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Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Antwort zu Drs. 21/2407)

dip / drucksache 11.11.2025 · WP 21 · 21/2701 · Antwort · Original ↗

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Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Antwort zu Drs. 21/2407) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2701 21. Wahlperiode 11.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sebastian Maack, Ulrich von Zons, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2407 – Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Cybersicherheitslage in Deutschland wird von der Bundesregierung und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig als „angespannt bis kritisch“ beschrieben (www.tuev-verband.de/pressemitteil ungen/angespannt-bis-kritisch-die-cybersicherheitslage-in-deutschland#:~:tex t=Lagebericht%20des%20BSI:%20Cybersicherheit%20in%20Deutschlan d%20). Auch der Bundesrechnungshof warnt vor eklatanten Sicherheitslücken in den Rechenzentren und Netzen des Bundes (www.spiegel.de/politik/deutschland/c ybersicherheit-rechnungshof-warnt-vor-mangelndem-schutz-der-bundes-it-a-6 baacfe5-2e6b-4e8b-a64b-e10d9cf2585e). Unter anderem bemängelt der Bundesrechnungshof, dass weniger als 10 Prozent der mehr als 100 Bundesrechenzentren die Mindeststandards erfüllen, dass die Notstromversorgung in Krisenlagen vielfach unzureichend ist und dass kritische IT-Dienste oft nicht georedundant verfügbar sind (s. o.). Nach aktuellen Berichten hat die Bundesregierung im Bereich IT-Sicherheit Stellen abgebaut (www.security-inside r.de/bund-reduziert-it-sicherheitsstellen-a-508f57e078fd32fa7cd1a915db00c 76e/). Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) verwaltet sensible Daten zu gesellschaftspolitischen Förderprogrammen, Bildungsinitiativen, Gleichstellungsfragen, Kinder- und Jugendschutz sowie Seniorenpolitik. Angriffe auf behördeninterne IT-Systeme können nicht nur den Schutz personenbezogener Daten gefährden, sondern auch das Vertrauen der Bürger in staatliche Strukturen nachhaltig beeinträchtigen. Hinzu kommt, dass das BMBFSFJ zentrale Programme in Zusammenarbeit mit Ländern, Kommunen, Bildungseinrichtungen, Trägern der Familien- und Jugendhilfe sowie internationalen Partnern verantwortet. Damit geht eine besondere Verantwortung für die Gewährleistung sicherer Kommunikations- und Informationsflüsse einher. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Cyberkriminelle und staatliche Akteure professionalisieren ihre Arbeitsweise. Sie sind technisch auf dem neuesten Stand und agieren aggressiv. Längst haben sie Strukturen für ihre kriminellen Dienstleistungen etabliert. Deutschland setzt der Bedrohung eine tragfähige Cybersicherheitsarchitektur entgegen. Diese Cybersicherheitsarchitektur muss unbedingt funktionsfähig bleiben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet die Sicherheitslage in den fünf Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche, Gefährdung, Schadwirkung und Resilienz, wobei die Resilienz den vier anderen Dimensionen positiv entgegenwirkt (vgl. www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Publ ikationen/Lagebericht/lagebericht_node.html). Cyberbedrohungen gingen im vergangenen Jahr von diversen Angreifergruppen aus. Advanced Persistent Threat(APT)-Gruppen betrieben beispielsweise Cyberspionage und starteten Angriffe auf Behörden der auswärtigen Angelegenheiten, der Verteidigung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Auch Unternehmen und Institutionen, die in diesen Bereichen tätig sind, waren betroffen. Darüber hinaus wurde die arbeitsteilige cyberkriminelle Schattenwirtschaft weiterhin professioneller: Sogenannte Access Broker handelten mit erbeuteten Zugangsdaten. Andere Cybercrime-Gruppen nutzten Zero-Day- Schwachstellen (d. h. Schwachstellen, die dem Hersteller noch nicht bekannt sind) zum Datendiebstahl. Auch die Angriffsflächen vergrößerten sich mit der weiter fortschreitenden Digitalisierung. Über alle Arten von Cyberbedrohungen nehmen die Gefährdungen stetig weiter zu. Von einem Ransomware-Angriff auf einen kommunalen IT-Dienstleister Ende Oktober 2023 waren beispielsweise 72 kommunale Kunden mit rund 20 000 kommunalen