Gewährung von Geld- und Sachleistungen an Afghanen in Pakistan
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Gewährung von Geld- und Sachleistungen an Afghanen in Pakistan
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3258
21. Wahlperiode 12.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Christopher Drößler,
Jochen Haug, Udo Theodor Hemmelgarn, Martin Hess, Steffen Janich, Stefan
Keuter, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Gerold Otten, Arne Raue, Dr. Rainer
Rothfuß, Jan Wenzel Schmidt, Uwe Schulz, Dr. Christian Wirth, Dr. Alexander
Wolf und der Fraktion der AfD
Gewährung von Geld- und Sachleistungen an Afghanen in Pakistan
Nach einem Pressebericht vom 4. November 2025 hat die Bundesregierung den
in Pakistan befindlichen afghanischen Staatsbürgern, die angeblich eine
Aufnahmezusage nach Deutschland besitzen, in einem Schreiben Geld- und
Sachleistungen angeboten, „wenn sie das Bundesaufnahmeprogramm (BAP)
verlassen und auf eine Weiterreise nach Deutschland verzichten“ (www.welt.de/po%
20litik/deutschland/article6909ea8e0580923d09986d23/aufnahmeprogramm-b
un%20desregierung-bietet-afghanen-geld-damit-sie-nicht-nach-deutschland-ko
mmen%20.html). Laut diesem Pressebericht soll es sich dabei konkret um
„fünfstellige Euro-Beträge“ und „organisatorische Unterstützung bei der
Ausreise aus Pakistan, medizinische Begleitung bis zur Reisefähigkeit inklusive
geburtshilflicher Maßnahmen sowie Transport“ handeln (ebd.). Darüber hinaus
sollen „drei Monate Unterkunft, Verpflegung sowie medizinische und
psychosoziale Versorgung“ in Afghanistan in Aussicht gestellt werden (ebd.).
Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet über die sich in Pakistan
aufhaltenden Afghanen, dass es sich bei ihnen „um Menschenrechtsaktivisten und
Bundeswehrhelfer“ handelt und etlichen von ihnen „unter den Taliban
Verfolgung oder sogar der Tod“ droht (www.ardmediathek.de/video/exakt/
endstationpakistan-verfolgte-afghanen-warten-auf-visa-fuer-deutschland/mdr/Y3JpZDov
L21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy9iM2VjODNmOC01M2I2LTQwYTQtYWY
3Ni04NDdkYWZlZTU5OTI).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wurden im Auftrag der Bundesregierung an einige der sich in Pakistan
aufhaltenden afghanischen Staatsbürger Schreiben gesandt, in denen Geld- und
Sachleistungen unter der Bedingung angeboten werden, dass diese das
Bundesaufnahmeprogramm (BAP) verlassen?
2. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, aus welchem Budget bzw. mit
welchem Programm sollen die angeboten Leistungen finanziert werden?
3. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, warum hält es die Bundesregierung
für die sich in Pakistan aufhaltenden afghanischen Staatsbürger nun für
möglich, nach Afghanistan zurückzukehren, während wie in dem in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten MDR-Bericht bislang berichtet
wurde, dass etlichen von ihnen in Afghanistan Verfolgung und der Tod
drohen würde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, wie viele afghanische Staatsbürger
in Pakistan verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit über eine
verbindliche Zusage der Aufnahme nach Deutschland, und wie viele von
diesen Personen waren zuvor sogenannte Ortskräfte?
5. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, liegen der Bundesregierung die
Verwaltungsakte vor, welche die verbindliche Zusage an diese afghanischen
Staatsbürger begründen, welchen Inhalt haben diese Verwaltungsakte ggf.,
und auf welcher Rechtsgrundlage wurden sie erlassen, und hat, wenn die
Verwaltungsakte vorliegen, die Bundesregierung geprüft, ob diese
Verwaltungsakte zurückgenommen werden können, da jetzt anscheinend deren
Grund entfallen ist, da eine Rückkehr der Betroffenen nach Afghanistan
möglich erscheint (bitte ggf. ausführen)?
6. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, welche Organisationen waren nach
Kenntnis der Bundesregierung an der Auswahl der sich in Pakistan
aufhaltenden afghanischen Staatsbürger mit angeblicher Aufnahmezusage
beteiligt, und wenn der Bundesregierung die Namen dieser Organisationen nicht
bekannt sind, welche Maßnahmen hat sie ggf. bisher ergriffen, um deren
Identität in Erfahrung zu bringen?
7. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, welche Art von Geld- und
Sachleistungen wurden den sich in Pakistan aufhaltenden afghanischen
Staatsbürgern mit angeblicher Aufnahmezusage nach Kenntnis der Bundesregierung
bisher gewährt?
8. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, wie hoch sind die Gesamtkosten, die
der Bundesrepublik Deutschland durch die sich in Pakistan aufhaltenden
afghanischen Staatsbürger bisher entstanden sind, namentlich durch deren
Auswahl, durch die Bestreitung ihres Lebensunterhaltes und durch sonstige
Maßnahmen?
Berlin, den 4. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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