Kostenwirkungen des EU-Emissionshandels auf die Spezialchemie (Antwort zu Drs. 21/4368)
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Kostenwirkungen des EU-Emissionshandels auf die Spezialchemie (Antwort zu Drs. 21/4368)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4734
21. Wahlperiode 12.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Schiller, Dr. Malte Kaufmann,
Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4368 –
Kostenwirkungen des EU-Emissionshandels auf die Spezialchemie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die deutsche chemische Industrie, insbesondere der Bereich der
Spezialchemie, steht unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Exemplarisch hierfür
steht die Wacker Chemie AG mit ihrem zentralen Standort in Burghausen, die
einen Abbau von rund 1 500 Arbeitsplätzen in Deutschland angekündigt hat.
Das Unternehmen beschäftigt in Deutschland etwa 10 700 Menschen und
weltweit mehr als 16 000 Mitarbeiter (www.br.de/nachrichten/wirtschaft/wack
er-chemie-meldet-rekordverlust-von-800-millionen-euro,V9aHHjj).
Die Spezialchemie unterscheidet sich nach Auffassung der Fragesteller
strukturell von klassischen Massenindustrien wie Stahl oder Zement durch eine
stark fragmentierte Produktpalette, hochspezialisierte Produktionsprozesse
und eine hohe technologische Heterogenität. Die Unternehmen der
Spezialchemie haben einen hohen Aufwand für Forschung und Entwicklung, da sie
oft nur im Markt bestehen können, wenn sie ständig neue und innovative
Produkte entwickeln. Auch die Herstellkosten sind meistens gegenüber den in
Massenproduktion hergestellten Grundchemikalien sehr hoch (www.chemi
e.de/lexikon/Spezialchemie.html). Diese Struktur wirkt sich unmittelbar auf
die Anwendung der Regelungen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS)
aus.
Im Geschäftsbericht 2024 weist die Wacker Chemie AG direkte und indirekte
CO₂-Emissionen (Scope 1 und Scope 2) in einer Größenordnung von rund
2,5 Mio. Tonnen CO₂ aus (https://berichte.wacker.com/2024/geschaeftsberi
cht/). Gleichzeitig bewegten sich die Preise für Emissionszertifikate (EUAs)
in den vergangenen Jahren überwiegend in einer Bandbreite zwischen 60 und
90 Euro je Tonne CO₂ (www.eex.com/en/market-data/environmental-markets/
eua-futures; Trading Economics – Carbon Prices https://tradingeconomic
s.com/commodity/carbon).
Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten im EU-ETS erfolgt auf Grundlage
produkt- und prozessbezogener Benchmarks, die von der Europäischen
Kommission festgelegt werden (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?u
ri=CELEX:02003L0087-20230605). Mit Beginn der vierten Handelsperiode
(2021 bis 2030) wurden diese Benchmarks verschärft und unterliegen einer
weiteren dynamischen Anpassung (https://climate.ec.europa.eu/eu-action/carb
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 12. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
on-markets/eu-emissions-trading-system-eu-ets/free-allocation/allocation-indu
strial-installations_en).
Zwar sind klassische emissions- und handelsintensive Sektoren wie Stahl,
Zement und Teile der Grundchemie als Carbon-Leakage-gefährdet (Anmerkung
der Verfasser: abwanderungsgefährdet aufgrund der heimischen CO2-
Auflagen) eingestuft, doch weisen zahlreiche Analysen darauf hin, dass
spezialisierte chemische Prozesse aufgrund der Benchmarksystematik häufig nur
teilweise abgedeckt werden. Modellschätzungen deuten darauf hin, dass
spezialisierte chemische Prozesse oft einen niedrigeren Anteil an kostenlosen ETS-
Zertifikaten erhalten können als klassische Carbon-Leakage-Sektoren wie Stahl
oder Zement (Bekanntmachung der Kommission – Vorläufige Carbon-
Leakage-Liste 2021-2030 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?ur
i=CELEX:52018XC0508(01)).
Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern grundlegende
Fragen zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit industrieller Standorte, zur
industriepolitischen Kohärenz sowie zu den gesamtwirtschaftlichen Konsequenzen der
aktuellen Regulierung.
1. Welche Daten liegen der Bundesregierung zur effektiven Höhe der
kostenlosen Zuteilung von EU-ETS-Zertifikaten für Anlagen der
Spezialchemie in Deutschland seit 2021 vor (bitte nach Produktbenchmarks,
Fallback-Benchmarks und Jahren differenzieren)?
