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Kostenwirkungen des EU-Emissionshandels auf die Spezialchemie (Antwort zu Drs. 21/4368)

dip / drucksache 12.03.2026 · WP 21 · 21/4734 · Antwort · Original ↗

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Kostenwirkungen des EU-Emissionshandels auf die Spezialchemie (Antwort zu Drs. 21/4368) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4734 21. Wahlperiode 12.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Schiller, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4368 – Kostenwirkungen des EU-Emissionshandels auf die Spezialchemie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die deutsche chemische Industrie, insbesondere der Bereich der Spezialchemie, steht unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Exemplarisch hierfür steht die Wacker Chemie AG mit ihrem zentralen Standort in Burghausen, die einen Abbau von rund 1 500 Arbeitsplätzen in Deutschland angekündigt hat. Das Unternehmen beschäftigt in Deutschland etwa 10 700 Menschen und weltweit mehr als 16 000 Mitarbeiter (www.br.de/nachrichten/wirtschaft/wack er-chemie-meldet-rekordverlust-von-800-millionen-euro,V9aHHjj). Die Spezialchemie unterscheidet sich nach Auffassung der Fragesteller strukturell von klassischen Massenindustrien wie Stahl oder Zement durch eine stark fragmentierte Produktpalette, hochspezialisierte Produktionsprozesse und eine hohe technologische Heterogenität. Die Unternehmen der Spezialchemie haben einen hohen Aufwand für Forschung und Entwicklung, da sie oft nur im Markt bestehen können, wenn sie ständig neue und innovative Produkte entwickeln. Auch die Herstellkosten sind meistens gegenüber den in Massenproduktion hergestellten Grundchemikalien sehr hoch (www.chemi e.de/lexikon/Spezialchemie.html). Diese Struktur wirkt sich unmittelbar auf die Anwendung der Regelungen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) aus. Im Geschäftsbericht 2024 weist die Wacker Chemie AG direkte und indirekte CO₂-Emissionen (Scope 1 und Scope 2) in einer Größenordnung von rund 2,5 Mio. Tonnen CO₂ aus (https://berichte.wacker.com/2024/geschaeftsberi cht/). Gleichzeitig bewegten sich die Preise für Emissionszertifikate (EUAs) in den vergangenen Jahren überwiegend in einer Bandbreite zwischen 60 und 90 Euro je Tonne CO₂ (www.eex.com/en/market-data/environmental-markets/ eua-futures; Trading Economics – Carbon Prices https://tradingeconomic s.com/commodity/carbon). Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten im EU-ETS erfolgt auf Grundlage produkt- und prozessbezogener Benchmarks, die von der Europäischen Kommission festgelegt werden (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?u ri=CELEX:02003L0087-20230605). Mit Beginn der vierten Handelsperiode (2021 bis 2030) wurden diese Benchmarks verschärft und unterliegen einer weiteren dynamischen Anpassung (https://climate.ec.europa.eu/eu-action/carb Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 12. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. on-markets/eu-emissions-trading-system-eu-ets/free-allocation/allocation-indu strial-installations_en). Zwar sind klassische emissions- und handelsintensive Sektoren wie Stahl, Zement und Teile der Grundchemie als Carbon-Leakage-gefährdet (Anmerkung der Verfasser: abwanderungsgefährdet aufgrund der heimischen CO2- Auflagen) eingestuft, doch weisen zahlreiche Analysen darauf hin, dass spezialisierte chemische Prozesse aufgrund der Benchmarksystematik häufig nur teilweise abgedeckt werden. Modellschätzungen deuten darauf hin, dass spezialisierte chemische Prozesse oft einen niedrigeren Anteil an kostenlosen ETS- Zertifikaten erhalten können als klassische Carbon-Leakage-Sektoren wie Stahl oder Zement (Bekanntmachung der Kommission – Vorläufige Carbon- Leakage-Liste 2021-2030 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?ur i=CELEX:52018XC0508(01)). Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern grundlegende Fragen zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit industrieller Standorte, zur industriepolitischen Kohärenz sowie zu den gesamtwirtschaftlichen Konsequenzen der aktuellen Regulierung.  1. Welche Daten liegen der Bundesregierung zur effektiven Höhe der kostenlosen Zuteilung von EU-ETS-Zertifikaten für Anlagen der Spezialchemie in Deutschland seit 2021 vor (bitte nach Produktbenchmarks, Fallback-Benchmarks und Jahren differenzieren)? Anlagen der Spezialchemie werden im Emissionshandel nicht gesondert ausgewiesen. Nach Angaben der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) wurden 194 Anlagen der Chemieindustrie zugeordnet. Bei den Auswertungen zur kostenlosen Zuteilung nimmt die DEHSt eine Bereinigung bei Wärmeimporten vor, denn gemäß den EU-weit geltenden Zuteilungsregeln erfolgt die kostenlose Zuteilung grundsätzlich beim Wärmeverbraucher, nicht bei der wärmeerzeugenden Anlage, bei der die Emissionen ausgestoßen werden. Ohne diese Bereinigung entsteht der Eindruck, dass die kostenlose Zuteilung an die Chemieindustrie deutlich höher ist als ihre Emissionen. Tatsächlich ist das nur in einigen Jahren der Fall. Tabelle 1: Kostenlose Zuteilung an die Chemieindustrie Kostenlose Zuteilung Bereinigter Ausstattungsgrad (Verhältnis kostenlose Zuteilung an den Emissionen der Branche) 2021 16,2 Mio. Zertifikate 87,6 Prozent 2022 16,5 Mio. Zertifikate 109,7 Prozent 2023 16,2 Mio. Zertifikate 124,5 Prozent 2024 13,9 Mio. Zertifikate 96,6 Prozent Quelle: DEHSt (www.dehst.de/DE/Themen/EU-ETS-1/EU-ETS-1-Informationen/Auswertungen-B erichte/auswertungen-berichte_artikel.html) Grundsätzlich erfolgt die kostenlose Zuteilung überwiegend auf Basis von Produkt-Benchmarks. Welcher Anteil der Zuteilung auf Basis von Fallback- Benchmarks gewährt wird, variiert je nach Branche und Anlage. Branchen mit einer großen Produktvielfalt erhalten i. d. R. einen höheren Anteil der Zuteilung auf Basis von Fallback-Ansätzen.  2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Anteil kostenloser Zertifikate an den gesamten ETS-pflichtigen Emissionen bei Anlagen der Spezialchemie im Vergleich zu Stahl- und Zementanlagen im Zeitraum von 2021 bis 2024? Der Anteil der kostenlosen Zuteilung an den Emissionen ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Bei den Chemieanlagen nimmt die DEHSt bei ihren Auswertungen eine Bereinigung um Wärmeimporte vor (siehe Antwort zu Frage 1). Analog wird bei der Stahlindustrie eine Bereinigung um die Exporte von Kuppelgasen vorgenommen. 2021 2022 2023 2024 Chemische Industrie 87,6 Prozent 109,7 Prozent 124,5 Prozent 96,6 Prozent Eisen und Stahl 83,5 Prozent 95,3 Prozent 96,3 Prozent 94,2 Prozent Zementklinker 84,4 Prozent 93,5 Prozent 107,1 Prozent 112,3 Prozent Quelle: DEHSt (www.dehst.de/DE/Themen/EU-ETS-1/EU-ETS-1-Informationen/Auswertungen-Berichte/auswertungen-berichte_artike l.html)  3. Wenn der Bundesregierung keine aggregierten sektorübergreifenden Vergleichsdaten vorliegen, hat sie sie sich zu den industriepolitischen Auswirkungen des EU-ETS auf unterschiedliche Industriezweige eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese? Der Bundesregierung liegen aggregierte sektorübergreifende Vergleichsdaten vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die produkt- und fallback-basierte Benchmarksystematik des EU-ETS für heterogene Spezialchemieprozesse strukturell weniger vorteilhaft ist als für homogene Massenprodukte wie Stahl oder Zement (bitte erläutern)? Die Fallback-Benchmarks für Wärme und Brennstoffe werden gemäß den Vorgaben der ETS-Richtlinie für die Zuteilungsperiode 2026–2030 stark abgewertet, da die 10 Prozent effizientesten Anlagen sehr niedrige spezifische Emissionen haben (Anwendung der maximalen Abwerterate). Wegen des branchenübergreifenden Ansatzes der Fallback-Benchmarks werden branchenspezifische Unterschiede nicht berücksichtigt. Die Bundesregierung hat sich in einem Schreiben an die Europäische Kommission gewandt, mit der Bitte diese Fallback-Benchmarks dahingehend zu überprüfen, dass die heterogenen Dekarbonisierungsoptionen der einzelnen Branchen besser abgebildet werden.  