EU-Abhängigkeit durchbrechen - Gestaltungsfreiheit von Städten und Gemeinden bewahren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2713)
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EU-Abhängigkeit durchbrechen - Gestaltungsfreiheit von Städten und Gemeinden bewahren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2713)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3938
21. Wahlperiode 30.01.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
(24. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard,
Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2713 –
EU-Abhängigkeit durchbrechen – Gestaltungsfreiheit von Städten und
Gemeinden bewahren
A. Problem
Die antragstellende Fraktion der AfD führt aus, dass sich mehr als 70 Prozent der
Regelungen der Europäischen Union (EU) finanziell auf die kommunalen Ebenen
der Mitgliedsländer auswirkten. In der Förderperiode 2021–2027 habe
Deutschland rund 20 Milliarden Euro aus dem Struktur- und Kohäsionsfonds erhalten, die
jedoch mit dezidierten Zielvorgaben der EU-Administration verbunden gewesen
seien. Den deutschen Spitzenverbänden der Raum- und Stadtentwicklung gehe es
offenbar primär darum, möglichst viel EU-Gelder abzuschöpfen. Freiwillige
sowie verpflichtende Selbstverwaltungsaufgaben deutscher Städte und Gemeinden
gerieten ins Hintertreffen; so seien Investitionsstaus bei der Infrastruktur oder bei
Schul- und Sportstätten an der Tagesordnung. Tatsächlich dienten die Herstellung
gleichwertiger Lebensverhältnisse und die Etablierung eines sogenannten
Regionalmanagements in der 20. Wahlperiode dazu, in Dorfentwicklungen
einzugreifen, Infrastrukturmaßnahmen vorzuschreiben und die Entwicklung von
Kleinstunternehmen der Grundversorgung anzuordnen.
Dem für Energie und Wohnen zuständigen EU-Kommissar Dan Jørgensen wirft
der Antragsteller vor, tief in der Zuständigkeit der Mitgliedsländer zu operieren
und dabei das Subsidiaritätsprinzip zu verletzen. Die Antragsteller fordern die
Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass die Position eines EU-
Kommissars für Wohnen gestrichen werde.
Die Antragsteller fordern darüber hinaus von der Bundesregierung, das
Konnexitätsprinzip innerhalb Deutschlands strikt einzuhalten und die für Regionen und
Kommunen geltenden Förderprogramme der EU zu vereinfachen und zu
reduzieren. Priorität solle die Errichtung und Instandhaltung öffentlicher Gebäude und
die Verkehrsinfrastruktur haben. Die Zuständigkeit für Wohnungsbau solle den
Mitgliedsländern überlassen und die EU-weite Raumentwicklungspolitik
dezentralisiert werden.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Die Kosten wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/2713 abzulehnen.
Berlin, den 14. Januar 2026
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Caren Lay
Vorsitzende
Carolin Bachmann
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Carolin Bachmann
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/2713 in seiner 40. Sitzung am
13. November 2025 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Ausschuss für Wohnen,
Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen und zur Mitberatung an den Haushaltsausschuss, den
Verkehrsausschuss und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Fraktion der AfD fordert die Bundesregierung auf, die Abhängigkeit von der EU zu durchbrechen und die
Gestaltungsfreiheit der Städte und Gemeinden zu gewährleisten. Die Kommunen bräuchten finanzielle Mittel für
ihre eigenen Aufgaben, für die Investitionen in Schulen, in den Straßenbau sowie für den Bau und die Erhaltung
von Spielplätzen. Subsidiarität und Konnexität müssten respektiert werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 27. Sitzung am 14. Januar 2026 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/2713 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
Der Verkehrsausschuss hat in seiner 17. Sitzung am 14. Januar 2026 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/2713 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 15. Sitzung am 14. Januar 2026
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2713 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Die Fraktion der AfD betonte, dass sich mehr als 70 Prozent aller EU-Regeln direkt auf die Bürger vor Ort und
auf die Kommunen auswirkten. Die Fördermittel des Programms „Liaison Entre Actions de Développement de
l’Économie Rurale“ (LEADER) für die ländliche Entwicklung und des Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung (EFRE) für die Kultureinrichtungen seien beliebt und oftmals die einzigen Gelder, auf die die
Kommunen verlässlich zählen könnten. Die Kommunen müssten auf EU-Mittel zurückgreifen, obwohl in der Regel
originär regionale Projekte finanziert würden. Die AfD fordere deshalb, dass Deutschland den Transfer von Geldern
in die EU stoppe, weil nur rund ein Drittel dieser Gelder wieder nach Deutschland zurückflössen und die EU die
übrigen Gelder für ideologische Projekte, wie Klimaschutz, verwenden würden. Die EU hätte das deutsche und
europäische Wohnungsproblem erkannt und die Stelle von Dan Jørgensen als EU-Kommissar für Energie und
Wohnungswesen geschaffen. Aus Sicht der AfD müsse das Wohnungsproblem in Deutschland selbst gelöst
werden.