Anlagen der Spezialchemie werden im Emissionshandel nicht gesondert
ausgewiesen. Nach Angaben der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) wurden
194 Anlagen der Chemieindustrie zugeordnet. Bei den Auswertungen zur
kostenlosen Zuteilung nimmt die DEHSt eine Bereinigung bei Wärmeimporten
vor, denn gemäß den EU-weit geltenden Zuteilungsregeln erfolgt die
kostenlose Zuteilung grundsätzlich beim Wärmeverbraucher, nicht bei der
wärmeerzeugenden Anlage, bei der die Emissionen ausgestoßen werden. Ohne diese
Bereinigung entsteht der Eindruck, dass die kostenlose Zuteilung an die
Chemieindustrie deutlich höher ist als ihre Emissionen. Tatsächlich ist das nur in einigen
Jahren der Fall.
Tabelle 1: Kostenlose Zuteilung an die Chemieindustrie
Kostenlose Zuteilung Bereinigter Ausstattungsgrad
(Verhältnis kostenlose Zuteilung an den
Emissionen der Branche)
2021 16,2 Mio. Zertifikate 87,6 Prozent
2022 16,5 Mio. Zertifikate 109,7 Prozent
2023 16,2 Mio. Zertifikate 124,5 Prozent
2024 13,9 Mio. Zertifikate 96,6 Prozent
Quelle: DEHSt (www.dehst.de/DE/Themen/EU-ETS-1/EU-ETS-1-Informationen/Auswertungen-B
erichte/auswertungen-berichte_artikel.html)
Grundsätzlich erfolgt die kostenlose Zuteilung überwiegend auf Basis von
Produkt-Benchmarks. Welcher Anteil der Zuteilung auf Basis von Fallback-
Benchmarks gewährt wird, variiert je nach Branche und Anlage. Branchen mit einer
großen Produktvielfalt erhalten i. d. R. einen höheren Anteil der Zuteilung auf
Basis von Fallback-Ansätzen.
2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Anteil kostenloser Zertifikate an den gesamten ETS-pflichtigen
Emissionen bei Anlagen der Spezialchemie im Vergleich zu Stahl- und
Zementanlagen im Zeitraum von 2021 bis 2024?
Der Anteil der kostenlosen Zuteilung an den Emissionen ist in nachfolgender
Tabelle dargestellt. Bei den Chemieanlagen nimmt die DEHSt bei ihren
Auswertungen eine Bereinigung um Wärmeimporte vor (siehe Antwort zu
Frage 1). Analog wird bei der Stahlindustrie eine Bereinigung um die Exporte
von Kuppelgasen vorgenommen.
2021 2022 2023 2024
Chemische Industrie 87,6 Prozent 109,7 Prozent 124,5 Prozent 96,6 Prozent
Eisen und Stahl 83,5 Prozent 95,3 Prozent 96,3 Prozent 94,2 Prozent
Zementklinker 84,4 Prozent 93,5 Prozent 107,1 Prozent 112,3 Prozent
Quelle: DEHSt (www.dehst.de/DE/Themen/EU-ETS-1/EU-ETS-1-Informationen/Auswertungen-Berichte/auswertungen-berichte_artike
l.html)
3. Wenn der Bundesregierung keine aggregierten sektorübergreifenden
Vergleichsdaten vorliegen, hat sie sie sich zu den industriepolitischen
Auswirkungen des EU-ETS auf unterschiedliche Industriezweige eine eigene
Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Der Bundesregierung liegen aggregierte sektorübergreifende Vergleichsdaten
vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die
produkt- und fallback-basierte Benchmarksystematik des EU-ETS für
heterogene Spezialchemieprozesse strukturell weniger vorteilhaft ist als
für homogene Massenprodukte wie Stahl oder Zement (bitte erläutern)?
Die Fallback-Benchmarks für Wärme und Brennstoffe werden gemäß den
Vorgaben der ETS-Richtlinie für die Zuteilungsperiode 2026–2030 stark
abgewertet, da die 10 Prozent effizientesten Anlagen sehr niedrige spezifische
Emissionen haben (Anwendung der maximalen Abwerterate). Wegen des
branchenübergreifenden Ansatzes der Fallback-Benchmarks werden
branchenspezifische Unterschiede nicht berücksichtigt. Die Bundesregierung hat sich in einem
Schreiben an die Europäische Kommission gewandt, mit der Bitte diese
Fallback-Benchmarks dahingehend zu überprüfen, dass die heterogenen
Dekarbonisierungsoptionen der einzelnen Branchen besser abgebildet werden.