5. Welche Analysen hat die Bundesregierung ggf. durchgeführt, um zu prüfen, ob die bestehenden ETS-Benchmarks die reale Emissionsintensität spezialisierter chemischer Produktionsprozesse sachgerecht abbilden? Die anlagenspezifischen Daten zu den spezifischen Emissionen der ETS- Produkte wurden im Rahmen des Zuteilungsverfahrens 2026–2030 von den nationalen Behörden erhoben und an die EU-Kommission geliefert. Die Auswertungen zu Veränderungen der spezifischen Emissionen werden von der EU- Kommission durchgeführt. Die Bundesregierung hat darüber hinaus keine eigenen Analysen zu dieser Frage durchgeführt.  6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass ein erheblicher Teil der Emissionen in der Spezialchemie außerhalb spezifischer Produktbenchmarks anfällt und daher vollständig über kostenpflichtige Zertifikate gedeckt werden muss? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.  7. Welche Einschätzung oder Prognose hat die Bundesregierung ggf. zu den Auswirkungen der vierten Handelsperiode des EU-ETS (2021 bis 2030) auf die effektive kostenlose Zuteilung für Spezialchemieanlagen im Vergleich zu klassischen Carbon-Leakage-Sektoren vorgenommen? Das EU-ETS wurde im Rahmen der „Fit-For-55-Reform“ auf die Erreichung des 2030 Klimaziels ausgerichtet. Dementsprechend wurde die Ausgestaltung des ETS hinsichtlich seiner Anreizwirkung und Ambition für die vierte Handelsperiode angepasst. Sektorspezifische Einschätzungen und Prognosen der vierten Handelsperiode wurden von der Bundesregierung nicht erstellt.  8. Welche quantitativen Effekte auf die kostenlose Zuteilung prognostiziert die Bundesregierung ggf. infolge der Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ab 2026, insbesondere für Unternehmen, die bereits heute keine vollständige Benchmarkabdeckung erhalten? Die schrittweise Absenkung der kostenlosen Zuteilung infolge der Einführung des CBAM folgt dem in der ETS-Richtlinie festgelegten Pfad. In den Jahren 2026 und 2027 wird für CBAM-Produkte eine kostenlose Zuteilung in Höhe von 97,5 Prozent bzw. 95 Prozent des Benchmarks gewährt. In den Folgejahren wird die kostenlose Zuteilung weiter reduziert, bis sie im Jahr 2034 ausläuft.  9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass zwischen der zunehmenden Anwendung des CBAM und dem Umfang kostenloser Zertifikatszuteilung ein inverser Zusammenhang besteht, und worauf stützt sie diese Einschätzung? Durch die schrittweise Reduktion der kostenlosen Zuteilung in den vom CBAM erfassten Sektoren (u. a. Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel) steigt die Verpflichtung für Importeure dieser Waren, CBAM-Zertifikate zu erwerben. Der CBAM gewährleistet somit, dass für importierte Waren, die in Drittstaaten produziert werden, ein äquivalenter CO2-Preis bezahlt wird wie für die in der EU hergestellte Waren. Etwaige Kostennachteile, die durch die CO2- Bepreisung entstehen, werden somit ausgeglichen. 10. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich auf Basis öffentlich zugänglicher Unternehmensdaten für das Jahr 2024 bei einem operativen Betriebsergebnis (EBIT) von rund 262 Mio. Euro, CO₂-Emissionen von etwa 2,5 Mio. t sowie EUA-Preisen zwischen 60 und 90 Euro je Tonne rechnerisch eine jährliche CO₂-Kostenbelastung im hohen zweistelligen bis mittleren dreistelligen Millionenbereich ergeben kann (exemplarisch steht hierfür Wacker Chemie, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 11. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass eine solche CO₂-Kostenbelastung – abhängig von Zertifikatspreis und Zuteilungsquote – rechnerisch 30 Prozent bis über 60 Prozent des operativen Ergebnisses eines industriellen Standorts erreichen kann (bitte erläutern)? 