Gewährung von Geld- und Sachleistungen an Afghanen in Pakistan (Antwort zu Drs. 21/3258)
Text
Gewährung von Geld- und Sachleistungen an Afghanen in Pakistan (Antwort zu Drs. 21/3258)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3515
21. Wahlperiode 23.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio,
Christopher Drößler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3258 –
Gewährung von Geld- und Sachleistungen an Afghanen in Pakistan
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach einem Pressebericht vom 4. November 2025 hat die Bundesregierung
den in Pakistan befindlichen afghanischen Staatsbürgern, die angeblich eine
Aufnahmezusage nach Deutschland besitzen, in einem Schreiben Geld- und
Sachleistungen angeboten, „wenn sie das Bundesaufnahmeprogramm (BAP)
verlassen und auf eine Weiterreise nach Deutschland verzichten“ (www.wel
t.de/po%20litik/deutschland/article6909ea8e0580923d09986d23/aufnahmepro
gramm-bun%20desregierung-bietet-afghanen-geld-damit-sie-nicht-nach-deuts
chland-kommen%20.html). Laut diesem Pressebericht soll es sich dabei
konkret um „fünfstellige Euro-Beträge“ und „organisatorische Unterstützung bei
der Ausreise aus Pakistan, medizinische Begleitung bis zur Reisefähigkeit
inklusive geburtshilflicher Maßnahmen sowie Transport“ handeln (ebd.).
Darüber hinaus sollen „drei Monate Unterkunft, Verpflegung sowie medizinische
und psychosoziale Versorgung“ in Afghanistan in Aussicht gestellt werden
(ebd.).
Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet über die sich in Pakistan
aufhaltenden Afghanen, dass es sich bei ihnen „um Menschenrechtsaktivisten
und Bundeswehrhelfer“ handelt und etlichen von ihnen „unter den Taliban
Verfolgung oder sogar der Tod“ droht (www.ardmediathek.de/video/exakt/end
station-pakistan-verfolgte-afghanen-warten-auf-visa-fuer-deutschland/mdr/Y3
JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy9iM2VjODNmOC01M2I2LTQwYT
QtYWY3Ni04NDdkYWZlZTU5OTI).
1. Wurden im Auftrag der Bundesregierung an einige der sich in Pakistan
aufhaltenden afghanischen Staatsbürger Schreiben gesandt, in denen Geld-
und Sachleistungen unter der Bedingung angeboten werden, dass diese das
Bundesaufnahmeprogramm (BAP) verlassen?
Nein, Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan wurde
kein solches Angebot gemacht.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 23. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, aus welchem Budget bzw. mit
welchem Programm sollen die angeboten Leistungen finanziert werden?
3. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, warum hält es die Bundesregierung
für die sich in Pakistan aufhaltenden afghanischen Staatsbürger nun für
möglich, nach Afghanistan zurückzukehren, während wie in dem in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten MDR-Bericht bislang berichtet
wurde, dass etlichen von ihnen in Afghanistan Verfolgung und der Tod
drohen würde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, wie viele afghanische Staatsbürger
in Pakistan verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit über eine
verbindliche Zusage der Aufnahme nach Deutschland, und wie viele von
diesen Personen waren zuvor sogenannte Ortskräfte?
5. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, liegen der Bundesregierung die
Verwaltungsakte vor, welche die verbindliche Zusage an diese
afghanischen Staatsbürger begründen, welchen Inhalt haben diese
Verwaltungsakte ggf., und auf welcher Rechtsgrundlage wurden sie erlassen, und hat,
wenn die Verwaltungsakte vorliegen, die Bundesregierung geprüft, ob
diese Verwaltungsakte zurückgenommen werden können, da jetzt
anscheinend deren Grund entfallen ist, da eine Rückkehr der Betroffenen nach
Afghanistan möglich erscheint (bitte ggf. ausführen)?
6. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, welche Organisationen waren nach
Kenntnis der Bundesregierung an der Auswahl der sich in Pakistan
aufhaltenden afghanischen Staatsbürger mit angeblicher Aufnahmezusage
beteiligt, und wenn der Bundesregierung die Namen dieser Organisationen
nicht bekannt sind, welche Maßnahmen hat sie ggf. bisher ergriffen, um
deren Identität in Erfahrung zu bringen?
7. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, welche Art von Geld- und
Sachleistungen wurden den sich in Pakistan aufhaltenden afghanischen
Staatsbürgern mit angeblicher Aufnahmezusage nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher gewährt?
8. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, wie hoch sind die Gesamtkosten,
die der Bundesrepublik Deutschland durch die sich in Pakistan
aufhaltenden afghanischen Staatsbürger bisher entstanden sind, namentlich durch
deren Auswahl, durch die Bestreitung ihres Lebensunterhaltes und durch
sonstige Maßnahmen?
Die Fragen 2 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
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