5. Welche Analysen hat die Bundesregierung ggf. durchgeführt, um zu
prüfen, ob die bestehenden ETS-Benchmarks die reale Emissionsintensität
spezialisierter chemischer Produktionsprozesse sachgerecht abbilden?
Die anlagenspezifischen Daten zu den spezifischen Emissionen der ETS-
Produkte wurden im Rahmen des Zuteilungsverfahrens 2026–2030 von den
nationalen Behörden erhoben und an die EU-Kommission geliefert. Die
Auswertungen zu Veränderungen der spezifischen Emissionen werden von der EU-
Kommission durchgeführt. Die Bundesregierung hat darüber hinaus keine eigenen
Analysen zu dieser Frage durchgeführt.
6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass ein
erheblicher Teil der Emissionen in der Spezialchemie außerhalb
spezifischer Produktbenchmarks anfällt und daher vollständig über
kostenpflichtige Zertifikate gedeckt werden muss?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
7. Welche Einschätzung oder Prognose hat die Bundesregierung ggf. zu den
Auswirkungen der vierten Handelsperiode des EU-ETS (2021 bis 2030)
auf die effektive kostenlose Zuteilung für Spezialchemieanlagen im
Vergleich zu klassischen Carbon-Leakage-Sektoren vorgenommen?
Das EU-ETS wurde im Rahmen der „Fit-For-55-Reform“ auf die Erreichung
des 2030 Klimaziels ausgerichtet. Dementsprechend wurde die Ausgestaltung
des ETS hinsichtlich seiner Anreizwirkung und Ambition für die vierte
Handelsperiode angepasst. Sektorspezifische Einschätzungen und Prognosen der
vierten Handelsperiode wurden von der Bundesregierung nicht erstellt.
8. Welche quantitativen Effekte auf die kostenlose Zuteilung prognostiziert
die Bundesregierung ggf. infolge der Einführung des Carbon Border
Adjustment Mechanism (CBAM) ab 2026, insbesondere für Unternehmen,
die bereits heute keine vollständige Benchmarkabdeckung erhalten?
Die schrittweise Absenkung der kostenlosen Zuteilung infolge der Einführung
des CBAM folgt dem in der ETS-Richtlinie festgelegten Pfad. In den Jahren
2026 und 2027 wird für CBAM-Produkte eine kostenlose Zuteilung in Höhe
von 97,5 Prozent bzw. 95 Prozent des Benchmarks gewährt. In den Folgejahren
wird die kostenlose Zuteilung weiter reduziert, bis sie im Jahr 2034 ausläuft.
9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass
zwischen der zunehmenden Anwendung des CBAM und dem Umfang
kostenloser Zertifikatszuteilung ein inverser Zusammenhang besteht, und
worauf stützt sie diese Einschätzung?
Durch die schrittweise Reduktion der kostenlosen Zuteilung in den vom
CBAM erfassten Sektoren (u. a. Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel)
steigt die Verpflichtung für Importeure dieser Waren, CBAM-Zertifikate zu
erwerben. Der CBAM gewährleistet somit, dass für importierte Waren, die in
Drittstaaten produziert werden, ein äquivalenter CO2-Preis bezahlt wird wie für
die in der EU hergestellte Waren. Etwaige Kostennachteile, die durch die CO2-
Bepreisung entstehen, werden somit ausgeglichen.
10. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich auf Basis öffentlich
zugänglicher Unternehmensdaten für das Jahr 2024 bei einem operativen
Betriebsergebnis (EBIT) von rund 262 Mio. Euro, CO₂-Emissionen von
etwa 2,5 Mio. t sowie EUA-Preisen zwischen 60 und 90 Euro je Tonne
rechnerisch eine jährliche CO₂-Kostenbelastung im hohen zweistelligen
bis mittleren dreistelligen Millionenbereich ergeben kann (exemplarisch
steht hierfür Wacker Chemie, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
11. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller,
dass eine solche CO₂-Kostenbelastung – abhängig von Zertifikatspreis
und Zuteilungsquote – rechnerisch 30 Prozent bis über 60 Prozent des
operativen Ergebnisses eines industriellen Standorts erreichen kann (bitte
erläutern)?
