21/2404)
Text
Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Antwort zu Drs. 21/2404)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2697
21. Wahlperiode 11.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Peter
Bohnhof, Ulrich von Zons, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2404 –
Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Cybersicherheitslage in Deutschland wird von der Bundesregierung und
dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig
als „angespannt bis kritisch“ beschrieben (www.tuev-verband.de/pressemitteil
ungen/angespannt-bis-kritisch-die-cybersicherheitslage-in-deutschland#:~:tex
t=Lagebericht%20des%20BSI:%20Cybersicherheit%20in%20Deutschlan
d%20).
Auch der Bundesrechnungshof warnt vor eklatanten Sicherheitslücken in den
Rechenzentren und Netzen des Bundes (www.spiegel.de/politik/deutschland/c
ybersicherheit-rechnungshof-warnt-vor-mangelndem-schutz-der-bundes-it-a-6
baacfe5-2e6b-4e8b-a64b-e10d9cf2585e). Unter anderem bemängelt der
Bundesrechnungshof, dass weniger als 10 Prozent der mehr als 100
Bundesrechenzentren die Mindeststandards erfüllen, dass die Notstromversorgung in
Krisenlagen vielfach unzureichend ist und dass kritische IT-Dienste oft nicht
georedundant verfügbar sind (s. o.). Nach aktuellen Berichten hat die
Bundesregierung im Bereich IT-Sicherheit Stellen abgebaut (www.security-inside
r.de/bund-reduziert-it-sicherheitsstellen-a-508f57e078fd32fa7cd1a915db00c
76e/).
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist als
Träger hochsensibler Daten – etwa in Bezug auf das Gesetzgebungsverfahren,
die Registersysteme und internationale Justizkooperation – in besonderem
Maße auf eine verlässliche und sichere IT angewiesen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Cyberkriminelle und staatliche Akteure professionalisieren ihre Arbeitsweise.
Sie sind technisch auf dem neuesten Stand und agieren aggressiv. Längst haben
sie Strukturen für ihre kriminellen Dienstleistungen etabliert. Deutschland setzt
der Bedrohung eine tragfähige Cybersicherheitsarchitektur entgegen. Diese
Cybersicherheitsarchitektur muss unbedingt funktionsfähig bleiben.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 10. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet die
Sicherheitslage in den fünf Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche,
Gefährdung, Schadwirkung und Resilienz, wobei die Resilienz den vier anderen
Dimensionen positiv entgegenwirkt (vergleiche www.bsi.bund.de/DE/Service-Na
vi/Publikationen/Lagebericht/lagebericht_node.html).
Cyberbedrohungen gingen im vergangenen Jahr von diversen Angreifergruppen
aus. APT-Gruppen (Advanced Persistent Threat) betrieben beispielsweise
Cyberspionage und starteten Angriffe auf Behörden der auswärtigen
Angelegenheiten, der Verteidigung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Auch
Unternehmen und Institutionen, die in diesen Bereichen tätig sind, waren
betroffen. Darüber hinaus wurde die arbeitsteilige cyberkriminelle
Schattenwirtschaft weiterhin professioneller: Sogenannte Access Broker handelten mit
erbeuteten Zugangsdaten. Andere Cybercrime-Gruppen nutzten Zero-Day-
Schwachstellen (das heißt Schwachstellen, die dem Hersteller noch nicht
bekannt sind) zum Datendiebstahl.
Auch die Angriffsflächen vergrößerten sich mit der weiter fortschreitenden
Digitalisierung.
Über alle Arten von Cyberbedrohungen nehmen die Gefährdungen stetig weiter
zu. Von einem Ransomware-Angriff auf einen kommunalen IT-Dienstleister
Ende Oktober 2023 waren beispielsweise 72 kommunale Kunden mit rund
20 000 kommunalen Arbeitsplätzen betroffen. Die Folge waren teils
monatelange Ausfallzeiten.
Eine weitere Folge erfolgreicher Cyberangriffe sind exorbitante
„Lösegeldzahlungen“ für durch Ransomware-Angriffe verschlüsselte Daten. Für gestohlene
exfiltrierte Daten wurde dabei im Schnitt fast dreimal so viel gezahlt wie für
erbeutete verschlüsselte Daten.
In allen Dimensionen hat sich die IT-Sicherheitslage deutlich verschärft: Zum
einen führt der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zu vermehrten
Angriffen auf Verbündete der Ukraine (unter anderem Deutschland) durch
russlandfreundliche Cybergruppierungen oder mutmaßlich staatliche Stellen. Dabei
müssen auch Sekundäreffekte zur Zerstörung von IT-Infrastruktur berücksichtigt
werden.
Die stetig wachsende Komplexität der IT-Landschaft mit zunehmender
Vernetzung von Behörden untereinander, mit Unternehmen, Bürgern sowie Cloud-
Diensten erweitert die Wirkungsbreite von Angriffen auf einzelne Institutionen.
