Bürokratierückbau und Staatsmodernisierung in der 21. Wahlperiode
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Bürokratierückbau und Staatsmodernisierung in der 21. Wahlperiode
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7370
21. Wahlperiode 28.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Lars Haise, Alexander Arpaschi,
Tobias Ebenberger, Sebastian Maack, Edgar Naujok, Thomas Ladzinski, Beatrix
von Storch, Steffen Janich, Micha Fehre, Dr. Michael Kaufmann, Peter Bohnhof,
Ronald Gläser und der Fraktion der AfD
Bürokratierückbau und Staatsmodernisierung in der 21. Wahlperiode
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Wahlperiode
wurde als Ziel ausgegeben, dass die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um
25 Prozent, nach eigener Bezifferung rund 16 Mrd. Euro, reduziert werden und
den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürger sowie Verwaltung um
mindestens 10 Mrd. Euro zu senken. Zugleich soll jedes Ressort in eigener
Verantwortung entsprechend seinem jeweiligen Verursachungsbeitrag zu diesen
Zielen beitragen, Abbaumaßnahmen sollen in mindestens einem
Bürokratierückbaugesetz pro Jahr gebündelt und die Umsetzung jährlich ressortscharf
transparent gemacht werden (www.cdu.de/app/uploads/2025/04/KoaV-2025-Gesamt-f
inal-0424.pdf).
Der Koalitionsvertrag sieht ferner vor, die Ausnahmen der sogenannten „One
in, one out“-Regel zu streichen, den Aufwand aus EU-Vorgaben, den Aufwand
für die Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung sowie den einmaligen
Umstellungsaufwand zu berücksichtigen und die Regel zu einer „One in, two out“-
Regel fortzuentwickeln. Außerdem sollen ein digitales Bürokratieportal
eingerichtet, mehrere Praxischecks pro Jahr in jedem Bundesministerium
durchgeführt, Dokumentationspflichten abgebaut, Statistikpflichten reduziert,
Förderverfahren standardisiert und elektronisch bearbeitet sowie Antragsförderungen
möglichst durch Pauschalen ersetzt werden (ebd., Zeile 1954 ff.).
Das Interesse der Fragesteller richtet sich darauf, ob die Bundesregierung diese
quantitativen und organisatorischen Ziele in ein überprüfbares Steuerungs-,
Controlling- und Umsetzungsregime überführt hat. Für die Fragesteller ist
weiters wesentlich, ob die Bundesregierung über eine belastbare Ausgangsbilanz
verfügt, wie sie die Bezugsgröße der versprochenen 25‑Prozent-Reduktion
bestimmt, wie sie den Verursachungsbeitrag einzelner Ressorts berechnet und ob
Ressorts mit besonders hohen Belastungsbeiträgen auch entsprechend hohe
Entlastungsziele tragen. Ohne eine transparente Ausgangsbasis besteht die
Gefahr, dass Entlastungsziele zwar politisch kommuniziert, aber ressort- und
normbezogen nicht nachprüfbar umgesetzt werden.
Diese Fragestellung hat nach Ansicht der Fragesteller unmittelbare wirtschafts-
und standortpolitische Bedeutung. Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand
binden in Unternehmen Personal, Kapital und Managementkapazitäten, die
insbesondere im Mittelstand, bei Start-ups, Handwerksbetrieben und industriellen
Zulieferern nicht für Innovationen, Investitionen, Digitalisierung, Forschung,
Export, Fachkräftesicherung oder Produktivitätssteigerungen zur Verfügung
stehen. Deutschland steht nach Einschätzung der Fragesteller im
internationalen Wettbewerb um Investitionen, Gründungen und industrielle
Wertschöpfung unter erheblichem Druck. Hohe Energiepreise, Fachkräftemangel,
steuerliche Belastungen, lange Genehmigungsverfahren und zusätzliche Berichts-,
Nachweis- und Dokumentationspflichten verschärfen diesen Druck. Eine
wirksame Staatsmodernisierung muss deshalb messbar zu weniger Aufwand,
schnelleren Verfahren, digitalen Ende-zu-Ende-Prozessen und weniger
Doppelabfragen führen.
Mit der Errichtung des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung wurde ein eigenes Ressort geschaffen, das nach seinem Aufgabenprofil
für Digitalpolitik, Verwaltungsdigitalisierung, Staatsmodernisierung und
Bürokratierückbau von besonderer Bedeutung ist. Das veröffentlichte Organigramm
weist unter anderem eine Abteilung „Staatsmodernisierung und
Bürokratierückbau“, eine Unterabteilung „Bürokratierückbau, Bessere Rechtsetzung“,
Referate für Grundsatz Bürokratierückbau und bessere Rechtsetzung national und
EU, Monitoring und Projekte des Bürokratierückbaus sowie Methoden und
Instrumente der besseren Rechtsetzung aus (https://bmds.bund.de/fileadmin/BM
DS/Dokumente/Organigramm_BMDS_082025.pdf). Daraus ergibt sich aus
Sicht der Fragesteller ein besonderer parlamentarischer Kontrollbedarf
hinsichtlich der tatsächlichen Steuerungsfähigkeit des neuen Ressorts, seiner
Ressortkoordination, seiner personellen Ausstattung, seines Zugriffs auf Daten
anderer Ressorts und seiner Möglichkeit, Zielverfehlungen verbindlich sichtbar
zu machen.