12. Welche eigenen Berechnungen oder Modellierungen liegen der
Bundesregierung ggf. zur relativen Belastung des operativen Ergebnisses (EBIT)
durch ETS-bedingte CO₂-Kosten in der chemischen Industrie vor?
13. Sieht die Bundesregierung ab einer bestimmten relativen Größenordnung
der CO₂-Kostenbelastung, z. B. EBIT-Marge, ROCE (Return on Capital
Employed), die Gefahr, dass industrielle Standorte ihre wirtschaftliche
Tragfähigkeit verlieren (wenn ja, bitte ausführen)?
Die Fragen 10 bis 13 werden zusammen beantwortet.
Der Bunderegierung liegen keine unternehmens- oder standortbezogenen Daten
vor. Die Bundesregierung nimmt auch keine Berechnungen zur
Gewinnerzielung einzelner Unternehmen vor.
Wie in der Antwort zu Frage 11 erwähnt, muss bei Berechnungen dieser Art
neben dem Zertifikatepreis auch die kostenlose Zuteilung sowie die
Möglichkeit berücksichtigt werden, Kosten an die Kunden weiterzugeben. Bei den
Kraftwerken, die die Chemieindustrie z. T. selbst betreibt, ist außerdem zu
beachten, dass die Chemieindustrie der größte Empfänger der sog.
Strompreiskompensation ist, d. h. für die im Strompreis enthaltenen CO2-Kosten
kompensiert wird. Ab dem Jahr 2026 sollen weitere Teile der Chemieindustrie
rückwirkend für das Jahr 2025 in die Strompreiskompensation einbezogen werden.
14. Welche konkreten Alternativen zur Verlagerung oder Aufgabe
emissionsintensiver Spezialchemie-Produktion in Deutschland sieht die
Bundesregierung unter den geltenden EU-ETS- und CBAM-
Rahmenbedingungen gegebenenfalls?
Zur Einhaltung des gesetzlich festgelegten Ziels der Klimaneutralität im Jahr
2045 müssen alle Sektoren in Deutschland klimaneutral sein. Zur Erreichung
dieses Ziels sieht die Bundesregierung ein breites Maßnahmenbündel vor, das
neben der CO2-Bepreisung über den EU-ETS und CBAM gezielte Förderungen
sowie Maßnahmen zum Schaffen von Leitmärkten für emissionsarme Produkte
vorsieht.
15. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass Unternehmen bei
dauerhaft hoher relativer CO₂-Kostenbelastung Investitionen
zurückstellen, Produktionskapazitäten abbauen oder Standorte verlagern (www.wel
t.de/regionales/niedersachsen/article693bd9f5a2b27337507d9988/energi
ewende-belastet-jeden-dritten-betrieb-in-niedersachsen.html?utm_.com)?
Die Bundesregierung hält einen effektiven Carbon-Leakage-Schutz für zentral,
um eine Abwanderung der Industrie zu verhindern. Daher erhält die
emissionsintensive, im internationalen Wettbewerb stehende Industrie weiterhin den
überwiegenden Anteil der benötigten Zertifikate im ETS kostenlos. Außerdem
wird der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) kontinuierlich
weiterentwickelt.
16. Welche Annahmen legt die Bundesregierung hinsichtlich der
Investitions- und Betriebskosten sowie Overheadkosten von Carbon-
Captureand-Storage-Lösungen (CCS) in der chemischen Industrie zugrunde?
Die Bundesregierung selbst trifft keine Annahmen bezüglich der
Kostenstrukturen in der chemischen Industrie, da dies Aufgabe der Unternehmen selbst ist.
17. Hat sich die Bundesregierung (basierend auf Frage 16) eine Position zur
Fragestellung erarbeitet, ob CCS-basierte Dekarbonisierungsstrategien
variable CO₂-Kosten durch langfristig fixe Standortkosten ersetzen und
damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Industriestandorte dauerhaft
beeinträchtigen können, und wenn ja, wie lautet diese?
Mit Verweis auf die Antwort zu Frage 16 hat die Bundesregierung keine
Position zu dieser Fragestellung erarbeitet.
