Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Antwort zu Drs. 21/2407)
Text
Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Antwort zu Drs. 21/2407)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2701
21. Wahlperiode 11.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sebastian
Maack, Ulrich von Zons, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2407 –
Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Cybersicherheitslage in Deutschland wird von der Bundesregierung und
dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig
als „angespannt bis kritisch“ beschrieben (www.tuev-verband.de/pressemitteil
ungen/angespannt-bis-kritisch-die-cybersicherheitslage-in-deutschland#:~:tex
t=Lagebericht%20des%20BSI:%20Cybersicherheit%20in%20Deutschlan
d%20).
Auch der Bundesrechnungshof warnt vor eklatanten Sicherheitslücken in den
Rechenzentren und Netzen des Bundes (www.spiegel.de/politik/deutschland/c
ybersicherheit-rechnungshof-warnt-vor-mangelndem-schutz-der-bundes-it-a-6
baacfe5-2e6b-4e8b-a64b-e10d9cf2585e). Unter anderem bemängelt der
Bundesrechnungshof, dass weniger als 10 Prozent der mehr als 100
Bundesrechenzentren die Mindeststandards erfüllen, dass die Notstromversorgung in
Krisenlagen vielfach unzureichend ist und dass kritische IT-Dienste oft nicht
georedundant verfügbar sind (s. o.). Nach aktuellen Berichten hat die
Bundesregierung im Bereich IT-Sicherheit Stellen abgebaut (www.security-inside
r.de/bund-reduziert-it-sicherheitsstellen-a-508f57e078fd32fa7cd1a915db00c
76e/).
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) verwaltet sensible Daten zu gesellschaftspolitischen
Förderprogrammen, Bildungsinitiativen, Gleichstellungsfragen, Kinder- und
Jugendschutz sowie Seniorenpolitik. Angriffe auf behördeninterne IT-Systeme
können nicht nur den Schutz personenbezogener Daten gefährden, sondern auch
das Vertrauen der Bürger in staatliche Strukturen nachhaltig beeinträchtigen.
Hinzu kommt, dass das BMBFSFJ zentrale Programme in Zusammenarbeit
mit Ländern, Kommunen, Bildungseinrichtungen, Trägern der Familien- und
Jugendhilfe sowie internationalen Partnern verantwortet. Damit geht eine
besondere Verantwortung für die Gewährleistung sicherer Kommunikations- und
Informationsflüsse einher.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 10. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Cyberkriminelle und staatliche Akteure professionalisieren ihre Arbeitsweise.
Sie sind technisch auf dem neuesten Stand und agieren aggressiv. Längst haben
sie Strukturen für ihre kriminellen Dienstleistungen etabliert. Deutschland setzt
der Bedrohung eine tragfähige Cybersicherheitsarchitektur entgegen. Diese
Cybersicherheitsarchitektur muss unbedingt funktionsfähig bleiben.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet die
Sicherheitslage in den fünf Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche,
Gefährdung, Schadwirkung und Resilienz, wobei die Resilienz den vier anderen
Dimensionen positiv entgegenwirkt (vgl. www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Publ
ikationen/Lagebericht/lagebericht_node.html).
Cyberbedrohungen gingen im vergangenen Jahr von diversen Angreifergruppen
aus. Advanced Persistent Threat(APT)-Gruppen betrieben beispielsweise
Cyberspionage und starteten Angriffe auf Behörden der auswärtigen
Angelegenheiten, der Verteidigung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Auch
Unternehmen und Institutionen, die in diesen Bereichen tätig sind, waren
betroffen. Darüber hinaus wurde die arbeitsteilige cyberkriminelle
Schattenwirtschaft weiterhin professioneller: Sogenannte Access Broker handelten mit
erbeuteten Zugangsdaten. Andere Cybercrime-Gruppen nutzten Zero-Day-
Schwachstellen (d. h. Schwachstellen, die dem Hersteller noch nicht bekannt
sind) zum Datendiebstahl.
Auch die Angriffsflächen vergrößerten sich mit der weiter fortschreitenden
Digitalisierung.
Über alle Arten von Cyberbedrohungen nehmen die Gefährdungen stetig weiter
zu. Von einem Ransomware-Angriff auf einen kommunalen IT-Dienstleister
Ende Oktober 2023 waren beispielsweise 72 kommunale Kunden mit rund
20 000 kommunalen Arbeitsplätzen betroffen. Die Folge waren teils
monatelange Ausfallzeiten.
Eine weitere Folge erfolgreicher Cyberangriffe sind exorbitante
„Lösegeldzahlungen“ für durch Ransomware-Angriffe verschlüsselte Daten. Für gestohlene
exfiltrierte Daten wurde dabei im Schnitt fast dreimal so viel gezahlt wie für
erbeutete verschlüsselte Daten.