Zudem berührt Bürokratierückbau die finanzielle Steuerung des Bundes.
Entlastungseffekte werden in Gesetzesvorhaben häufig als jährliche Beträge
ausgewiesen, während Umstellungsaufwand, IT-Kosten, Vollzugskosten,
Kostenverlagerungen auf Länder, Kommunen oder Unternehmen und zeitliche
Verzögerungen der Umsetzung nicht immer in gleichem Maße politisch sichtbar
werden.
Schließlich ist zu klären, ob die angekündigten Instrumente – Bürokratieportal,
Praxischecks, Digitalcheck, Once-Only-Prinzip, Registermodernisierung,
zentrale Förderplattform, Genehmigungsfiktionen und jährliche
Bürokratierückbaugesetze – in eine kohärente ressortübergreifende Strategie eingebettet sind.
Nach Auffassung der Fragesteller ist nicht die Zahl angekündigter Programme,
sondern deren konkrete Entlastungswirkung für Unternehmen, Bürger sowie
Verwaltung maßgeblich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle jährliche
Bestand an Bürokratiekosten der Wirtschaft in Deutschland, der als
Ausgangswert für das im Koalitionsvertrag angekündigte 25‑Prozent-
Abbauziel herangezogen wird, und auf welchen Stichtag, welche
Datenbank, welche Methodik und welche Abgrenzung stützt sich dieser Wert?
2. Welche Bezugsgröße legt die Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag
angekündigten Ziel zugrunde, den Erfüllungsaufwand für Unternehmen,
Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens 10 Mrd. Euro
zu senken, und handelt es sich dabei um einen ermittelten Gesamtbestand,
eine Fortschreibung kumulierter Aufwandsänderungen, eine politische
Zielgröße oder eine andere methodische Grundlage?
3. Welche ressortscharfen Verursachungsbeiträge zum bestehenden
Bürokratiekostenbestand und zum bestehenden Erfüllungsaufwand hat die
Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode ermittelt, und welche
konkreten Entlastungsbeiträge müssen die einzelnen Bundesministerien nach
gegenwärtiger Planung jeweils erbringen?
4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der
21. Wahlperiode beschlossen, eingeleitet oder ressortabgestimmt, die auf
das 25‑Prozent-Abbauziel bei Bürokratiekosten oder auf die Senkung des
Erfüllungsaufwands um mindestens 10 Mrd. Euro angerechnet werden
sollen?
5. Welche dieser Maßnahmen sind bereits in Kraft, welche befinden sich im
parlamentarischen Verfahren, welche befinden sich in der
Ressortabstimmung, welche sind lediglich politisch angekündigt, und welche
Entlastungswirkung wird jeweils jährlich sowie einmalig erwartet?
6. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob eine
Maßnahme auf die im Koalitionsvertrag genannten Entlastungsziele
angerechnet wird, und wie verhindert sie Doppelzählungen, methodische
Umbuchungen oder die Anrechnung von Entlastungen, die bereits in früheren
Wahlperioden beschlossen wurden?
7. Wie hat die Bundesregierung die Fortentwicklung der „One in, one out“-
Regel zu einer „One in, two out“-Regel seit Beginn der 21. Wahlperiode
konkret vorbereitet, und wann soll die entsprechende neue Kabinett- oder
Staatssekretärsausschussregelung in Kraft treten?
8. Welche Ausnahmen der bisherigen Bürokratiebremse sollen nach Planung
der Bundesregierung gestrichen werden, und wie werden künftig
Aufwand aus EU-Vorgaben, Aufwand für Bürger, Aufwand für Verwaltung
sowie einmaliger Umstellungsaufwand methodisch berücksichtigt?
9. Bei welchen Regelungsvorhaben der Bundesregierung in der 21.
Wahlperiode wäre nach der geplanten „One in, two out“-Regel bereits ein
zusätzlicher Kompensationsbedarf entstanden, wenn die Regel seit
Amtsantritt der Bundesregierung gegolten hätte?
10. In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21.
Wahlperiode auf neue Regelungen, Informationspflichten,
Dokumentationspflichten oder Berichtspflichten verzichtet, weil kein ausreichender
Entlastungsbeitrag an anderer Stelle identifiziert werden konnte?
11. Welche konkreten ressortübergreifenden Vorgaben bestehen derzeit für die
Durchführung mehrerer Praxischecks pro Jahr in jedem
Bundesministerium, und welche Praxischecks wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode
mit welchen beteiligten Ressorts, Vollzugsstellen, Verbänden,
Unternehmen und sonstigen Teilnehmern durchgeführt?