12. Welche eigenen Berechnungen oder Modellierungen liegen der Bundesregierung ggf. zur relativen Belastung des operativen Ergebnisses (EBIT) durch ETS-bedingte CO₂-Kosten in der chemischen Industrie vor? 13. Sieht die Bundesregierung ab einer bestimmten relativen Größenordnung der CO₂-Kostenbelastung, z. B. EBIT-Marge, ROCE (Return on Capital Employed), die Gefahr, dass industrielle Standorte ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit verlieren (wenn ja, bitte ausführen)? Die Fragen 10 bis 13 werden zusammen beantwortet. Der Bunderegierung liegen keine unternehmens- oder standortbezogenen Daten vor. Die Bundesregierung nimmt auch keine Berechnungen zur Gewinnerzielung einzelner Unternehmen vor. Wie in der Antwort zu Frage 11 erwähnt, muss bei Berechnungen dieser Art neben dem Zertifikatepreis auch die kostenlose Zuteilung sowie die Möglichkeit berücksichtigt werden, Kosten an die Kunden weiterzugeben. Bei den Kraftwerken, die die Chemieindustrie z. T. selbst betreibt, ist außerdem zu beachten, dass die Chemieindustrie der größte Empfänger der sog. Strompreiskompensation ist, d. h. für die im Strompreis enthaltenen CO2-Kosten kompensiert wird. Ab dem Jahr 2026 sollen weitere Teile der Chemieindustrie rückwirkend für das Jahr 2025 in die Strompreiskompensation einbezogen werden. 14. Welche konkreten Alternativen zur Verlagerung oder Aufgabe emissionsintensiver Spezialchemie-Produktion in Deutschland sieht die Bundesregierung unter den geltenden EU-ETS- und CBAM- Rahmenbedingungen gegebenenfalls? Zur Einhaltung des gesetzlich festgelegten Ziels der Klimaneutralität im Jahr 2045 müssen alle Sektoren in Deutschland klimaneutral sein. Zur Erreichung dieses Ziels sieht die Bundesregierung ein breites Maßnahmenbündel vor, das neben der CO2-Bepreisung über den EU-ETS und CBAM gezielte Förderungen sowie Maßnahmen zum Schaffen von Leitmärkten für emissionsarme Produkte vorsieht. 15. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass Unternehmen bei dauerhaft hoher relativer CO₂-Kostenbelastung Investitionen zurückstellen, Produktionskapazitäten abbauen oder Standorte verlagern (www.wel t.de/regionales/niedersachsen/article693bd9f5a2b27337507d9988/energi ewende-belastet-jeden-dritten-betrieb-in-niedersachsen.html?utm_.com)? Die Bundesregierung hält einen effektiven Carbon-Leakage-Schutz für zentral, um eine Abwanderung der Industrie zu verhindern. Daher erhält die emissionsintensive, im internationalen Wettbewerb stehende Industrie weiterhin den überwiegenden Anteil der benötigten Zertifikate im ETS kostenlos. Außerdem wird der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) kontinuierlich weiterentwickelt. 16. Welche Annahmen legt die Bundesregierung hinsichtlich der Investitions- und Betriebskosten sowie Overheadkosten von Carbon- Captureand-Storage-Lösungen (CCS) in der chemischen Industrie zugrunde? Die Bundesregierung selbst trifft keine Annahmen bezüglich der Kostenstrukturen in der chemischen Industrie, da dies Aufgabe der Unternehmen selbst ist. 17. Hat sich die Bundesregierung (basierend auf Frage 16) eine Position zur Fragestellung erarbeitet, ob CCS-basierte Dekarbonisierungsstrategien variable CO₂-Kosten durch langfristig fixe Standortkosten ersetzen und damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Industriestandorte dauerhaft beeinträchtigen können, und wenn ja, wie lautet diese? Mit Verweis auf die Antwort zu Frage 16 hat die Bundesregierung keine Position zu dieser Fragestellung erarbeitet. 