Arbeitsplätzen betroffen. Die Folge waren teils monatelange Ausfallzeiten. Eine weitere Folge erfolgreicher Cyberangriffe sind exorbitante „Lösegeldzahlungen“ für durch Ransomware-Angriffe verschlüsselte Daten. Für gestohlene exfiltrierte Daten wurde dabei im Schnitt fast dreimal so viel gezahlt wie für erbeutete verschlüsselte Daten. In allen Dimensionen hat sich die IT-Sicherheitslage deutlich verschärft: Zum einen führt der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zu vermehrten Angriffen auf Verbündete der Ukraine (u. a. Deutschland) durch russlandfreundliche Cybergruppierungen oder mutmaßlich staatliche Stellen. Dabei müssen auch Sekundäreffekte zur Zerstörung von IT-Infrastruktur berücksichtigt werden. Die stetig wachsende Komplexität der IT-Landschaft mit zunehmender Vernetzung von Behörden untereinander, mit Unternehmen, Bürgern sowie Cloud- Diensten erweitert die Wirkungsbreite von Angriffen auf einzelne Institutionen. Gleichzeitig erwartet die Bevölkerung zu Recht einen auch mit IT funktionierenden Rechtsstaat und einen Fortschritt der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Mit der Expertise des BSI, der Strafverfolgungsbehörden und der Verantwortlichen für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung wird der oben dargestellten Gefährdungslage effektiv entgegengewirkt. Durch die Veröffentlichung sensibler Informationen wäre die in langjährigen Prozessen erarbeitete Resilienz der Informationstechnik des Bundes erheblich gefährdet. Der Aufbau von Expertise, IT-Sicherheitsinfrastruktur, Prozessen und Resilienzfaktoren beansprucht umfangreiche Ressourcen und insbesondere Zeit. Der Wiederaufbau nach einem erfolgreichen Cyberangriff könnte aber einen solchen Schaden anrichten, dessen Behebung potenziell ein Vielfaches davon kosten würde. Mit Blick auf die in kurzen Abständen auftretenden kritischen Sicherheitslücken, den Zeitbedarf für das Patchen dieser Lücken und vor dem Hintergrund einer unbekannten Menge an möglichen Zero-Day-Exploits ist jederzeit mit Angriffen zu rechnen. Sollte mit absehbar verfügbaren Mitteln derzeit kein Angriff durchführbar sein, führt dies angesichts der schnellen technologischen Entwicklung zu keiner Reduzierung der Gefährdungslage, denn einmal veröffentlichte Informationen zur Sicherheitsarchitektur und deren Änderung lassen sich über die Zeit aggregieren und analysieren und mit zukünftig verfügbaren technischen Möglichkeiten für einen erfolgreichen Cyberangriff auf die IT der Bundesverwaltung ausnutzen. Dies bezieht sich auch auf Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe, zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in Planung befindlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung und weiterer Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben zu internationaler Kooperation und Krisenlagen. Im Bereich der Informationssicherheit kommt der strategischen Vorausschau daher eine überragende Bedeutung zu. Bereits wenige Kenntnisse über mögliche Schwachstellen reichen Cyberkriminellen oder staatlichen Akteuren aus, um die gesamte IT-Infrastruktur von Behörden unbrauchbar zu machen (vgl. u. a. oben skizzierte Angriffe auf Kommunalverwaltungen, Angriff auf Berliner Kammergericht, Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag). Darüber hinaus spielen bedeutende technische Entwicklungen auch bösartigen Akteuren im digitalen Raum in die Karten. Beispielsweise kann heute in einer noch vor kurzer Zeit kaum absehbaren Qualität künstliche Intelligenz genutzt werden, um aus der (auch aggregierten) Darstellung von Sicherheitsprodukten, Angaben zu Investitionen, konkreten Ergebnissen aus technischen Sicherheitsüberprüfungen konkrete Angriffsvektoren abzuleiten. Dies gilt auch für die Offenlegung von Softwareentwicklungen. In der Folge würde sich die Lage in allen vier Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche, Gefährdung und Schadwirkung dramatisch verschlechtern. Die Sicherstellung der Staats- und Regierungsfunktion wäre massiv gefährdet. Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag grundsätzlich öffentlich, transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen. Soweit erfragte Informationen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann, und gegebenenfalls alternative Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung der berechtigen Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (BVerfGE 124, 161,193). Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht durchgängig vollständig erfolgen kann. Die Fragen 1, 3, in Teilen. 5, 10, 12 und 13, 15 und 16 können nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung auch in eingestufter Form nicht beantwortet werden. Die IT-Infrastruktur der Bundesregierung ist jeden Tag einer Vielzahl unterschiedlicher Angriffe ausgesetzt. Zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion ist diese Infrastruktur angemessen zu schützen. Eine Beeinträchtigung oder sogar ein Ausfall aufgrund erfolgreicher Cyberangriffe muss auch in der Zukunft bestmöglich verhindert werden. Informationen zu sämtlichen im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eingesetzten IT-Sicherheitsprodukten, zu Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, zu Ergebnissen technischer Sicherheitsüberprüfungen, zur Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe, zu zugrundeliegenden Bedrohungsanalysen, ergriffenen und in Planung befindlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung und weiteren Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben zu internationaler Kooperation und Krisenlagen sowie Softwareentwicklungen beziehen sich unmittelbar auf die Fähigkeiten der Abwehr von Cybergefährdungen der Bundesbehörden. Ein Bekanntwerden der detaillierten Informationen würde das Staatswohl gefährden, denn damit würde es etwaigen Angreifern ermöglicht, konkrete Hinweise zu den im BMBFSFJ eingesetzten Schutzmaßnahmen zu erhalten. Unter Kenntnis der durch das BMBFSFJ eingesetzten Produkte könnten Angreifer Schwachstellen ausmachen und diese gezielt ausnutzen. Vor allem in der Zusammenschau mit den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksachen 20/8707 und 20/14887 ließen sich durch Aggregation und direkten Vergleich detaillierte Erkenntnisse ableiten, die die Entwicklung des Einsatzes und der Beschaffung von IT-Sicherheitsprodukten und der zukünftigen konkreten IT- Sicherheitsstrategie in der Bundesverwaltung und im BMBFSFJ zeigen. Mit der Beantwortung würde offengelegt, wie sich das BMBFSFJ vor Cyberangriffen schützt. Dies würde potenziellen Angreifern wichtige Hinweise für etwaige Angriffe liefern. Dies gefährdet die Arbeitsfähigkeit und damit unmittelbar die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags. Aufgrund der Vernetzung des BMBFSFJ mit anderen Behörden hätte ein solche Ausnutzung einer Schwachstelle potenziell erhebliche Auswirkungen auf die Informationssicherheit der gesamten Bundesverwaltung und könnte unmittelbar die Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Bundesverwaltung gefährden. Es muss deshalb potenziellen Angreifern verborgen bleiben, welche IT- Sicherheitsprodukte, Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe, zugrundeliegende Bedrohungsanalysen, ergriffene und in Planung befindliche technische und organisatorische Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung und weiterer Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben zu internationaler Kooperation und Krisenlagen im BMBFSFJ zum Schutz der IKT-Infrastrukturen und darin verarbeiteten Daten aktuell eingesetzt werden bzw. der Arbeit zugrunde liegen. Die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen ist sorgfältig abgewogen worden, eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung des BMBFSFJ nicht ausreichend Rechnung tragen, weil insoweit auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann (vgl. BVerfGE 124, 78 [139]). Schon die Angabe, wie das BMBFSFJ den Cybergefahren begegnet, welche Angriffe es erkannt hat, wie viele Personen welche IT- Sicherheitsaufgaben ausführen, welche Bedrohungsszenarien es betrachtet und welche internationalen Kooperationen bestehen oder nicht bestehen, könnte zu einer Analyse der Verwundbarkeiten und Änderung des Angriffsverhaltens führen, die eine weitere Abwehr der Cybergefahren unmöglich machen würde. In diesem Fall wäre ein Ersatz durch andere Instrumente nicht möglich. Würden potenzielle Angreifer detaillierte Kenntnis über vorgenannte Informationen erhalten, wäre ein Angriff auf das BMBFSFJ deutlich einfacher zu gestalten und mit höherer Erfolgsaussicht verbunden. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber der Pflicht zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion der Bundesrepublik Deutschland zurückstehen.  1. Über wie viele Rechenzentren verfügt das BMBFSFJ aktuell, und wie viele davon erfüllen nachweislich die geltenden Mindeststandards für IT- Sicherheit? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.  2. Welche dieser Rechenzentren verfügen über eine funktionsfähige Notstromversorgung, die auch längerfristige (über mehrere Stunden oder Tage) Krisenlagen abdecken kann? Alle Rechenzentren verfügen über eine funktionsfähige Notstromversorgung.  3. An welchen Standorten des BMBFSFJ sind kritische IT-Dienste georedundant verfügbar, und wie wird die Ausfallsicherheit regelmäßig überprüft? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.  4. Welche Investitionen hat das BMBFSFJ in den Jahren von 2022 bis 2025 konkret für den Ausbau und die Absicherung seiner IT-Infrastruktur (einschließlich Rechenzentren, Netze, Cloudlösungen) getätigt? IT-Sicherheit ist IT-Betriebsziel, sodass alle Investitionen in den IT-Betrieb grundsätzlich in den Ausbau und die Absicherung der IT-Infrastruktur fließen. Mangels einer inhaltlichen Definition der Begrifflichkeiten „Absicherung“ von IT-Infrastruktur, ebenso wie „Informationssicherheit“ oder „Cybersicherheit“ in der Bundesverwaltung im Kontext der Fragestellung, lassen sich entsprechende Kosten nicht dediziert ausweisen. Maßnahmen in der IT dienen häufig gleichzeitig der IT-Sicherheit und dem allgemeinen IT-Betrieb (bspw. Zutrittsschutz, redundante Stromversorgung, Klimatisierung, Videoüberwachung) und ermöglichen keine absolute Zergliederung.  5. In welchem Umfang hat das BMBFSFJ in den vergangenen fünf Jahren Sicherheitsüberprüfungen (z. B. durch das BSI oder durch unabhängige Dienstleister) durchführen lassen, und mit welchen Ergebnissen? Es findet eine regelmäßige Nutzung der Angebote des BSI auf Basis seiner Zuständigkeiten für die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes gemäß § 3 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG)sowie im Speziellen für die Durchführung von technischen Prüfungen zum Schutz amtlich geheim gehaltener Informationen nach § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9 BSIG statt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.  6. Welche organisatorischen Zuständigkeiten für Cybersicherheit bestehen innerhalb des BMBFSFJ (z. B. eigenes Computer Emergency Response Team [CERT], IT-Sicherheitsreferate, Zusammenarbeit mit dem BSI)? Entsprechend dem Kabinettbeschluss zum Umsetzungsplan Bund 2017 sind die Standards des BSI für das BMBFSFJ maßgeblich bei der Gewährleistung von Informationssicherheit auf hohem Niveau. Die in den BSI-Standards bzw. im IT-Grundschutz vorgesehenen Rollen werden im BMBFSFJ berücksichtigt.  7. Welche konkreten Aufgabenbereiche decken die IT-Sicherheitsstellen im BMBFSFJ ab (z. B. Netzwerksicherheit, Kryptografie, Incident Response, Schutz kritischer Infrastrukturen, IT-Forensik)? Entsprechend dem Kabinettbeschluss zum Umsetzungsplan Bund 2017 sind die Standards des BSI für das BMBFSFJ maßgeblich bei der Gewährleistung von Informationssicherheit auf hohem Niveau. Die in den BSI-Standards bzw. im IT-Grundschutz vorgesehenen Rollen werden im BMBFSFJ berücksichtigt.  8. Welche Maßnahmen hat das BMBFSFJ seit 2020 ergriffen, um auf die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes im Bereich IT-Sicherheit zu reagieren? Das IT-Sicherheitsniveau im BMBFSFJ wird durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess aufrechterhalten. Die Anmerkungen des Bundesrechnungshofes werden in diesem Prozess berücksichtigt.  9. In welcher Form arbeitet das BMBFSFJ mit nationalen und internationalen Partnern zusammen, um gemeinsame Sicherheitsstandards gegen Cyberbedrohungen zu etablieren? Das Informationssicherheitsmanagement im BMBFSFJ stützt sich auf die Vorgaben und Beratungsleistungen des BSI und entwickelt keine eigenen Sicherheitsstandards. 