Mobile Schlachtungen
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Mobile Schlachtungen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3420
21. Wahlperiode 23.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ina Latendorf, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta
Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Agnes Conrad, Dr. Fabian Fahl, Katalin
Gennburg, Mareike Hermeier, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Aaron
Valent, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Mobile Schlachtungen
Im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung hatte das damalige
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Januar 2023
bekanntgegeben, die mobile Schlachtung in der Bundesrepublik Deutschland
auszubauen (www.bmleh.de/SharedDocs/Archiv/Pressemitteilungen/2023/001-mo
bile-schlachtung.html). Ziel war es u. a., Projekte zur Entwicklung neuer
Methoden und Ansätze finanziell zu unterstützen. Antragsberechtigt waren neben
Unternehmen auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und
Entwicklungseinrichtungen.
Seit Jahren nimmt die Zahl der Schlachtbetriebe in Deutschland aufgrund der
fortschreitenden Zentralisierung der Schlachtbranche ab (vgl. zum Beispiel in
Bayern: www.wochenblatt-dlv.de/maerkte/zahl-schlachthoefe-sinkt-immer-imp
ort-schweinen-steigt-577124). Dies bedeutet neben Verlade- und
Transportstress für die Tiere und einer verschärften Marktlage auch veränderte
Kostenstrukturen und belastendere Arbeitssituationen für Landwirtinnen und
Landwirte. Außerdem sind Marktbereinigungs- und Marktkonsolidierungseffekte zu
beobachten (www.schweine.net/markt/schlachthofranking.html).
Eine mobile Schlachtung kann für Direktvermarkter mit konventioneller sowie
ökologischer Haltungsform die wirtschaftlichen Chancen verbessern, regionale
Wertschöpfung fördern und den Tierschutz verbessern. Es entspricht außerdem
den Wünschen der Verbraucherinnen und Verbrauchern nach regionalen
Produkten und weniger Tierleid. Zusätzlich würde dadurch der Wettbewerb
gestärkt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge sind seit 2023 für Projekte der mobilen Schlachtung
gestellt worden (bitte nach Bundesländern, Fördervolumen, Tierart auflisten)?
2. Wie viele Anträge sind seit 2023 für Projekte der mobilen Schlachtung
positiv entschieden worden (bitte nach Bundesländern, Fördervolumen,
Tierart auflisten)?
3. Wie viele Anträge sind seit 2023 für Projekte der mobilen Schlachtung
abgelehnt worden (bitte nach Bundesländern, Fördervolumen, Tierart
auflisten)?
4. Was waren die Gründe für die jeweiligen Ablehnungen?
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme des Programms
zur Förderung mobiler Schlachtung?
6. Wie erfolgt die Abstimmung zwischen den Bundesländern und den
Fachverbänden zur Umsetzung des Programms?
7. Welchen Veränderungsbedarf bezüglich der Förderung mobiler Schlachtung
sieht die Bundesregierung?
Berlin, den 19. Dezember 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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