18. Hat die Bundesregierung für die von CCS adressierten Sektoren gemäß Novelle des Kohlendioxidspeichergesetzes – also auch für die Spezialchemie – modellhaft berechnet, ab welchem ökonomischen Kipppunkt CCS-Investitionen aus Unternehmenssicht nicht mehr zu einer standortstabilisierenden Emissionsminderung, sondern zu Investitionszurückhaltung oder Standortverlagerung führen, weil sich ETS-Kosten, CCS- bedingte CAPEX (Capital Expenditures)- und OPEX (Operational Expenditures)-Lasten, Mindestanforderungen im ROI (Return of Investment) sowie regulatorische Risiken kumulieren, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt sie im Hinblick auf den behaupteten Carbon-Leakage- Schutz? Das Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz (KSpTG) adressiert keine spezifischen Sektoren. Ein Zusammenhang besteht durch den Umstand, dass bei einer dauerhaften Speicherung von CO2 die Pflicht zur Abgabe von ETS-Zertifikaten für die dauerhaft gespeicherten CO2-Mengen entfällt. Die entsprechenden Regelungen hierzu können dem Treibhausgas- Emissionshandelsgesetz (TEHG) entnommen werden. Vor diesem Hintergrund wurde die in der Frage formulierte Prüfung nicht durchgeführt. 19. Auf welcher belastbaren Zeit-, Infrastruktur- und Kostenplanung basiert ggf. die Erwartung der Bundesregierung, dass Carbon-Capture-and- Storage-Lösungen (CCS) in der chemischen Industrie kurz- bis mittelfristig einen wirksamen Beitrag zur Emissionsminderung leisten können, obwohl in Deutschland bislang keine flächendeckende CO₂-Transport- und Speicherinfrastruktur existiert und wesentliche Fragen der Genehmigung, Langzeithaftung, Finanzierung sowie gesellschaftlichen Akzeptanz weiterhin ungeklärt sind (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/speich erung-von-kohlendioxid-2376946)? Die Bundesregierung verfügt über keine Planung zum Einsatz von CCS in der chemischen Industrie, da dies Aufgabe der Unternehmen ist. Gleichwohl nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis, dass die chemische Industrie perspektivisch Potenzial in der Nutzung von CCS- und CCU- Technologien sieht und den Einsatz befürwortet. Aufgabe der Bundesregierung ist es insoweit den regulatorischen Rahmen zu schaffen, damit Unternehmen in der Lage sind, ihre Pläne bei Bedarf umzusetzen. Mit dem KSpTG sind bereits die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genehmigung und Langzeithaftung geregelt. 20. Wie stellt die Bundesregierung ggf. sicher, dass geplante Handelsabkommen – wie beispielhaft das EU-Indien-Abkommen – nicht zu einer strukturellen Verlagerung energieintensiver Industrieproduktion in Länder mit deutlich geringeren Energie-, Regulierungs- und CO₂-Kosten führen und es somit zur Wertschöpfungsabwanderung kommt? Die Bundesregierung verfolgt mit Handelsabkommen das Ziel, faire und verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen zu schaffen, Marktzugänge zu verbessern und nachhaltige Wertschöpfung zu stärken. Das gilt auch für die am 27. Januar 2026 politisch abgeschlossenen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien. Moderne EU-Handelsabkommen enthalten verbindliche Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung (TSD) sowie Regelungen zu fairen Wettbewerbsbedingungen. Diese tragen dazu bei, Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen und hohe Standards international zu fördern. Strukturelle Standortentscheidungen von Unternehmen hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab; Handelsabkommen sind dabei nur ein Faktor unter mehreren. Sie zielen nicht auf die Verlagerung von Produktion ab, sondern auf die Verbesserung gegenseitiger Marktchancen und die Stärkung der wirtschaftlichen Resilienz durch Diversifizierung. Zudem setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für ein hohes Ambitionsniveau im Bereich Klimaschutz und für die Vermeidung von Carbon Leakage ein, unter anderem durch die Ausgestaltung des EU-Emissionshandels sowie den CO₂- Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Diese Instrumente tragen dazu bei, gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, wonach geplante Handelsabkommen zu einer strukturellen Verlagerung energieintensiver Industrieproduktion in Länder mit geringeren Energie-, Regulierungs- oder CO₂-Kosten führen. 