In allen Dimensionen hat sich die IT-Sicherheitslage deutlich verschärft: Zum
einen führt der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zu vermehrten
Angriffen auf Verbündete der Ukraine (u. a. Deutschland) durch russlandfreundliche
Cybergruppierungen oder mutmaßlich staatliche Stellen. Dabei müssen auch
Sekundäreffekte zur Zerstörung von IT-Infrastruktur berücksichtigt werden.
Die stetig wachsende Komplexität der IT-Landschaft mit zunehmender
Vernetzung von Behörden untereinander, mit Unternehmen, Bürgern sowie Cloud-
Diensten erweitert die Wirkungsbreite von Angriffen auf einzelne Institutionen.
Gleichzeitig erwartet die Bevölkerung zu Recht einen auch mit IT
funktionierenden Rechtsstaat und einen Fortschritt der Digitalisierung der öffentlichen
Verwaltung.
Mit der Expertise des BSI, der Strafverfolgungsbehörden und der
Verantwortlichen für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung wird der oben
dargestellten Gefährdungslage effektiv entgegengewirkt.
Durch die Veröffentlichung sensibler Informationen wäre die in langjährigen
Prozessen erarbeitete Resilienz der Informationstechnik des Bundes erheblich
gefährdet.
Der Aufbau von Expertise, IT-Sicherheitsinfrastruktur, Prozessen und
Resilienzfaktoren beansprucht umfangreiche Ressourcen und insbesondere Zeit. Der
Wiederaufbau nach einem erfolgreichen Cyberangriff könnte aber einen
solchen Schaden anrichten, dessen Behebung potenziell ein Vielfaches davon
kosten würde.
Mit Blick auf die in kurzen Abständen auftretenden kritischen
Sicherheitslücken, den Zeitbedarf für das Patchen dieser Lücken und vor dem Hintergrund
einer unbekannten Menge an möglichen Zero-Day-Exploits ist jederzeit mit
Angriffen zu rechnen. Sollte mit absehbar verfügbaren Mitteln derzeit kein
Angriff durchführbar sein, führt dies angesichts der schnellen technologischen
Entwicklung zu keiner Reduzierung der Gefährdungslage, denn einmal
veröffentlichte Informationen zur Sicherheitsarchitektur und deren Änderung
lassen sich über die Zeit aggregieren und analysieren und mit zukünftig
verfügbaren technischen Möglichkeiten für einen erfolgreichen Cyberangriff auf die IT
der Bundesverwaltung ausnutzen. Dies bezieht sich auch auf Anzahl, Ort und
Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse technischer
Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe,
zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in Planung befindlicher technischer
und organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von
Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung und weiterer
Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben zu internationaler Kooperation
und Krisenlagen. Im Bereich der Informationssicherheit kommt der
strategischen Vorausschau daher eine überragende Bedeutung zu.
Bereits wenige Kenntnisse über mögliche Schwachstellen reichen
Cyberkriminellen oder staatlichen Akteuren aus, um die gesamte IT-Infrastruktur von
Behörden unbrauchbar zu machen (vgl. u. a. oben skizzierte Angriffe auf
Kommunalverwaltungen, Angriff auf Berliner Kammergericht, Hackerangriff auf den
Deutschen Bundestag).
Darüber hinaus spielen bedeutende technische Entwicklungen auch bösartigen
Akteuren im digitalen Raum in die Karten. Beispielsweise kann heute in einer
noch vor kurzer Zeit kaum absehbaren Qualität künstliche Intelligenz genutzt
werden, um aus der (auch aggregierten) Darstellung von Sicherheitsprodukten,
Angaben zu Investitionen, konkreten Ergebnissen aus technischen
Sicherheitsüberprüfungen konkrete Angriffsvektoren abzuleiten. Dies gilt auch für die
Offenlegung von Softwareentwicklungen. In der Folge würde sich die Lage in
allen vier Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche, Gefährdung und
Schadwirkung dramatisch verschlechtern.
Die Sicherstellung der Staats- und Regierungsfunktion wäre massiv gefährdet.
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen
Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag
grundsätzlich öffentlich, transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich
verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen
Bundestages zu entsprechen. Soweit erfragte Informationen Umstände betreffen, die
aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die
Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit
mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden
kann, und gegebenenfalls alternative Formen der Informationsvermittlung zu
suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung der
berechtigen Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (BVerfGE 124,
161,193).
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht durchgängig
vollständig erfolgen kann.