18. Hat die Bundesregierung für die von CCS adressierten Sektoren gemäß
Novelle des Kohlendioxidspeichergesetzes – also auch für die
Spezialchemie – modellhaft berechnet, ab welchem ökonomischen Kipppunkt
CCS-Investitionen aus Unternehmenssicht nicht mehr zu einer
standortstabilisierenden Emissionsminderung, sondern zu
Investitionszurückhaltung oder Standortverlagerung führen, weil sich ETS-Kosten, CCS-
bedingte CAPEX (Capital Expenditures)- und OPEX (Operational
Expenditures)-Lasten, Mindestanforderungen im ROI (Return of Investment)
sowie regulatorische Risiken kumulieren, und wenn ja, zu welchem
Ergebnis kommt sie im Hinblick auf den behaupteten Carbon-Leakage-
Schutz?
Das Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz (KSpTG) adressiert
keine spezifischen Sektoren. Ein Zusammenhang besteht durch den Umstand,
dass bei einer dauerhaften Speicherung von CO2 die Pflicht zur Abgabe von
ETS-Zertifikaten für die dauerhaft gespeicherten CO2-Mengen entfällt. Die
entsprechenden Regelungen hierzu können dem Treibhausgas-
Emissionshandelsgesetz (TEHG) entnommen werden. Vor diesem Hintergrund wurde die in der
Frage formulierte Prüfung nicht durchgeführt.
19. Auf welcher belastbaren Zeit-, Infrastruktur- und Kostenplanung basiert
ggf. die Erwartung der Bundesregierung, dass Carbon-Capture-and-
Storage-Lösungen (CCS) in der chemischen Industrie kurz- bis mittelfristig
einen wirksamen Beitrag zur Emissionsminderung leisten können,
obwohl in Deutschland bislang keine flächendeckende CO₂-Transport- und
Speicherinfrastruktur existiert und wesentliche Fragen der Genehmigung,
Langzeithaftung, Finanzierung sowie gesellschaftlichen Akzeptanz
weiterhin ungeklärt sind (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/speich
erung-von-kohlendioxid-2376946)?
Die Bundesregierung verfügt über keine Planung zum Einsatz von CCS in der
chemischen Industrie, da dies Aufgabe der Unternehmen ist. Gleichwohl nimmt
die Bundesregierung zur Kenntnis, dass die chemische Industrie perspektivisch
Potenzial in der Nutzung von CCS- und CCU- Technologien sieht und den
Einsatz befürwortet. Aufgabe der Bundesregierung ist es insoweit den
regulatorischen Rahmen zu schaffen, damit Unternehmen in der Lage sind, ihre Pläne bei
Bedarf umzusetzen. Mit dem KSpTG sind bereits die rechtlichen
Rahmenbedingungen für Genehmigung und Langzeithaftung geregelt.
20. Wie stellt die Bundesregierung ggf. sicher, dass geplante
Handelsabkommen – wie beispielhaft das EU-Indien-Abkommen – nicht zu einer
strukturellen Verlagerung energieintensiver Industrieproduktion in Länder mit
deutlich geringeren Energie-, Regulierungs- und CO₂-Kosten führen und
es somit zur Wertschöpfungsabwanderung kommt?
Die Bundesregierung verfolgt mit Handelsabkommen das Ziel, faire und
verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen zu schaffen, Marktzugänge zu
verbessern und nachhaltige Wertschöpfung zu stärken. Das gilt auch für die am
27. Januar 2026 politisch abgeschlossenen Verhandlungen über ein
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien. Moderne EU-Handelsabkommen
enthalten verbindliche Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung (TSD)
sowie Regelungen zu fairen Wettbewerbsbedingungen. Diese tragen dazu bei,
Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen und hohe Standards international zu
fördern.
Strukturelle Standortentscheidungen von Unternehmen hängen von einer
Vielzahl von Faktoren ab; Handelsabkommen sind dabei nur ein Faktor unter
mehreren. Sie zielen nicht auf die Verlagerung von Produktion ab, sondern auf die
Verbesserung gegenseitiger Marktchancen und die Stärkung der
wirtschaftlichen Resilienz durch Diversifizierung. Zudem setzt sich die Bundesregierung
auf europäischer Ebene für ein hohes Ambitionsniveau im Bereich Klimaschutz
und für die Vermeidung von Carbon Leakage ein, unter anderem durch die
Ausgestaltung des EU-Emissionshandels sowie den CO₂-
Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Diese Instrumente tragen dazu bei, gleiche
Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor, wonach geplante Handelsabkommen zu einer strukturellen
Verlagerung energieintensiver Industrieproduktion in Länder mit geringeren
Energie-, Regulierungs- oder CO₂-Kosten führen.