10. Wie viele Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe wurden in den letzten fünf Jahren im Zuständigkeitsbereich des BMBFSFJ registriert, und wie wurde jeweils darauf reagiert (bitte nach Jahr und Anzahl der Vorfälle aufschlüsseln)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Gefährdungslage durch Cyberangriffe auf das BMBFSFJ, insbesondere in Bezug auf personenbezogene Daten von Kindern, Jugendlichen und Senioren? Das BMBFSFJ teilt die oben dargestellte Bewertung des BSI hinsichtlich der Gefährdungslage durch Cyberangriffe, die sich abstrakt auch gegen die im BMBFSFJ verarbeiteten personenbezogenen Daten richten. 12. Welche Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema Cybersicherheit wurden für Mitarbeiter des BMBFSFJ seit 2020 durchgeführt? Das Informationssicherheitsmanagement entwickelt fortlaufend bedarfsgerechte Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Beschäftigten. Hinsichtlich konkreter Maßnahmen und Inhalte wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. 13. Welche konkreten Schritte plant das BMBFSFJ ggf., um bis spätestens 2030 die vollständige Einhaltung der vom Bundesrechnungshof geforderten Mindeststandards (inklusive Notstromversorgung und georedundanter Systeme) sicherzustellen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. 14. Wie viele Stellen im Bereich IT-Sicherheit existieren derzeit im Geschäftsbereich des BMBFSFJ (bitte nach Behörden und Besoldungsgruppen aufschlüsseln)? Alle Stellen im IT-Betrieb haben auch das Ziel IT-Sicherheit. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. 15. Wie hat sich die Zahl der IT-Sicherheitsstellen im BMBFSFJ seit 2020 entwickelt (bitte jährlich angeben und nach Behörden differenzieren)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. 16. Wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 Stellen im Bereich IT- Sicherheit im Geschäftsbereich des BMBFSFJ abgebaut, umgewidmet oder neu geschaffen, und wenn ja, in welchem Umfang? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. 17. Wie viele dieser Stellen (vgl. Frage 16) sind derzeit unbesetzt, und wie lange bleiben offene Stellen im Durchschnitt vakant? Keine Stelle ist derzeit vakant, offene Stellen bleiben nur kurze Zeit vakant. 18. Welche besonderen Schwierigkeiten sieht die Bundesregierung ggf. bei der Gewinnung von IT-Sicherheitsfachkräften im Geschäftsbereich des BMBFSFJ, und welche Maßnahmen werden ggf. ergriffen, um diese Herausforderungen zu bewältigen? Es gibt nur wenige qualifizierte Bewerbende, die aufgrund höherer Gehalts-/ Besoldungsanforderungen oder fehlender Möglichkeiten für Fachkarrieren im öffentlichen Dienst oft nicht gewonnen werden können. 19. Welche Rolle spielt das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in Bezug auf die IT-Sicherheit für das BMBFSFJ, und wie entwickelt sich dort die Personalausstattung in diesem Bereich? Entsprechend der Beschlüsse der Bundesregierung zur IT-Konsolidierung ist auch das BMBFSFJ im Prozess der Dienste- und Betriebskonsolidierung befindlich. Die Sicherheitsbewertung bzgl. Diensten/Strukturen im ITZBund erfolgt entsprechend der IT-Sicherheitsrichtlinie zur IT-Konsolidierung zentral durch das BSI. Das umfasst auch die Personalausstattung im ITZBund. 20. Welche Maßnahmen ergreift das BMBFSFJ, um die Resilienz seiner besonders sensiblen Systeme trotz möglicher Personalknappheit im Bereich IT-Sicherheit sicherzustellen? Es ist bekannt, dass die IT-Konsolidierung begonnen wurde. Maßnahmen ergeben sich aus dem Kabinettbeschluss zur IT-Konsolidierung und sind veröffentlicht. Im Übrigen gilt die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien. Das Informationssicherheitsmanagement im BMBFSFJ orientiert sich an den nach Umsetzungsplan Bund verbindlich anzuwendenden BSI-Standards, die eine Priorisierung von Maßnahmen entsprechend der Kritikalität bzw. des Schutzbedarfs vorsehen. 21. Plant die Bundesregierung, die IT-Sicherheitskapazitäten im BMBFSFJ mittelfristig auszubauen, und mit welchem zeitlichen Horizont? Im Rahmen der Ressortabstimmung zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz hat auch das BMBFSFJ entsprechende Erfüllungsaufwände benannt. Die Planungen im BMBFSFJ orientieren sich am weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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