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Gewährung von Geld- und Sachleistungen an Afghanen in Pakistan (Antwort zu Drs. 21/3258)

dip / drucksache 23.12.2025 · WP 21 · 21/3515 · Antwort · Original ↗

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Gewährung von Geld- und Sachleistungen an Afghanen in Pakistan (Antwort zu Drs. 21/3258) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3515 21. Wahlperiode 23.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Christopher Drößler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3258 – Gewährung von Geld- und Sachleistungen an Afghanen in Pakistan V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach einem Pressebericht vom 4. November 2025 hat die Bundesregierung den in Pakistan befindlichen afghanischen Staatsbürgern, die angeblich eine Aufnahmezusage nach Deutschland besitzen, in einem Schreiben Geld- und Sachleistungen angeboten, „wenn sie das Bundesaufnahmeprogramm (BAP) verlassen und auf eine Weiterreise nach Deutschland verzichten“ (www.wel t.de/po%20litik/deutschland/article6909ea8e0580923d09986d23/aufnahmepro gramm-bun%20desregierung-bietet-afghanen-geld-damit-sie-nicht-nach-deuts chland-kommen%20.html). Laut diesem Pressebericht soll es sich dabei konkret um „fünfstellige Euro-Beträge“ und „organisatorische Unterstützung bei der Ausreise aus Pakistan, medizinische Begleitung bis zur Reisefähigkeit inklusive geburtshilflicher Maßnahmen sowie Transport“ handeln (ebd.). Darüber hinaus sollen „drei Monate Unterkunft, Verpflegung sowie medizinische und psychosoziale Versorgung“ in Afghanistan in Aussicht gestellt werden (ebd.). Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet über die sich in Pakistan aufhaltenden Afghanen, dass es sich bei ihnen „um Menschenrechtsaktivisten und Bundeswehrhelfer“ handelt und etlichen von ihnen „unter den Taliban Verfolgung oder sogar der Tod“ droht (www.ardmediathek.de/video/exakt/end station-pakistan-verfolgte-afghanen-warten-auf-visa-fuer-deutschland/mdr/Y3 JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy9iM2VjODNmOC01M2I2LTQwYT QtYWY3Ni04NDdkYWZlZTU5OTI). 1. Wurden im Auftrag der Bundesregierung an einige der sich in Pakistan aufhaltenden afghanischen Staatsbürger Schreiben gesandt, in denen Geld- und Sachleistungen unter der Bedingung angeboten werden, dass diese das Bundesaufnahmeprogramm (BAP) verlassen? Nein, Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan wurde kein solches Angebot gemacht. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, aus welchem Budget bzw. mit welchem Programm sollen die angeboten Leistungen finanziert werden? 3. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, warum hält es die Bundesregierung für die sich in Pakistan aufhaltenden afghanischen Staatsbürger nun für möglich, nach Afghanistan zurückzukehren, während wie in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten MDR-Bericht bislang berichtet wurde, dass etlichen von ihnen in Afghanistan Verfolgung und der Tod drohen würde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 4. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, wie viele afghanische Staatsbürger in Pakistan verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit über eine verbindliche Zusage der Aufnahme nach Deutschland, und wie viele von diesen Personen waren zuvor sogenannte Ortskräfte? 5. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, liegen der Bundesregierung die Verwaltungsakte vor, welche die verbindliche Zusage an diese afghanischen Staatsbürger begründen, welchen Inhalt haben diese Verwaltungsakte ggf., und auf welcher Rechtsgrundlage wurden sie erlassen, und hat, wenn die Verwaltungsakte vorliegen, die Bundesregierung geprüft, ob diese Verwaltungsakte zurückgenommen werden können, da jetzt anscheinend deren Grund entfallen ist, da eine Rückkehr der Betroffenen nach Afghanistan möglich erscheint (bitte ggf. ausführen)? 6. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, welche Organisationen waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der Auswahl der sich in Pakistan aufhaltenden afghanischen Staatsbürger mit angeblicher Aufnahmezusage beteiligt, und wenn der Bundesregierung die Namen dieser Organisationen nicht bekannt sind, welche Maßnahmen hat sie ggf. bisher ergriffen, um deren Identität in Erfahrung zu bringen? 7. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, welche Art von Geld- und Sachleistungen wurden den sich in Pakistan aufhaltenden afghanischen Staatsbürgern mit angeblicher Aufnahmezusage nach Kenntnis der Bundesregierung bisher gewährt? 8. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, wie hoch sind die Gesamtkosten, die der Bundesrepublik Deutschland durch die sich in Pakistan aufhaltenden afghanischen Staatsbürger bisher entstanden sind, namentlich durch deren Auswahl, durch die Bestreitung ihres Lebensunterhaltes und durch sonstige Maßnahmen? Die Fragen 2 bis 8 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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