Die Fragen 1, 3, in Teilen. 5, 10, 12 und 13, 15 und 16 können nach sorgfältiger
Prüfung und Abwägung auch in eingestufter Form nicht beantwortet werden.
Die IT-Infrastruktur der Bundesregierung ist jeden Tag einer Vielzahl
unterschiedlicher Angriffe ausgesetzt. Zur Aufrechterhaltung der Staats- und
Regierungsfunktion ist diese Infrastruktur angemessen zu schützen. Eine
Beeinträchtigung oder sogar ein Ausfall aufgrund erfolgreicher Cyberangriffe muss auch
in der Zukunft bestmöglich verhindert werden.
Informationen zu sämtlichen im Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eingesetzten IT-Sicherheitsprodukten,
zu Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, zu Ergebnissen
technischer Sicherheitsüberprüfungen, zur Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle
oder Cyberangriffe, zu zugrundeliegenden Bedrohungsanalysen, ergriffenen
und in Planung befindlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen
gegen Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren
Entwicklung und weiteren Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und
konkreten Angaben zu internationaler Kooperation und Krisenlagen sowie
Softwareentwicklungen beziehen sich unmittelbar auf die Fähigkeiten der Abwehr von
Cybergefährdungen der Bundesbehörden. Ein Bekanntwerden der detaillierten
Informationen würde das Staatswohl gefährden, denn damit würde es etwaigen
Angreifern ermöglicht, konkrete Hinweise zu den im BMBFSFJ eingesetzten
Schutzmaßnahmen zu erhalten.
Unter Kenntnis der durch das BMBFSFJ eingesetzten Produkte könnten
Angreifer Schwachstellen ausmachen und diese gezielt ausnutzen. Vor allem in
der Zusammenschau mit den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksachen 20/8707 und
20/14887 ließen sich durch Aggregation und direkten Vergleich detaillierte
Erkenntnisse ableiten, die die Entwicklung des Einsatzes und der Beschaffung
von IT-Sicherheitsprodukten und der zukünftigen konkreten IT-
Sicherheitsstrategie in der Bundesverwaltung und im BMBFSFJ zeigen.
Mit der Beantwortung würde offengelegt, wie sich das BMBFSFJ vor
Cyberangriffen schützt. Dies würde potenziellen Angreifern wichtige Hinweise für
etwaige Angriffe liefern. Dies gefährdet die Arbeitsfähigkeit und damit
unmittelbar die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags. Aufgrund der Vernetzung des
BMBFSFJ mit anderen Behörden hätte ein solche Ausnutzung einer
Schwachstelle potenziell erhebliche Auswirkungen auf die Informationssicherheit der
gesamten Bundesverwaltung und könnte unmittelbar die Gewährleistung der
Handlungsfähigkeit der Bundesverwaltung gefährden.
Es muss deshalb potenziellen Angreifern verborgen bleiben, welche IT-
Sicherheitsprodukte, Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse
technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle
oder Cyberangriffe, zugrundeliegende Bedrohungsanalysen, ergriffene und in
Planung befindliche technische und organisatorische Maßnahmen gegen
Cyberangriffe, die Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung
und weiterer Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben
zu internationaler Kooperation und Krisenlagen im BMBFSFJ zum Schutz der
IKT-Infrastrukturen und darin verarbeiteten Daten aktuell eingesetzt werden
bzw. der Arbeit zugrunde liegen.
Die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen ist sorgfältig abgewogen
worden, eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen
Brisanz im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung des BMBFSFJ nicht
ausreichend Rechnung tragen, weil insoweit auch ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann (vgl.
BVerfGE 124, 78 [139]). Schon die Angabe, wie das BMBFSFJ den
Cybergefahren begegnet, welche Angriffe es erkannt hat, wie viele Personen welche IT-
Sicherheitsaufgaben ausführen, welche Bedrohungsszenarien es betrachtet und
welche internationalen Kooperationen bestehen oder nicht bestehen, könnte zu
einer Analyse der Verwundbarkeiten und Änderung des Angriffsverhaltens
führen, die eine weitere Abwehr der Cybergefahren unmöglich machen würde. In
diesem Fall wäre ein Ersatz durch andere Instrumente nicht möglich.
Würden potenzielle Angreifer detaillierte Kenntnis über vorgenannte
Informationen erhalten, wäre ein Angriff auf das BMBFSFJ deutlich einfacher zu
gestalten und mit höherer Erfolgsaussicht verbunden.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber der Pflicht zur
Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion der Bundesrepublik
Deutschland zurückstehen.
