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Bürokratierückbau und Staatsmodernisierung in der 21. Wahlperiode

dip / drucksache 28.07.2026 · WP 21 · 21/7370 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Bürokratierückbau und Staatsmodernisierung in der 21. Wahlperiode Deutscher Bundestag Drucksache 21/7370 21. Wahlperiode 28.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Lars Haise, Alexander Arpaschi, Tobias Ebenberger, Sebastian Maack, Edgar Naujok, Thomas Ladzinski, Beatrix von Storch, Steffen Janich, Micha Fehre, Dr. Michael Kaufmann, Peter Bohnhof, Ronald Gläser und der Fraktion der AfD Bürokratierückbau und Staatsmodernisierung in der 21. Wahlperiode Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Wahlperiode wurde als Ziel ausgegeben, dass die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent, nach eigener Bezifferung rund 16 Mrd. Euro, reduziert werden und den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürger sowie Verwaltung um mindestens 10 Mrd. Euro zu senken. Zugleich soll jedes Ressort in eigener Verantwortung entsprechend seinem jeweiligen Verursachungsbeitrag zu diesen Zielen beitragen, Abbaumaßnahmen sollen in mindestens einem Bürokratierückbaugesetz pro Jahr gebündelt und die Umsetzung jährlich ressortscharf transparent gemacht werden (www.cdu.de/app/uploads/2025/04/KoaV-2025-Gesamt-f inal-0424.pdf). Der Koalitionsvertrag sieht ferner vor, die Ausnahmen der sogenannten „One in, one out“-Regel zu streichen, den Aufwand aus EU-Vorgaben, den Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung sowie den einmaligen Umstellungsaufwand zu berücksichtigen und die Regel zu einer „One in, two out“- Regel fortzuentwickeln. Außerdem sollen ein digitales Bürokratieportal eingerichtet, mehrere Praxischecks pro Jahr in jedem Bundesministerium durchgeführt, Dokumentationspflichten abgebaut, Statistikpflichten reduziert, Förderverfahren standardisiert und elektronisch bearbeitet sowie Antragsförderungen möglichst durch Pauschalen ersetzt werden (ebd., Zeile 1954 ff.). Das Interesse der Fragesteller richtet sich darauf, ob die Bundesregierung diese quantitativen und organisatorischen Ziele in ein überprüfbares Steuerungs-, Controlling- und Umsetzungsregime überführt hat. Für die Fragesteller ist weiters wesentlich, ob die Bundesregierung über eine belastbare Ausgangsbilanz verfügt, wie sie die Bezugsgröße der versprochenen 25‑Prozent-Reduktion bestimmt, wie sie den Verursachungsbeitrag einzelner Ressorts berechnet und ob Ressorts mit besonders hohen Belastungsbeiträgen auch entsprechend hohe Entlastungsziele tragen. Ohne eine transparente Ausgangsbasis besteht die Gefahr, dass Entlastungsziele zwar politisch kommuniziert, aber ressort- und normbezogen nicht nachprüfbar umgesetzt werden. Diese Fragestellung hat nach Ansicht der Fragesteller unmittelbare wirtschafts- und standortpolitische Bedeutung. Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand binden in Unternehmen Personal, Kapital und Managementkapazitäten, die insbesondere im Mittelstand, bei Start-ups, Handwerksbetrieben und industriellen Zulieferern nicht für Innovationen, Investitionen, Digitalisierung, Forschung, Export, Fachkräftesicherung oder Produktivitätssteigerungen zur Verfügung stehen. Deutschland steht nach Einschätzung der Fragesteller im internationalen Wettbewerb um Investitionen, Gründungen und industrielle Wertschöpfung unter erheblichem Druck. Hohe Energiepreise, Fachkräftemangel, steuerliche Belastungen, lange Genehmigungsverfahren und zusätzliche Berichts-, Nachweis- und Dokumentationspflichten verschärfen diesen Druck. Eine wirksame Staatsmodernisierung muss deshalb messbar zu weniger Aufwand, schnelleren Verfahren, digitalen Ende-zu-Ende-Prozessen und weniger Doppelabfragen führen. Mit der Errichtung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung wurde ein eigenes Ressort geschaffen, das nach seinem Aufgabenprofil für Digitalpolitik, Verwaltungsdigitalisierung, Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau von besonderer Bedeutung ist. Das veröffentlichte Organigramm weist unter anderem eine Abteilung „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“, eine Unterabteilung „Bürokratierückbau, Bessere Rechtsetzung“, Referate für Grundsatz Bürokratierückbau und bessere Rechtsetzung national und EU, Monitoring und Projekte des Bürokratierückbaus sowie Methoden und Instrumente der besseren Rechtsetzung aus (https://bmds.bund.de/fileadmin/BM DS/Dokumente/Organigramm_BMDS_082025.pdf). Daraus ergibt sich aus Sicht der Fragesteller ein besonderer parlamentarischer