Gleichzeitig erwartet die Bevölkerung zu Recht einen auch mit IT
funktionierenden Rechtsstaat und einen Fortschritt der Digitalisierung der öffentlichen
Verwaltung.
Mit der Expertise des BSI, der Strafverfolgungsbehörden und den
Verantwortlichen für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung wird der oben
dargestellten Gefährdungslage effektiv entgegengewirkt.
Durch die Veröffentlichung sensibler Informationen wäre die in langjährigen
Prozessen erarbeitete Resilienz der Informationstechnik des Bundes erheblich
gefährdet.
Der Aufbau von Expertise, IT-Sicherheitsinfrastruktur, Prozessen und
Resilienzfaktoren beansprucht umfangreiche Ressourcen und insbesondere Zeit. Der
Wiederaufbau nach einem erfolgreichen Cyberangriff könnte aber einen
solchen Schaden anrichten, dessen Behebung potentiell ein Vielfaches davon
kosten würde.
Mit Blick auf die in kurzen Abständen auftretenden kritischen
Sicherheitslücken, den Zeitbedarf für das Patchen dieser Lücken und vor dem Hintergrund
einer unbekannten Menge an möglichen Zero-Day-Exploits ist jederzeit mit
Angriffen zu rechnen. Sollte mit absehbar verfügbaren Mitteln derzeit kein
Angriff durchführbar sein, führt dies angesichts der schnellen technologischen
Entwicklung zu keiner Reduzierung der Gefährdungslage, denn einmal
veröffentlichte Informationen zur Sicherheitsarchitektur und deren Änderung
lassen sich über die Zeit aggregieren und analysieren und mit zukünftig
verfügbaren technischen Möglichkeiten für einen erfolgreichen Cyberangriff auf die IT
der Bundesverwaltung ausnutzen. Dies bezieht sich auch auf Anzahl, Ort und
Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse technischer
Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe,
zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in Planung befindlicher technischer
und organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von
Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung und weiterer
Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben zu internationaler Kooperation
und Krisenlagen. Im Bereich der Informationssicherheit kommt der
strategischen Vorausschau daher eine überragende Bedeutung zu.
Bereits wenige Kenntnisse über mögliche Schwachstellen reichen
Cyberkriminellen oder staatlichen Akteuren aus, um die gesamte IT-Infrastruktur von
Behörden unbrauchbar zu machen (vergleiche unter anderem oben skizzierte
Angriffe auf Kommunalverwaltungen, Angriff auf Berliner Kammergericht,
Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag).
Darüber hinaus spielen bedeutende technische Entwicklungen auch bösartigen
Akteuren im digitalen Raum in die Karten. Beispielsweise kann heute in einer
noch vor kurzer Zeit kaum absehbaren Qualität künstliche Intelligenz genutzt
werden, um aus der (auch aggregierten) Darstellung von Sicherheitsprodukten,
Angaben zu Investitionen, konkreten Ergebnissen aus technischen
Sicherheitsüberprüfungen konkrete Angriffsvektoren abzuleiten. Dies gilt auch für die
Offenlegung von Softwareentwicklungen. In der Folge würde sich die Lage in
allen vier Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche, Gefährdung und
Schadwirkung dramatisch verschlechtern.
Die Sicherstellung der Staats- und Regierungsfunktion wäre massiv gefährdet.
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen
Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag
grundsätzlich öffentlich, transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich
verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen
Bundestages zu entsprechen. Soweit erfragte Informationen Umstände betreffen, die
aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die
Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit
mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden
kann, und gegebenenfalls alternative Formen der Informationsvermittlung zu
suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung der
berechtigen Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen
(Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06 –
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 124, 161 <193>).
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht durchgängig
vollständig erfolgen kann.
Die Fragen 1, 3, in Teilen 5, 8, 10, 12, 13, 17 und 18 können nach sorgfältiger
Prüfung und Abwägung auch in eingestufter Form nicht beantwortet werden.
Die IT-Infrastruktur der Bundesregierung ist jeden Tag einer Vielzahl
unterschiedlicher Angriffe ausgesetzt. Zur Aufrechterhaltung der Staats- und
Regierungsfunktion ist diese Infrastruktur angemessen zu schützen. Eine
Beeinträchtigung oder sogar ein Ausfall aufgrund erfolgreicher Cyberangriffe muss auch
in der Zukunft bestmöglich verhindert werden.
