Möglicher Preisanstieg des Stickstoffdüngers durch CO2-Steuer und Grenzausgleichsmechanismen (Antwort zu Drs. 21/3254)
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Möglicher Preisanstieg des Stickstoffdüngers durch CO2-Steuer und Grenzausgleichsmechanismen (Antwort zu Drs. 21/3254)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3565
21. Wahlperiode 12.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka,
Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3254 –
Möglicher Preisanstieg des Stickstoffdüngers durch CO2-Steuer und
Grenzausgleichsmechanismen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch steigende CO2-Abgaben der EU auf Düngerimporte könnten sich für
das Jahr 2026 in Deutschland deutlich steigende Stickstoffdüngemittelpreise
ergeben (www.topagrar.com/markt/news/wird-dunger-durch-co2-abgabe-im-n
euen-jahr-teurer-20019112.html). Der EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus
(CBAM) wird die Preise für importierte Düngemittel ab 2026 voraussichtlich
erhöhen, da er eine CO2-Abgabe auf diese Importe vorsieht, um faire
Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Dies könnte die Kosten für Landwirte deutlich
steigern, insbesondere bei Stickstoffdüngern, deren Preise laut Rabobank bis
2030 um bis zu 50 Prozent ansteigen könnten (www.bauernzeitung.de/landwir
tschaft/pflanze/eu-verschaerft-klimaschutz-duengerpreise-duerften-2026-deutl
ich-steigen-286#:~:text=Klimaschutz-,EU%20versch%C3 ProzentA4rft%20K
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Mit diesen CO2-Zertifikaten erhofft sich die EU auch den Schutz der
heimischen Industrie und weniger CO2-Emissionen. Die heimischen
Stickstoffdüngemittelproduktionswerke sollen jeweils eine eigene Bewertung bekommen.
Die niedrigen Getreidepreise reduzieren aber aktuell den Stickstoffdüngerkauf
durch die deutsche Landwirtschaft (www.topagrar.com/markt/news/niedrige-g
etreidepreise-drucken-auf-dungernachfrage-20017921.html).
Insbesondere für die heimische Stickstoffproduktion werden umfangreiche
Gasmengen benötigt, die zurzeit kostenintensiv importiert werden müssen und
damit die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Importware deutlich schwächen.
Industrielle Produzenten haben bereits große Anlagen zur Ammoniaksynthese,
welches die Ausgangsbasis zur Stickstoffdüngerproduktion ist, in Deutschland
stillgelegt (www.agrarheute.com/management/agribusiness/basf-legt-ammoni
ak-produktion-still-baut-2600-stellen-ab-603952).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 12. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Mengen an Stickstoffdüngemitteln von welcher Art wurden in
Deutschland nach Wissen der Bunderegierung im Jahr 2024 produziert?
Die amtliche Düngemittelstatistik in Deutschland, die zentral vom Statistischen
Bundesamt (Destatis) auf Grundlage der §§ 88 bis 90 des Agrarstatistikgesetzes
erhoben wird, gibt Auskunft über den Inlandsabsatz von Düngemitteln. Dabei
wird nicht zwischen in Deutschland produzierten und importierten
Düngemitteln unterschieden. Daher liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über
produzierte Stickstoffdüngemitteln nach Art und Menge vor.
2. Wie viel Tonnen von welcher Art von Stickstoffdüngemitteln wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 nach Deutschland
importiert?
Die nach Deutschland importierten Stickstoffdüngemitteln nach Art und Menge
im Jahr 2024 können dem Link www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/
db121a33 entnommen werden.
3. Um wie viel Tonnen Stickstoffdüngemittel ist nach Kenntnis der
Bundesregierung die Stickstoffdüngerproduktion in Form von Nitratdünger,
Ammoniumdünger und Harnstoff in Deutschland in den letzten fünf
Jahren gesunken?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine
Erkenntnisse über die Entwicklung der Stickstoffdüngerproduktion von
Nitratdünger, Ammoniumdünger und Harnstoff in Deutschland in den letzten fünf
Jahren Stickstoffdüngemitteln vor.
4. Um wie viel Prozent sind die Produktionskosten für
Stickstoffdüngemittel in den letzten fünf Jahren in Deutschland durch höherer
Energiekosten wegen der CO2-Bepreisung des Produktionsmittels Erdgas nach
Wissen der Bundesregierung gestiegen (www.agrarheute.com/management/b
etriebsfuehrung/co2-preis-kommt-fall-553593)?