Kontrollbedarf hinsichtlich der tatsächlichen Steuerungsfähigkeit des neuen Ressorts, seiner Ressortkoordination, seiner personellen Ausstattung, seines Zugriffs auf Daten anderer Ressorts und seiner Möglichkeit, Zielverfehlungen verbindlich sichtbar zu machen. Zudem berührt Bürokratierückbau die finanzielle Steuerung des Bundes. Entlastungseffekte werden in Gesetzesvorhaben häufig als jährliche Beträge ausgewiesen, während Umstellungsaufwand, IT-Kosten, Vollzugskosten, Kostenverlagerungen auf Länder, Kommunen oder Unternehmen und zeitliche Verzögerungen der Umsetzung nicht immer in gleichem Maße politisch sichtbar werden. Schließlich ist zu klären, ob die angekündigten Instrumente – Bürokratieportal, Praxischecks, Digitalcheck, Once-Only-Prinzip, Registermodernisierung, zentrale Förderplattform, Genehmigungsfiktionen und jährliche Bürokratierückbaugesetze – in eine kohärente ressortübergreifende Strategie eingebettet sind. Nach Auffassung der Fragesteller ist nicht die Zahl angekündigter Programme, sondern deren konkrete Entlastungswirkung für Unternehmen, Bürger sowie Verwaltung maßgeblich. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle jährliche Bestand an Bürokratiekosten der Wirtschaft in Deutschland, der als Ausgangswert für das im Koalitionsvertrag angekündigte 25‑Prozent- Abbauziel herangezogen wird, und auf welchen Stichtag, welche Datenbank, welche Methodik und welche Abgrenzung stützt sich dieser Wert?  2. Welche Bezugsgröße legt die Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag angekündigten Ziel zugrunde, den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens 10 Mrd. Euro zu senken, und handelt es sich dabei um einen ermittelten Gesamtbestand, eine Fortschreibung kumulierter Aufwandsänderungen, eine politische Zielgröße oder eine andere methodische Grundlage?  3. Welche ressortscharfen Verursachungsbeiträge zum bestehenden Bürokratiekostenbestand und zum bestehenden Erfüllungsaufwand hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode ermittelt, und welche konkreten Entlastungsbeiträge müssen die einzelnen Bundesministerien nach gegenwärtiger Planung jeweils erbringen?  4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode beschlossen, eingeleitet oder ressortabgestimmt, die auf das 25‑Prozent-Abbauziel bei Bürokratiekosten oder auf die Senkung des Erfüllungsaufwands um mindestens 10 Mrd. Euro angerechnet werden sollen?  5. Welche dieser Maßnahmen sind bereits in Kraft, welche befinden sich im parlamentarischen Verfahren, welche befinden sich in der Ressortabstimmung, welche sind lediglich politisch angekündigt, und welche Entlastungswirkung wird jeweils jährlich sowie einmalig erwartet?  6. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob eine Maßnahme auf die im Koalitionsvertrag genannten Entlastungsziele angerechnet wird, und wie verhindert sie Doppelzählungen, methodische Umbuchungen oder die Anrechnung von Entlastungen, die bereits in früheren Wahlperioden beschlossen wurden?  7. Wie hat die Bundesregierung die Fortentwicklung der „One in, one out“- Regel zu einer „One in, two out“-Regel seit Beginn der 21. Wahlperiode konkret vorbereitet, und wann soll die entsprechende neue Kabinett- oder Staatssekretärsausschussregelung in Kraft treten?  8. Welche Ausnahmen der bisherigen Bürokratiebremse sollen nach Planung der Bundesregierung gestrichen werden, und wie werden künftig Aufwand aus EU-Vorgaben, Aufwand für Bürger, Aufwand für Verwaltung sowie einmaliger Umstellungsaufwand methodisch berücksichtigt?  9. Bei welchen Regelungsvorhaben der Bundesregierung in der 21. Wahlperiode wäre nach der geplanten „One in, two out“-Regel bereits ein zusätzlicher Kompensationsbedarf entstanden, wenn die Regel seit Amtsantritt der Bundesregierung gegolten hätte? 10. In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode auf neue Regelungen, Informationspflichten, Dokumentationspflichten oder Berichtspflichten verzichtet, weil kein ausreichender Entlastungsbeitrag an anderer Stelle identifiziert werden konnte? 11. Welche konkreten ressortübergreifenden Vorgaben bestehen derzeit für die Durchführung mehrerer Praxischecks pro Jahr in jedem Bundesministerium, und welche Praxischecks wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode mit welchen beteiligten Ressorts, Vollzugsstellen, Verbänden, Unternehmen und sonstigen Teilnehmern durchgeführt? 12. Welche aus Praxischecks gewonnenen Vorschläge wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode als umsetzbar eingestuft, welche wurden abgelehnt, welche befinden sich in Prüfung, und welche messbaren Entlastungswirkungen erwartet die Bundesregierung jeweils? 