Informationen zu sämtlichen im BMJV eingesetzten IT-Sicherheitsprodukten,
Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse technischer
Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder
Cyberangriffe, zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in Planung
befindlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe,
der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung und
weiterer Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben zu
internationaler Kooperation und Krisenlagen und Softwareentwicklungen beziehen
sich unmittelbar auf die Fähigkeiten der Abwehr von Cybergefährdungen der
Bundesbehörden. Ein Bekanntwerden der detaillierten Information würde das
Staatswohl gefährden, denn damit würde es etwaigen Angreifern ermöglicht,
konkrete Hinweise zu den im Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) eingesetzten Schutzmaßnahmen zu erhalten.
Bei Kenntnis der durch das BMJV eingesetzten Produkte könnten Angreifer
Schwachstellen ausmachen und diese gezielt ausnutzen. Vor allem in der
Zusammenschau mit den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksachen 20/8707
und 20/14887 ließen sich durch Aggregation und direkten Vergleich detaillierte
Erkenntnisse ableiten, die die Entwicklung des Einsatzes und der Beschaffung
von IT-Sicherheitsprodukten und der zukünftigen konkreten IT-
Sicherheitsstrategie in der Bundesverwaltung und im BMJV zeigen.
Mit der Beantwortung würde offengelegt, wie sich das BMJV vor
Cyberangriffen schützt. Dies würde potentiellen Angreifern wichtige Hinweise für etwaige
Angriffe liefern. Dies gefährdet die Arbeitsfähigkeit und damit unmittelbar die
Erfüllung des gesetzlichen Auftrags. Aufgrund der Vernetzung des BMJV mit
anderen Behörden hätte ein solche Ausnutzung einer Schwachstelle potentiell
erhebliche Auswirkungen auf die Informationssicherheit der gesamten
Bundesverwaltung und könnte unmittelbar die Gewährleistung der Handlungsfähigkeit
der Bundesverwaltung gefährden.
Es muss deshalb potentiellen Angreifern verborgen bleiben, welche IT-
Sicherheitsprodukte, Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse
technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle
oder Cyberangriffe, zugrunde liegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in
Planung befindlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen
Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung
und weiterer Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben
zu internationaler Kooperation und Krisenlagen im BMJV zum Schutz der IKT-
Infrastrukturen und darin verarbeiteten Daten aktuell eingesetzt werden bzw.
der Arbeit zugrunde liegen.
Die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen ist sorgfältig abgewogen
worden, eine Verschlusssacheneinstufung und Hinterlegung der angefragten
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer
erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung des BMJV nicht
ausreichend Rechnung tragen, weil insoweit auch ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann
(vergleiche BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009 – 2 BvE 3/07 – BVerfGE 124, 78
<139>). Schon die Angabe, wie das BMJV den Cybergefahren begegnet,
welche Angriffe es erkannt hat, wie viele Personen welche IT-
Sicherheitsaufgaben ausführen, welche Bedrohungsszenarien es betrachtet und welche
internationalen Kooperationen bestehen oder nicht bestehen, könnte zu einer
Analyse der Verwundbarkeiten und Änderung des Angriffsverhaltens führen, die eine
weitere Abwehr der Cybergefahren unmöglich machen würde. In diesem Fall
wäre ein Ersatz durch andere Instrumente nicht möglich.
Würden potentielle Angreifer detaillierte Kenntnis über vorgenannte
Informationen erhalten, wäre ein Angriff auf das BMJV deutlich einfacher zu gestalten
und mit höherer Erfolgsaussicht verbunden.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber der Pflicht zur
Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion der Bundesrepublik
Deutschland zurückstehen.
1. Über wie viele Rechenzentren verfügt das BMJV aktuell, und wie viele
davon erfüllen nachweislich die geltenden Mindeststandards für IT-
Sicherheit?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
2. Welche dieser Rechenzentren verfügen über eine funktionsfähige
Notstromversorgung, die auch längerfristige (über mehrere Stunden oder
Tage) Krisenlagen abdecken kann?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
3. An welchen Standorten des BMJV sind kritische IT-Dienste
georedundant verfügbar, und wie wird die Ausfallsicherheit regelmäßig überprüft?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
4. Welche Investitionen hat das BMJV in den Jahren von 2022 bis 2025
konkret für den Ausbau und die Absicherung seiner IT-Infrastruktur
(einschließlich Rechenzentren, Netze, Cloudlösungen) getätigt?
IT-Sicherheit ist IT-Betriebsziel, sodass alle Investitionen in den IT-Betrieb
grundsätzlich in den Ausbau und die Absicherung der IT-Infrastruktur fließen.
5. In welchem Umfang hat das BMJV in den vergangenen fünf Jahren
Sicherheitsüberprüfungen (z. B. durch das BSI oder durch unabhängige
Dienstleister) durchführen lassen, und mit welchen Ergebnissen?
Es findet eine regelmäßige Beratung mit dem BSI auf Basis seiner
Zuständigkeiten für die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik
des Bundes gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes über das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) sowie im Speziellen
für die Durchführung von technischen Prüfungen zum Schutz amtlich geheim
gehaltener Informationen nach § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes gegen
die Kenntnisnahme durch Unbefugte gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9
BSIG statt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen, nach der die Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, weil die
erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen
berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen
Informationsrecht überwiegt.