1. Über wie viele Rechenzentren verfügt das BMBFSFJ aktuell, und wie
viele davon erfüllen nachweislich die geltenden Mindeststandards für IT-
Sicherheit?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
2. Welche dieser Rechenzentren verfügen über eine funktionsfähige
Notstromversorgung, die auch längerfristige (über mehrere Stunden oder
Tage) Krisenlagen abdecken kann?
Alle Rechenzentren verfügen über eine funktionsfähige Notstromversorgung.
3. An welchen Standorten des BMBFSFJ sind kritische IT-Dienste
georedundant verfügbar, und wie wird die Ausfallsicherheit regelmäßig
überprüft?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
4. Welche Investitionen hat das BMBFSFJ in den Jahren von 2022 bis 2025
konkret für den Ausbau und die Absicherung seiner IT-Infrastruktur
(einschließlich Rechenzentren, Netze, Cloudlösungen) getätigt?
IT-Sicherheit ist IT-Betriebsziel, sodass alle Investitionen in den IT-Betrieb
grundsätzlich in den Ausbau und die Absicherung der IT-Infrastruktur fließen.
Mangels einer inhaltlichen Definition der Begrifflichkeiten „Absicherung“ von
IT-Infrastruktur, ebenso wie „Informationssicherheit“ oder „Cybersicherheit“ in
der Bundesverwaltung im Kontext der Fragestellung, lassen sich entsprechende
Kosten nicht dediziert ausweisen. Maßnahmen in der IT dienen häufig
gleichzeitig der IT-Sicherheit und dem allgemeinen IT-Betrieb (bspw. Zutrittsschutz,
redundante Stromversorgung, Klimatisierung, Videoüberwachung) und
ermöglichen keine absolute Zergliederung.
5. In welchem Umfang hat das BMBFSFJ in den vergangenen fünf Jahren
Sicherheitsüberprüfungen (z. B. durch das BSI oder durch unabhängige
Dienstleister) durchführen lassen, und mit welchen Ergebnissen?
Es findet eine regelmäßige Nutzung der Angebote des BSI auf Basis seiner
Zuständigkeiten für die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der
Informationstechnik des Bundes gemäß § 3 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSIG)sowie im Speziellen für die Durchführung
von technischen Prüfungen zum Schutz amtlich geheim gehaltener
Informationen nach § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes gegen die Kenntnisnahme
durch Unbefugte gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9 BSIG statt. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
6. Welche organisatorischen Zuständigkeiten für Cybersicherheit bestehen
innerhalb des BMBFSFJ (z. B. eigenes Computer Emergency Response
Team [CERT], IT-Sicherheitsreferate, Zusammenarbeit mit dem BSI)?
Entsprechend dem Kabinettbeschluss zum Umsetzungsplan Bund 2017 sind die
Standards des BSI für das BMBFSFJ maßgeblich bei der Gewährleistung von
Informationssicherheit auf hohem Niveau. Die in den BSI-Standards bzw. im
IT-Grundschutz vorgesehenen Rollen werden im BMBFSFJ berücksichtigt.
7. Welche konkreten Aufgabenbereiche decken die IT-Sicherheitsstellen im
BMBFSFJ ab (z. B. Netzwerksicherheit, Kryptografie, Incident
Response, Schutz kritischer Infrastrukturen, IT-Forensik)?
Entsprechend dem Kabinettbeschluss zum Umsetzungsplan Bund 2017 sind die
Standards des BSI für das BMBFSFJ maßgeblich bei der Gewährleistung von
Informationssicherheit auf hohem Niveau. Die in den BSI-Standards bzw. im
IT-Grundschutz vorgesehenen Rollen werden im BMBFSFJ berücksichtigt.
8. Welche Maßnahmen hat das BMBFSFJ seit 2020 ergriffen, um auf die
Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes im Bereich IT-Sicherheit zu
reagieren?
Das IT-Sicherheitsniveau im BMBFSFJ wird durch einen kontinuierlichen
Verbesserungsprozess aufrechterhalten. Die Anmerkungen des
Bundesrechnungshofes werden in diesem Prozess berücksichtigt.
9. In welcher Form arbeitet das BMBFSFJ mit nationalen und
internationalen Partnern zusammen, um gemeinsame Sicherheitsstandards gegen
Cyberbedrohungen zu etablieren?
Das Informationssicherheitsmanagement im BMBFSFJ stützt sich auf die
Vorgaben und Beratungsleistungen des BSI und entwickelt keine eigenen
Sicherheitsstandards.