13. Wie ist der Umsetzungsstand des im Koalitionsvertrag angekündigten digitalen Bürokratieportals, welche Haushaltsmittel und Personalressourcen sind dafür vorgesehen, welche Stelle betreibt das Portal, und wann sollen erste öffentlich auswertbare Daten zu Vorschlägen, Bearbeitungsständen und Entlastungseffekten vorliegen? 14. Welche konkreten Maßnahmen zur Reduzierung von Statistikpflichten, Datenerhebungen und Meldungen für Unternehmen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode identifiziert, und welche Ressorts, Bundesämter oder sonstigen Stellen sind für deren Umsetzung zuständig? 15. Welche Dokumentationspflichten insbesondere für Handwerk, Einzelhandel, Landwirtschaft, Gastronomie und Hotellerie will die Bundesregierung in der 21. Wahlperiode abbauen, und welche davon sollen durch nachgelagerte Sanktionierung statt durch regelmäßige Nachweispflichten ersetzt werden? 16. Welche Förderprogramme des Bundes wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode im Hinblick auf Zielgenauigkeit, Effizienz, Antragsaufwand und Nachweisaufwand überprüft, und bei welchen Programmen sollen Antragsförderungen durch Pauschalen ersetzt oder Antrags- und Nachweisverfahren vollständig elektronisch standardisiert werden? 17. Welche konkreten Bundesleistungen sollen nach Planung der Bundesregierung in der 21. Wahlperiode Ende-zu-Ende digitalisiert werden, und welche messbare Bürokratieentlastung erwartet die Bundesregierung dadurch jeweils für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung? 18. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des Once-Only-Prinzips in der Bundesverwaltung, welche Register, Nachweisdienste und Fachverfahren sind bereits technisch angeschlossen, und welche wesentlichen rechtlichen, technischen oder finanziellen Hindernisse bestehen derzeit? 19. Welche Aufgaben, Entscheidungsbefugnisse und Weisungs- oder Koordinierungsrechte hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gegenüber anderen Ressorts beim Bürokratierückbau und bei der besseren Rechtsetzung? 20. Wie viele Planstellen und Vollzeitäquivalente stehen im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung für Bürokratierückbau, bessere Rechtsetzung, Monitoring, Praxischecks, Methodenentwicklung und ressortübergreifende Steuerung zur Verfügung, und wie viele davon sind derzeit unbesetzt? 21. Welche externen Beratungsleistungen, Gutachten, Studien, IT- Dienstleistungen oder sonstigen Aufträge hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode im Zusammenhang mit Bürokratierückbau, Bürokratiekostenmessung, „One in, two out“, Bürokratieportal, Förderplattform, Praxischecks oder Once-Only-Prinzip vergeben oder geplant? 22. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Entlastungswirkungen für Unternehmen nicht durch zusätzliche IT-Umstellungskosten, neue Nachweispflichten, zusätzliche Vollzugskosten oder neue Berichtspflichten an anderer Stelle aufgehoben werden? 23. Welche messbaren Zwischenziele für die Jahre 2026, 2027, 2028 und 2029 hat die Bundesregierung für Bürokratiekostenabbau, Erfüllungsaufwandsenkung, Praxischecks, Digitalisierung von Bundesleistungen, Once- Only-Umsetzung und Fördervereinfachung festgelegt? 24. Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag jährlich einen ressortscharfen Bericht über Zielerreichung, Zielverfehlung, Entlastungswirkung, Umsetzungsstand und verbleibenden Belastungsbestand beim Bürokratierückbau vorzulegen, und wenn nein, warum nicht? 25. Von wie vielen Gesetzen und Verordnungen des Bundes sind deutsche Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt betroffen bzw. wie viele Normen des Bundes und der EU verursachen bürokratischen Aufwand in Unternehmen (bitte nach Bundesministerien, Gesetzen, Verordnungen und, wenn möglich, weiteren Rechtsnormen aufschlüsseln)? 26. Wie viele neue Gesetze und Verordnungen, die bürokratische Pflichten auferlegen (nachfolgend: bürokratische Gesetze), wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für Unternehmen seit Beginn der 21. Wahlperiode eingeführt (bitte nach Bundesministerien, Gesetzen, Verordnungen und weiteren Rechtsnormen auflisten)? 27. Wie viele bürokratische Gesetze und Verordnungen wurden für Unternehmen seit Beginn der 21. Wahlperiode nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschafft (bitte nach Bundesministerien, Gesetzen, Verordnungen und weiteren Rechtsnormen auflisten)? Berlin, den 24. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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