6. Welche organisatorischen Zuständigkeiten für Cybersicherheit bestehen
innerhalb des BMJV (z. B. eigenes Computer Emergency Response
Team [CERT], IT-Sicherheitsreferate, Zusammenarbeit mit dem BSI)?
Die laut Umsetzungsplan Bund 2017 aufgezeigten organisatorischen
Maßnahmen für die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines vorschriftsgemäßen
Informationssicherheitsmanagements sind in vollem Umfang erfüllt.
7. Welche Maßnahmen hat das BMJV seit 2020 ggf. ergriffen, um auf die
Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes im Bereich IT-Sicherheit zu
reagieren?
Das IT-Sicherheitsniveau im BMJV wird durch einen kontinuierlichen
Verbesserungsprozess aufrechterhalten. Die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes
werden in diesem Prozess berücksichtigt.
8. Wie viele Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe wurden in den letzten
fünf Jahren im Zuständigkeitsbereich des BMJV registriert, und wie
wurde jeweils darauf reagiert (bitte nach Jahr und Anzahl der Vorfälle
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
9. Welche Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema
Cybersicherheit wurden für Mitarbeiter des BMJV seit 2020 durchgeführt?
Die Beschäftigten des BMJV und seines Geschäftsbereichs nehmen regelmäßig
Angebote für Schulungen und Fortbildungen wahr.
10. Welche konkreten Schritte plant das BMJV ggf., um bis spätestens 2030
die vollständige Einhaltung der vom Bundesrechnungshof geforderten
Mindeststandards (inklusive Notstromversorgung und georedundanter
Systeme) sicherzustellen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
11. Wie viele Stellen im Bereich IT-Sicherheit existieren derzeit im
Geschäftsbereich des BMJV (bitte nach Behörden und Besoldungsgruppen
aufschlüsseln)?
Alle Stellen im IT-Betrieb haben auch das Ziel IT-Sicherheit.
12. Wie hat sich die Zahl der IT-Sicherheitsstellen im BMJV seit 2020
entwickelt (bitte jährlich angeben und nach Behörden differenzieren)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
13. Wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 Stellen im Bereich IT-
Sicherheit im Geschäftsbereich des BMJV abgebaut, umgewidmet oder
neu geschaffen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
14. Wie viele dieser möglichen Stellen (vgl. Frage 13) sind derzeit unbesetzt,
und wie lange bleiben offene Stellen im Durchschnitt vakant?
Keine Stelle ist derzeit unbesetzt, offene Stellen bleiben wenige Wochen
vakant.
15. Welche konkreten Aufgabenbereiche decken die IT-Sicherheitsstellen im
BMJV ab (z. B. Netzwerksicherheit, Kryptografie, Incident Response,
Schutz kritischer Justizinfrastrukturen, IT-Forensik)?
Alle für den grundsätzlich sicheren IT-Betrieb notwendigen Aufgaben werden
abgedeckt.
16. Welche besonderen Schwierigkeiten sieht die Bundesregierung ggf. bei
der Gewinnung von IT-Sicherheitsfachkräften im Geschäftsbereich des
BMJV, und welche Maßnahmen werden ggf. ergriffen, um diese
Herausforderungen zu bewältigen?
Bei der Gewinnung von IT-Sicherheitsfachkräften steht das BMJV und sein
Geschäftsbereich auf Grund des allgemeinen Fachkräftemangels vor
vergleichbaren Herausforderungen wie andere Bundesministerien und deren
Geschäftsbereiche.
17. Welche Rolle spielt das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in
Bezug auf die IT-Sicherheit für das BMJV, und wie entwickelt sich dort
die Personalausstattung in diesem Bereich?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
18. Ist die Justizverwaltung im Hinblick auf ihre IT-Sicherheitskapazitäten
durch Fachkräftemangel oder Stellenkürzungen betroffen, und wenn ja,
inwiefern?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
19. Welche Maßnahmen ergreift das BMJV ggf., um die Resilienz seiner
besonders sensiblen Systeme trotz möglicher Personalknappheit im Bereich
IT-Sicherheit sicherzustellen?
Es ist bekannt, dass die IT-Konsolidierung begonnen wurde. Maßnahmen
ergeben sich aus dem Kabinettbeschluss zur IT-Konsolidierung und sind
veröffentlicht. Im Übrigen gilt die Gemeinsame Geschäftsordnung der
Bundesministerien.
20. Plant die Bundesregierung, die IT-Sicherheitskapazitäten im BMJV
mittelfristig auszubauen, und mit welchem zeitlichen Horizont?
Im Rahmen der geltenden Gesetzeslage nein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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