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu den
Standortvorteilen Indiens im Hinblick auf Energiepreise, regulatorische
Rahmenbedingungen und Fachkräfteverfügbarkeit im Vergleich zu Deutschland
vor, und wie bewertet sie diese gegebenenfalls?
Laut Informationen, die im Rahmen des Indo-German Energy Forum
bereitgestellt wurden, variieren die Industriestrompreise über den staatlichen
Stromanbieter (DISCOM) in Indien zwischen den einzelnen Bundesstaaten, bewegen
sich jedoch durchschnittlich um 10 INR/kWh (10 ct/kWh).
Indien ist in der Lage, Solarenergie zu den weltweit günstigsten Preisen zu
erzeugen, u. a. durch eine über das Jahr hinweg sehr stabile Solareinstrahlung
sowie niedrige Projektkosten. Parallel zum starken Ausbau der Solarenergie
investiert Indien zunehmend in Speicherlösungen, insbesondere in
Batteriespeicher und Pumpspeicherkraftwerke. Gleichzeitig bleibt Kohle ein zentraler
Bestandteil des indischen Energiesystems. Der Staat investiert weiterhin in den
Ausbau der Kohleverstromung. Zudem setzen industrielle Abnehmer
zunehmend auf alternative Beschaffungsmodelle, etwa durch eigene Energieanlagen,
den Abschluss langfristiger Stromabnahmeverträge oder die Beschaffung über
die Strombörse.
Indien verfügt über einen großen Pool qualifizierter Ingenieure, IT-Spezialisten
und Arbeiter im Erneuerbare Energien-Sektor. Niedrigere Löhne und die hohe
Bildungsdichte in Indien bieten dadurch Standortvorteile. Gleichzeitig belasten
jedoch Bürokratie und unzuverlässige Verwaltungsprozesse das
Geschäftsumfeld wodurch Planbarkeit und Investitionssicherheit erschwert werden.
22. Gibt es modellhafte Berechnungen der Bundesregierung in Bezug auf
mögliche Abwanderung von hochqualifizierten Fachkräften aus der
chemischen Industrie, wenn sich außerhalb der EU attraktivere industrielle
und marktpolitische Rahmenbedingungen etablieren (www.welt.de/wirts
chaft/plus68ac0f3b5d3e123a945aa206/Auswandern-Fachkraefte-gehen-
Frust-bleibt-was-das-fuer-Deutschland-bedeutet.html?utm_t.com)?
Der Bundesregierung liegen keine derartigen Berechnungen vor.
23. Wie beabsichtigt die Bundesregierung ggf., bei fortgesetzter
Abwanderung industrieller Wertschöpfung und Fachkräfte die langfristige
Finanzierung einer weiter steigenden Staatsquote sicherzustellen, wenn
zugleich die Zahl der Erwerbstätigen sinkt und die steuerliche
Wertschöpfungsbasis erodiert?
Bei der langfristigen Finanzierung von Staatsausgaben steht die Tragfähigkeit
der öffentlichen Finanzen im Fokus. Die Bundesregierung setzt auf eine
Kombination aus öffentlichen Investitionen, Anreizen für zusätzliche private
Investitionen sowie weiteren Strukturreformen zur Stärkung von Wachstum,
Wettbewerbsfähigkeit und der Erwerbsbeteiligung. Dadurch ist die Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen auch weiterhin gesichert.
24. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass eine
Wirtschaftsordnung, die primär auf Umverteilung, staatliche Lenkung
und massiver Subventionierung setzt, ohne eine hinreichend breite,
finanzstarke und wettbewerbsfähige industrielle Produktionsbasis
langfristig weder fiskalisch noch sozial tragfähig ist, und wenn ja, inwiefern, und
welche konkrete Maßnahmen sind ggf. vorgesehen, im Rahmen der
Wirtschaftsordnung ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum in
Deutschland anzustreben?
Die Bundesregierung bekennt sich zum Leitbild der sozialen Marktwirtschaft.
Für die Bundesregierung ist es ein zentrales Ziel, Rahmenbedingungen zu
setzen, die es deutschen Unternehmen ermöglichen, im internationalen
Wettbewerb auch weiterhin erfolgreich zu bestehen. Für konkrete Maßnahmen wird
auf den Jahreswirtschaftsbericht 2026 verwiesen (www.bundeswirtschaftsminis
terium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/jahreswirtschaftsbericht-202
6.pdf?__blob=publicationFile&v=32).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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