Rekommunalisierung statt Ausverkauf - Für ein Vorkaufsrecht, das Mieterinnen und Mieter sowie Gewerbe schützt (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5327)
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Rekommunalisierung statt Ausverkauf - Für ein Vorkaufsrecht, das Mieterinnen und Mieter sowie Gewerbe schützt (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5327)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6531
21. Wahlperiode 17.06.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
(24. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Katalin Gennburg, Caren Lay, Luigi Pantisano,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5327 –
Rekommunalisierung statt Ausverkauf – Für ein Vorkaufsrecht, das
Mieterinnen und Mieter sowie Gewerbe schützt
A. Problem
Die Antragsteller fordern eine gesetzliche Regelung, die den Kommunen den
Vorkauf von Wohnhäusern in sozialen Erhaltungsgebieten wieder ermögliche, wie es
vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom November 2021
praktiziert worden sei. Das BverwG hatte geurteilt, dass die Anwendungspraxis
des kommunalen Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsgebieten nach § 24 Absatz
1 Nummer 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) unrechtmäßig sei.
Außerdem fordert die Fraktion Die Linke, dass die Möglichkeiten von Vorkäufen
noch erweitert würden, beispielsweise durch längere Vorkaufsfristen. Das
kommunale Vorkaufsrecht solle auf Gewerbeimmobilien ausgeweitet werden und die
Definition des Begriffs „Wohl der Allgemeinheit“ in § 24 Absatz 3 BauGB
dahingehend erweitert werden, dass hierunter auch die Wahrung eines für breite
Bevölkerungsschichten bezahlbaren Wohnbedarfs sowie die wohnortnahe
Versorgung mit Dingen des täglichen Gebrauchs falle.
Unverzüglich solle ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, damit Kommunen
rechtssicher bei sog. „Share Deals“ eine Eingriffsmöglichkeit analog zum
Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB erhielten, die sowohl bei Einbringung von
Immobilien in die Gesellschaft als auch bei Anteilsverkäufen greife und in beiden Fällen
eine Anzeigepflicht vorschreibe.
Zur Ausübung der Vorkaufsrechte solle geprüft werden, wie den Kommunen eine
auskömmliche Finanzausstattung aus Bundesmitteln bereitgestellt werden könne.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Die Kosten wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/5327 abzulehnen.
Berlin, den 10. Juni 2026
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Caren Lay
Vorsitzende
Katalin Gennburg
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Katalin Gennburg
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 21/5327 in seiner 71. Sitzung
am 16. April 2026 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Ausschuss für Wohnen,
Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz, den Finanzausschuss und den Haushaltsausschuss.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Antragsteller fordern von der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung, die den Kommunen den Vorkauf
von Wohnhäusern in sozialen Erhaltungsgebieten wieder ermögliche, so wie es vor den Urteil des BverwG übliche
Praxis gewesen sei. Das kommunale Vorkaufsrecht sei früher von vielen Kommunen angewandt worden, um
Mieter vor erheblichen Mietsteigerungen zu schützen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 39. Sitzung am 10. Juni 2026 die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 21/5327 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
Der Finanzausschuss hat in seiner 36. Sitzung am 10. Juni 2026 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/5327 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 39. Sitzung am 10. Juni 2026 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/5327 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 25. Sitzung am
10. Juni 2026 den Antrag auf Drucksache 21/5327 abschließend beraten und die Ablehung des Antrags empfohlen
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
Die Fraktion Die Linke kritisierte den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Städtebau-
und Raumordnungsrechts (BauGB-Upgrade). Die darin enthaltenen Regelungen zum Vorkaufsrecht seien in der
letzten Wahlperiode nicht geglückt und in dieser auch nicht. Die Abwendungsvereinbarung sei faktisch für die
Kommunen das Hauptinstrument, die Spekulation mit Wohnraum zu unterbinden. In der vorgesehenen Regelung
werde die Abwendungsvereinbarung ausgehebelt und das bedeute, dass das Vorkaufsrecht faktisch zum Erliegen
komme. In Berlin habe man sehr viele Abwendungsvereinbarungen mit Eigentümern getroffen und sehr gute
Erfahrungen gemacht. Kommunen hätten vielfach nicht die finanziellen Mittel, das Vorkaufsrecht auszuüben.
