Migration über den Ärmelkanal
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Migration über den Ärmelkanal
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2411
21. Wahlperiode 27.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor
Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow,
David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und
der Fraktion Die Linke
Migration über den Ärmelkanal
Fast 20 000 Menschen haben im ersten Halbjahr 2025 in kleinen Booten den
Ärmelkanal Richtung Großbritannien überquert (www.spiegel.de/politik/deutsc
hland/grossbritannien-fast-20-000-migranten-haben-seit-anfang-2025-den-aerm
elkanal-ueberquert-a-67d4b522-bf6b-4dfd-9dc1-2b8e4c3823bb). Die Migration
auf der Kanalroute beschäftigt nicht nur die Anrainerstaaten, sondern u. a. auch
die Bundesrepublik Deutschland. So fanden in Deutschland mehrmals Razzien
statt, die sich gegen kommerzielle Schleusungen über den Ärmelkanal richteten
(https://calais.bordermonitoring.eu/2024/12/05/erneut-razzien-im-deutschen-hi
nterland/). Zudem beteiligt sich Deutschland an europäischen und
zwischenstaatlichen Abkommen und Gremien zur Bekämpfung der Migration auf der
Kanalroute. In den vergangenen Jahren waren deutsche Behörden etwa im
Rahmen des europäischen EMPACT-Programms (EMPACT = European
Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats) bzw. EUROPOL (Europäisches
Polizeiamt) in Ermittlungen gegen mutmaßliche Schleuser eingebunden. Dies
geschah in Form sogenannter Operational Task Forces (OTFs; z. B. OTF WA-
VE, OTF DUNE). Seit 2022 besteht ferner die „Calais Group“ als
gemeinsames Gremium der Innenministerien Großbritanniens, Frankreichs,
Deutschlands, der Niederlande und Belgiens in Bezug auf die Migration auf der
Kanalroute und die Bekämpfung von Schleusungen. Die Rolle Deutschlands in
diesem Gremium wird von der britischen Regierung seit 2024 besonders
hervorgehoben. Anlässlich eines Treffens der „Calais Group“ im Dezember 2024 wurde
erstmals ein Prioritätenplan veröffentlicht (www.bmi.bund.de/SharedDocs/dow
nloads/DE/veroeffentlichungen/2024/UK-calais-group-priority-plan.pdf?__blo
b=publicationFile&v=2).
Im Dezember 2024 unterzeichneten Deutschland und Großbritannien einen
gemeinsamen Aktionsplan zu „irregulärer Migration“ mit einer Laufzeit zunächst
bis Dezember 2025 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentl
ichungen/2024/UK-Germany-joint-action-plan-irregular-migration.pdf?__blo
b=publicationFile&v=2). Britischen und deutschen Medienberichten zufolge
wird darüber hinaus der Abschluss einer Rücknahmevereinbarung zwischen
Großbritannien und Deutschland angestrebt (www.bild.de/politik/ausland-und-i
nternationales/starmer-kuendigt-neue-plaene-fuer-migranten-unterbringung-an-
68bd3b62fe1aa94fb1b01a83). Am 29./30. Juli 2025 vereinbarten
Großbritannien und Frankreich bereits ein „Agreement […] on the Prevention of Dangerous
Journeys“ (https://assets.publishing.service.gov.uk/media/68909bb2486754ec2
88783c2/CS_France_2.2025_Dangerous_Journeys_Agreement.pdf). Es
beinhaltet einen Mechanismus zur Abschiebung von Geflüchteten, die auf
Schlauchbooten über den Ärmelkanal eingereist sind, nach Frankreich, von wo
im Gegenzug Personen legal nach Großbritannien einreisen dürfen (sog. „One
in, one out“-Mechanismus). Zum Monitoring dieses Verfahrens wurde in
Artikel 17 ein „Joint Committee“ vereinbart, dem auch andere Staaten angehören
können.
Auf der Kanalroute ist in den letzten Jahren ein Anstieg von Todesfällen zu
beobachten (www.migazin.de/2025/02/18/fluechtlingsboote-immer-ueberfuellt
er-mehr-tote-im-aermelkanal/). Während die Behörden auf die Verantwortung
von Schleusern verweisen und den Druck auf diese erhöhen, weisen
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Medien auch auf andere Ursachen für
den Anstieg der Todesfälle hin, insbesondere auf die kontinuierlich steigende
Zahl der Personen an Bord der Schlauchboote und riskante Situationen im
Zusammenhang mit Einsätzen von Polizei bzw. Gendarmerie beim Ablegen der
Boote und im küstennahen Gewässer (https://calais.bordermonitoring.eu/2025/
09/10/drei-havarien-drei-tote-und-drei-vermisste/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung versucht,
in den Jahren von 2022 bis 2025 nach einem Aufenthalt in Deutschland
über die Kanalroute nach Großbritannien auszureisen (bitte nach Jahren
aufschlüsseln, bitte ggf. auch schätzungsweise Angaben machen)?
a) Was ist der Bundesregierung über den Aufenthaltsstatus dieser
Personen in Deutschland bekannt sowie darüber, ob bei ihnen ein
aufenthaltsrechtliches Verfahren abgeschlossen war?
b) Wie viele dieser Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei
der Migration über die Kanalroute ums Leben gekommen?