12. Welche aus Praxischecks gewonnenen Vorschläge wurden seit Beginn der
21. Wahlperiode als umsetzbar eingestuft, welche wurden abgelehnt,
welche befinden sich in Prüfung, und welche messbaren
Entlastungswirkungen erwartet die Bundesregierung jeweils?
13. Wie ist der Umsetzungsstand des im Koalitionsvertrag angekündigten
digitalen Bürokratieportals, welche Haushaltsmittel und Personalressourcen
sind dafür vorgesehen, welche Stelle betreibt das Portal, und wann sollen
erste öffentlich auswertbare Daten zu Vorschlägen, Bearbeitungsständen
und Entlastungseffekten vorliegen?
14. Welche konkreten Maßnahmen zur Reduzierung von Statistikpflichten,
Datenerhebungen und Meldungen für Unternehmen hat die
Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode identifiziert, und welche Ressorts,
Bundesämter oder sonstigen Stellen sind für deren Umsetzung zuständig?
15. Welche Dokumentationspflichten insbesondere für Handwerk,
Einzelhandel, Landwirtschaft, Gastronomie und Hotellerie will die Bundesregierung
in der 21. Wahlperiode abbauen, und welche davon sollen durch
nachgelagerte Sanktionierung statt durch regelmäßige Nachweispflichten ersetzt
werden?
16. Welche Förderprogramme des Bundes wurden seit Beginn der 21.
Wahlperiode im Hinblick auf Zielgenauigkeit, Effizienz, Antragsaufwand und
Nachweisaufwand überprüft, und bei welchen Programmen sollen
Antragsförderungen durch Pauschalen ersetzt oder Antrags- und
Nachweisverfahren vollständig elektronisch standardisiert werden?
17. Welche konkreten Bundesleistungen sollen nach Planung der
Bundesregierung in der 21. Wahlperiode Ende-zu-Ende digitalisiert werden, und
welche messbare Bürokratieentlastung erwartet die Bundesregierung
dadurch jeweils für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie
Verwaltung?
18. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des Once-Only-Prinzips in der
Bundesverwaltung, welche Register, Nachweisdienste und Fachverfahren sind
bereits technisch angeschlossen, und welche wesentlichen rechtlichen,
technischen oder finanziellen Hindernisse bestehen derzeit?
19. Welche Aufgaben, Entscheidungsbefugnisse und Weisungs- oder
Koordinierungsrechte hat das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung gegenüber anderen Ressorts beim Bürokratierückbau und bei
der besseren Rechtsetzung?
20. Wie viele Planstellen und Vollzeitäquivalente stehen im
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung für Bürokratierückbau,
bessere Rechtsetzung, Monitoring, Praxischecks, Methodenentwicklung und
ressortübergreifende Steuerung zur Verfügung, und wie viele davon sind
derzeit unbesetzt?
21. Welche externen Beratungsleistungen, Gutachten, Studien, IT-
Dienstleistungen oder sonstigen Aufträge hat die Bundesregierung seit
Beginn der 21. Wahlperiode im Zusammenhang mit Bürokratierückbau,
Bürokratiekostenmessung, „One in, two out“, Bürokratieportal,
Förderplattform, Praxischecks oder Once-Only-Prinzip vergeben oder geplant?
22. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Entlastungswirkungen für
Unternehmen nicht durch zusätzliche IT-Umstellungskosten, neue
Nachweispflichten, zusätzliche Vollzugskosten oder neue Berichtspflichten an
anderer Stelle aufgehoben werden?
23. Welche messbaren Zwischenziele für die Jahre 2026, 2027, 2028 und
2029 hat die Bundesregierung für Bürokratiekostenabbau,
Erfüllungsaufwandsenkung, Praxischecks, Digitalisierung von Bundesleistungen, Once-
Only-Umsetzung und Fördervereinfachung festgelegt?
24. Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag jährlich einen
ressortscharfen Bericht über Zielerreichung, Zielverfehlung,
Entlastungswirkung, Umsetzungsstand und verbleibenden Belastungsbestand beim
Bürokratierückbau vorzulegen, und wenn nein, warum nicht?
25. Von wie vielen Gesetzen und Verordnungen des Bundes sind deutsche
Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt betroffen bzw.
wie viele Normen des Bundes und der EU verursachen bürokratischen
Aufwand in Unternehmen (bitte nach Bundesministerien, Gesetzen,
Verordnungen und, wenn möglich, weiteren Rechtsnormen aufschlüsseln)?
26. Wie viele neue Gesetze und Verordnungen, die bürokratische Pflichten
auferlegen (nachfolgend: bürokratische Gesetze), wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung für Unternehmen seit Beginn der 21. Wahlperiode
eingeführt (bitte nach Bundesministerien, Gesetzen, Verordnungen und
weiteren Rechtsnormen auflisten)?
27. Wie viele bürokratische Gesetze und Verordnungen wurden für
Unternehmen seit Beginn der 21. Wahlperiode nach Kenntnis der Bundesregierung
abgeschafft (bitte nach Bundesministerien, Gesetzen, Verordnungen und
weiteren Rechtsnormen auflisten)?
Berlin, den 24. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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