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass man bei der weltpolitischen Lage eine starke EU brauche und keine
Tendenz zu mehr Nationalstaaten. Der Antrag unterstreiche grundsätzlich die Ablehnung der EU durch die AfD
und werde deshalb abgelehnt. Beim Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zum Beispiel gehe
es nicht um die Vereinheitlichung des EU-Raums, sondern darum, Ungleichgewichte zwischen den Regionen
auszugleichen. Es gehe um gleichwertige Lebensverhältnisse innerhalb der EU und nicht um „Gleichmacherei“.
Die Koalition arbeite aktuell im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe an der Einhaltung des Prinzips der
Veranlassungskonnexität.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte, dass der Antrag kein einziges Problem löse, im Gegenteil,
er verhindere die Handlungsfähigkeit der Kommunen, um soziale Teilhabe zu schaffen, Klimaschutz zu stärken
oder nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung anzustreben. Wer heute Klimaschutz und Klimaanpassung
streiche, der verschiebe die Kosten auf morgen, und zwar direkt auf die Kommunen, die durch Hitzeschäden,
Hochwasser, marode Infrastruktur und steigende Sozialausgaben belastet würden. Die AfD erkläre ausgerechnet die
EU zum Hauptproblem kommunaler Haushalte. EU-Fördermittel seien kein Zwang, sondern ein Angebot. Sie
setzten wichtige Akzente, um den Problemen entgegenzuwirken. Der Antrag werde abgelehnt.
Die Fraktion der SPD kritisierte, dass die AfD, wie üblich für diese Fraktion, die Bundesregierung auffordern
würde, dafür zu sorgen, dass die EU lediglich als Bund souveräner Nationalstaaten betrieben werde. Über den
einen oder anderen Punkt im Antrag könne man tatsächlich diskutieren. Die AfD scheine nicht zu wissen, dass
Deutschland der größte Profiteur der Europäischen Union sei. 60 Prozent der Exporte gingen in die EU. Die
Baukosten seien hoch wegen hoher Material-, Energie- und Arbeitskosten. Die hohen Arbeitskosten basierten
auch auf dem Fachkräftemangel. Man bräuchte daher Zuwanderung. Der Antrag werde abgelehnt.
Die Fraktion Die Linke erklärte, dass man durchaus an der EU einiges kritisieren könne. Sie sei vor allem eine
Wirtschaftsunion und die sozialen Aspekte kämen oft zu kurz. Beispielsweise müsse der Europäische Ausschuss
der Regionen eher gestärkt werden, um lokale Perspektiven besser einzubeziehen. Der Antrag der AfD zeige, dass
die Ursachen nicht erkannt worden seien. Die schlechte finanzielle Situation der Kommunen liege nicht nur an
der EU, sondern an den Bundesregierungen der letzten Legislaturperioden. Nach einer Aufgabenübertragung auf
die Kommunen müsse tatsächlich ein Finanzausgleich erfolgen. Die Kommunen benötigten finanzielle Mittel und
Gestaltungsfreiheit beim Klimaschutz und bei Maßnahmen gegen Extremwetterereignisse. Der Antrag werde
abgelehnt.
Berlin, den 14. Januar 2026
Carolin Bachmann
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333]
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