Gefordert werde ein starkes Vorkaufsrecht. Die Fraktion Die Linke habe deshalb einen eigenen Antrag mit
Lösungsvorschlägen vorgelegt.
Für die Fraktion der CDU/CSU habe das Eigentum einen hohen Stellenwert, weshalb der regulatorische
Schwerpunkt auf der Beschleunigung und Vereinfachung des Bau- und Planungsrechts zu liegen habe. Eine Verschärfung
des kommunalen Vorkaufsrechts werde nicht unterstützt. Klarstellungen seien jedoch sinnvoll und sogenannte
Abwendungsvereinbarungen weiterhin möglich. Eine weitgehende Ausdehnung der Eingriffsmöglichkeiten
erscheine nicht sinnvoll; vielmehr sei der Schwerpunkt im Hinblick auf Rechtssicherheit, klare
Tatbestandsvoraussetzungen und praktikable Regelungen zu stärken. Die Steuerungswirkung des Milieuschutzes dürfe nicht
unterminiert werden. Diese müsse mit den Erfordernissen beispielsweise der energetischen Modernisierung und des
altersgerechten Umbaus in Einklang stehen.
Die Fraktion der AfD begrüßte, dass die ursprünglich geplanten erweiterten Eingriffsrechte der Kommunen zur
Vermeidung von Immobilienkäufen durch verfassungsfeindliche oder politisch extremistische Akteure im
aktuellen Gesetzentwurf nicht mehr enthalten seien. Diese geplanten Regelungen seien nach Auffassung der Fraktion
der AfD verfassungswidrig gewesen. Es könne nicht sein, dass ein Bericht eines Inlandsgeheimdienstes dazu
führe, dass sich bestimmte Menschen in Deutschland keine Wohnung mehr kaufen könnten. Bei Straftaten und
gerichtlichen Urteilen sei eine Einschränkung möglich.
Die Fraktion der SPD unterstützte das grundsätzliche Ziel einer Stärkung kommunaler Vorkaufsrechte in dem
Umfang, den die Koalitionsfraktionen im Gesetzentwurf zum BauGB vorgesehen hätten. Einzelne im Antrag
enthaltene Forderungen seien teilweise berechtigt, insbesondere soweit sie den Schutz von Mietern, Gewerbe und
Kommunen beträfen. Weitergehende Vorschläge – etwa eine umfassendere Ausweitung kommunaler
Vorkaufsrechte oder zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten – seien hingegen abzulehnen, wenn sie über die bisherigen
Forderungen der Bundesregierung hinausgehen. Eine sachgerechte Lösung der im Antrag benannten Probleme sei mit
dem Entwurf der aktuellen BauGB-Novelle aufgegriffen, eine substanzielle Verbesserung somit zeitnah zu
erwarten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befürwortete eine Ausweitung kommunaler Eingriffs- und
Steuerungsmöglichkeiten im Grundstücksverkehr, wobei ein Schwerpunkt weniger auf Mieterschutz und Milieuschutz
als auf einer Bekämpfung organisierter Kriminalität und extremistischer Strukturen durch bodenpolitische
Instrumente zu legen sei. Grundsätzlich erscheine eine Stärkung kommunaler Vorkaufsrechte unterstützenswert und
deren Einschränkung im Gesetzentwurf sei zu kritisieren. Im Sinne einer Ausweitung kommunaler Vorkaufs- und
Steuerungsrechte wurde für eine stärkere Ausrichtung des Bau- und Planungsrechts auf soziale Ziele plädiert.
Berlin, den 10. Juni 2026
Katalin Gennburg
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333
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