10. Wie viele Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe wurden in den letzten
fünf Jahren im Zuständigkeitsbereich des BMBFSFJ registriert, und wie
wurde jeweils darauf reagiert (bitte nach Jahr und Anzahl der Vorfälle
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Gefährdungslage durch
Cyberangriffe auf das BMBFSFJ, insbesondere in Bezug auf
personenbezogene Daten von Kindern, Jugendlichen und Senioren?
Das BMBFSFJ teilt die oben dargestellte Bewertung des BSI hinsichtlich der
Gefährdungslage durch Cyberangriffe, die sich abstrakt auch gegen die im
BMBFSFJ verarbeiteten personenbezogenen Daten richten.
12. Welche Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema
Cybersicherheit wurden für Mitarbeiter des BMBFSFJ seit 2020
durchgeführt?
Das Informationssicherheitsmanagement entwickelt fortlaufend
bedarfsgerechte Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Beschäftigten.
Hinsichtlich konkreter Maßnahmen und Inhalte wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen, nach der die Beantwortung der Fragen nicht
erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
13. Welche konkreten Schritte plant das BMBFSFJ ggf., um bis spätestens
2030 die vollständige Einhaltung der vom Bundesrechnungshof
geforderten Mindeststandards (inklusive Notstromversorgung und
georedundanter Systeme) sicherzustellen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
14. Wie viele Stellen im Bereich IT-Sicherheit existieren derzeit im
Geschäftsbereich des BMBFSFJ (bitte nach Behörden und
Besoldungsgruppen aufschlüsseln)?
Alle Stellen im IT-Betrieb haben auch das Ziel IT-Sicherheit. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
15. Wie hat sich die Zahl der IT-Sicherheitsstellen im BMBFSFJ seit 2020
entwickelt (bitte jährlich angeben und nach Behörden differenzieren)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
16. Wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 Stellen im Bereich IT-
Sicherheit im Geschäftsbereich des BMBFSFJ abgebaut, umgewidmet oder
neu geschaffen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
17. Wie viele dieser Stellen (vgl. Frage 16) sind derzeit unbesetzt, und wie
lange bleiben offene Stellen im Durchschnitt vakant?
Keine Stelle ist derzeit vakant, offene Stellen bleiben nur kurze Zeit vakant.
18. Welche besonderen Schwierigkeiten sieht die Bundesregierung ggf. bei
der Gewinnung von IT-Sicherheitsfachkräften im Geschäftsbereich des
BMBFSFJ, und welche Maßnahmen werden ggf. ergriffen, um diese
Herausforderungen zu bewältigen?
Es gibt nur wenige qualifizierte Bewerbende, die aufgrund höherer Gehalts-/
Besoldungsanforderungen oder fehlender Möglichkeiten für Fachkarrieren im
öffentlichen Dienst oft nicht gewonnen werden können.
19. Welche Rolle spielt das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in
Bezug auf die IT-Sicherheit für das BMBFSFJ, und wie entwickelt sich
dort die Personalausstattung in diesem Bereich?
Entsprechend der Beschlüsse der Bundesregierung zur IT-Konsolidierung ist
auch das BMBFSFJ im Prozess der Dienste- und Betriebskonsolidierung
befindlich. Die Sicherheitsbewertung bzgl. Diensten/Strukturen im ITZBund
erfolgt entsprechend der IT-Sicherheitsrichtlinie zur IT-Konsolidierung zentral
durch das BSI. Das umfasst auch die Personalausstattung im ITZBund.
20. Welche Maßnahmen ergreift das BMBFSFJ, um die Resilienz seiner
besonders sensiblen Systeme trotz möglicher Personalknappheit im Bereich
IT-Sicherheit sicherzustellen?
Es ist bekannt, dass die IT-Konsolidierung begonnen wurde. Maßnahmen
ergeben sich aus dem Kabinettbeschluss zur IT-Konsolidierung und sind
veröffentlicht. Im Übrigen gilt die Gemeinsame Geschäftsordnung der
Bundesministerien.
Das Informationssicherheitsmanagement im BMBFSFJ orientiert sich an den
nach Umsetzungsplan Bund verbindlich anzuwendenden BSI-Standards, die
eine Priorisierung von Maßnahmen entsprechend der Kritikalität bzw. des
Schutzbedarfs vorsehen.
21. Plant die Bundesregierung, die IT-Sicherheitskapazitäten im BMBFSFJ
mittelfristig auszubauen, und mit welchem zeitlichen Horizont?
Im Rahmen der Ressortabstimmung zum NIS-2-Umsetzungs- und
Cybersicherheitsstärkungsgesetz hat auch das BMBFSFJ entsprechende
Erfüllungsaufwände benannt. Die Planungen im BMBFSFJ orientieren sich am weiteren Verlauf
des Gesetzgebungsverfahrens.
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