Zu den genauen CO2-Kosten der Düngemittelproduzenten der
Düngemittelindustrie liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Diese hängen
insbesondere von der eingesetzten Menge an Erdgas, vom Emissionsfaktor für Erdgas,
vom CO2-Preis sowie der Höhe der kostenlosen Zuteilung ab. Die
Chemieindustrie erhielt in den vergangenen Jahren den überwiegenden Anteil der
benötigten Emissionshandelszertifikate kostenlos zugeteilt (Jahr 2024: 96,6 Prozent,
Jahr 2023: 122,5 Prozent, Jahr 2022: 110,6 Prozent, Jahr 2021: 87,6 Prozent,
siehe sog. Verified Emissions Table (VET)-Berichte der Deutschen
Emissionshandelsstelle (DEHSt), abrufbar unter www.dehst.de/DE/Themen/EU-ETS-1/E
U-ETS-1-Informationen/Auswertungen-Berichte/auswertungen-berichte_nod
e.html) und musste demzufolge nur für einen geringen Anteil der Emissionen
Zertifikate am Markt erwerben. Der Preis für eine emittierte Tonne (t) CO2
betrug im Durchschnitt im Jahr 2021: 52,47 Euro, im Jahr 2022: 80,40 Euro, im
Jahr 2023: 83,68 Euro, im Jahr 2024: 65,01 Euro und im Jahr 2025:
73,86 Euro. Der Emissionsfaktor von Erdgas beträgt 0,201 t/Megawattstunden
bezogen auf den Heizwert (www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/
eew_infoblatt_co2_faktoren_2021.pdf). Zu den Einsatzmengen von Erdgas
liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
5. An welchen Standorten wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung
die Stickstoffdüngerproduktion in Deutschland reduziert oder eingestellt,
und was waren die Gründe dafür?
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine kam es unter
anderem infolge steigender Energiepreise sowie einer sich verändernden
Marktlage zu Produktionsdrosselungen bzw. -einstellungen bei Herstellern von
Stickstoffdüngern sowie Ammoniak-Produzenten. Standortbezogene Informationen
über aktuelle Veränderungen an den Produktionsprozessen der
Düngemittelhersteller liegen der Bundesregierung nicht vor.
6. In welcher Höhe wird die EU nach Kenntnis der Bundesregierung für
2026 Zölle auf Importstickstoffdünger erheben, um den EU-CO2-
Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) zu erfüllen (www.carbontrust.com/de/
news-und-insights/insights/cbam-und-duengemittel-was-importeure-
undexporteure-in-der-eu-beachten-muessen)?
7. In welchem Umfang müssen Düngemittelimporteure nach Wissen der
Bundesregierung CBAM-Zertifikate im Jahr 2026 erwerben?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Der CO2-Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist
ein Klimaschutzinstrument, welches dem Schutz der Europäischen Wirtschaft
vor Carbon Leakage dient. Zugelassene CBAM-Anmelder geben bis zum
30. September 2027 über das CBAM-Register die Anzahl von CBAM-
Zertifikaten für das Jahr 2026 ab, die den für das Kalenderjahr vor der Abgabe gemäß
Artikel 6 (2) (c) angegebenen und gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU)
2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur
Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM-Verordnung) geprüften
grauen Emissionen entspricht. Die Europäische Kommission berechnet den
Preis der CBAM-Zertifikate für das Jahr 2026 im Einklang mit den in der
Delegierten Verordnung (EU) 2023/2830 vom 17. Oktober 2023 festgelegten
Verfahren als vierteljährlichen Durchschnitt der Schlusspreise der Europäischen
Emissionshandelszertifikate auf der Auktionsplattform bezogen auf das Quartal
der Einfuhr der Waren, mit denen diese grauen Emissionen verbunden sind.
Der Schlusspreis der Europäischen Emissionshandelszertifikate bildet sich am
Markt aus Angebot und Nachfrage. Da dieser derzeit noch nicht feststeht, kann
die Bundesregierung gegenwärtig keine Aussage über den Preis der CBAM-
Zertifikate für das Jahr 2026 tätigen.
8. Welche Emissionen, in welcher Höhe wird die EU durch die hohen
Zolleinnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung dadurch voraussichtlich
reduzieren?
Auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 wird verwiesen. CBAM trägt zur
effektiven Funktionsweise des Europäischen Emissionshandels (EU ETS 1) bei,
insbesondere zum Schutz der europäischen Industrie vor Carbon Leakage. Die
Emissionsreduktion durch den EU ETS 1 wird durch die Emissionsobergrenze,
das sogenannte „Cap“, bestimmt. Damit leistet der EU ETS einen vorab
bestimmten Beitrag zum Ziel der Europäischen Union (EU), die Netto-
Emissionen innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent zu
reduzieren.
9. Um wie viel Prozent wird der Stickstoffdüngerpreis in Deutschland nach
Kenntnis der Bundesregierung für die jeweiligen Stickstoffdüngemittel
durch die CBAM-Zertifikate steigen?
Auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 wird verwiesen.
10. Für welche Maßnahmen innerhalb der Landwirtschaft möchte die
Bundesregierung die zusätzlichen CBAM-Zolleinnahmen in Zukunft
verwenden?
Über die Verwendung von CBAM-Einnahmen ist noch nicht entschieden. Die
Europäische Kommission hat sowohl CBAM-Eigenmittel als Teil des
Vorschlags für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der
Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053
vom 16. Juli 2025 sowie für eine anteilige Verwendung der CBAM-Einnahmen
für einen temporären Dekarbonisierungsfond im Zuge des Vorschlags für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des
temporären Dekarbonisierungsfond vom 17. Dezember 2025 vorgeschlagen.
11. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu
vor, um wie viel Prozent die Produktionskosten bei Getreide steigen
würden, wenn die Stickstoffdüngerkosten um 50 Prozent steigen werden
(www.wochenblatt-dlv.de/politik/50-teurer-eu-klimaregeln-verteuern-sti
ckstoffduenger-massiv-582430)?
Über den Leistungs-Kostenrechner Pflanzenbau des Kuratoriums für Technik
und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL), abrufbar unter www.ktb
l.de/webanwendungen/leistungs-kostenrechnung-pflanzenbau, können für
verschiedene Getreide, die Kosten für Stickstoffdüngung und die gesamten
Produktionskosten eingesehen werden. Daraus lässt sich der Effekt einer
Preissteigerung der Stickstoffdüngerkosten um 50 Prozent ableiten.
12. Wird die Bundesregierung die heimische Landwirtschaft zur
Sicherstellung der Getreideproduktion mit Düngemittelzuschüssen unterstützen?
Eine Einführung von Düngemittelzuschüssen zur Sicherstellung der
Getreideproduktion ist durch die Bundesregierung nicht geplant.
13. Welche Mengen an stickstoffhaltigen organischen Düngern werden nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland benötigt, um die
reduzierte Eigenproduktion von Mineraldüngern zu ersetzen, und in welchen
Bereichen werden diese in Zukunft produziert?
Die Entwicklung der Produktion von stickstoffhaltigen Mineraldüngern lässt
sich angesichts des bestehenden internationalen Handels durch die
Bundesregierung nicht bestimmen. Demnach ist auch keine Prognose auf den Ersatz
durch stickstoffhaltige organische Düngemittel möglich. Der Einsatz von
Düngemitteln unterliegt einer individuellen Entscheidung der Betriebe und hängt
von den angebauten Kulturen sowie den betriebsspezifischen Gegebenheiten
ab. Bei einem zunehmenden Anbau von Leguminosen und Einsatz moderner
Technik kann zudem der Stickstoffeinsatz weiter reduziert werden.
14. Welche Folgen haben gesteigerte Produktionskosten z. B. bei Getreide
nach Erfahrungen der Bundesregierung bei steigenden
Stickstoffdüngerkosten auf die Lebensmittelpreise in Deutschland?
Der Anteil der Produktionskosten an den Lebensmittelpreisen ist insbesondere
bei verarbeiteten Lebensmitteln gering. Die Kosten für den Rohstoff Getreide
machen beispielsweise nur einen Bruchteil (weniger als 10 Prozent) der
Herstellungskosten eines Laibes Brot aus.
15. Möchte die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um den
Selbstversorgungsgrad des wichtigsten Pflanzennährstoffes Stickstoff in
Deutschland durch Produktionsanreize zu erhöhen, und wenn ja, welche?
Produktionsanreize für die Erzeugung von Stickstoff in Deutschland sind durch
die Bundesregierung derzeit nicht geplant.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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