2. Wie viele Durchsuchungsmaßnahmen gegen mutmaßliche Schleuser gab
es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2022 bis 2025 in
Deutschland bzw. mit Beteiligung von Bundesbehörden (bitte nach Jahren
aufschlüsseln, bitte ggf. auch schätzungsweise Angaben machen)?
a) Wie viele Boote und Rettungswesten wurden dabei nach Kenntnis der
Bundesregierung beschlagnahmt (bitte monatsweise aufschlüsseln)?
b) Was ist der Bundesregierung über die Art der Boote bekannt, handelte
es sich insbesondere um legal handelbare Boote?
c) Waren sie nach europäischem Recht zertifiziert, und wenn ja, zulässig
für welchen Zweck und für wie viele Personen?
d) Was ist der Bundesregierung über die Art der Rettungswesten bekannt,
handelte es sich insbesondere um legal handelbare Rettungswesten?
e) Waren sie nach europäischem Recht zertifiziert, und wenn ja, zulässig
für welchen Zweck?
3. Auf welche empirische Grundlage stützt die Bundesregierung ihre
Kenntnisse in Bezug auf Schleusungen im Ärmelkanal?
a) Wurde externe Expertise hinzugezogen, wenn ja, von wem, und mit
welcher Themenstellung?
b) Wurde auf öffentlich zugängliche Quellen zivilgesellschaftlicher
Akteure zurückgegriffen, die vor Ort mit der Situation an der
französischen Kanalküste befasst sind und aufgrund ihrer Arbeit mit dem
Geschehen rund um die Bootspassagen vertraut sind, und wenn ja, auf
welche?
4. Sind deutsche Behörden weiterhin im Rahmen von EMPACT bzw. EU-
ROPOL in Ermittlungen gegen mutmaßliche Schleuser involviert?
5. Bestehen momentan Operational Task Forces mit deutscher Beteiligung,
und wenn ja,
a) um wie viele OTFs handelt es sich,
b) wie lauten ihre Namen,
c) handelt es sich um Fortführungen früherer OTFs, und wenn ja,
welcher?
d) über welche Zeitdauer besteht die jeweilige OTF?
e) wie sind Auftrag, Zielsetzung und Erfolgskriterien der jeweiligen OTF
definiert,
f) welche deutschen Behörden sind jeweils mit welchen Ressourcen in
die jeweilige OTF eingebunden,
g) welche anderen Staaten nehmen an der jeweiligen OTF teil,
h) mit welchem Budget waren die jeweiligen OTFs ausgestattet, und
durch wen?
6. Resultierten im Jahr 2025 konkrete Strafverfolgungsmaßnahmen aus der
Arbeit der OTFs, und wenn ja, um welche Art von Maßnahmen handelte
es sich?
Gegen wie viele Personen wegen welcher Delikte richteten sie sich?
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgten sie?
7. Haben 2025 Treffen zwischen Bundesbehörden bzw. der Bundespolizei
und Behörden anderer Staaten bzw. der EU zur Thematik der
Schleusungen im Ärmelkanal stattgefunden?
Wenn ja, wie viele Treffen waren es, und welche Behörden nahmen teil,
und welche Behörde hatte die Federführung?
Wann fanden die Treffen statt?
Wurden sie protokolliert?
8. Haben 2025 Treffen zwischen Bundesbehörden bzw. der Bundespolizei
und den Behörden der Bundesländer zur Thematik der Schleusungen im
Ärmelkanal stattgefunden?
Wenn ja, wie viele Treffen waren es, und welche Behörden nahmen teil,
und welche Behörde hatte die Federführung?
Wann fanden die Treffen statt?
Wurden sie protokolliert?
9. Vertritt die Bundesregierung gegenüber der Vorgängerregierung eine
veränderte Linie in Bezug auf Ermittlungen gegen mutmaßliche Schleuser im
Rahmen von EMPACT und EUROPOL, und wenn ja, worin besteht die
Veränderung?
10. Haben seit Dezember 2024 weitere Treffen der „Calais Group“
stattgefunden oder sind terminiert (bitte einzeln mit Ort und Datum auflisten und
zwischen Minister- und Arbeitsebene differenzieren), und wenn ja, wie
lauteten die Tagesordnungen der Treffen seit Dezember 2024?
11. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung
der im Prioritätenplan der „Calais Group“ genannten fünf Prioritäten
ergriffen, wie stellt sich jeweils der Sachstand dar, welche
(Zwischen-)Ergebnisse wurden erzielt, und welche darauf aufbauenden
Planungen mit Blick auf die künftige Zusammenarbeit wurden
vorgenommen (bitte einzeln je Priorität darstellen, bitte jeweils auch angeben,
welche EU-Staaten, Nicht-EU-Staaten und EU-Behörden ggf.
eingebunden wurden)?
12. Wurden im Rahmen der „Calais Group“ seither weitere Prioritäten oder
Projekte definiert, und wenn ja, welche?
13. Vertritt die Bundesregierung gegenüber der Vorgängerregierung eine
veränderte Position in Bezug auf die Mitwirkung in der „Calais Group“, und
wenn ja, worin besteht die Veränderung?
14. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung
der fünf im deutsch-britischen Aktionsplan genannten Punkte ergriffen,
wie stellt sich jeweils der Sachstand dar, welche (Zwischen-)Ergebnisse
wurden erzielt, und welche darauf aufbauenden Planungen mit Blick auf
die künftige Zusammenarbeit wurden vorgenommen (bitte einzeln je
Punkt darstellen, bitte jeweils auch angeben, ob weitere EU- bzw. Nicht-
EU-Staaten und EU-Behörden eingebunden wurden)?
15. Wird der deutsch-britische Aktionsplan über den Dezember 2025 hinaus
fortgeführt, und wenn ja, mit welchem Zeithorizont, und mit welcher
Zielsetzung?
16. Vertritt die Bundesregierung gegenüber der Vorgängerregierung eine
veränderte Linie in Bezug auf den Aktionsplan bzw. dessen mögliche
Fortführung, und wenn ja, worin besteht die Veränderung?
17. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung
der in dem am 17. Juli 2025 von den Regierungschefs Großbritanniens
und Deutschlands unterzeichneten Freundschaftsvertrag (www.auswaertig
es-amt.de/de/service/laender/grossbritannien-node/2727344-2727344) und
im zugehörigen Aktionsplan genannten Ziele ergriffen, wie stellt sich
jeweils der Sachstand dar, welche (Zwischen-)Ergebnisse wurden erzielt,
und welche darauf aufbauenden Planungen mit Blick auf die künftige
Zusammenarbeit wurden vorgenommen (bitte auch angeben, ob weitere EU-
bzw. Nicht-EU-Staaten und EU-Behörden eingebunden wurden)?
18. Beteiligt die Bundesrepublik Deutschland sich an dem „Joint Committee“
nach Artikel 17 des in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannten
„Agreements“ zwischen Frankreich und Großbritannien zum Monitoring
des Mechanismus zur Verhinderung gefährlicher Überfahrten, und wenn
ja, mit welchem Zweck?
19. Ist Deutschland in anderer Weise in das Agreement eingebunden, und
wenn ja, in welcher?
20. Ist es zutreffend, dass der Abschluss einer Rücknahmevereinbarung
zwischen Großbritannien und Deutschland angestrebt wird bzw. kurz
bevorsteht, wie Medien berichten (www.bild.de/politik/ausland-und-internationa
les/starmer-kuendigt-neue-plaene-fuer-migranten-unterbringung-an-68bd3
b62fe1aa94fb1b01a83), und wenn ja,
a) welche rechtliche Form soll die Vereinbarung haben,
b) auf welcher gesetzlichen Grundlage soll sie getroffen werden,
c) sind weitere Staaten und EU-Behörden in sie eingebunden, und wenn
ja, welche,
d) was ist Gegenstand der Vereinbarung, und welche Zielsetzung hat sie,
e) zu welchem (ggf. ungefähren) Zeitpunkt soll die Vereinbarung
unterzeichnet werden?
21. Plant die Bundesregierung, bestimmte Handlungen in Bezug auf
mutmaßliche Schleusungen aus der EU in einen Drittstaat, die nach deutschem
Recht nach Kenntnis der Fragestellenden derzeit nicht strafbar sind, wie
etwa die Einfuhr, die Lagerung oder der Handel von bzw. mit
Schlauchbooten, Bootszubehör und Rettungswesten, die für Bootspassagen im
Ärmelkanal eingesetzt werden können, unter Strafe zu stellen, und wenn ja,
welche genaueren Angaben kann die Bundesregierung zu diesem
Vorhaben machen?
22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass das
sog. Ruanda-Modell durch die britische Regierung nicht weiterverfolgt
wird (https://dgap.org/de/forschung/publikationen/die-illusion-ist-abgewa
ehlt-drei-lehren-des-britischen-ruanda-modells-fuer)?
Berlin, den 16. Oktober 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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