21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu den Standortvorteilen Indiens im Hinblick auf Energiepreise, regulatorische Rahmenbedingungen und Fachkräfteverfügbarkeit im Vergleich zu Deutschland vor, und wie bewertet sie diese gegebenenfalls? Laut Informationen, die im Rahmen des Indo-German Energy Forum bereitgestellt wurden, variieren die Industriestrompreise über den staatlichen Stromanbieter (DISCOM) in Indien zwischen den einzelnen Bundesstaaten, bewegen sich jedoch durchschnittlich um 10 INR/kWh (10 ct/kWh). Indien ist in der Lage, Solarenergie zu den weltweit günstigsten Preisen zu erzeugen, u. a. durch eine über das Jahr hinweg sehr stabile Solareinstrahlung sowie niedrige Projektkosten. Parallel zum starken Ausbau der Solarenergie investiert Indien zunehmend in Speicherlösungen, insbesondere in Batteriespeicher und Pumpspeicherkraftwerke. Gleichzeitig bleibt Kohle ein zentraler Bestandteil des indischen Energiesystems. Der Staat investiert weiterhin in den Ausbau der Kohleverstromung. Zudem setzen industrielle Abnehmer zunehmend auf alternative Beschaffungsmodelle, etwa durch eigene Energieanlagen, den Abschluss langfristiger Stromabnahmeverträge oder die Beschaffung über die Strombörse. Indien verfügt über einen großen Pool qualifizierter Ingenieure, IT-Spezialisten und Arbeiter im Erneuerbare Energien-Sektor. Niedrigere Löhne und die hohe Bildungsdichte in Indien bieten dadurch Standortvorteile. Gleichzeitig belasten jedoch Bürokratie und unzuverlässige Verwaltungsprozesse das Geschäftsumfeld wodurch Planbarkeit und Investitionssicherheit erschwert werden. 22. Gibt es modellhafte Berechnungen der Bundesregierung in Bezug auf mögliche Abwanderung von hochqualifizierten Fachkräften aus der chemischen Industrie, wenn sich außerhalb der EU attraktivere industrielle und marktpolitische Rahmenbedingungen etablieren (www.welt.de/wirts chaft/plus68ac0f3b5d3e123a945aa206/Auswandern-Fachkraefte-gehen- Frust-bleibt-was-das-fuer-Deutschland-bedeutet.html?utm_t.com)? Der Bundesregierung liegen keine derartigen Berechnungen vor. 23. Wie beabsichtigt die Bundesregierung ggf., bei fortgesetzter Abwanderung industrieller Wertschöpfung und Fachkräfte die langfristige Finanzierung einer weiter steigenden Staatsquote sicherzustellen, wenn zugleich die Zahl der Erwerbstätigen sinkt und die steuerliche Wertschöpfungsbasis erodiert? Bei der langfristigen Finanzierung von Staatsausgaben steht die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Fokus. Die Bundesregierung setzt auf eine Kombination aus öffentlichen Investitionen, Anreizen für zusätzliche private Investitionen sowie weiteren Strukturreformen zur Stärkung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und der Erwerbsbeteiligung. Dadurch ist die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auch weiterhin gesichert. 24. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass eine Wirtschaftsordnung, die primär auf Umverteilung, staatliche Lenkung und massiver Subventionierung setzt, ohne eine hinreichend breite, finanzstarke und wettbewerbsfähige industrielle Produktionsbasis langfristig weder fiskalisch noch sozial tragfähig ist, und wenn ja, inwiefern, und welche konkrete Maßnahmen sind ggf. vorgesehen, im Rahmen der Wirtschaftsordnung ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum in Deutschland anzustreben? Die Bundesregierung bekennt sich zum Leitbild der sozialen Marktwirtschaft. Für die Bundesregierung ist es ein zentrales Ziel, Rahmenbedingungen zu setzen, die es deutschen Unternehmen ermöglichen, im internationalen Wettbewerb auch weiterhin erfolgreich zu bestehen. Für konkrete Maßnahmen wird auf den Jahreswirtschaftsbericht 2026 verwiesen (www.bundeswirtschaftsminis terium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/jahreswirtschaftsbericht-202 6.pdf?__blob=publicationFile&v=32). 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